Menu schließen

Arbeiten als Schüler und Jugendlicher (Jugendarbeitsschutzgesetz)

Alles zu Berufswahl

Das Jugendarbeitsschutzgesetz


Als minderjähriger Arbeitnehmer hast du in Deutschland besondere Rechte. Ganz egal, ob du als Auszubildender oder bereits als regulärer Angestellter arbeitest. Wir erklären dir die wichtigsten Punkte des Gesetzes und informieren, welche Arbeitsbedingungen in welchem Alter erlaubt sind.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll sicherstellen, dass du an deinem Arbeitsplatz weder überfordert noch überbeansprucht wirst. Es schützt dich ebenfalls vor gefährlichen Tätigkeiten und sorgt für ein geringes Unfallrisiko.

Ab wann gilt man als Jugendlicher?


Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Kindern und Jugendlichen. Als Kind wirst du eingestuft, wenn du noch unter 15 Jahren alt bist. In diesem Fall gilt für dich die Kinderarbeitsschutzverordnung. Bis auf wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel Zeitungen austragen, darfst du als Kind in Deutschland überhaupt nicht arbeiten. Für Schülerpraktika gelten dabei Sonderregeln.

Link: Wie finde ich einen Praktikumsplatz als Schüler?

Ab deinem 15. Geburtstag giltst du vor dem Gesetz als Jugendlicher und darfst einer Berufstätigkeit nachgehen. Allerdings gelten dabei für noch vollzeitschulpflichtige Jugendliche fast die gleichen Einschränkungen wie für Kinder.

Kurzzeitige, leichte und für Kinder geeignete Arbeiten darfst du also auch als Schüler übernehmen. Dazu zählen zum Beispiel Ferienjobs, wenn sie nicht länger als vier Wochen im Jahr dauern und in den Schulferien ausgeübt werden.

Regeln nach dem Schulabschluss


Bist du hingegen schon fertig mit der Schule und über 15 Jahre alt, darfst du dir eine reguläre Anstellung oder einen Ausbildungsplatz suchen. Allerdings gelten für dich bis zum Ende des 18. Lebensjahres andere Regeln als für erwachsene Arbeitnehmer.

Link: Wie finde ich einen Arbeitgeber, der du mir passt?

Als Jugendlicher hast du grundsätzlich eine Fünf-Tage-Woche. Der Samstag sowie die Sonn- und Feiertage sind in den meisten Berufen frei. Allerdings gibt es Ausnahmen wie Krankenhäuser, Altenheime oder landwirtschaftliche Betriebe, für die der Gesetzgeber Sonderregelungen vorgesehen hat. Dort kannst du unter Umständen an den Wochenenden eingesetzt werden, musst dafür jedoch unter der Woche freie Tage eingeräumt bekommen.

Grundsätzlich dürfen Jugendliche nur zwischen 6:00 und 20:00 im Betrieb eingesetzt werden, doch auch hier gelten für mache Branchen und Einrichtungen Ausnahmeregelungen. Ein Bäckerlehrling darf beispielsweise auch minderjährig schon vor 6:00 Uhr morgens anfangen zu arbeiten. Wie früh er anfangen darf, ist im Gesetz nach Alter gestaffelt.

Dürfen Jugendliche im Schichtdienst arbeiten?


Ebenfalls gesondert geregelt ist das Arbeiten in Schichtbetrieben: Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche dort bis 23 Uhr eingesetzt werden. Das ermöglicht es den Betrieben, Ausbildungsplätze doppelt zu belegen.

Allerdings müssen die Schichtplaner darauf achten, dass zwischen deinen Schichten immer mindestens 12 Stunden Pause liegen, sodass sichergestellt wird, dass du nicht überlastet wirst.

Welche Pausen stehen dir zu?


Während der Arbeitszeit stehen dir natürlich auch Pausen zu, die genau eingehalten werden müssen. Sobald deine Arbeitszeit am Tag 4,5 Stunden übersteigt, musst du als Jugendlicher eine 30-minütige Pause einlegen.

Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, muss mindestens 60 Minuten die Arbeit niederlegen, wobei die erste Pause nach maximal 4,5 Stunden abgehalten werden und mindestens 15 Minuten betragen muss.

Und auch auf Jahresurlaub hast du natürlich einen gesetzlichen Anspruch. 15-Jährige bekommen dabei mindestens 30 Urlaubstage, 16-Jährige 27 und 17-Jährige mindestens 25 Werktage im Jahr frei.

Jugendliche dürfen nicht alle Tätigkeiten ausüben


Zuletzt regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz auch deine Sicherheit am Arbeitsplatz. Minderjährige dürfen in Deutschland keiner gefährlichen Tätigkeit nachgehen. Das schließt Berufe mit besonderer Unfallgefahr aus, regelt aber auch die Rahmenbedingungen, unter denen die Stelle ausgeübt wird.

So dürfen jugendliche Arbeitnehmer beispielsweise keiner extremen Kälte, Hitze oder Nässe ausgesetzt werden. Übermäßiger Lärm, gefährliche Strahlen oder Chemikalien sind ebenfalls unzulässig.

Jedoch gibt es auch hierbei Ausnahmen, wenn sie für die Berufsausbildung besonders relevant sind. Dann muss der Arbeitgeber auf umfangreiche Sicherheitsschulungen achten und die entsprechende Schutzkleidung bereitstellen.

Übersicht: Rechte und erlaubte Tätigkeiten für jedes Alter



13-15 Jahre und Vollzeitschulpflichtige
15 Jahre
16 Jahre
17 Jahre
Arbeit erlaubt?
eingeschränkt
ja
ja
ja
Arbeitszeit
Max. 4 Wochen im Jahr als Ferienjob (Ausnahme Schulpraktikum)
max. 40 Stunden pro Woche, max. 8,5 Stunden pro Tag
max. 40 Stunden pro Woche, max. 8,5 Stunden pro Tag
max. 40 Stunden pro Woche, max. 8,5 Stunden pro Tag
Schichtdienst
nein
nein
6:00-23:00
6:00-23:00
Urlaub
nein
30 Werktage
27 Werktage
25 Werktage

Quelle: e-hausaufgaben
Inhalt
Viele Schüler und Jugendliche wollen schon einen Job haben und Geld verdienen oder Erfahrungen für ihre spätere Berufswahl sammeln. Doch was ist erlaubt, solange du noch nicht volljährig bist? Gibt es für Ferienjobs andere Regelungen als für die Arbeit während der Schulzeit?

Das Jugendarbeitsschutzgesetzt regel alle diese Dinge. Um dir das Lesen dieses unfassbar langen Gesetztestextes zu ersparen, haben wir dir die wichtigsten Punkte (Stand März 2018) zusammengefasst.

Am Ende des Dokuments findest du eine Tabelle mit allen Details für folgende Altersgruppen:
a) 13-15 jährige Schüler (Schulpflichtig)
b) 15-jährige
c) 16-jährige
d) 17-jährige (706 Wörter)
Hochgeladen
Optionen
  • Bewertung 3.2 von 5 auf Basis von 6 Stimmen
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
3.2/5 Punkte (6 Votes)



Seite drucken | Melden
Kostenlos eine Frage an unsere Wissenswertes-Experten stellen:

Wenn du dieses Dokument verwendest, zitiere es bitte als: "Arbeiten als Schüler und Jugendlicher (Jugendarbeitsschutzgesetz)", https://e-hausaufgaben.de/Artikel/D11920-Arbeiten-als-Schueler-und-Jugendlicher-Was-ist-erlaubt-Jugendarbeitsschutzgesetz.php, Abgerufen 26.04.2024 13:13 Uhr

Es handelt sich hier um einen fremden, nutzergenerierten Inhalt für den keine Haftung übernommen wird.
ÄHNLICHE DOKUMENTE:
PASSENDE FRAGEN: