Menu schließen

Als Minderjähriger bei den Eltern ausziehen in eine eigene Wohnung?

Alles zu Schule - und dann?

Dürfen Minderjährige zuhause ausziehen?


Endlich keine Diskussionen mehr übers Aufräumen, abends spät nach Hause kommen und morgens ungestört ausschlafen: Von der ersten eigenen Wohnung träumen viele Jugendliche schon bevor sie volljährig sind. Aber dürfen Minderjä hrige überhaupt alleine wohnen? Und wer zahlt die Miete für die neue Bleibe? Wir erklären, welche Möglichkeiten du als Schüler oder Azubi hast und was du beachten solltest, wenn du einen Auszug von Zuhause planst.

Ab wann dürfen Jugendliche ausziehen?


Grundsätzlich haben deine Eltern bis zu deinem 18. Geburtstag die volle Verantwortung für dich und dürfen ohne deine Mitbestimmung darüber entscheiden, wo du wohnst. Dennoch darfst du bereits ab 16 Jahren in eine eigene Wohnung umziehen, wenn deine Eltern damit einverstanden sind und dich dabei unterstützen.

Als Jugendlicher bist du zudem nur beschränkt geschäftsfähig und darfst ohne Zustimmung deines Erziehungsberechtigten oder Vormundes keine Verträge unterschreiben. Das betrifft zum Beispiel deinen Miet-, Strom- oder Telefonvertrag. Entweder schießen deine Eltern also direkt für dich die entsprechenden Verträge ab oder sie treten als Bürgen für dich auf.

Wer zahlt für die eigene Wohnung?


Deine Eltern sind bis zum Abschluss deiner Berufsausbildung, mindestens aber bis zur Vollendung deines 18. Lebensjahres für deine finanzielle Absicherung verantwortlich. Das bedeutet, wenn sie dir erlauben eine eigene Wohnung zu beziehen, müssen sie dir monatlich auch ausreichend Geld zur Verfügung stellen, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Wenn du bereits selbst ein Gehalt beziehst, stocken deine Eltern es unter Umständen auf, um deine Lebenshaltungskosten zu decken. Wenn sie dafür nicht genug Geld verdienen, hast du Anspruch auf staatliche Hilfen.

Welche Unterstützung bietet der Staat?


Zunächst einmal besteht für alle Minderjährigen der Anspruch auf Kindergeld. Das sind aktuell zwischen 194 und 220 Euro monatlich, die deine Eltern bis zum Ende deiner Schul- oder Berufsausbildung, maximal aber bis zu deinem 25. Lebensjahr, beziehen.

Darüber hinaus haben Auszubildende die Möglichkeit, die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Auf diese wird dein Gehalt grunds ätzlich komplett angerechnet. Das Einkommen deiner Eltern wird jedoch nur mit eingerechnet, wenn es eine bestimmte Freigrenze übersteigt. Um zu sehen, wie viel Beihilfe dir zusteht, kannst du den BAB-Rechner der Agentur für Arbeit nutzen.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um einen Anspruch auf BAB zu erlangen:

• du bist 16 oder 17 Jahre alt und machst eine staatlich anerkannte Berufsausbildung, kannst aber wegen der Entfernung zum Elternhaus nicht mehr zuhause wohnen.
• du machst eine staatlich anerkannte Berufsausbildung und bist älter als 18 Jahre oder hast ein Kind oder bist verheiratet. Dann hast du Anspruch auf BAB, auch wenn deine Eltern in der Nähe deiner neuen Wohnung leben.
• du besuchst eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
• du hast eine körperliche oder geistige Behinderung, dann gelten für dich besondere Regeln.

Eine weitere staatliche Förderung bietet das BAföG. Bekannt ist es vor allem als finanzielle Unterstützung im Studium, es gibt jedoch auch das sogenannte Schüler-BAföG. Wer einen berufsqualifizierenden Anschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss machen will, kann einen Antrag auf die Förderung stellen. Auch an allgemeinbildenden Schulen hast du unter Umständen ab der 10. Klasse Anspruch auf BAföG. Bewilligt wird dein Antrag aber nur, wenn eine eigene Wohnung für deinen Abschluss notwendig ist. Zum Beispiel, wenn deine Eltern zu weit weg von der Schule wohnen. Die Höhe des BAföGs für allein lebende Schüler bewegt sich zwischen 504 und 587 Euro monatlich. Anders als das studentische BAföG musst du das Schüler-BAföG nicht zurückbezahlen.

Wer weder Anspruch auf BAB noch auf BAföG hat und bereits ein geringes Einkommen bezieht, hat zuletzt noch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Dazu benötigst du einen Ablehnungsbescheid der entsprechenden Förderungen, da im BAB und im BAföG bereits ein Mietzuschuss enthalten ist. Wie hoch der staatliche Zuschuss zur Miete ist, hängt von deinem Einkommen und mehreren anderen Faktoren ab.

Welche Wohnmodelle gibt es?


Ist die Finanzierung deiner ersten eigenen Wohnung geklärt, stellt sich nun die Frage, wie du wohnen möchtest. Lieber alleine oder in einer Gruppe? In einem Wohnheim oder einem Apartment? Jedes Wohnmodell bietet seine Vor- und Nachteile:

Ein eigenes Apartment oder eine kleine Wohnung


Die Vorteile: hier bist du tatsächlich dein eigener Herr. Du kannst alles nach deinem Geschmack einrichten, die Wohnung so sauber oder chaotisch halten, wie du es möchtest und musst dich mit niemandem arrangieren.

Die Nachteile: du bist für alles selbst verantwortlich. Geht die Waschmaschine kaputt, musst du eine neue besorgen. Strom-, Gas- Telefonanbieter aussuchen? Rechnungen pünktlich bezahlen? Essen kochen? All das wird ab sofort ausschließlich dein Job sein. Außerdem kann es in der Wohnung ganz allein schnell einsam werden - gerade wenn man neu erst aus dem Elternhaus auszieht.

Eine Wohngemeinschaft (WG) mit anderen jungen Leuten


Die Vorteile: eine WG, in der man sich wohl fühlt, kann ein kleiner Familienersatz sein. Du hast zwar viele Freiheiten zu machen was du möchtest, selbstständig zu sein und dich auszuprobieren, musst schwierige Entscheidungen oder größere Anschaffungen jedoch nicht allein stemmen. Coole Partys, zusammen kochen oder sonntags gemütlich auf der Couch lümmeln? In einer Wohngemeinschaft kannst du für die Zeit deiner Ausbildung oder des Studiums eine richtig gute Zeit haben.

Die Nachteile: eine WG ist toll, solange man sich mit den Mitbewohnern gut versteht. Passt es jedoch nicht so richtig zwischen euch oder der Haussegen hängt schief, kann es schnell anstrengend werden. Die Sauberkeit in der Wohnung und die Frage wie viel oder wenig die Bewohner zusammen machen möchten, sorgt häufig für Streit. Wer konfliktscheu ist, sollte eine Wohngemeinschaft also eher meiden.

Ein Zimmer im Wohnheim


Die Vorteile: ein Wohnheim-Zimmer ist ein guter und leichter Übergang vom Elternhaus in die erste eigene Wohnung. Die Zimmer sind meist bereits möbliert. Strom, Heizung und Internet vorhanden und du kannst mit einem Koffer direkt einziehen. Wenn du Gesellschaft suchst, findest du auf dem Flur sicher Gleichgesinnte. Wer darauf keine Lust hat, kann sich jedoch auch leicht zurückziehen.

Die Nachteile: Küche und Badezimmer werden häufig geteilt. Die Sauberkeit lässt unter Umständen zu wünschen übrig. Außerdem hast du in einem Wohnheim-Zimmer nur begrenzte Möglichkeiten, dich gestalterisch auszutoben und die Zimmer sind oft klein.

Was du sonst noch erledigen musst


Nach deinem Umzug solltest du dich zeitnah auf den Weg zum Einwohnermeldeamt machen. Dort musst du deinen neuen Wohnort nämlich anmelden und deinen Personalausweis entsprechend ändern lassen. Deine Eltern müssen dich bei diesem Termin nicht begleiten.

Um eine eigene Haftpflichtversicherung musst du dich übrigens erstmal nicht kümmern. Unverheiratete Kinder sind bis zum Ende ihrer Schul- oder Berufsausbildung bei ihren Eltern mitversichert, auch wenn sie nicht mehr bei ihnen wohnen. Nur wer bereits einer regulären Arbeit nachgeht, sollte selbst eine Privathaftpflichtversicherung abschließen.
Inhalt
Du wohnst noch bei deinen Eltern, möchtest aber in eine eigene Wohnung ziehen?
Als Minderjährige oder Minderjähriger gibt es hier eine Reihe von Möglichkeiten, sogar eine finanzielle Unterstützung durch den Staat.

Im Einzelnen:

- Rechtliche Rahmenbedingungen für einen Auszeug ab 16 Jahren
- Wie kannst du die eigene Wohnung finanzieren? (Kindergeld, Berufsausbildungsbeihilfe BAB, BAföG))
- Appartment, Wohngemeinschaft oder Wohnheim? Was passt besser zu dir? (1087 Wörter)
Hochgeladen
Optionen
  • Bewertung 3.3 von 5 auf Basis von 3 Stimmen
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
3.3/5 Punkte (3 Votes)



Seite drucken | Melden
Kostenlos eine Frage an unsere Wissenswertes-Experten stellen:

0 weitere Dokumente zum Thema "Schule - und dann?"
220 Diskussionen zum Thema im Forum
Wenn du dieses Dokument verwendest, zitiere es bitte als: "Als Minderjähriger bei den Eltern ausziehen in eine eigene Wohnung?", https://e-hausaufgaben.de/Artikel/D11923-Als-Minderjaehriger-bei-den-Eltern-ausziehen-Was-ist-erlaubt-und-welche-Unterstuetzung-gibt-es.php, Abgerufen 21.12.2024 17:10 Uhr

Es handelt sich hier um einen fremden, nutzergenerierten Inhalt für den keine Haftung übernommen wird.
PASSENDE FRAGEN:
  • Weiterführende Schule
    Ich habe mich vor ein paar wochen für das BK 1 (kaufmänisches) an einer Schule beworben und die haben mir vor kurzem geantwortet..
  • Bundeswehr- FWD
    Hallo Leute, Hat jemand von Euch schon eigene Erfahrungen beim Bund gemacht? Welche Vorraussetzungen benötigt man euerer ..
  • Bonn oder Kiel?
    Ich würde gerne dieses Jahr anfangen Ökotrophologie zu studieren und schwanke im Moment zwischen den Unis in Kiel und Bonn. Eine..
  • Neu: Finde deinen Ausbildungs- oder Studienplatz auf eHausi
    Hallo ihr Lieben, durch eine Kooperation mit dem Portal schuelerkarriere.de freuen wir uns sehr, euch nun in unserem Bereich..
  • Aushang für die Eltern im Kindergarten
    Kann man das so schreiben?: Liebe Eltern, mein Name ist xxxxxxxx xxxxxx, bin xx Jahre alt und gehe auf das xxxxx-xxxxx-OSZ. ..
  • mehr ...