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Du suchst einen Schülerjob oder möchtest als studentische Aushilfe Geld verdienen?

Alles zu Berufswahl

Arbeiten als Schüler oder Student


Du bist noch in der Schule und möchtest dir ein paar Euro zum Taschengeld dazuverdienen? Oder du steckst mitten im Studium und bekommst die Möglichkeit, als Werkstudent in einem Unternehmen zu arbeiten? Wir erklären dir, worauf du achten musst, wie viel du arbeiten darfst und welche Sonderregelungen für dich als Schüler oder Student gelten.

Prinzipiell bieten Schüler- oder Studentenjobs neben dem Verdienst immer auch die Möglichkeit, in verschiedene Berufsfelder hineinzuschnuppern. Du lernst den Arbeitsalltag im Unternehmen kennen, kannst unter Umständen interessante Kontakte knüpfen und stellst vielleicht sogar schon die Weichen, dort später eine Festanstellung zu bekommen.

Zusätzlich machen sich solche Jobs natürlich auch ganz allgemein gut in deinem Lebenslauf. Sie zeigen schließlich, dass du schon in jungen Jahren das Engagement aufgebracht hast, dich um einen Arbeitsplatz zu kümmern, dass du zuverlässig, gut organisiert und selbstbewusst bist und natürlich, dass du bereits erste Berufserfahrung mitbringst - möglicherweise sogar in dem Bereich, in dem du dich später bewerben möchtest. Ein Job lohnt sich also auf jeden Fall. Doch welche Möglichkeiten gibt es?

Jobs für Schüler


Schüler müssen, sofern sie noch minderjährig sind, bestimmte Regeln beachten, wenn sie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen möchten. So dürfen sie je nach Alter nur leichten und ungefährlichen Arbeiten nachgehen, nur nachmittags, maximal zwei Stunden pro Tag und nur unter der Woche arbeiten. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche nicht überlastet werden, genug Zeit für Hobbys und Freunde bleibt und die Schule nicht unter der beruflichen Tätigkeit leidet.

Ab 15 Jahren darfst du zusätzlich für maximal vier Wochen im Jahr in Vollzeit einem Ferienjob nachgehen, wenn er den Regelungen des Jugendschutzgesetzes entspricht. Wenn du dich für die genauen Bestimmungen interessierst, schau dir doch mal unseren Artikel zum Jugendschutzgesetz an (LINK).

Wie finde ich einen Schülerjob?


Wenn du dich auf die Suche nach einem geeigneten Job machst, überlege zunächst, ob du irgendetwas besonders gut kannst, womit sich Geld verdienen lässt. Denn auch schon bei Schüler- oder Ferienjobs gilt: Qualifizierte Arbeit wird besser bezahlt als normale Aushilfsjobs.

Wer zum Beispiel gut in Mathe, Physik oder Englisch ist, kann als Nachhilfelehrer arbeiten. Wer ein Instrument spielt, kann eventuell Anfänger unterrichten. Oder du kennst dich gut mit Computern aus und kannst in der Nachbarschaft gegen Bezahlung bei IT-Problemen helfen.

Aber auch als Baby- oder Hundesitter oder als Zeitungsausträger lässt sich prima etwas Geld verdienen. Vielleicht sucht auch der Supermarkt in deiner Nähe eine Aushilfe oder du findest eine Stelle in einem Büro, das Hilfe bei Kopien und kleineren Botengängen benötigt. Generell findet man einen Schülerjob am leichtesten über Aushänge an schwarzen Brettern oder über persönliche Kontakte. Doch auch die Suche im Internet lohnt sich.

Muss ich als Schüler Steuern zahlen?


Normalerweise verdienst du als Schüler nicht genug Geld, um Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Die meisten Schülerjobs sind Mini-Jobs. Wer jedoch mehr als 450 Euro im Monat verdient, gilt nicht mehr als geringfügig beschäftigt und wird normal steuer- und abgabepflichtig. Ein Ferienjob bleibt davon aber unberührt: Wer nicht mehr als zwei Monate am Stück oder insgesamt 50 Tage im Jahr arbeitet, muss in Deutschland keine Steuern bezahlen.

Jobs für Studenten


Auch als Student ist das Geld oft knapp und viele suchen eine lukrative Einnahmequelle. Egal, ob du als Werkstudent, bezahlter Praktikant oder als Aushilfe arbeitest: Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung musst du als immatrikulierter Student nicht zahlen, solange du nur maximal 20 Stunden pro Woche arbeitest. In den Semesterferien gelten Sonderregeln, in der vorlesungsfreien Zeit darfst du nämlich Vollzeit arbeiten gehen.

Werkstudenten


Anders als bei einem bezahlten Praktikum, bist du als Werkstudent nicht nur einige Wochen in einem Unternehmen sondern kannst dort neben dem Studium über einen längeren Zeitraum mitarbeiten. Werkstudentenverträge gehen meist über mehrere Monate. Bis zu zwei Jahre in einem Unternehmen sind möglich. Das Gehalt variiert stark zwischen Konzernen und Branchen, reicht aber bei einer 20-Stunden-Woche in der Regel aus, um den Lebensunterhalt eines Studenten entspannt zu finanzieren. Orientierung geben hier der Mindestlohn bzw. die Branchenmindestlöhne.

Link zum Artikel: Das Schülerpraktikum / Schülerbetriebspraktikum.

Gerade weil du als Werkstudent über eine längere Zeit in deiner Abteilung eingesetzt wirst, arbeitest du dort richtig im Team mit und übernimmst eigene Aufgaben. Regelmäßige Berichte und Auswertungen, Organisation, Planung und Umsetzung von Projekten und Veranstaltungen: an all dem bist du als Werkstudent in der Regel voll beteiligt und sammelst eine Menge wichtiger Erfahrungen für dein späteres Berufsleben.

Soft Skills verfeinern, Chancen nutzen


Neben dem fachlichen Wissen, das du während dieser Zeit erlernst und verfestigst, kannst du dort auch den Umgang mit Arbeitskollegen praktizieren, deine Teamfähigkeit erproben und die Kommunikation mit Führungskräften üben.

Darüber hinaus werden Werkstudenten, die sich im Studium im Unternehmen bewähren, nach ihrem Abschluss gern fest angestellt. Nicht selten entspringt aus dem Studentenvertrag in der Zukunft ein regulärer Arbeitsvertrag - ganz ohne aufwändige Bewerbung und langes Einstellungsverfahren. Du solltest dir also sehr genau überlegen, wo du deine Zeit als Werkstudent verbringen willst.

Aushilfsjobs


Rund zwei Drittel der Studenten in Deutschland geht neben der Uni arbeiten, um Lebenskosten, Kneipen, Reisen und Co. zu finanzieren. Wer keinen Vertrag als Werkstudent findet, sucht sich meist einen Mini-Job, der nichts mit der Studienrichtung zu tun hat und entsprechend nicht als Karrieresprungbrett dient.

Bei einem Mini-Job, zum Beispiel als Kellner/in, Verkäufer/in, Fahrradkurier/in oder Fitnesstrainer/in, darfst du maximal 450 Euro pro Monat verdienen, dann bleibt der Verdienst steuerfrei.

Im Arbeitsrecht werden solche Nebenjobs wie Teilzeitstellen normaler Angestellter bewertet. Du bekommst also auch Geld, wenn du krank wirst, hast Anspruch auf Urlaub und genießt den gesetzlichen Kündigungsschutz. Darüber hinaus sind Mini-Jobs mindestlohnpflichtig, das bedeutet, du bekommst mindestens 8,84 Euro pro gearbeitete Stunde.

Und auch wenn die Tätigkeit zunächst wenig mit dem späteren Berufswunsch zu tun hat, vermittelt diese doch auch wertvolle Erfahrungen, die den Lebenslauf aufwerten, wie zum Beispiel Serviceorientierung, Zuverlässigkeit, Ausdauer, Motivation, Umgang mit Kunden, Kollegen und Chefs.
Inhalt
Hier erklären dir in diesem Artikel, wie du als Schüler oder Student einen passenden Nebenjob findest. Dabei gibt es einige rechtliche Einschränkungen, die beispielsweise durch das Jugendarbeitsschutzgesetzt vorgegeben werden. So gibt es Unterschiede in den Ferienzeiten und während der Unterrichtszeiten und natürlich auch je nach deinem Alter, solange du minderjährig bist.

Hier erfährst du:
a) Wie finde ich offene Jobs in meiner Stadt?
b) Aushilfe, Mini-Job oder Festanstellung?
c) Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? (960 Wörter)
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