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Klausur: Der kategorische Imperativ nach Immanuel Kant auf Adolf Eichmann angewandt

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GK Philosophie 12.1 (05/06) - 2. Klausur - 8. Dezember 2005


Adolf Eichmann (1906 - 1962), ehemaliger SS-Obersturmbannführer, war Hauptorganisator der Judentransporte in die verschiedenen Vernichtungslager. Vor Gericht berief er sich wiederholt auf die Ethik Kants:

Zur Norm habe ich die Kantsche Forderung erhoben, und zwar schon sehr lange. Nach dieser Forderung habe ich mein Leben ausgerichtet, und ich habe hier auch nicht Halt gemacht in meinen Apostrophierungen [Ermahnungen] vor meinen eigenen Söhnen, wenn ich die Erkenntnis hatte, dass sie sich gehen ließen. [...] Ich war nichts anderes als ein getreuer, ordentlicher, korrekter, fleißiger - und nur von idealen Regungen für mein Vaterland, dem anzugehören ich die Ehre hatte, beseelter Angehöriger der SS und des Reichssicherheitshauptamtes1. Ein innerer Schweinehund und ein Verräter war ich nie. Trotz gewissenhafter Selbstprüfung muss ich für mich feststellen, dass ich weder ein Mörder noch ein Massenmörder war. Um aber haargenau bei der Wahrheit zu bleiben, möchte ich mich selbst der Beihilfe zur Tötung bezichtigen, weil ich ja Deportationsbefehle, die ich erhielt, weitergab und weil zumindest ein Teil dieser Deportierten, wenn auch von einer ganz anderen Einheit, getötet wurde. [...] Meine subjektive Einstellung zu den Dingen des Geschehens war mein Glaube an die Notwendigkeit eines totalen Krieges, weil ich an die steten Verkündigungen der Führung des damaligen Deutschen Reiches - ,Sieg in diesem totalen Krieg oder Untergang des deutschen Volkes" - stets in zunehmendem Maße glauben musste. Aus dieser Einstellung heraus tat ich reinen Gewissens und gläubigen Herzens meine mir befohlene Pflicht.

(Jochen von Lang: Das Eichmann-Protokoll. Tonbandaufzeichnungen der israelischen Verhöre. Paul Zsolnay: Wien 1991, S. 349 - 351) 1 Reichssicherheitshauptamt: Behörde, mit Sitz in Berlin, bei der als Zentrale der SS die Fäden des NS-Terrors zusammenliefen.

Der Münchner Philosophie- und Musikprofessor Kurt Huber (1893 - 1943) war zusammen mit den Geschwistern Scholl und anderen Mitglied der Widerstandsgruppe ,Die weiße Rose", welche durch Flugblätter versuchte, auf das Unrecht des NS-Systems aufmerksam zu machen. Während des Prozesses vor dem Volksgerichtshof sagte er in seinem Schlusswort:

Als deutscher Staatsbürger, als deutscher Hochschullehrer und als politischer Mensch erachte ich es als Recht nicht nur, sondern als sittliche Pflicht, an der Gestaltung der deutschen Geschichte mitzuarbeiten, offenkundige Schäden aufzudecken und zu bekämpfen [...] Was ich bezweckte, war die Weckung der studentischen Kreise nicht durch eine Organisation, sondern durch das schlichte Wort, nicht zu irgend einem Akt der Gewalt, sondern zur sittlichen Einsicht in bestehende schwere Schäden des politischen Lebens. [...] Rückkehr zu klaren sittlichen Grundsätzen, zum Rechtsstaat, zu gegenseitigem Vertrauen von Mensch zu Mensch, das ist nicht illegal, sondern umgekehrt die Wiederherstellung der Legalität. Ich habe mich im Sinne von Kants kategorischem Imperativ gefragt, was geschähe, wenn diese subjektive Maxime meines Handelns ein allgemeines Gesetz würde. Darauf kann es nur eine Antwort geben: Dann würden Ordnung, Sicherheit, Vertrauen in unser Staatswesen zurückkehren, jeder sittlich Verantwortliche würde mit uns seine Stimme erheben gegen die drohende Herrschaft der bloßen Macht über das Recht, der bloßen Willkür über den Willen des sittlichen Guten. Die Forderung der freien Selbstbestimmung auch des kleinsten Volksteils ist in ganz Europa vergewaltigt [...]. Die grundlegende Forderung wahrer Volksgemeinschaft ist durch die systematische Untergrabung des Vertrauens von Mensch zu Mensch zunichte gemacht. Es gibt kein furchtbareres Urteil über eine Volksgemeinschaft als das Eingeständnis, das wir alle machen müssen, dass keiner sich vor seinem Nachbarn, der Vater nicht mehr vor seinen Söhnen sicher fühlt. [...] Ich habe das eine Ziel erreicht, diese Warnung und Mahnung nicht in einem privaten, kleinen Diskutierclub, sondern an verantwortlicher, an höchster richterlicher Stelle vorzubringen. Ich setze für diese Mahnung, für diese beschwörende Bitte zur Rückkehr, mein Leben ein. Ich fordere die Freiheit für unser deutsches Volk zurück.
(Kurt Huber: Schlusswort des Angeklagten vor dem Volksgerichtshof. In: Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933-1945. Hrsg. von Walther Hofer. Fischer: Frankfurt/M. 1976, S. 332 f.)

Aufgabe: 1. Analysieren Sie die beiden Texte unter Hervorhebung der zentralen Gedanken! 2. Untersuchen Sie vor dem Hintergrund der Kantischen Ethik vergleichend die beiden Argumentationen und beurteilen Sie abschließend deren Schlüssigkeit!

Aufgabe 1, Text 1
In seiner Rede betont Adolf Eichmann mehrfach, dass er gewissenhaft war und zu keiner Zeit sich in der Rolle eines Mörders bzw. Massenmörders gesehen habe. Dabei beruft er sich darauf, sein Leben stets nach der ,Kantsche[n] Forderung" ausgerichtet zu haben, d.h. stets moralisch gehandelt zu haben. Zu Beginn der Rede erklärt Eichmann, den kategorischen Imperativ nach Kant sich zu seiner ,Norm" (Z. 1) gemacht zu haben. Das bedeutet, dass er stets geprüft habe, ob seine Maxime dazu in der Lage war, durch sich selbst zum praktischen Gesetz zu werden, also keinen Widerspruch eines zugrunde liegenden Begriffes zu erfordern. Eichmann erwähnt, sein Leben danach ausgerichtet zu haben und belegt dies anhand des Beispiels seiner Kinder, die er wohl auch nach dem kategorischen Imperativ erzogen habe. An dieser Stelle nennt er die ,Erkenntnis [...], dass sie [seine Kinder] sich gehen ließen" (Z. 7 f.), also nicht der Forderung Kants nachgingen. Im darauf folgenden Abschnitt betont Eichmann, dass er stets (nur) seinen Pflichten nachging. Er sei ein ,nur von idealen Regungen für [s]ein Vaterland [...] beseelter Angehöriger der SS und des Reichssicherheitshauptamtes" gewesen (Z. 10 - 14). Das ,nur" ist hier wohl eher als ein ausschließendes und nicht ledigliches zu verstehen, auch wenn an dieser Stelle beide Interpretationen denkbar und logisch wären bzw. sind. Eichmann sei nie ,ein innerer Schweinehund und ein Verräter" (Z. 14 f.) gewesen, was aber im Dritten Reich auch nicht legitim war. Der darauf folgende Satz hebt wohl die zentrale Intention von Eichmanns Rede hervor. Er beginnt damit, dass er an sich selbst eine ,gewissenhafte Selbstprüfung" (Z. 16) vollzogen habe, die ihn zur Annahme bzw. Erkenntnis brachte,weder ein Mörder noch ein Massenmörder" gewesen zu sein (vgl. Z. 16 - 18). Allerdings räumt er ein, dass er dennoch nicht vollständig unschuldig gewesen sei, da er die ihm gegebenen Deportationsbefehle weitergab, allerdings nie selbst ausführte. Das oben Aufgeführte begründet er mit dem Glauben ,an die Notwendigkeit eines totalen Krieges", der ihm aufgezwungen wurde (Zitat: Z. 26 f., vgl. Z. 32 f.). Er führt hier ein Zitat (vermutlich Hitlers oder Goebbels) an, welches den Begriff des Müssens begründen soll. Das Zitat bietet nur die beiden Optionen des Sieges oder des ,Untergang[s] des deutschen Volkes" (Z. 30 f.). Er verdeutlicht die für ihn gegebene Notwendigkeit, für den Sieg zu kämpfen bzw. zu handeln. Dieser Glaube musste nach Eichmann sogar ,stets in zunehmendem Maße" (Z. 31) sein. Aus oben genannten Gründen sah Eichmann seine Handlungen als Pflicht an, da sie (also die Handlungen) ihm befohlen wurden und somit zum Sieg hätten führen sollen. Daraus resultiert für Eichmann sein ,reine[s] Gewissen" und sein ,gläubige[s] Herz" (Z. 33).

Aufgabe 1, Text 2
In seinem Schlusswort vor dem Volksgerichtshof (vermutlich aus dem Jahre seines Todes, 1943) erklärt der Philosophie- und Musikprofessor Kurt Huber, dass seine Handlungen auf dem kategorischen Imperativ Kants basierten. Er begründet, warum er der Meinung ist, dass er moralisch richtig (wenn auch gesetzlich falsch) gehandelt habe. Huber klärt zunächst das Gericht über sein Recht und seine Pflicht ,als deutscher Staatsbürger" (Z. 1) auf, dem Wohlergehen Deutschlands und dessen Bevölkerung zu dienen. In diesem Zusammenhang spricht er wiederholt von Sitte (vgl. Z. 4, Z. 10, Z. 13). Dieser Begriff ist dabei in enger Verbindung mit Moral zu sehen. Um seine Pflicht zu verdeutlichen, redet er von ,offenkundigen Schäden", die er aufdecken und bekämpfen wollte. Seine Intention bei der Mitarbeit in der weißen Rose war es, anderen Studenten durch gewaltlosen Widerstand und nur durch die Macht des Wortes dazulegen, dass ,schwere Schäden des politischen Lebens" (Z. 11 f.) bestehen. Dabei ist auf die Verwendung des Begriffes ,bestehende" zu achten. Huber geht davon aus, dass es keine subjektive Meinung der Mitglieder der weißen Rose sei, sondern objektiv erkennbar sein muss, dass die o.g. Schäden real vorhanden sind. Zur ,Wiederherstellung der Legalität" (Z. 16) sei es notwendig, zu ,klaren, sittlichen Grundsätzen", wie Kant sie fordert (à praktische Gesetze, da sie ,klar", also a priori erkennbar sein müssen), zurückzukehren. Daher hat Huber sich gefragt, ob er nach dem kategorischen Imperativ handele, seine Maxime also zum allgemeinen Gesetz tauge. Daraufhin stellt er fest, dass Begriffe wie ,Ordnung, Sicherheit, Vertrauen in [deren] Staatswesen" (Z. 22 f.) wieder einen Sinn bekämen und somit seine Maxime durchaus den Anforderungen entspreche. Im folgenden Abschnitt erklärt Huber, dass sich das Volk nach Freiheit sehnen müsste. Das liegt (nach mir bzw. Kant) vermutlich daran, dass jedes vernünftige, aber endliche Wesen nach Glückseligkeit streben muss, ob es will oder nicht. [Auch Unfreiheit kann glücklich machen.] Huber spricht hier von einer Vergewaltigung der Forderung nach Freiheit (Z. 28 ff.). Davor benennt Huber die ,Macht über das Recht", die in Willkür endet. Konkret bedeutet das, dass ein Individuum bzw. eine Interessengruppe seinen resp. ihren Willen umsetzt, auch ohne moralische Grundlage bzw. Abwägung. Ab Zeile 34 zeigt Huber, dass kein Sicherheitsgefühl mehr vorherrscht, was eigentlich Teil der eudaimonía wäre und auch ist. Selbst in der Familie sei Vertrauen nicht mehr möglich. Im letzten Abschnitt macht Huber darauf aufmerksam, dass er - wenn auch nicht alle - doch zumindest ein Ziel erreicht habe: seine Mahnung ,an verantwortlicher, an höchster richterlicher Stelle" (Z. 41 f.) angebracht zu haben. Er geht wohl davon aus, dass das Gericht seine Ansichten nachvollziehen könne und setzt für seine Forderungen sogar sein Leben ein. Er beendet seine Rede mit seiner anfänglichen Forderung: ,Ich fordere die Freiheit für unser deutsches Volk zurück." (Z. 44 ff.).

Aufgabe 2, Text 1
Eichmann sagt, das er sein Leben nach der Ethik Kants ausgerichtet habe, indem er für den Sieg und gegen den Untergang des deutschen Volkes handelte. Dazu gab er unter anderem auch Deportationsbefehle weiter, deren Ausführung er jedoch nicht begangen habe. Seine Maxime war also etwa diese: ,Ich will die Deportation der Juden nicht verhindern, um dem Wohle des deutschen Volkes zu dienen". Die Deportation hatte als Folge auch die Vernichtung der Juden, also hat Eichmann nicht nur die Freiheit dieser Menschen, sondern auch deren Leben genommen bzw. nehmen lassen. Dadurch wird der Begriff der Freiheit hinfällig und überflüssig, da - nach Eichmann - jedes vernünftige Wesen erkennen müsste, und zwar a priori erkennen müsste, dass dieser Entzug der Freiheit notwendig gewesen sei und somit als praktisches Gesetz dienen könnte. Das hätte zur Folge, dass die Freiheit unter Bedingungen stünde, also relativistisch und somit widersprüchlich wäre. Der bloße Gedanke an einen Begriff wie Freiheit wäre also unbegründet bzw. unnötig, da man sich so selbst die Bedingungen für die Freiheit anderer Menschen festlegen könnte. Ähnlich ist es beim In-Den-Tod-Schicken, was Eichmann für sich einräumt. Er lässt Menschen töten, um ein ,höheres" Ziel zu erreichen. Das bedeutet, er nimmt ihnen die Möglichkeit der Selbstbestimmung. Dadurch wird auch dieser Begriff hinfällig, also ist es gelogen, dass Eichmann streng nach Kant gehandelt habe. Zur Begründung: Damit eine subjektive Maxime allgemeines, praktisches Gesetz soll werden können, darf sie nicht den ihr zugrunde liegenden Gedanken zu einem Widerspruch in sich machen. Dabei muss man die Maxime auf ihre bloße Form (à causa formalis) bringen und prüfen, ob sie so a priori von jedem vernünftigen Wesen anerkannt werden kann. Dies ist bei Eichmann aber nicht der Fall.

Aufgabe 2, Text 2
Hubers Handlungen waren gewaltlos und hatten als Ziel, in utilitaristischer Weise dem deutschen Volk zu dienen. Man erkennt, dass Huber sich über seine Handlungen durchaus Gedanken gemacht hat, insbesondere ab Zeile 17. Er hat sich gefragt, ob seine Maxime ,Ich will dem deutschen Volk darlegen, dass seine Regierung nicht moralisch ist" dem kategorischen Imperativ Kants entsprechen könne und kommt zu dem Schluss, dass seine Maxime die Widersprüchlichkeiten der Maximen der Nationalsozialisten aufheben würde. Man erkennt, dass Hubers Maxime im Gegensatz zu der Eichmanns nicht aus irgend einem Grunde heraus geschieht, sondern dass er will, weil er soll. Somit ist (erst an dieser Stelle im Vergleich) klar, dass Eichmanns Maxime höchstens zu einem hypothetischen Imperativ getaugt hätte, nicht jedoch zu dem von Kant geforderten kategorischen Imperativ. Huber geht also davon aus: ,Ich will, weil ich soll". Durch seine Maxime, deren Zweck in der Erhaltung der Freiheit liegt, kommt kein erkennbarer Widerspruch auf. Konkret bedeutet das, dass seine Maxime (durch sich selbst) zum allgemeinen praktischen Gesetz werden kann.

Aufgabe 2, beide Texte
Beide Autoren / Verfasser glauben bzw. geben vor, nach der Kantischen Ethik zu handeln, die besagt: ,Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde". Bei Huber kommt deutlich zur Geltung, dass er tatsächlich nach diesem kategorischen Imperativ handelte, weil er es wollte und sollte. Eichmann hingegen scheint Kant nur als Mittel zum Zweck missbrauchen zu wollen, indem er vorgibt, nach dem selben Imperativ zu handeln, nach dem Huber auch gehandelt hat (was er nicht explizit sagt; ich habe es nur zur Vergleichbarkeit angegeben). Allerdings handelt Eichmann nur aufgrund der Befehle seiner Vorgesetzten, nicht weil er es als notwendig erkennbar ansieht. Er handelte, weil er sonst sein eigenes Leben riskierte, und wie Jean Paul Sartre schon sagte: ,Im Kriege gibt es keine unschuldigen Opfer".

Zur Bewertung: Sie analysieren die beiden Texte sehr genau und arbeiten dabei die Begründungszusammenhänge klar heraus, hätten aber doch gedanklich stärker gewichten müssen, vor allem bei der Analyse der Ausführungen Hubers, so dass dessen Maximen klarer hätten hervortreten können. Manchmal verlieren Sie sich auch in Unwesentlichkeiten. In Teil zwei stellen Sie sehr tragfähige Überlegungen an, wobei Ihnen die Widerlegung Eichmanns souveräner gelingt als die Bestätigung Hubers. sehr gut (m) 14. Dezember 2005
Inhalt
Grundkursklausur 12, Textgrundlagen (alle von Kant):
- Theoretischer und praktischer Vernunftgebrauch
- Kritik der praktischen Vernunft
- Maximen, hypothetische und kategorische Imperative
- Das Streben nach Glückseligkeit: kein praktisches Gesetz
- Die bloße Form als Kennzeichen des praktischen Gesetzes
- Der kategorische Imperativ und seine Anwendung
mit Lösungen!

(Alle außer Punkt 2 aus: Zugänge zur Philosophie. Grundband für die Oberstufe. Cornelsen, 6 Seiten) (2223 Wörter)
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