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darf ein schulleiter...

Frage: darf ein schulleiter...
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...das Rauchen auf dem öffentlichen Bürgersteig/Gehweg VOR unserem Gymnasium verbieten?

Ich bin zwar kein Raucher, aber ich finde es eine unverschämte Amtsanmaßung meines Schulleiters das Rauchen auf einem Gelände zu verbieten, auf dem er nicht das Hausrecht hat.

Heute hat er sogar einige Schüler (alle 18+), die schon auf die straße (kleine anliegerstraße) ausgewichen waren auf die andere Straßenseite geschickt - unter Androhung einer Anzeige bei der Polizei!

Was meint ihr:
Darf er das?
Ist das sinnvoll?

Ich rauche zwar nicht, aber an geltende Gesetze müssen sich alle halten, auch ein Schulleiter..
Frage von Dominik04 (ehem. Mitglied) | am 25.10.2007 - 13:16

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 13:21
der
Bürgerstegi gehört zum jeweilig angrenzenden Gebäude...somit trägt er die Verantwortung, muss ihn im Winter vopn Schene befreien etc. pp.

somit, denke ich darf er das

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 13:23
denke das auch so wie nordish_revenge.. aber sonst darf er es wohl nicht wend as net direkt anliegt.. was habt ihr denn bitte fürn schulleiter? :D:D


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 25.10.2007 - 13:23
der bereich gehört ja eben NICHT ZUM Grundstück, sondern gehört der Stadt - der Grundstückseigentümer ist allerdings (wie du geschrieben hast) zum winterdienst etc verpflichtet.

Demnach dürfte ja jeder auf dem Bürgersteig vor seinem Haus das Rauchen verbieten - das ist doch total unsinnig!


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 25.10.2007 - 13:24
der schulleiter ist seeeehr engagiert, hat nen doktor in philospohie und ist mindestens einmal pro woche in der zeitung weil er so ne tolle schule hat (haha)

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 13:28
Naja wenn mans streng nimmt hat der Senat das Rauchen auf ALLEn Schulen verboten und laut Hausordnung der Schule dürftet ihr das Gebäude während der Schulzeit gar nicht verlassen, das ist auch nur Kulanz

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 13:28
jetzt mal im Ernst: Warum juckt dich die Sache mit dem Rauchen, wenn Du nicht mal daran beteiligt bist? Ich finde eigentlich, dass es ganz gut ist, rauchen zu verbieten, egal wo u. egal, mit welchem Alter. Eine Anzeige ist nicht wirklich der beste Ausweg, aber der Schulleiter u. der Rest der versnopsten Lehrer sitzen sowieso am längeren Hebel, da könne wir leider nichts dran ändern


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 25.10.2007 - 13:31
laut schulordnung dürfen wir sehr wohl das schulgelände verlassen, ab 11. Klasse soweit ich weiß!

mir geht es um die gerechtigkeit, besonders bei einem direktor der mit gerechtigkeit etc argumentiert!


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Antwort von pepsidose (ehem. Mitglied) | 25.10.2007 - 13:32
dann geht halt 2 straßen weiter...

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 13:33
...tritt dem Schulleiter in seinen aller Wertesten u. schon habt ihr Ruhe


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Antwort von Peter | 25.10.2007 - 13:33
warum sollte man das schulgelände nicht verlassen dürfen, wenn man 18 ist?

...und rauchen darf..?^^
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Antwort von GAST | 25.10.2007 - 13:43
Auszug aus der allgemeinen Schulordnung

Zitat:
IX. Abschnitt
§ 41 Absatz 3:
Das rauchen auf dem Schulgrundstück ist Schülerinnen und Schülern grundsätzlich untersagt. Über Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, entscheidet die Schulleirerin oder der Schulleiter nach Beteiligung der Schulkonferenz. Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten der Schülerin oder des Schülers ist erforderlich.

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 13:45
Und zu dem nicht-verlassen des Schulgebäudes:

Das hat was mit der Aufsichtspflicht der Schule zu tun.
Solang du Unterricht hast, bist du über die Schule versichert und die Warscheinlichkeit, dass dir Außerhalb der Scjule etwas passiert (ohne Aufsicht) ist größer als die im Gebäude mit Aufsicht.

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 13:48
warum dem schulleiter in den allerwertesten treten?
hört doch einfach auf mit dem rauchen!

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 13:50
ist bei uns genauso, nur dass die raucher dann eben einmal um die ecke gehen...
unser schulleiter ist aber auch so ein idiot.... der will doch allen ernstes dass wir den abistreich vorher bei ihm ankündigen und erlauben lassen xD xD der hat sie doch nciht mehr alle....

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 13:50
ich hatte das glück, wir hatten ein raucher teil auf dem schulhof!^^

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 13:51
Hatten wir ja auch, aber mit nem Beschluss vom Senat für Schulbildung oder so wurde ja beschlossen, dass das Rauchen auf dem Schulgelände verboten is, woran sich hier eh keiner hält :)


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Antwort von Peter | 25.10.2007 - 13:54
cassaya:

wenn du 18 bist und nicht mehr schulpflichtig kann dir da aber niemand was..

tuffi:

bei uns wurde er ganz verboten und absichtlich 12er-klausuren drauf gelegt, damit die dadruch probleme kriegen würden... hab aber zum glück die schule gewechselt;)
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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 25.10.2007 - 13:55
ok, noch einmal:
1. ICH RAUCHE NICHT, mir gehts nur um die gesetzmäßigkeit des handelns!
2. der bürgersteig IST NICHT schulgelände, sondern gehweg, der auch von anwohnern in der straße benutzt wird
3. Alle die rauchen wollen, sind 18
4. man DARF das schulgelände verlassen - sagt die schulordnung (ab 16 oder 11. klasse oder so, aber das trifft die 18 jährigen aus der 13 ja NICHT)

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 13:55
kenn ich. war bei uns auf der realschule auch so damals. total schwachsinnig. er hat da nichts zu sagen. ende. wie ich solche leute hasse

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 13:55
ihr habt doch bestimmt ein schülersprecher oder?
dann haucht den mal an und der soll mit dem schulleiter reden das ihr ein abgegrenztes stück bekommt woraus ihr ne raucherecke machen dürft...nur dass ihr dann verantwortlich seit das keiner unter 16jahren hingeht...soweit es möglich ist!

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