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Darf man alte Klausuren mitnehmen?

Frage: Darf man alte Klausuren mitnehmen?
(6 Antworten)

 
Hi, darf man, wenn man eine Klausur schreibt, immer die letzte mitnehmen (und draufschauen)? Darf man das generell oder kann es verboten werden? Oder darf man das nur für bestimmte Fächer? Falls man
es darf und der Kurs die komplette Klausur wiederholen muss, sieht es da anders aus? (also weil es eine Wiederholungsklausur ist) Es geht übrigens um Chemie...
Gibt es irgendein Gesetz für sowas? ^^
GAST stellte diese Frage am 30.05.2010 - 22:18

 
Antwort von GAST | 30.05.2010 - 22:20
Weiß ich nicht. Also in Englisch und Französisch haben wir so "Arbeitenordner". Da kommen alle Arbeiten rein und auch die,
die man gerade geschrieben hat. Sprich man kann da auch mal durchblättern. Wenn es bei dir keinen Arbeitenordner oder kein Arbeitenheft gibt, wo die Arbeit eh drinnen ist, dann würde ich die Arbeit nicht unbedingt mitnehmen. Das wirkt glaub ich zu sehr so, als hättest du vor zu spicken oder so. Wenn du nicht morgen schon schreibst, dann rede doch einfach mal mit deinem Lehrer ;)

 
Antwort von GAST | 30.05.2010 - 22:24
Ich schreib morgen und hab keine Lust das ganze Zeug nochmal zu lernen... Theoretisch braucht ich nicht mitzuschreiben, aber es kann ja nur besser werden^^ Wenn ich weiß, dass ich die Blätter mitnehmen darf, dann kann ich ja legal spicken..


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17
Antwort von S_A_S | 30.05.2010 - 22:34
Du darfst nur die Hilfsmittel nutzen, die explizit zugelassen worden sind.
Wenn alt-klausuren Zugelassen sind, dann wurde das explizit vorher gesagt. Wenn das nicht gesagt wurde, dann kannst du von ausgehen, dass du so etwas auf keinen Fall mit nehmen darfst und es dann als Täuschungsversuch gewertet wird.

 
Antwort von GAST | 30.05.2010 - 22:44
das würde keinen sinn ergeben, wenn man alte klausuren mit in eine neue nehmen kann...das wäre ein betrugsversuch und würde mit der Note 6 oder 0 Notenpunken enden...

 
Antwort von GAST | 30.05.2010 - 22:50
Ich habe bis auf Latein in jedem Fach ein Arbeitsheft besessen, in dem die Arbeiten geschrieben wurden.

Die mussten jedoch zum Halbjahr erneuert werden und uns wurde auch gesagt, dass man es uns nicht verbieten kann, in alten Arbeiten zu blättern (Durfte natürlich nichts neues bei den Arbeiten stehen.)

In Latein wurde es uns verboten, weil jemand auf die klasse Idee kam, für jede Arbeit nur bestimmte Schemata (Konjugation, Deklination und so) auswendigzulernen und diese auf die Arbeit zu schreiben, um diese dann in der nächsten Arbeit benutzen zu können.

Wie das bei euch ist, kann ich nicht sagen. Frag dein Lehrer, wie das aussieht.
Ich an deiner Stelle würde es ohne weiteres jedoch nicht machen.

 
Antwort von GAST | 04.06.2010 - 03:00
Es gibt in keinem Schulgesetz der Länder eine Regelung dazu und auch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist hier eindeutig: Der Urheber darf über sein Werk bestimmen, allerdings liegt hier im Zweifel eine Privatnutzung vor.

Was man natürlich nicht ausschließen kann, ist ein Verbot zur Mitnahme oder zum Anfertigen von Kopien, welches z.B. in einer Landesprüfungsordnung festgelegt ist.

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