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darf ein schulleiter...

Frage: darf ein schulleiter...
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...das Rauchen auf dem öffentlichen Bürgersteig/Gehweg VOR unserem Gymnasium verbieten?

Ich bin zwar kein Raucher, aber ich finde es eine unverschämte Amtsanmaßung meines Schulleiters das Rauchen auf einem Gelände zu verbieten, auf dem er nicht das Hausrecht hat.

Heute hat er sogar einige Schüler (alle 18+), die schon auf die straße (kleine anliegerstraße) ausgewichen waren auf die andere Straßenseite geschickt - unter Androhung einer Anzeige bei der Polizei!

Was meint ihr:
Darf er das?
Ist das sinnvoll?

Ich rauche zwar nicht, aber an geltende Gesetze müssen sich alle halten, auch ein Schulleiter..
Frage von Dominik04 (ehem. Mitglied) | am 25.10.2007 - 13:16


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Antwort von Peter | 25.10.2007 - 15:30
dein nick passt nicht wirklich zu dir, kann das sein?

obowhl...
wenn man das ins lächerliche und ironische zieht, dann kommts ja hin...^^
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 15:34
Doch doch, und wie das passt.

Aber mir ist bereits bekannt das sich Leute, die keine Ahnung haben, sich in die Enge getrieben fühlen, weil man ihnen auf Konfrontationsebene auf die Füße getreten hat, sich mit sowas rausreden :)

Weißte bescheit ;)


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Antwort von ammy (ehem. Mitglied) | 25.10.2007 - 18:41
sry hab gerade keine Zeit um mir all eure antworten durchzulesen,
ich kann nur sagen das das bei uns nicht anders ist,
ich rauche ebenfalls nicht, aber allgemein
ist es den schülern der schule untersagt auf dem schulgelände und auf dem umliegenden, angrenzenden Gebiet, dort zu rauchen.


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Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 25.10.2007 - 18:44
zu faul um das alle szu lesen, ABEr !. dürft ihr das Schulgelände eigentlich gar nich verlassen und 2. hat er das gute Recht, ALLE unter 18 überall vom rauchen abzuhalten, notfalls mit Anzeige...


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Antwort von Skampi (ehem. Mitglied) | 25.10.2007 - 18:52
sollen die doch in den schlossgarten vom benrather schloss gehen xD da wird die schon keiner finden und wenn euer schulleiter das nun mal nicht will sollte man das lieber akzeptieren als unnötigen stress zu machen, die lehrer sitzen doch eh am längeren hebel

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 18:52
Bei uns gehen immer alle auf die andere Straßenseite, ich glaube auf dem Borstein direkt an der Schule ist das bei uns auch verboten, weiß ich aber nicht genau.

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 18:54
Also dein Schulleiter ist mir schon mal ganz sympathisch. Raucher können nie weit genug stehen... ^^

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 18:56
bei uns wird auch auf dem schulhof weiter geraucht..irgendwie achtet da niemand wirklich drauf xD (das aber nur in den 5- minuten- pausen)
ansonsten versammeln sich alle am kiosk außerhalb des schulgeländes..bei uns gibt es also keine probleme ;D

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 21:14
bei uns wird auch geraucht aber auf unserer schule gibt es keinen 18+
irgentwann hat uns unser schulleiter im unterricht gasagt das schüler+lehrer weder auf dem schulgelände noch in der nähe davon rauchen dürfen.

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 21:25
*ggg* ja wir haben auch so nen assi schulleiter...
xD wir müssen lasses genehmigen lassen..
Abimotto abifahrt nikolaustag abischerz...
weil wir sind ja schließlich seine "elite"-schüler und da dürfen wir uns nix anstößiges erlauben...

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 21:30
hm..wir dürfen vor der schule rauchen.
aber erst aber der oberstufe

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 21:37
och gott, ich kann nicht mehr schreiben.
aber erst AB der oberstufe ;)

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 21:39
ASSI ASSI..was fürn ASSI....

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 21:49
kein direktor oder lehrer kann einem schüler über 18, egal welcher schulform, das verlassen des schulgeländes untersagen!
und ausserhalb des schulgeländes (dazu gehört auch der gehweg direkt davor) kann dir niemand das rauchen verbieten!

punkt, aus, ende.

alles andere mag vielleicht in irgendwelchen komischen schulordnungen o.ä. stehen, das heisst aber noch lange nicht, dass das vor gericht o.ä. bestand hätte.

er kann höchstens eine unterlassungsverfügung erwirken, wenn der bürgersteig regelmäßig mit kippen verunreinigt ist. aber das ist ein längerer weg. und so lange das nicht der fall ist, kann er sich aufregen wie er will. wenn ihr eure kippe danach mitnehmt und in n müll schmeisst, kann er euch gar nix!

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 21:57
Es muss ja auch irgendwie so gekennzeichnet sein, dass man da nicht rauchen darf... sonst kann jeder Grundstücksbesitzer rauskommen und die Leute anmeckern und es anderen erlauben... oO


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 25.10.2007 - 22:09
also:
wir DÜRFEN das schulgelände verlassen (laut schulordnung der schule)
zb auch in freistunden - ich habe öfters zwei stunden frei in denen ich nach hause gehe etc

ich finde es unglaublich dass man volljährigen menschen vollig legale tätigkeiten verbietet! auch wenn diese nicht gesundheitszuträglich sind.. darüber sollten die betreffenden personen dann doch selbst entscheiden ^^

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 22:12
bin voll deiner meinung @dominik04 auch wenn ich nichtraucher bin...
bei uns inna schule ging mit dem alten schulleiter genau dasselbe ab... aber nach ner gewissen zeit hatten sie sich alle dran gewöhnt... nur dann fingen die anwohner an sich über die ganzenkippen zu beschweren=) aber die schule will ja keine aschenbecher aufstellen... also gelitten...
ma gucken was mit dem neuen schulleiter so abgeht *g*


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Antwort von miroke (ehem. Mitglied) | 25.10.2007 - 22:17
vielleicht hat er einfach was gegen raucher o.O?
oder er is einfach oberspießer, achja seit wann darf ein 18 jähriger bitte jederzeit des schulgelände verlassen ? also "jederzeit" is wenn dumm dahergelabert, in freistunden oder ähnliches ok aber nicht wann ins grad passt...

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 23:08
klar kann ein 18 jähriger jederzeit das schulgelände verlassen!
du bist weder schulpflichtig noch sonst was. jede sekunde die du mit 18 in der schule verbingst ist freiwillig! du kannst dich schliesslich auch selbst entschuldigen! kein mensch kann dir verbieten das schulgelände zu verlassen!

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 23:55
Er kann dir das Verlassen des Schulgeländes untersagen, aber er kann dich nwohl nicht dafür bestrafen, wenn du es trotzdem tust! Das einzige, was halt SAche ist: man ist genau in dem Moment, wenn man das Gelände der Schule verlässt, nicht mehr versichert. D.h. wenn dann da was passiert, siehts schlecht aus....!

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