darf ein schulleiter...
Frage: darf ein schulleiter...(68 Antworten)
...das Rauchen auf dem öffentlichen Bürgersteig/Gehweg VOR unserem Gymnasium verbieten? Ich bin zwar kein Raucher, aber ich finde es eine unverschämte Amtsanmaßung meines Schulleiters das Rauchen auf einem Gelände zu verbieten, auf dem er nicht das Hausrecht hat. Heute hat er sogar einige Schüler (alle 18+), die schon auf die straße (kleine anliegerstraße) ausgewichen waren auf die andere Straßenseite geschickt - unter Androhung einer Anzeige bei der Polizei! Was meint ihr: Darf er das? Ist das sinnvoll? Ich rauche zwar nicht, aber an geltende Gesetze müssen sich alle halten, auch ein Schulleiter.. |
Frage von Dominik04 (ehem. Mitglied) | am 25.10.2007 - 13:16 |
Antwort von GAST | 26.10.2007 - 11:04 |
also, bei uns auf der schule ist auch rauchverbot, da hängen überall solche schilder rum auf denen steht das das rauchen allen personen verboten is die auf dem gelände sind, d.h. |
Antwort von GAST | 26.10.2007 - 11:53 |
joa xD wir haben sogar auf klassenausflügen TRINK und RAUCHVERBOT und müssen das unterschreiben... xD da hörts echt auf weil wirklich alle min 18 sin |
Antwort von GAST | 26.10.2007 - 12:12 |
Gerade weil Ihr Eure Schulpflicht abgeleistet habt, sollte es Euch ein besonderes Anliegen sein, die Schulleitung nicht all zu sehr in Rage zu versetzen. Denn wer der Schulpflicht nicht untersteht, schafft das Bildungsverhältnis auf "freiwilliger" Basis..! Das beruht -im Übrigen- auf Gegenseitigkeit... Sieht man Euch als Störfaktor, ist es bedeutent einfacher Euch zu entfernen, als es bspw. bei einem schulpflichtigen Jugendlichen der Fall wäre..! |
Antwort von GAST | 26.10.2007 - 12:20 |
xD nein^^ klar wenn man scheiße baut JA! aber sonst herrscht auch hier die gleichheit vor dem Gesetz... wenn ein 7. klässle und ein 13. klässle das gleiche angestellt haben...dX sei es gegen die schulodrung im gleichen falle und gleichem Sinne verstosen haben dann ´muss ihnen eine strafe im gleichen ausmaß auferlegt werden... |
Antwort von GAST | 26.10.2007 - 12:25 |
dass man nicht mehr versichert ist wenn man das schulgelände verlässt ist schwachsinn...diese regelung gilt in der phase der schulpflicht...sobald du nicht mehr schulpflichtig bist(meistens ab16/der 11. klasse)bist du trotzdem versichert...wenn du ne freistunde hast kannst du in der zeit machen was du willst und bist auch versichert wenn du das schulgelände verlässt...weiterhin kann er euch das rauchen auf dem bürgersteig vor der schule nicht verbieten...du kannst schlißelich auch nicht den leuten die vor euerm haus rauchen verbieten zu rauchen... |
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 26.10.2007 - 14:31 |
ich glaube ich schreibe es jetzt zum 10^23 ten mal: 1. ICH will nicht rauchen, es geht mir nur um die rechtmäßigkeit des vorgangs. 2. wir dürfen das schulgelände verlassen (pausen, freistunden, wann immer wir wollen). 3. die versicherung ist nicht das problem, schließlich ist man auch nicht versichert wenn man in freistunden nach hause fährt oder in die stadt etc. |
Antwort von GAST | 26.10.2007 - 15:01 |
hmmmm^^ hat mein alter schulleiter auch gemacht....^^ in meiner alten schule darf man nicht mehr in sichtweite der schule rauchen^^ in meiner neuen schule gibts nen extra raucherhof....und niemanden interessierts, wenn man unter 18 ist -.- =D |
Antwort von GAST | 26.10.2007 - 18:49 |
sagen wir mal soo ich glaube das er es 18+ nich verbieten kann jedenfalls nich wenn sie sich außerhalb des schulgeländes befinden |
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