Beurteilung des Nürnberger Prozesses
Beurteilung des Nürnberger Prozesses
Vom 20.11.1945 bis zum 1.10.1946 wurden in Nürnberg 24 Hauptkriegsverbrecher des 2.Weltkrieges vor dem Internationalen Gerichtshof angeklagt.
Am 08. August 1945 hatten die Alliierten in einem Viermächteabkommen die Grundlagen zur "Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher" durch ein alliiertes Militärtribunal gelegt. Dies geschah, weil es im deutschen Strafrecht keine Strafgesetze gegen Angriffskriege,internationale Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit gab. Folglich wurden die Angeklagten gegen den Justizgrundsatz: "Keine Strafe ohne Gesetz" (Rückwirkungsverbot) nach Verordnungen bestraft, die erst nach der Tat erlassen wurden, obwohl diese Kriegsverbrecher für millionenfachen Mord angezeigt und damit auch nach deutschem Strafrecht damals zur Todesstrafe verurteilt worden wären.
SU. Es waren also keine Richter neutraler Länder dabei, von denen man Objektivität hätte erwarten
können. Daher werden die Prozesse von einigen deutschen Politikern als Siegerjustiz verpönt.
Nur Kriegsverbrecher des Verliererlandes, Deutschland, wurden bestraft, die kurz zuvor von den
USA auf Hiroshima abgeworfenen Atombomben spielten beispielsweise nie eine Rolle.
Die meisten Angeklagten bestritten ihre Schuld bis zum Schluss. Für sie war allein Hitler für den
Krieg und den Holocaust verantwortlich gewesen und hatte damit die alleinige Schuld zu tragen.
Sie als Angeklagte führten nur seine Befehle aus, was natürlich absolut widersinnig ist.
Um nicht nur Einzelne der Kriegsverbrechen zu bestrafen, hatten sich erstmalig auch Institutionen
vor Gericht zu verantworten (NSDAP, GESTAPO, SS, SD, SA, Reichsregierung, Wehrmacht).
So wurde der Weltöffentlichkeit im Laufe der Verhandlungen das wahre Ausmaß des Holocausts vor Augen geführt.
Schuldige solcher Schandtaten, wie im Zweiten Weltkrieg, müssen bestraft und außer Gefecht
gesetzt werden, und das wurden sie auch.
Nürnberger Prozesse kaum als Rache der Alliierten sehen, denn unmenschliche Verbrecher, wie
diese wurden trotz allem menschlich mit Rechten und vor Gericht schuldig gesprochen und bestraft. Die Westalliierten betonten ihr Anliegen, willkürliche Verurteilungen als Symbol der neu angebrochenen Zeit zu unterbinden. Die Verhandlungen waren Schauprozesse nach rechtsstaatlichen Grundsätzen. Dazu gehörte auch die Bereitschaft, die Angeklagten freizusprechen, falls ihre Schuld nicht bewiesen werden konnte.
Zur Anklage kamen vier im Londoner Statut definierte Verbrechen: Verschwörung gegen den
Frieden, Vorbereiten und Führen eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit.
Das Ergebnis, also die Urteile mit drei Freisprüchen, 12 Todesstrafen und differenzierten
Gefängnisstrafen zeigen, dass die Alliierten nicht von einer Kollektivschuld der deutschen
Gesamtbevölkerung ausgingen, sondern individuell entschieden.
Trotzdem stellt die Wahl des Ortes der Prozesse eine Präsentation der Macht dar, denn Nürnberg
war die Stadt der Reichsparteitage, und dort wurden 20 Jahre vor den Prozessen die Nürnberger
Rassengesetze der Nazis beschlossen. Weiterhin waren logistische und infrastrukturelle Motive
ausschlaggebend für die Abhaltung der Gerichtsprozesse in Nürnberg.
Die Nürnberger Prozesse besitzen Vorbildcharakter für die Hoffnung, dass selbst auf ungeheuerliche
Grausamkeit und Aggression Recht und nicht Rache die Antwort und zugleich der Beginn der
Versöhnung sein kann.
Inhalt
Beurteilung des Nürnberger Prozesses im Kontext des Geschichts Unterrichtes in der SEK II.
Die Wahl der Stadt Nürnberg als Gerichtsort wird begründet. Ausserdem wird die Zusammensetzung des Gerichtes und auch die Art der Verbrechen, die abgeurteilt wurden, erklärt. (500 Wörter)
Die Wahl der Stadt Nürnberg als Gerichtsort wird begründet. Ausserdem wird die Zusammensetzung des Gerichtes und auch die Art der Verbrechen, die abgeurteilt wurden, erklärt. (500 Wörter)
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Nürnberger Prozesse | Beurteilung | Beurteilung des Nürnberger Prozesses | Schauprozess | Urteile | angeklagte Personen
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