Kants Moralphilosophie
Janine Töbs, Philosophiekurs Klasse 13 Ketzin, 15. Februar 2004
Hausaufgabe zu Kants Moralphilosophie
„ Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.“
So beginnt die „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ von Immanuel Kant. Kant lehnt damit die Auffassung seiner Vorgänger und Zeitgenossen ab, die Moral sei auf Bedürfnisse, Wünsche oder Neigungen zu gründen. Als schlechthin gut sieht Kant allein den Guten Willen an (Anm.: Wille ist hier nicht zu verstehen im Sinne von Wunsch; es ist vielmehr die Aufbietung aller Mittel, soweit sie in unserer Gewalt stecken).Das heißt, dass der Gute Wille einen Maßstab für alle menschlichen Eigenschaften bildet und bestimmt ob diese schlecht oder gut sind. Selbst wenn der Gute Wille keinen Nutzen hervorbringen würde, wäre er immer noch gut. Hier fühlt man sich an den Ausspruch erinnert: „Der gute Wille zählt.“ Dies stimmt nur bedingt, da Kant feststellt, dass der Wille nicht dadurch gut wird, dass man ein lobenswertes und gutes Ziel verfolgt. Kant erläutert den Guten Willen mit Hilfe des Begriffs der Pflicht:
Er sieht einen Zusammenhang zwischen dem Guten Willen und der Pflicht . Der Gute Wille liegt nicht schon dort vor, wo man die sittliche Pflicht aufgrund irgendwelcher Bestimmungsgründe tut. Auch besteht die Sittlichkeit einer Person nicht in bloßer Pflichtgemäßheit. Denn die bloße Pflichtgemäßheit (sittliche Richtigkeit) einer Handlung hängt von den Bestimmungsgründen ab, aus denen man die Pflicht befolgt.
Kant hat die einzelnen Handlungen nach verschiedenen Gesichtspunkten aufgeteilt und verworfen. Anhand von vier Beispielen von Handlungstypen und ihr Verhältnis zur Pflicht und Moral unterscheidet Kant in: („Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“, Reclam, S.34)
Die Handlungen, die eindeutig pflichtwidrig sind.
Pflichtgemäße Handlungen, die aus unmittelbarer Neigung stammen.
Solche, die pflichtmäßig sind, aber nur durch eine mittelbare Neigung ausgeführt werden.
Diese Fälle interessieren kant nicht, da sie keinen moralischen Wert haben. Für den dritten Fall wählt Kant das Beispiel mit dem Krämer. Der Krämer ist ehrlich um sich Die Kundschaft zu erhalten. Er besitzt also bei der Handlung einen Hintergedanken. Die Handlung ist nur pflichtmäßig und nicht aus Pflicht, da die Ehrlichkeit des Krämers den Grund darin hat, dass er seine Kunden nicht durch ungerechte Preise vertreiben will. Obwohl diese Handlung von außen nicht von einer aus Pflicht zu unterscheiden ist, macht die eigennützige Absicht (Hintergedanken) zu einer moralisch indifferenten Handlung. Eine pflichtgemäße Handlung geschieht rein aus Pflicht, wenn z.B. der Kaufmann ehrlich ist, weil Ehrlichkeit an sich eine Pflicht ist. Den begriff Pflicht findet man in der Bibel: „Liebe deinen Nächsten!“. Die Aufforderung den nächsten, ja sogar unseren Feind zu lieben, richtet sich eindeutig an unseren Willen. Sie macht die Liebe zu einer Pflicht, der keine Neigung beigemischt ist. Eine Handlung aus Pflicht, die nicht mit der Neigung einhergeht, muss also jeglichem Einfluss ausschließen. Somit ergibt sich der erste Satz zu Kants Moralphilosophie: „Jemand hat einen guten Willen immer dann, wenn er aus Pflicht (und nicht nur pflichtgemäß) handeln will (d.h. er hält diese Handlung für notwendig, weil sie eine Pflicht ist).“
Anhand eines fiktiven Dialoges zwischen einem Schüler und einem Lehrer kann man dieses noch näher erläutern:
„Gerne dien ich den Freunden, doch tu ich es leider mit Neigung;
und so wurmt es mich oft, daß ich nicht tugendhaft bin.“
„Da ist kein anderer Rat, du mußt suchen, sie zu verachten;
und mit Abscheu alsdann tun, wie die Pflicht dir gebeut.“ (Friedrich Schiller)
Der Schüler ist mit sich unzufrieden, da er zwar pflichtgemäß jedoch aus einer Neigung heraus handelt. Er dient bzw. hilft seinen Freunden, nicht weil er es als seine Pflicht ansieht, sondern weil er das Gefühl, sprich die Neigung, zu helfen verspürt. Dies ist laut Kant, wie schon näher erklärt, keine moralisch gute Handlung, da das Motiv nicht aus dem Willen stammt. Gemäß der Kantischen Moralphilosophie ist der Schüler also nicht tugendhaft.
Der Lehrer gibt seinem Schüler daraufhin einen Rat, der nach kantischer Sicht folgerichtig ist. Der Lehrer rät ihm pflichtgemäß und nur aus der Pflicht heraus zu handeln. Er soll die Freunde verachten und auch mit Abscheu sogleich handeln, wie er es aus Neigung getan hätte. Wenn der Schüler nun einem Freund aus Neigung dient, so kann man die Handlung von außen nicht von einer aus Pflicht unterscheiden. Aber die eigennützige Absicht, auch sei es nur das freundschaftliche Gefühl und die Liebe zu ihm, macht die Handlung zu einer , bei der sich die Neigung auf Seiten der Pflicht befindet. Der Schüler kann sich also laut dem Lehrer und dessen kantischen Ansichten nur besser fühlen, wenn er die Neigung/Gefühle abstellt. Er muss also seiner Handlung aus Pflicht einer Maxime folgen. Der Schüler muss es sich zum Gesetz machen, seine Freunde zu dienen. Diese Maxime gibt nun seine Handlungsweise vor, die an keinem konkreten Anlass gebunden ist. Die Maxime löst sich von jeder Neigung, da sie gilt, egal ob es mir gefällt oder nicht. Sie ist solange gültig, bis ich sie verwerfe. Wenn der Schüler nun also seinen Freunden dient, weil es seine Pflicht ist und nicht weil er es Neigung gerne tut, so kann er tugendhaft werden. Er soll seine Freunde nicht mögen und Abscheu oder andere schlechte Gefühlen ihnen entgegenbringen. Handelt er dann und dient ihnen trotzdem aus reiner Pflicht, dann handelt er moralisch gut, weil das Motiv aus dem Willen stammt und er nach der Vernunft und nicht nach der Neigung gehandelt hat. Die Pflicht wurde nämlich dann zur Notwendigkeit dieser Handlung aus Achtung für das Gesetz gemacht. Und so ist die Moralität von Handlungen unabhängig von Folgen, Neigungen oder Gefühlen.
Obwohl der deutsche Dichter Friedrich Schiller (1759- 1805) eigentlich ein Anhänger von Kants Ethik war, muss man beachten, dass die oben genannten Epigramme in satirischer Hinsicht zu verstehen sind. Die Zeilen Schillers sind ein künstlerischer Ausdruck für die Ablehnung des schon fast sprichwörtlichen kategorischen Imperatives. Er distanziert sich von Kant und kritisiert ihn, ja sogar spöttisch. 1793 widmete sich Schiller seinen philosophischen Schriften u.a. dem Kant-Studium(ästhetische Schriften „Über Anmut und Würde“). Ein Zitat aus „Über Anmut und Würde“ lautet:
„... der Mensch darf nicht nur, sondern soll Lust und Pflicht in Verbindung bringen; er soll seiner Vernunft mit Freuden gehorchen. (...) Dadurch schon, daß sie ihn zum vernünftig sinnlichen Wesen, d.i. zum Menschen machte, kündigte ihm die Natur die Verpflichtung an, nicht zu trennen, was sie verbunden hat ...“
Schiller fordert die Verbindung von Neigung( „Lust“) und Pflicht. Unter der Bedingung, dass Vernunft und Sinnlichkeit, Pflicht und Neigung im Einklang sind, erfolgt das Gute einer Handlung. Kant spricht jeglicher aus Pflicht und Neigung hervorgebrachten Tat echten moralischen Wert ab. So setzt Schiller seine Ethik in Beziehung zu der kantischen. Schiller leugnet nicht, dass die Neigung immer die zu treffenden Entscheidungen beeinflusst. Wir erinnern uns an das Beispiel von Kant: Den ehrlichen Krämer zu erleben, mag uns gefallen. Über den moralischen Wert seiner Ehrlichkeit können wir jedoch nichts sagen. Schiller kommt jedoch zu einem anderen Schluss als Kant. Die Neigung bietet keine Beweismöglichkeit für die Pflichtmäßigkeit. Aber gerade deswegen ist die Neigung, meint Schiller, das Maß an dem der Mensch gemessen werden soll. Es ist sittlich höher stehend, neben der Achtung vor dem Gesetz auch noch Neigung für das Gesetz zu empfinden. Schiller fordert vom Menschen ein sittliches Wesen zu sein und nicht sittliche Taten zu vollbringen. Tugendhaft ist z.B. der Schüler wenn er eine Neigung zur Pflicht besitzt. D.h. er weiß, dass es seine Pflicht ist, seinen Freunden zu dienen. Er dient ihnen aber nur, weil er zu dieser Pflicht eine Neigung empfindet. Wo also bei Kant die Achtung vor dem Gesetz die Handlungen aus Pflicht hervorbringt, ist es bei Schiller die Freude beim Gehorsam gegenüber der Vernunft ( „er soll seiner Vernunft mit Freuden gehorchen“). Nehmen wir an, der Schüler würde tatsächlich aus Pflicht handeln. Nach Kant befolgt er dieses Gesetz und handelt mit moralischem Wert. Schiller hält dagegen, dass es moralisch höherwertig sei, wenn der Junge bei seinem Handeln Freude und Genugtuung empfinden würde.
In „Über den moralischen Nutzen aesthetischer Sitten“ vertieft Schiller sein Menschenbild und erklärt, dass der sinnliche Trieb/ „ Begehrungskraft“ keine Rücksicht auf höhere Gesetze gibt. Und deswegen steht dieser mit unserer „sittlichen Bestimmung“ im Streite. Die Triebe sind die stärksten Gegner, den der Mensch in seinem moralischen Handeln zu bekämpfen hat. Schiller sagt, dass sich alle Menschen verpflichten müssen, sich an Religion und an „ästhetische Gesetze“ zu binden, damit ihre „Leidenschaften“ nicht die weltliche Ordnung verletzen. So nennt er das Beispiel, dass ein Wahnsinniger alle Messer im Hause zu entfernen hat, da er somit vermeidet sich oder Freunde im Wahn zu verletzen. Das Ideal eines Menschen entspricht der Harmonie zwischen Naturtrieb und Verstand, Neigung und Pflicht. Schiller begründet dies mit dem Naturgesetz. Die Natur hat den Trieb und die Vernunft, sprich die Neigung und die Pflicht, im Menschen vereinigt und somit gibt sie es vor, dass diese Dinge verbunden sein müssen und nicht getrennt werden dürfen.
Diesem letzen Punkt stimme ich Schiller zu, auch da ich der Auffassung Kants, ein Vorhandensein von Neigungen schließe Moralität aus, nicht zustimme. Neigungen und Gefühle sollten meiner Meinung nach in der Moral einen hohen Stellenwert haben. Ich denke, dass man aus Mutterliebe, Nächstenliebe, Gewohnheiten oder anderen Gefühlen heraus handeln kann, ohne das die Moralität an Wert verliert. Wenn ich z.B. mein Kind umarmend und liebkosend sage, dass ich es lieb habe, hat diese Handlung für mich einen hohen moralischen Wert. Diese Tat geschieht dann ohne Hintergedanken und rein aus Liebe-Neigung. Ich bin der festen Überzeugung, dass man aus Liebe kein Gesetz machen kann und schon gar nicht sollte man sein Kind liebkosen, weil es seine Pflicht ist. Dann würde ich nämlich mein Kind anlügen, wenn ich sagen würde: „Ich liebe dich, weil mein Gefühl mir das sagt.“ Ich müsste laut Kant, wenn ich ehrlich sein wollte, sagen: „Ich liebe dich mein Kind, weil es meine Pflicht ist.“ Für mich ist dies moralisch schlecht und ich finde keine Punkte, bei denen ich Kant zustimmen kann. Die Erfahrung spielt in meinem Leben eine große Rolle, d.h. die Erfahrung beeinflusst mein Verhalten und meine Absichten erheblich. So ist es bei sehr vielen Menschen. Wenn man mit einer Handlung eine schlechte Erfahrung gemacht hat, richtet man sein darauffolgendes Handeln nach der Erfahrung. Kant hingegen erteilt der Erfahrung eine klare Absage. Für mich scheint es ganz natürlich, das Handeln, bzw. die Moralität einer Handlung nach ihren Konsequenzen zu beurteilen. Kant verzichtet jedoch auf die Betrachtung einer Konsequenz einer Handlung als Gradmesser ihres moralischen Stellenwertes. Indem Kant die Folgen von Handlungen nicht berücksichtigt, entzieht er sich seiner Verantwortung. Wenn die Folgen einer Handlung übel wären, so würde ein Kantianer wahrscheinlich denken, wäre nicht der Handelnde, sondern die Welt, die Dummheit der anderen Menschen oder der Wille Gottes dafür verantwortlich. Ein Verantwortungsbewusster Ethiker hingegen würde die Folgen seines eigenen Tuns nie auf andere abwälzen, sondern selbst dafür gerade stehen. Und diese Einstellung vertrete ich ebenfalls. Da stimme ich auch eher dem Begründungsversuch des Utilitarismus zu. Eine Handlung ist dann moralisch gut, wenn sie möglichst vielen Menschen nützt. Es ist eher der Gesamtnutzen der Folgen einer Handlung, der die Güte oder Moralität einer Handlung bestimmt, als die Pflicht und das Nichtvorhandensein von Neigung. Utilitaristen, wie z.B. J. St. Mill kommen mit der Vorgabe Kants überhaupt nicht klar, weil der Utilitarismus sich nach den Konsequenzen richtet, woraus deutlich wird, dass man es hier mit einer genau entgegengesetzten Betrachtungsweise zu tun hat. Zusammenfassend halte ich fest, dass eine Handlung nie gegen seine Neigung geschehen sollte( es gibt natürlich vereinzelte Ausnahmen, z.B.: Ein psychischkranker Mensch darf sich seinen Neigungen nicht hingeben, da sonst unkontrollierbare Probleme die weltlichen Ordnung zerstören würden.). Unsere Leidenschaften und Gefühle sollten eine Handlung antreiben, dabei müssen wir uns jedoch an höhere Gesetze (z.B. „Du sollst nicht töten“) richten. Wenn die Vernunft und aber auch die Neigung unser Handeln bestimmt, hat die Handlung ihren höchsten moralischen Wert. Meine Ansichten finden sich auch zum Teil in den von Schiller wieder.
Literatur:
Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
Wilhelm Weischedel: Die philosophische Hintertreppe
Ottfried Höffe: Immanuel Kant
Friedrich Schiller: Über den moralischen Nutzen aesthetischer Sitten
Wörter: 2000
Zensur:
Hausaufgabe zu Kants Moralphilosophie
„ Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.“
So beginnt die „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ von Immanuel Kant. Kant lehnt damit die Auffassung seiner Vorgänger und Zeitgenossen ab, die Moral sei auf Bedürfnisse, Wünsche oder Neigungen zu gründen. Als schlechthin gut sieht Kant allein den Guten Willen an (Anm.: Wille ist hier nicht zu verstehen im Sinne von Wunsch; es ist vielmehr die Aufbietung aller Mittel, soweit sie in unserer Gewalt stecken).Das heißt, dass der Gute Wille einen Maßstab für alle menschlichen Eigenschaften bildet und bestimmt ob diese schlecht oder gut sind. Selbst wenn der Gute Wille keinen Nutzen hervorbringen würde, wäre er immer noch gut. Hier fühlt man sich an den Ausspruch erinnert: „Der gute Wille zählt.“ Dies stimmt nur bedingt, da Kant feststellt, dass der Wille nicht dadurch gut wird, dass man ein lobenswertes und gutes Ziel verfolgt. Kant erläutert den Guten Willen mit Hilfe des Begriffs der Pflicht:
Kant hat die einzelnen Handlungen nach verschiedenen Gesichtspunkten aufgeteilt und verworfen. Anhand von vier Beispielen von Handlungstypen und ihr Verhältnis zur Pflicht und Moral unterscheidet Kant in: („Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“, Reclam, S.34)
Die Handlungen, die eindeutig pflichtwidrig sind.
Pflichtgemäße Handlungen, die aus unmittelbarer Neigung stammen.
Solche, die pflichtmäßig sind, aber nur durch eine mittelbare Neigung ausgeführt werden.
Diese Fälle interessieren kant nicht, da sie keinen moralischen Wert haben. Für den dritten Fall wählt Kant das Beispiel mit dem Krämer. Der Krämer ist ehrlich um sich Die Kundschaft zu erhalten. Er besitzt also bei der Handlung einen Hintergedanken. Die Handlung ist nur pflichtmäßig und nicht aus Pflicht, da die Ehrlichkeit des Krämers den Grund darin hat, dass er seine Kunden nicht durch ungerechte Preise vertreiben will. Obwohl diese Handlung von außen nicht von einer aus Pflicht zu unterscheiden ist, macht die eigennützige Absicht (Hintergedanken) zu einer moralisch indifferenten Handlung. Eine pflichtgemäße Handlung geschieht rein aus Pflicht, wenn z.B. der Kaufmann ehrlich ist, weil Ehrlichkeit an sich eine Pflicht ist. Den begriff Pflicht findet man in der Bibel: „Liebe deinen Nächsten!“. Die Aufforderung den nächsten, ja sogar unseren Feind zu lieben, richtet sich eindeutig an unseren Willen. Sie macht die Liebe zu einer Pflicht, der keine Neigung beigemischt ist. Eine Handlung aus Pflicht, die nicht mit der Neigung einhergeht, muss also jeglichem Einfluss ausschließen. Somit ergibt sich der erste Satz zu Kants Moralphilosophie: „Jemand hat einen guten Willen immer dann, wenn er aus Pflicht (und nicht nur pflichtgemäß) handeln will (d.h. er hält diese Handlung für notwendig, weil sie eine Pflicht ist).“
Anhand eines fiktiven Dialoges zwischen einem Schüler und einem Lehrer kann man dieses noch näher erläutern:
„Gerne dien ich den Freunden, doch tu ich es leider mit Neigung;
und so wurmt es mich oft, daß ich nicht tugendhaft bin.“
„Da ist kein anderer Rat, du mußt suchen, sie zu verachten;
und mit Abscheu alsdann tun, wie die Pflicht dir gebeut.“ (Friedrich Schiller)
Der Schüler ist mit sich unzufrieden, da er zwar pflichtgemäß jedoch aus einer Neigung heraus handelt. Er dient bzw. hilft seinen Freunden, nicht weil er es als seine Pflicht ansieht, sondern weil er das Gefühl, sprich die Neigung, zu helfen verspürt. Dies ist laut Kant, wie schon näher erklärt, keine moralisch gute Handlung, da das Motiv nicht aus dem Willen stammt. Gemäß der Kantischen Moralphilosophie ist der Schüler also nicht tugendhaft.
Der Lehrer gibt seinem Schüler daraufhin einen Rat, der nach kantischer Sicht folgerichtig ist. Der Lehrer rät ihm pflichtgemäß und nur aus der Pflicht heraus zu handeln. Er soll die Freunde verachten und auch mit Abscheu sogleich handeln, wie er es aus Neigung getan hätte. Wenn der Schüler nun einem Freund aus Neigung dient, so kann man die Handlung von außen nicht von einer aus Pflicht unterscheiden. Aber die eigennützige Absicht, auch sei es nur das freundschaftliche Gefühl und die Liebe zu ihm, macht die Handlung zu einer , bei der sich die Neigung auf Seiten der Pflicht befindet. Der Schüler kann sich also laut dem Lehrer und dessen kantischen Ansichten nur besser fühlen, wenn er die Neigung/Gefühle abstellt. Er muss also seiner Handlung aus Pflicht einer Maxime folgen. Der Schüler muss es sich zum Gesetz machen, seine Freunde zu dienen. Diese Maxime gibt nun seine Handlungsweise vor, die an keinem konkreten Anlass gebunden ist. Die Maxime löst sich von jeder Neigung, da sie gilt, egal ob es mir gefällt oder nicht. Sie ist solange gültig, bis ich sie verwerfe. Wenn der Schüler nun also seinen Freunden dient, weil es seine Pflicht ist und nicht weil er es Neigung gerne tut, so kann er tugendhaft werden. Er soll seine Freunde nicht mögen und Abscheu oder andere schlechte Gefühlen ihnen entgegenbringen. Handelt er dann und dient ihnen trotzdem aus reiner Pflicht, dann handelt er moralisch gut, weil das Motiv aus dem Willen stammt und er nach der Vernunft und nicht nach der Neigung gehandelt hat. Die Pflicht wurde nämlich dann zur Notwendigkeit dieser Handlung aus Achtung für das Gesetz gemacht. Und so ist die Moralität von Handlungen unabhängig von Folgen, Neigungen oder Gefühlen.
Obwohl der deutsche Dichter Friedrich Schiller (1759- 1805) eigentlich ein Anhänger von Kants Ethik war, muss man beachten, dass die oben genannten Epigramme in satirischer Hinsicht zu verstehen sind. Die Zeilen Schillers sind ein künstlerischer Ausdruck für die Ablehnung des schon fast sprichwörtlichen kategorischen Imperatives. Er distanziert sich von Kant und kritisiert ihn, ja sogar spöttisch. 1793 widmete sich Schiller seinen philosophischen Schriften u.a. dem Kant-Studium(ästhetische Schriften „Über Anmut und Würde“). Ein Zitat aus „Über Anmut und Würde“ lautet:
„... der Mensch darf nicht nur, sondern soll Lust und Pflicht in Verbindung bringen; er soll seiner Vernunft mit Freuden gehorchen. (...) Dadurch schon, daß sie ihn zum vernünftig sinnlichen Wesen, d.i. zum Menschen machte, kündigte ihm die Natur die Verpflichtung an, nicht zu trennen, was sie verbunden hat ...“
Schiller fordert die Verbindung von Neigung( „Lust“) und Pflicht. Unter der Bedingung, dass Vernunft und Sinnlichkeit, Pflicht und Neigung im Einklang sind, erfolgt das Gute einer Handlung. Kant spricht jeglicher aus Pflicht und Neigung hervorgebrachten Tat echten moralischen Wert ab. So setzt Schiller seine Ethik in Beziehung zu der kantischen. Schiller leugnet nicht, dass die Neigung immer die zu treffenden Entscheidungen beeinflusst. Wir erinnern uns an das Beispiel von Kant: Den ehrlichen Krämer zu erleben, mag uns gefallen. Über den moralischen Wert seiner Ehrlichkeit können wir jedoch nichts sagen. Schiller kommt jedoch zu einem anderen Schluss als Kant. Die Neigung bietet keine Beweismöglichkeit für die Pflichtmäßigkeit. Aber gerade deswegen ist die Neigung, meint Schiller, das Maß an dem der Mensch gemessen werden soll. Es ist sittlich höher stehend, neben der Achtung vor dem Gesetz auch noch Neigung für das Gesetz zu empfinden. Schiller fordert vom Menschen ein sittliches Wesen zu sein und nicht sittliche Taten zu vollbringen. Tugendhaft ist z.B. der Schüler wenn er eine Neigung zur Pflicht besitzt. D.h. er weiß, dass es seine Pflicht ist, seinen Freunden zu dienen. Er dient ihnen aber nur, weil er zu dieser Pflicht eine Neigung empfindet. Wo also bei Kant die Achtung vor dem Gesetz die Handlungen aus Pflicht hervorbringt, ist es bei Schiller die Freude beim Gehorsam gegenüber der Vernunft ( „er soll seiner Vernunft mit Freuden gehorchen“). Nehmen wir an, der Schüler würde tatsächlich aus Pflicht handeln. Nach Kant befolgt er dieses Gesetz und handelt mit moralischem Wert. Schiller hält dagegen, dass es moralisch höherwertig sei, wenn der Junge bei seinem Handeln Freude und Genugtuung empfinden würde.
In „Über den moralischen Nutzen aesthetischer Sitten“ vertieft Schiller sein Menschenbild und erklärt, dass der sinnliche Trieb/ „ Begehrungskraft“ keine Rücksicht auf höhere Gesetze gibt. Und deswegen steht dieser mit unserer „sittlichen Bestimmung“ im Streite. Die Triebe sind die stärksten Gegner, den der Mensch in seinem moralischen Handeln zu bekämpfen hat. Schiller sagt, dass sich alle Menschen verpflichten müssen, sich an Religion und an „ästhetische Gesetze“ zu binden, damit ihre „Leidenschaften“ nicht die weltliche Ordnung verletzen. So nennt er das Beispiel, dass ein Wahnsinniger alle Messer im Hause zu entfernen hat, da er somit vermeidet sich oder Freunde im Wahn zu verletzen. Das Ideal eines Menschen entspricht der Harmonie zwischen Naturtrieb und Verstand, Neigung und Pflicht. Schiller begründet dies mit dem Naturgesetz. Die Natur hat den Trieb und die Vernunft, sprich die Neigung und die Pflicht, im Menschen vereinigt und somit gibt sie es vor, dass diese Dinge verbunden sein müssen und nicht getrennt werden dürfen.
Diesem letzen Punkt stimme ich Schiller zu, auch da ich der Auffassung Kants, ein Vorhandensein von Neigungen schließe Moralität aus, nicht zustimme. Neigungen und Gefühle sollten meiner Meinung nach in der Moral einen hohen Stellenwert haben. Ich denke, dass man aus Mutterliebe, Nächstenliebe, Gewohnheiten oder anderen Gefühlen heraus handeln kann, ohne das die Moralität an Wert verliert. Wenn ich z.B. mein Kind umarmend und liebkosend sage, dass ich es lieb habe, hat diese Handlung für mich einen hohen moralischen Wert. Diese Tat geschieht dann ohne Hintergedanken und rein aus Liebe-Neigung. Ich bin der festen Überzeugung, dass man aus Liebe kein Gesetz machen kann und schon gar nicht sollte man sein Kind liebkosen, weil es seine Pflicht ist. Dann würde ich nämlich mein Kind anlügen, wenn ich sagen würde: „Ich liebe dich, weil mein Gefühl mir das sagt.“ Ich müsste laut Kant, wenn ich ehrlich sein wollte, sagen: „Ich liebe dich mein Kind, weil es meine Pflicht ist.“ Für mich ist dies moralisch schlecht und ich finde keine Punkte, bei denen ich Kant zustimmen kann. Die Erfahrung spielt in meinem Leben eine große Rolle, d.h. die Erfahrung beeinflusst mein Verhalten und meine Absichten erheblich. So ist es bei sehr vielen Menschen. Wenn man mit einer Handlung eine schlechte Erfahrung gemacht hat, richtet man sein darauffolgendes Handeln nach der Erfahrung. Kant hingegen erteilt der Erfahrung eine klare Absage. Für mich scheint es ganz natürlich, das Handeln, bzw. die Moralität einer Handlung nach ihren Konsequenzen zu beurteilen. Kant verzichtet jedoch auf die Betrachtung einer Konsequenz einer Handlung als Gradmesser ihres moralischen Stellenwertes. Indem Kant die Folgen von Handlungen nicht berücksichtigt, entzieht er sich seiner Verantwortung. Wenn die Folgen einer Handlung übel wären, so würde ein Kantianer wahrscheinlich denken, wäre nicht der Handelnde, sondern die Welt, die Dummheit der anderen Menschen oder der Wille Gottes dafür verantwortlich. Ein Verantwortungsbewusster Ethiker hingegen würde die Folgen seines eigenen Tuns nie auf andere abwälzen, sondern selbst dafür gerade stehen. Und diese Einstellung vertrete ich ebenfalls. Da stimme ich auch eher dem Begründungsversuch des Utilitarismus zu. Eine Handlung ist dann moralisch gut, wenn sie möglichst vielen Menschen nützt. Es ist eher der Gesamtnutzen der Folgen einer Handlung, der die Güte oder Moralität einer Handlung bestimmt, als die Pflicht und das Nichtvorhandensein von Neigung. Utilitaristen, wie z.B. J. St. Mill kommen mit der Vorgabe Kants überhaupt nicht klar, weil der Utilitarismus sich nach den Konsequenzen richtet, woraus deutlich wird, dass man es hier mit einer genau entgegengesetzten Betrachtungsweise zu tun hat. Zusammenfassend halte ich fest, dass eine Handlung nie gegen seine Neigung geschehen sollte( es gibt natürlich vereinzelte Ausnahmen, z.B.: Ein psychischkranker Mensch darf sich seinen Neigungen nicht hingeben, da sonst unkontrollierbare Probleme die weltlichen Ordnung zerstören würden.). Unsere Leidenschaften und Gefühle sollten eine Handlung antreiben, dabei müssen wir uns jedoch an höhere Gesetze (z.B. „Du sollst nicht töten“) richten. Wenn die Vernunft und aber auch die Neigung unser Handeln bestimmt, hat die Handlung ihren höchsten moralischen Wert. Meine Ansichten finden sich auch zum Teil in den von Schiller wieder.
Literatur:
Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
Wilhelm Weischedel: Die philosophische Hintertreppe
Ottfried Höffe: Immanuel Kant
Friedrich Schiller: Über den moralischen Nutzen aesthetischer Sitten
Wörter: 2000
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Inhalt
Kants Moralphilosophie wird erklärt und der kategorische Imperativ wird erläutert. Die Kritik von Schiller an Kant wird dargelegt und bewertet. (sehr ausführliches Referat) (2002 Wörter)
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