Ein Praktikum als Student im Studium?
Das Praktikum während des Studiums
Ein Praktikum im Studium bietet viele Vorteile. So kannst du zum Beispiel schon während der Berufsfindung verschiedene Unternehmen kennenlernen, erste Kontakte knüpfen und unter Umständen auch Geld verdienen.
Je nachdem, ob du dich noch in der Orientierungsphase befindest, ob es sich um ein Pflicht-, Vor- oder freiwilliges Praktikum handelt, ob du ins Ausland willst oder bereits Absolvent bist, gelten unterschiedliche Regeln für Bezahlung, Mindestlohn, Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Wir haben uns die verschiedenen Praktikumsmodelle für dich angeschaut und erklären die individuellen Besonderheiten.
Das Orientierungspraktikum
Ein Orientierungspraktikum ist ein freiwilliges Praktikum, das du vor der Wahl deines Studienfachs oder deiner Ausbildung absolvieren kannst, um eine bessere Vorstellung von deinem potenziellen späteren Beruf zu bekommen. Das Orientierungspraktikum ist, wenn es nicht länger als drei Monate dauert, vom Mindestlohn ausgenommen, der Arbeitgeber ist also nicht verpflichtet, das Praktikum entsprechend zu vergüten.
Zahlt man dir dennoch ein Gehalt, bist du vor dem Studium normal versicherungspflichtig und musst von deinem Lohn Steuern sowie Kranken-, Arbeitslosen, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge abführen. Wer unter 450 Euro monatlich verdient, ist davon als geringfügig Beschäftigter aber ausgenommen.
Nach dem Studium oder der Ausbildung sind Orientierungspraktika nicht mehr zulässig. Rechtlich steht dir also nach dem Studium ab dem ersten Praktikumstag der Mindestlohn zu.
Das Vorpraktikum
Besonders bei ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen ist ein sogenanntes Vorpraktikum häufig Voraussetzung, um überhaupt mit dem Studium beginnen zu dürfen. Die Studienordnung regelt dabei genau, welche Bereiche und Tätigkeitsfelder in dem Praktikum abgedeckt sein müssen, die Dauer variiert meist zwischen sechs und acht Wochen.
Rechtlich gesehen wird das Vorpraktikum wie ein Orientierungspraktikum gewertet. Das bedeutet, bis zu drei Monate darf es ohne Bezahlung absolviert werden. Steuern und Sozialabgaben fallen nur an, falls du mehr als 450 Euro verdienst.
Das Pflichtpraktikum
Ein Pflichtpraktikum ist ein in der Studienordnung festgeschriebenes Praktikum, das im Rahmen des Studiums absolviert werden muss, um den entsprechenden Abschluss zu erwerben. Der Aufgabenbereich und der Mindestzeitraum des Praktikums sind genau festgeschrieben und müssen eingehalten werden. Häufig dauern Pflichtpraktika zwischen sechs und acht Wochen. Sie sind explizit vom Mindestlohn ausgenommen, sodass kein Rechtsanspruch auf Bezahlung vorliegt.
Doch Achtung: Vom Mindestlohn befreit ist nur die tatsächlich in der Studienordnung festgesetzte Zeitspanne. Geht dein Praktikum über den beschriebenen Zeitraum hinaus, muss ein separater Vertrag über ein freiwilliges Praktikum abschlossen werden, welches ab dem vierten Monat mindestlohnpflichtig wird. Wenn du also beispielsweise ein 6-monatiges Praktikum absolvierst, deine Studienordnung jedoch nur zwei Monate Pflichtpraktikum vorsieht, hast du nach dem Pflichtteil Anspruch auf Bezahlung, da das angefügte freiwillige Praktikum länger als drei Monate dauert.
Unabhängig von gesetzlichen Regelungen zahlen viele Arbeitgeber eine freiwillige Vergütung. Diese wird wie bei allen geringfügig Beschäftigten bis 450 Euro nicht versteuert. Darüber hinaus gelten für eingeschriebene Studenten besondere Regeln bei den Sozialabgaben: Wer im Studium dauerhaft mehr als 450 Euro verdient, zahlt keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sofern sein Studium weiterhin Vorrang hat. Konkret bedeutet das, wer maximal 20 Stunden pro Woche arbeitet, bleibt beitragsfrei. Lediglich die Rentenversicherung musst du ab einem Verdienst von über 450 Euro auch als Student bezahlen.
Eine Ausnahme bei der 20-Stunden-Regelung bilden die Semesterferien: Hier darf Vollzeit gearbeitet werden und das Studium wird trotzdem als vorrangig bewertet. Wenn du dein Pflichtpraktikum also in den Semesterferien absolvierst, zahlst du bei einer Vollzeitstelle demnach deutlich weniger Abgaben als im laufenden Semester.
Das freiwillige Praktikum
Das freiwillige Praktikum ist ein studienbegleitendes Praktikum, das aus eigenem Antrieb und in Eigenregie betrieben wird. Auch wenn du nicht verpflichtet dazu bist: Praktika im Studium erhöhen deine Chancen auf dem späteren Arbeitsmarkt und bieten eine wertvolle Möglichkeit Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen zu sammeln.
Die Zeitspanne und die Aufgabenbereiche eines freiwilligen Praktikums kannst du individuell mit deinem potenziellen Arbeitgeber verhandeln. Üblicherweise finden sie in den Semesterferien statt, da die Studienordnung keine Praktikumszeiten im laufenden Semester vorsieht. Um ein Praktikum über einen längeren Zeitraum absolvieren zu können, kannst du aber ggf. auch ein Urlaubssemester beantragen.
Voraussetzung ist die Immatrikulation an einer Universität oder Hochschule. Begleitende Praktika mit einer Dauer von maximal drei Monaten sind vom Mindestlohn befreit. Arbeitest du länger als drei Monate im Unternehmen, steht dir eine Vergütung für die volle Zeit des Arbeitsverhältnisses zu. In ein und demselben Unternehmen ist nur maximal ein freiwilliges Praktikum vom Mindestlohn befreit.
Bei einem freiwilligen Praktikum gelten dieselben Sonderregelungen bezüglich der Sozialabgaben, wie für Pflichtpraktika: Wer maximal 20 Stunden pro Woche sein Praktikum absolviert oder nur in den Semesterferien arbeitet, ist von einigen Abgaben befreit.
Das Auslandspraktikum
Ein Praktikum im Ausland erweitert nicht nur deinen Horizont, es verbessert auch deine Sprachkenntnisse, wirkt sich positiv auf deinen Lebenslauf aus und hebt dich von anderen Bewerbern ab. Gerade wenn du später einen Job in einem internationalen Umfeld suchst, ist Auslandserfahrung ein ausschlaggebendes Kriterium für Unternehmen.
Allerdings setzt ein Auslandspraktikum viel Eigeninitiative, gute Sprachkenntnisse für das jeweilige Land, etwas Geld und ein gutes Selbstmanagement voraus. Denn leider werden viele Praktika im Ausland nicht oder nur geringfügig bezahlt und es entstehen zusätzliche Kosten für die Anreise, Unterkunft, Lebenshaltung und Co. Vielleicht musst du zusätzlich auch noch in einen Sprachkurs investieren.
Begabtenförderprogramme, Austauschorganisationen und Stiftungen können dich eventuell finanziell etwas entlasten und auch beim Förderprogramm der EU ERASMUS oder dem Stipendienprogramm des DAAD kannst du dich nach Unterstützungsmöglichkeiten erkundigen.
Das Praktikum nach dem Studienabschluss
Grundsätzlich sollte deine Ausbildung und damit auch die Zeit der Praktika nach dem Studium abgeschlossen sein. Idealerweise ist die Orientierungsphase beendet, du hast bereits erste Berufserfahrung gesammelt, im Studium viel theoretisches Wissen erworben. Das, was dir nun noch an weiterführender Erfahrung fehlt, kannst du direkt im Job lernen.
Wenn du dich dennoch für ein Praktikum nach dem Studium entscheidest, achte darauf, dass es bei einer, maximal zwei Praktikumsstellen bleibt. Eine Aneinanderreihung von Praktika kann sich nämlich unter Umständen sogar kontraproduktiv auf deine Stellensuche auswirken. Du wirkst auf Personaler dann schnell unentschlossen und zu wenig selbstbewusst.
Sinnvoll kann ein Praktikum nach dem Studium zum Beispiel sein, wenn du damit die Zeit zwischen dem Bachelor und dem Master überbrücken möchtest, wenn du eine berufliche Richtung einschlagen möchtest, die nur teilweise zu deinem Studium passt oder wenn das Praktikum als eine Art „Probezeit“ vereinbart ist, aus der danach relativ sicher eine feste Stelle hervorgeht.
Mit Abschluss deines Studiums und der damit verbundenen Exmatrikulation entfallen für dich die Sonderregelungen bezüglich der Sozialabgaben. Das bedeutet, sobald du mehr als 450 Euro verdienst, bist du voll beitragspflichtig - unabhängig von der abgeleisteten Stundenzahl. Allerdings steht dir als Absolvent auch automatisch ein Gehalt ab dem ersten Praktikumstag zu. Unbezahlte Praktika sind dann nämlich rechtswidrig und du hast Anspruch auf den Mindestlohn.
Die Initiative „Fair Company“
Unabhängig von den rechtlichen Bestimmungen gibt es in Deutschland eine große Arbeitgeberinitiative, die sich zu bestimmten Qualitätsstandards und überprüfbaren Regeln im Praktikum bekennt. Der sogenannten Fair Company-Initiative gehören mittlerweile fast 600 deutsche Firmen an, die für ihr Engagement und ihre transparente Unternehmenskultur das Fair Company-Siegel tragen dürfen.
Wer bei einem Fair Company-Unternehmen ein Praktikum absolviert, kann sich auf folgende Punkte verlassen:
• Das Praktikum dient tatsächlich der beruflichen Orientierung und ist keine schlecht bezahlte Ausbeute.
• Der Praktikant hat einen festen Ansprechpartner im Unternehmen und bekommt klare Aufgaben und Ziele zugewiesen.
• Das Praktikum ist zeitlich sinnvoll begrenzt.
• Das Praktikum wird finanziell angemessen vergütet.
• Fair Company-Unternehmen stellen keine Absolventen als Praktikanten ein, um sie mit einer Aussicht auf spätere Anstellung zu vertrösten.
• Fair Company-Unternehmen geben sich klar als solche aus und schaffen Transparenz bei den Aufgaben, Ansprechpartnern, Zielen und dem eigenen Regelwerk.
Wie geht es jetzt weiter:
Link zum Artikel: Unsere Tipps für die perfekte Bewerbung
Link zum Artikel: Wie finde ich ein passendes Unternehmen?
Inhalt
Neben freiwilligen Praktika während deines Studiums gibt es in viele Studienfächern - beispielsweise im Medizinstudium - auch Pflichtpraktika. Egal um welchen Typ es sich handelt, es ist immer eine sehr gute Gelegenheit, um einen potenziellen späteren Arbeitgeber oder eine spezialisierte Fachrichtung kennenzulernen.
Hier erfährst du, wie es mit den Arbeitszeiten, den Fristen, der Vergütung oder auch der Initiative "Fair Comany" aussieht.
Praktika im Rahmen deines Studiums im Überblick:
- Das Orientierungspraktikum
- Das Vorpraktikum
- Das Pflichtpraktikum
- Das freiwillige Praktikum
- Das Auslandspraktikum
- Das Praktikum nach dem Studienabschluss (1225 Wörter)
Hier erfährst du, wie es mit den Arbeitszeiten, den Fristen, der Vergütung oder auch der Initiative "Fair Comany" aussieht.
Praktika im Rahmen deines Studiums im Überblick:
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- Das Vorpraktikum
- Das Pflichtpraktikum
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Es handelt sich hier um einen fremden, nutzergenerierten Inhalt für den keine Haftung übernommen wird.
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