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Nürnberger Gesetze

Frage: Nürnberger Gesetze
(1 Antwort)

 
Wieso werden durch die Nürnberger Gesetze nicht nur die Juden, sondern auch Nichtjuden im Sinne der Gleichschaltung betroffen?


Eigentlich haben die doch durch diese Gesetze gesagt, dass die Menschen nur Deutsche sein können, wenn sie sich treu gegenüber dem Deutschen Reich verhalten. Egal ob sie 100% Arier sind oder nicht. Das heißt sie mussten sich dem Reichsschutzverband anschließen und da dieser eine Naziorganisation war wurden Nichtjuden im Sinne der Gleichschaltung betroffen oder?
GAST stellte diese Frage am 07.06.2009 - 13:58


Autor
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808
Antwort von cleosulz | 07.06.2009 - 17:20
? Wer sind ....."die", die durch diese Gesetzte "Nürnerger Gesetze" gesagt haben .....? - Reichstag / Reichsregierung / Hitler?
Ich verstehe deine Fragestellung nicht.
Aus dem Programm von 1920 der NSDAP:
Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist.
Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein."
Mit dieser Äußerung wurde das nationalsozialistische gesellschaftliche Ideal einer „Volksgemeinschaft“ bereits 1920 im Parteiprogramm der NSDAP propagiert.
Quelle:http://der-halbe-stern.de/literatur/lit_grabowsky-halbjuden.htm

Das Reichsbürgergesetz von 1935 darf man nicht isoliert sehen.

Gleichzeitig wurde ja das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verabschiedet!
Dieses zweite Gesetz mit seinen verschiedenen Verordnungen zielt auf die Juden ab.


Am 15. September 1935 wurden auf dem Reichsparteitag der NSPAP in Nürnberg das Reichsbürgergesetz und das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verabschiedet. Beide Gesetze diskriminierten die jüdischen Bürger als Menschen minderen Rechts. Im Gegensatz zu den mit vollen Rechten versehenen „Reichsbürgern“, die „deutschen oder artverwandten Blutes“ sein mussten, konnten Juden fortan nur noch Staatsangehörige des Deutschen Reichs ohne politische Rechte sein. Als „Volljude“ galt, wer von mindestens drei jüdischen Großeltern abstammte. Als Bürger minderen Rechts galten auch „Mischlinge“ mit einem oder zwei jüdischen Großelternteilen, die der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörten oder mit einem „Volljuden“ verheiratet waren. Alle anderen „jüdischen Mischlinge“ erhielten das „vorläufige Reichsbürgerrecht“.
Das „Blutschutzgesetz“ stellte Eheschließung und Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden unter Strafe. Strafbar für Juden war nun auch die Beschäftigung „arischer“ Dienstmädchen unter 45 Jahren in jüdischen Haushalten oder das Hissen der Hakenkreuzfahne - die ebenfalls auf dem Parteitag 1935 zur Reichsflagge erklärt wurde. Wer nicht Opfer der Diskriminierungen der „Nürnberger Gesetze“ sein wollte, musste einen => „Ariernachweis“ erbringen.

Es folgten mehrere Verodnungen zum Reichsbürgergesetz.
u.a.:
Die „Zwölfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ bestimmte, dass „Zigeuner“ und Juden (auch „Geltungsjuden“ = wer mit einem Volljuden verheiratet war oder Mischlinge, die 2 Volljuden als Großeltern hatten) keine deutschen Staatsangehörige sein könnten. Es wurden stattdessen eine „Staatsangehörigkeit auf Widerruf“ und eine Gruppe „Schutzangehöriger des Deutschen Reiches“ eingeführt.
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