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Kontrollmöglichkeiten Weimarer Republik/Drittes Reich

Frage: Kontrollmöglichkeiten Weimarer Republik/Drittes Reich
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Mir ist noch nicht ganz klar, warum die Machtübernahme Hitlers, seine Gleichschaltung und Gesetze etc.
nicht verhindert wurden. Hindenburg hatte doch laut art. 48 das Recht, Gesetze zu erlassen und die Regierung zu beschränken. Theoretisch hätte er sogar das Ermächtigungsgesetz rückgängig machen können oder Hitler entlassen können. Warum hat er dies nicht getan? Und außerdem gab es doch auch ein Reichsgericht, das die Exekutive kontrolliert hat. Warum hat die Judikative Hitler nicht Einhalt geboten?
Frage von schokomausi97 | am 24.08.2014 - 18:21


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Antwort von brabbit | 24.08.2014 - 18:56
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