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darf ein schulleiter...

Frage: darf ein schulleiter...
(68 Antworten)


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...das Rauchen auf dem öffentlichen Bürgersteig/Gehweg VOR unserem Gymnasium verbieten?

Ich bin zwar kein Raucher, aber ich finde es eine unverschämte Amtsanmaßung meines Schulleiters das Rauchen auf einem Gelände zu verbieten, auf dem er nicht das Hausrecht hat.

Heute hat er sogar einige Schüler (alle 18+), die schon auf die straße (kleine anliegerstraße) ausgewichen waren auf die andere Straßenseite geschickt - unter Androhung einer Anzeige bei der Polizei!

Was meint ihr:
Darf er das?
Ist das sinnvoll?

Ich rauche zwar nicht, aber an geltende Gesetze müssen sich alle halten, auch ein Schulleiter..
Frage von Dominik04 (ehem. Mitglied) | am 25.10.2007 - 13:16

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 13:56
bei uns nennt sich das "out of sight"-regel..
soll heißen man darf auch in sichtweite der shcule nciht rauchen... ob/wie das gesetzlich festgelegt ist weiß ich nicht

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 13:58
4. stimmt nicht ganz Dom:

Zitat:
Das Amt für Bildung gibt bekannt:
Richtlinie über das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen und Freistunden

2. Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstu-fe und der beruflichen Schulen dürfen das Schulge-lände während der Pausen, die mindestens 15 Minu-ten dauern, und während der Freistunden verlassen.
3. Die Schule kann die Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes einschränken oder ganz aufheben. Sie muss dies tun, soweit es aufgrund konkreter Vorkommnisse zum Schutz der Schülerinnen und Schüler oder Dritter geboten erscheint.
Die Entscheidung trifft im Einzelfall die Aufsicht füh-rende Lehrkraft auf der Grundlage des § 49 Absatz 1

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 13:58
auch wenn ihr mit mehreren zum Schulleiter geht: Erreichen könnt ihr so oder so nichts. Ist zwar hart gesagt, aber leider so...

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 14:00
das ist nicht gesagt @marian!
ein kompromiss findet man immer!

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 14:03
dann geht zum rauchen halt so weit dass ihr nicht mehr direkt vor der schule steht...

und wenn die schule mir als volljährige vorschreiben würde das sich in meinen pausen nicht das schulgelände verlassen darf wär ich shcon ziemlich sauer....

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 14:04
Jo klar, im Normalfall trifft das ja auch nicht zu, aber Dom`s Frage war ja, ob der Schulleiter es darf, und das darf er nunmal leider...


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Antwort von Peter | 25.10.2007 - 14:07
cassaya, wenn du schon mit solchen "rechten" ankommst, dann lies doch bitte richtig.

a) hate dom geschrieben, dass es in der SCHULORDNUNG steht. die legt bekanntlicherweise die schule selbst fest und nich das amt für bildung.

b) steht da doch ganz klar drin, dass die einzelnen schule es einschränken und AUFHEBEN können.
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Antwort von GAST | 25.10.2007 - 14:08
Ja klar können und vielleicht hat sein Schulleiter genau das getan? Man weiß es ja nicht


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Antwort von Peter | 25.10.2007 - 14:09
deshalb schreibt er es doch da hin.
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Antwort von heart_shaped_box | 25.10.2007 - 14:22
ist doch super!
wenn du/bzw. die raucher deiner stufe das nächste mal zuspät von der 5 minuten pause wiederkommen, können die sich passende ausreden ausdenken.

zb. ich musste erst die ganze straße runterlaufen, mir fiel dabei die kippenschachtel aus der tasche, musste zurück, sie suchen, dann wieder zur ende der straße laufen, und am ende den ganzen weg zurück..

zb. ich musste mich in einer dunklen unterführung verstecken, wurde dabei von zwei ultabösen gangstern gepackt,geschlagen und getreten, weil ihr revier und so..

zb. naja, und so weiter.. ^^

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 14:51
also ich denke nicht dass er das darf!
also bei uns ist es so das rauchen auch verboten ist aber wenn man in der oberstufe ist und älter als 18 darf man außerhalb des schulgeländes (also auch auf dem bürgersteig davor) rauchen! ich denke also nicht dass das gerecht war!

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 15:11
Die gegenüberliegende Straßenseite gehört nicht mehr zur Schule, das heisst es liegt außerhalb des Schulgeländes und somit müssten die Schüler auf diesen Weg ausweichen, wenn an der Schule selbst ein Rauchverbot herrscht. Das allerdings heißt auch, dass wenn etwas außerhalb des Schulgeländes passiert, die Schüler nicht versichert sind.
Somit sollte es den Chef nicht kümmern.

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 15:13
darf er. Also hat zumindest unser au gemacht.
Aber ab einer gewissen weite darf er das nich mehr.

 
Antwort von GAST | 25.10.2007 - 15:14
@päddeldingens:
doch er darf das verbieten: GRUND: kathastrophenschutz
schulleiter darf sagen: niemand darf das schulgelände verlassen, weil im falle eines brandes kann nich gesagt werden, ob der schüler nun das haus verlassen hat, oder noch verbrennt... aber vor und nach der schulzeit darf er es auf dem gehweg nicht verbieten... un wenn nich en halber schritt auf die straße un dann kann er wirklich mehr GAR nix machen...


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Antwort von Peter | 25.10.2007 - 15:17
meta, seit wann kennste meinen namen nicht mehr?=)

wenn du volljährig bist und keine schulpflicht mehr hast kannste dem auch sagen LMAA...*hust*

es kann dich dann niemand mehr zwingen, ausserhalb deiner unterichtszeiten in der schule zu bleiben.
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Antwort von GAST | 25.10.2007 - 15:18
wenn du dann gehst fehlst du unentschuldigt was zu schulausschluss führt :P


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Antwort von Peter | 25.10.2007 - 15:19
a) wie kann ich fehlen, wenn ich keinen untericht habe...?!
b) du kannst dich natürklich auch entschuldigen
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Antwort von GAST | 25.10.2007 - 15:23
@ Pä ..

Was bitte hat die Schulpflicht mit dem verlassen des Schulgeländes zu tun?
Meinst du nur weil du eigentlich nicht hier sein müsstest, bist du nur ertragener Mitschüler im Klassenverband oder wie


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Antwort von Peter | 25.10.2007 - 15:25
ich mein das nicht nur, ich weiß das.

bei uns war genau das der grund, warum es nicht verboten werden konnte.
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Antwort von GAST | 25.10.2007 - 15:29
Achso, dann müssten die Volljährigen quasi ne extra Steuer zahlen, weil sie den Minderjährigen den Sitzplatz wegnehmen!

Das ist Quatsch. Man kann Volljährigen nicht verbieten zu rauchen.
Man kann ihnen auch nicht verbieten das Gelände zu verlassen.
Aber die Schule ist ein öffentlicher Ort. Und wenn das Gesetz besagt, dass an öffentlichen Schulen/Plätzen nicht geraucht werden darf, dann gilt das für jedermann. Ob Schüler, oder Lehrer!

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