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Würde des Menschen

Frage: Würde des Menschen
(34 Antworten)

 
Was ist das?

Es wird vielfältig von menschenwürdigen Umständen gesprochen.
Er soll zum Beispiel sauber wohnen können. Mir fällt das Bild von Wohnungen ein die von Müll überflutet waren. Er hätte sauber leben können, wollte aber nicht. Ist das nun menschwürdig oder unwürdig? Er soll Essen und Trinken haben. Und was ist, wenn er dafür nichts tun will? Verbinden wir das mit dem Recht auf Bildung. Er sitzt nun den ganzen Tag vor dem Fernseher. Den dürfen wir ihm nicht nehmen. Er geht nicht arbeiten, wer zahlt Strom, Wasser, Nahrung? Können wir ihn auf sich allein gestellt lassen oder muss für ihn gesorgt werden?

Hochachtungsvoll
klaudanus
GAST stellte diese Frage am 08.02.2006 - 22:29

 
Antwort von GAST | 08.02.2006 - 23:04
@diraF444

dankeschön...
aber ich bin schon vergeben ;o) und werde auch grad mutti!

 
Antwort von GAST | 08.02.2006 - 23:04
hochachtungsvoll = lma² (falls dir das nicht weiterhilft: ein bekanntes zitat von goethe)...

menschenunwürdig: durch fremdverschulden lebt man quasi in der gosse, man hat kein regelmäßiges essen, körperpflege wird verweigert, man vegetiert nur so vor sich hin - das kann man aber auch schreiben, wenn diejenige person selbst dafür verantwortlich ist.
ich denke, dass die menschenwürde gerade das auszeichnet, dass er frei ist, (natürlich im rahmen des gesetzes - und gewisse moralische "schranken" sind sicher auch nicht schlecht...), zu tun und zu lassen, was er will - und wenn es ihm so spass macht, warum nicht? wie sollte überhaupt solche kontrolle aussehen?

 
Antwort von GAST | 08.02.2006 - 23:05
@ klaudanus

jaja, die guten alten philosophen... ich hab sie im moment über, hatte jetzt ewit rechtsphilosophie, die frage haben wir aber nie geklärt, aber ich gebe dir mal einen link von meinem professor, vielleicht mag er ja mit die darüber philosophieren, er ist ein echt weiser man

 
Antwort von GAST | 08.02.2006 - 23:06
das sollte keine anmache sein wollte nur was nettes im zusammenhang sagen!bin auch vergeben !
und bin zurzeit in marakesh urlaub machen

 
Antwort von GAST | 08.02.2006 - 23:07
http://www.recht.uni-jena.de/o02/index.html

so, da gehste einfach mal bei ihm auf kontakt und traust dich zu fragen

er liebt übrigens sokrates und aristoteles etc.

ein sehr sehr weiser mensch

 
Antwort von GAST | 08.02.2006 - 23:08
@diraF444

allet klar, dann ist ja gut!

 
Antwort von GAST | 08.02.2006 - 23:15
wuensche euch allen noch einen schoenen abend und viel spass!by

 
Antwort von GAST | 08.02.2006 - 23:16
@organfreak
Das Zitat ist mir vollkommen unbekannt. Passt zwar nicht zum Thread, aber über eine Erläuterung wäre ich dankbar (und wahrscheinlich auch derjenige, der jetzt schon die Copyright für sich beansprucht, Gruß an feaheru).

Wenn nun also jemand freiwillig auf der Straße in heruntergekommenen Verhältnissen (soll es geben) lebt, dann lebt er dennoch menschenwürdig?

@schallalin
Danke, ich werd bei Gelegenheit mal reinschauen, was aber leider nicht zu bald sein dürfte...

Hochachtungsvoll
klaudanus

 
Antwort von GAST | 08.02.2006 - 23:17
da bist ja endlich wieder

 
Antwort von GAST | 08.02.2006 - 23:19
wenn es dich wirklich interessiert, dann setz dich in verbindung mit ihm! seine vorlesung zu lauschen war echt ein hochgenuss, aber im moment magsch nix mehr von den griechen hören *g*. wie gesagt, er ist bestimmt der richtige für dich. glaub ich mal

 
Antwort von GAST | 09.02.2006 - 08:53
@ Schallalin
das Bundesverfassungsgericht hat die Menschenwürde schon definiert

@all
Definition des Bundesverfassungsgerichts
Der Begriff der Menschenwürde ist in zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts definiert: Es ist damit jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von Eigenschaften, Leistungen oder sozialem Status. Der Staat bezieht nach der Ordnung des Grundgesetzes seine Legitimation allein daraus, dass er den Menschen konkret dient. Die Menschenwürde ist - so das Bundesverfassungsgericht - oberster Grundwert und Wurzel aller Grundrechte. Als einzige Verfassungsnorm gilt die Menschenwürde absolut, kann also durch keine andere Norm - auch nicht durch ein Grundrecht - beschränkt werden. Vielmehr sind alle anderen Bestimmungen im Lichte der Bedeutung des Artikel 1 Abs.1 Satz 1 Grundgesetz auszulegen, mit der Folge, dass jeder Verstoß gegen die Menschenwürde zur Verfassungswidrigkeit der jeweiligen Norm führt, sofern eine grundgesetzkonforme Interpretation nicht möglich ist.

Wesensmerkmal und Gestaltungsauftrag
Art. 1 GG sieht die Menschenwürde damit zum einen als Wesensmerkmal jedes Menschen, zum anderen als Gestaltungsauftrag an den Staat und im Rahmen seiner sittlichen Autonomie an den einzelnen:


Hochachtungsvoll

Feaheru

 
Antwort von GAST | 09.02.2006 - 08:58
JO! Du sagst es!

 
Antwort von GAST | 09.02.2006 - 18:23
@feaheru

Kein Gegenargument, aber auch diesmal habe ich noch etwas, aber außerhalb des Themas, zu sagen.

Es kommt die Aussage, der Kontrolle der Triebe vor. Ist mir verdächtig bekannt...

Hochachtungsvoll
klaudanus

 
Antwort von GAST | 09.02.2006 - 22:33
Kontrolle... Der Begriff `Würde` suggeriert den Menschen unserer heutigen Gesellschaft Sicherheit, Freiheit und Gleichheit. Wie alle Menschenrechte, gelten sie nur unter seltenen Bedingungen - Sonderklauseln sind eher die Regeln.

Nur um ein Beispiel zu nennen: Viele Philosophen und viele andere kluge Köpfe haben sich Gedanken über Bestrafungen gemacht - diese als solche verstoßen gegen die Menschenrechte, unabhängig davon ob sie dem nun dem Gerechtigkeitssinn eines Subjekts entsprechen oder nicht.

Ich sehe in den Menschenrechten - zumindest in unserem System - nicht mehr als einen effektiven Kontrollmechanismus; Menschen nur das zu geben was ihr begrenzter Horizont zu wollen vermag, sie dies aber niemals wirklich bekommen...

...das is meine Meinung ;)

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