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Was meint man mit dem folgenden Satz?

Frage: Was meint man mit dem folgenden Satz?
(3 Antworten)


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Hey, ich wollte mal fragen,was man mit dem folgenden Satz meint?


Beiträge können von Versicherten, Arbeitgeber oder auch einer anderen Person jeweils steuermindernd eingezahlt werden

Was meint man nun mit steuermindernd? Dachte Steuern zahlt man immer im selben Prozentsatz?

Danke schon mal :)
Frage von Jesse1990 | am 07.05.2017 - 12:53


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2104
Antwort von matata | 07.05.2017 - 15:46
Bestimmte Aufwendungen kann man von der Steuer absetzen:

http://www.stern.de/wirtschaft/geld/steuererklaerung/steuererklaerung-2017-tipps-aenderungen-3567298.html
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Antwort von Aladin7 (ehem. Mitglied) | 07.05.2017 - 16:02
Anmerkung: Steuern zahlt man nicht immer im selben Prozentsatz, außer Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuern (Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Biersteuer usw.).

Einkommensteuern (dazu gehört auch die Lohnsteuer) schwanken mit der Höhe des Einkommens.
Und natürlich kann man bestimmte Aufwendungen von seiner gezahlten Steuer absetzen, aber erst mit der Abgabe der Steuererklärung, meist am Jahresende.
Dann erst mindert sich durch die eingezahlten Beiträge die Steuer.
Oft bekommt man dann zuviel gezahlte Steuern zurück.
Bei der Einzahlung der Beiträge wirkt sich das noch nicht aus.


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Antwort von cleosulz | 07.05.2017 - 17:25
Von deinem Einkommen können bestimmte Aufwendungen steuermindernd berücksichtigt werden. Sie mindern deine Steuerlast.

Bei der Besteuerung geht man nicht von deinem Bruttoeinkommen aus sondern von dem
"zu versteuernden Einkommen".
Von deinem Bruttoeinkommen werden bestimmte Aufwendungen (wie z.B. Vorsorgeaufwendungen, besondere Belastungen oder Werbungskosten) abgezogen bzw. können steuerlich angerechnet werden.

Zusätzliche Vorsorgeaufwendungen (z.B. eine private Kranken(zusatz)versicherung oder Riesterrente) können bis zur Höchstgrenze angerechnet werden.
Sie vermindern dann in diesem Zusammenhang die Steuerlast, in dem sie das zu versteuernde Einkommen reduzieren.
Dies ist nur interessant, wenn du z.B. bei den Vorsorgeaufwendungen unterhalb einem bestimmten Höchstbetrag bleibst.
Kommst du mit der KV oder PV oder RV über den Höchstbetrag, kannst du dir das Sammeln von Belegen sparen. Dann mindern solche Aufwendungen die Steuerlast leider nicht mehr.

www.finanztip.de
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