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Kant:Kategorischer Imperativ=Menschheitszweckformel ?

Frage: Kant:Kategorischer Imperativ=Menschheitszweckformel ?
(1 Antwort)


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Bin grad nen bissel verwirrt :D


Ist der kategorische Imperativ das gleiche wie die Menscheitszweckformel ?

Kann mir jemand ein Lämpchen über meinem Kopf zaubern ?

Danke schonmal !
Frage von CeVaHe (ehem. Mitglied) | am 02.05.2010 - 11:48


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Beiträge 8717
33
Antwort von auslese | 03.05.2010 - 00:02
Im Grunde ist es die (mEn höchste Form der) Weiterentwicklung des KI, ja.

Der KI ist ja so etwas wie ein eingebauter Filter, der den Menschen vor seinen partikularen Neigungen "schützt", sodass nur noch die "allgemeine" Pflicht als legitimiertes Faktum gilt, dieser KI sozusagen der "Probierstein der Rechtmäßigkeit" ist.
Jemand, der nach seiner Vernunft handelt, wendet nach Kant zugleich immer den KI an, wodurch er seine Entscheidung zunächst einmal mehr oder weniger hinterfragt (allgemeines Gesetz?; allgemeines Naturgesetz?; Menschheitsformel). Bei einer Bejahung dieser handelt derjenige demzufolge auch nach "gutem Willen".

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