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Über die Rechtsphilosophie II

Frage: Über die Rechtsphilosophie II
(16 Antworten)


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Existiert Gerechtigkeit metaphysisch, also Apriori und welcher der nachfolgenden Ansätzen sprechen euch eher zu:


1.Jedem das Gleiche
2.Jedem gemäß seinen Verdiensten
3.Jedem gemäß seinen Werken (vgl.2, jedoch ist hier das Resultat der Handlung gemeint.)
4.Jedem gemäß seinen Bedürfnissen
5.Jedem gemäß seinem Rang
6.Jedem gemäß dem ihm durch Gesetz Zugeteilten
7.formale Gerechtigkeit (z.B. Kant: kategorische Imperative)
8.Jedem nach seiner Natur (wie 5)
9.Jedem ein Höchstmaß an Freiheit
10.Jedem das Seine

Könntet ihr durch Knüpfung o.g. Punkte eure Definition von Gerechtigkeit (er)finden?
Frage von Philos18 (ehem. Mitglied) | am 11.03.2006 - 19:17

 
Antwort von GAST | 11.03.2006 - 19:22
.. ;) so....hier mal was kleines...

Gerechtigkeit ist einer der am schwierigsten zu fassenden Begriffe. Was unter Gerechtigkeit zu verstehen ist hängt stark vom Standpunkt des Betrachters ab. Trotzdem ist es in einem Staats notwendig,
daß man sich auf eine gemeinsame Sichtweise verständigt.

Man unterscheidet zwischen objektiver Gerechtigkeit, die der Rechtsordnung eines Staates zugrundliegt und subjektiver Gerechtigkeit als Tugend des Einzelnen im Umgang mit seinen Mitmenschen, bzw. als die dem Einzelnen wiederfahrende Gerechtigkeit.

Auf Aristoteles zurückgehend unterscheidet man weiterhin zwischen

* ausgleichender Gerechtigkeit (justitia commutativa)
* austeilender Gerechtigkeit (justitia distributiva)

Leibniz hat dem noch die justitia universalis hinzugefügt, die Gerechtigkeit der Nächstenliebe und des Gottesreichs.

Die ausgleichend Gerechtigkeit vermittelt zwischen Einzelnen untereinander, z.B. bei Verträgen oder Verletzungen. Sie ist mengenmäßige (arithmetische) Gleichheit. In unserer Rechtsordnung ist sie im Privatrecht das bestimmende Prinzip. Dabei greift das Gesetz erst ein, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden. Die Grenze wird z.B. durch das Verbot sittenwidriger Rechtsgeschäfte in § 138 BGB oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage markiert. Die Rechtsordnung akzeptiert keine Verstoss gegen die ausgleichende Gerechtigkeit jenseits dieser Grenze. Diesseits der Grenze hängt die ausgleichende Gerechtigkeit, d.h. das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, vom Vertragsgeschick des Einzelnen ab.

Die verteilende Gerechtigkeit bestimmt das Verhältnis zwischen Gemeinwesen und Einzelnem. Sie ist eine den unterschiedlichen Verhältnissen angepaßte (geometetrische) Gleichheit, die bei Rechten und Pflichten jeden so behandelt wie es ihm entspricht. D.h. bei Pflichten nach Leistungsfähigkeit und bei Rechten nach Bedürftigkeit. Entsprechend ist sie das Prinzip, dass im Über-Unterordnungsverhältnis, bei Normen gilt.


vlg JOnas


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Antwort von Philos18 (ehem. Mitglied) | 11.03.2006 - 19:34
@Jonas87: Interessant. Selbst verfasst?

Alles, was Recht anbelangt finde ich die Unterteilung von Thomas v. Aquin am Sinnvollsten:

lex divina (göttliches Recht)
lex naturalis (präpositives Recht/Naturrecht)
lex homines (positives Recht)

 
Antwort von GAST | 15.03.2006 - 17:48
Äußerst interessante Frage, vielleicht die bisher Beste: Gilt Gerechtigkeit a priori? Aber dazu später.

Argumente a priori, am Menschen gemessen

Zu 1. Jedem das Gleiche.
Es handelt sich hierbei um die soziale Gerechtigkeit, welche die Menschen allein aufgrund der Tatsache, dass sie Menschen sind, gleich behandelt. Um diese Gerechtigkeit so zu akzeptieren, muss man als Grundannahme davon ausgehen, dass alle Menschen tatsächlich gleich seien. Dies scheint mir aber nicht der Fall.

Zu 4. Jedem nach seinen Bedürfnissen
Klingt nach Kommunismus. Aber zum einen stellt sich die Frage, wer die Bedürfnisse definiert, zum Anderen ob Mäßigkeit eine menschliche Eigenschaft ist. Ich glaube, dass dies nicht der Fall ist und jeder Mensch nach Möglichkeit über seine Bedürfnisse leben wird.

Zu 8. Jedem nach seiner Natur
Hier gab es die Anmerkung wie 5. Ich würde eher wie 4. behaupten, da der Rang gesellschaftlich erworben wird, die Natur aber mehr individuell ausgeprägt ist. Demzufolge würde ich hier das selbe wie für 4. behaupten, wobei ich hier noch hervorheben will, dass es Menschen gibt deren Natur sich nur durch gesellschaftlichen Druck verborgen bleibt ? ich dachte hier an diverse Fälle der Perversion. Sollten diese zugelassen werden?

Zu 9. Jedem ein Höchstmaß an Freiheit.
Interessant formuliert, denn Höchstmaß stellt schon eine Einschränkung dar (ich gehe davon aus, dass die Ausdrucksweise beabsichtigt ist). Da mir Freiheit als ein Recht des Menschen dünkt, scheint mir diese als notwendig. Der Mensch benötigt Freiheit zur Entfaltung, aber benötigt er dazu ein Höchstmaß? Wie definiert sich diese Höchstmaß? Es kann schon dadurch erfüllt werden, dass wir dem Menschen das Recht auf Leben einräumen (totalitäre Diktaturen). Er erhält damit sein Maß an Freiheit innerhalb des Systems. Lassen wir also von der Systembetrachtung ab. Können Menschen frei überhaupt überleben, also in vollkommener Freiheit? Auch das halte ich für unwahrscheinlich, denn der Mensch ist ein "Herdentier".
Das Höchstmaß an Freiheit ist also jenes, dass dem Menschen freie Entfaltung und gleichzeitige Emanzipation innerhalb der Gesellschaft ermöglicht. Diese sollte ihm gewährt werden. Meine Definition...

Zu 10. Jedem das Seine
Jedem nach seinen Bedürfnissen? Oder jeder darf "seins" behalten? Da wir ersteren hatten, entscheide ich mich für die zweite Auslegung. "Seins" deute ich als materiellen Besitz. Inwieweit darf dieser angetastet werden? Sofern das Individuum seinen Pflichten der Gesellschaft nicht nachkommt oder, besser, dieser als umfassenden menschlichen Gemeinschaft schadet. Leider sind Schaden und Nutzen nicht immer voneinander zu unterscheiden.
(Bei Punkt 10. bin ich mir bezüglich der Einordnung nicht sicher.

Argumente a posteriori, an der Gesellschaft gemessen.

Zu 2. Jedem gemäß seinen Verdiensten
Im Bezug zu drittens werte ich das Leistungswille.

Zu 3. Jedem gemäß seinen Werken.
Leistung. Gesellschaftlich die Maßlatte der Bewertung. Behandlung des Individuums, und somit auch die Gleichheit, sollte hieran (und an 2.) festgemacht sein. Die Menschen unterscheiden sich voneinander und es erscheint mir als "ungerecht" zwei unterschiedliche Menschen gleich zu behandeln. Gesetzt der Mensch besitzt bei der Geburt nur den gesellschaftlichen Wert als Zukunftshoffnung, dann muss er sich alles darüber hinaus verdienen. Gerecht ist also, wenn ein Mensch der sich mehr verdient hat (wo ich schon die Bemühung zuzählen würde), auch mehr erhält. (Soweit zu meinem Gerechtigkeitsverständnis)

Zu 5. Jedem gemäß seinem Rang
Wie gesagt, wird dieser gesellschaftlich erworben. Hierbei würde ich zwischen Rangerwerb durch Leistung und durch Zufälle/Begünstigung etc. unterscheiden. Erster fällt für mich unter 3., zweiter ist für mich Glück des Individuums. Also Respekt für seine Position erhält es dann nur, wenn es in dieser hervorragend handelt, wie jemand der es sich erarbeitete.

Zu 6. Jedem gemäß dem ihm durch Gesetz Zugeteilten
Spontan fiel mir der Sozialismus ein. Wer schreibt Gesetze? Menschen. Liegt es in der Natur des Menschen einander gleich zu behandeln? Nein. Woran wird dieses Gesetz objektiv festgemacht? An Normen und Werten. Diese besitzen aber keinerlei Objektivität.

Zu 7. Formale Gerechtigkeit (z.B. Kant: kategorische Imperative)
Die Überschrift sagt mir gar nichts und die Lektüre Kants liegt noch vor mir, daher "wer keine Ahnung hat, soll einfach mal die Schnauze halten" (D. Nuhr)

Nun also zum Hauptaspekt.
Existiert Gerechtigkeit für einen Menschen von Geburt an oder erwirbt er sie sich im Laufe seines Lebens?
Gerechtigkeit ist ein gesellschaftlicher Wert, soviel ist sicher. Daher besitzt der Mensch bei der Geburt zwar Rechte, aber keinen Anspruch auf gesellschaftliche Gerechtigkeit. Diese muss er sich im Laufe seines Lebens erarbeiten. Allerdings würde ich ihm partielle Gerechtigkeit zusprechen, welche auf der Einforderung gesellschaftlich zugesprochener Rechte und Unterstützung basiert. Aber jegliche Forderung die er im Laufe seines Lebens an die Gesellschaft stellt, müsse durch ein Gegengewicht an Leistung gesichert sein.

(Anmerkung: Für das vorher und nachher, wählte ich die Geburt als Bezugspunkt)

Im Übrigen werde ich erst jetzt den Beitrag von jonas87 lesen.

@jonas87 interessanter Text muss ich zustimmen

@philos18 Könntest du die drei von dir genannten Rechte noch definieren? (Ich möchte mir die Arbeit der Aufarbeitung sparen ;-) )

Hochachtungsvoll
klaudanus

 
Antwort von GAST | 15.03.2006 - 20:42
@ Klaundanus

eine Schande - du hast vergessen/vernachläßigt, dass nicht jeder die gelegenheit bekommt sich seine "gerechtigkeit" zu erarbeiten

das war alles was ich zu deinem sogenannten gegengewicht sagen will

Hochachtungsvoll

Feaheru

 
Antwort von GAST | 16.03.2006 - 21:16
@fehru

Tja, ich behauptete nie, dass die Welt gerecht sei...

Wo ist dein Beitrag zur Frage?

Achtungsvoll
klaudanus


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Antwort von Philos18 (ehem. Mitglied) | 17.03.2006 - 18:57
@klaudanus:
Interessant ist zunächst, dass Thomas Aquinus diese Differenzierung vornimmt, da die Menschheit bis zur Begründung des Positivismus` auf Camus warten muss.
Nach Aquin muss sich das positive Recht (lex homines) auf das präpositive Recht (lex naturalis) beziehen, welcher ebenfalls vom göttlichen Gesetz (lex divina) entspringt; doch er meint demnach kein Gottesstaat o.ä., sondern den Einklang!

Wie gesagt: interessant ist die Differenzierung zu der Zeit, da diese den Praktiken des Christentums widersprachen (vgl. Gleichheitsprinzip nach Christentum, das nicht im Diesseits (vgl. Feudalsystem), sondern im Jenseits ("Vor Gott ist jeder gleich") gilt.)

Eine Unterteilung dieser Art finden wir auch bei Rene Marcic, einem Rechtsphilosophen aus der Postmoderne, der die Welt folgend aufteilt:
-metaphyische Welt
-physische Welt
-rechtliche Welt

Demnach müssen diese Welten im Einklang sein...


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Antwort von Philos18 (ehem. Mitglied) | 17.03.2006 - 19:17
@klaudanus:
Fast hätt` ich`s vergessen...

Interessanter Beitrag! Wenn ich dich lese kommt`s mir vor als würde ich Nietzsche lesen...

Pkt. 8 bezieht sich auf 5, weil hiermit angeborene Rechte gemeint sind (z.B. Kastensystem)

Pkt. 7 ich lass` dir das Vergnügen, diese Form von Kant persönlich erklärt zu bekommen
in "Grundlegung zur Metapysik der Sitten", "Kritik der praktischen Vernunft" und "Zum ewigen Frieden" (ansatzweise)...

Was hast du vor dir liegen?

 
Antwort von GAST | 17.03.2006 - 19:21
1. ist irgenwie kommunistisch
2+3. normal in unserer gesellschaft
...
ich wär für 9, weil ich vorschriften in der richtung sowieso sinnlos finde...führt doch nur zu revolutionen :)

 
Antwort von GAST | 17.03.2006 - 19:26
9! (Scheißß behhinderte 20 Zeichen

 
Antwort von GAST | 24.03.2006 - 20:00
4 wär was feines

 
Antwort von GAST | 25.03.2006 - 19:20
Ich würde am ehesten dem 2. zustimmen, wobei Menschen, die wegen einer irgendwie gearteten Behinderung sich keine Verdienste schaffen KÖNNEN, in dieses Recht mit einbezogen werden müssten.

Ausschließen würde ich 9. und verweise auf meine Begründung in "Über die Freiheit". 10. Würde ich auch nicht zustimmen, weil es für mich nichts anderes heißt, als jedem das Höchstmaß (naja, fragwürdiger Ausdruck) an Freiheit zu gewähren...
8. und 5. erachte ich schlicht als unfair, da man sich nicht (oder zumindest nur schwer) gegen seine natur wehren kann oder sie bestimmen kann; ebenso wie seinen Rang.
Bei 6. halte ich die Gefahr der Willkür der Machthaber gegenüber minderheiten für immens (vergleiche 3. Reich, da galt dieser Grundsatz in etwa).
1. ist eine kommunistische Ansicht und Kommunismus funktioniert nur in der Theorie...irgendwie bringe ich auch 4. mit dem Kommunismus in Verbindung, was sich aber leider widerspricht... (da bitte ich dann einfach mal um fachmännische Aufklärung)
zu 7. kann ich nichts sagen, da ich mit dem Begriff "kathegorischer Imperativ" leider immer noch nichts anfangen kann, obwohl ich mich damit auseinandergestzt habe (sprich: ich habe verschiedene Lexika durchstöbert, aber nichts begriffen...)

 
Antwort von GAST | 27.03.2006 - 13:04
@Chrissy3009

Ich verstehe nicht warum du 6. für gefährlich hältst da wir genau das im Moment zum Teil mit der Sozialstaatlichkeit haben

Ich hoffe doch, dass du 2. auf die verdienst der Allgemeinheit gegenüber Betziehung nimmst. Würde man bei dem verdienst von Geld reden (so habe ich es interpretiert) könnte man sich von allen strafen frei kaufen und das hast du bestimmt nicht gemeint.


anbei noch etwas zum Sozialstaat:


Die grundgesetzliche Sozialstaatlichkeit fordert nicht die Bildung eines zentral gesteuerten Versorgungsstaates, sondern eines freiheitlichen Sozialstaates, der für jedermann menschenwürdige Lebensbedingungen schafft und erhält. Grundforderung des Sozialstaatsprinzips ist daher die Gewährung des materiellen Existenzminimums für alle Bürger.

Die sog. sozialen Grundrechte fordern vom Staat, dass er in bestimmten Bereichen aktiv tätig wird. Es sind dies:

- Art. 1 Abs. 1 GG: Indem sich der Staat verpflichtet, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, gewährleistet er zugleich, dass er die materielle Existenz seiner Bürger sichert.

- Art. 3 Abs. 2 u. 3 GG: Die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau und das allgemeine Diskriminierungsgebot verpflichten den Staat, soziale Ungleichheiten zu beseitigen

- Art. 6 GG: Danach ist der Staat zu positiver Förderung von Ehe und Familie verpflichtet. Gemeint ist nicht nur immaterielle, sondern auch wirtschaftliche Förderung (daher sind vom Gesetzgeber z.B. Steuervergünstigungen, Kündigungsschutz für Mütter und Hinterbliebenenrente an den überlebenden Ehepartner vorgesehen)

- Art. 9 Abs. 3 GG: Die Koalitionsfreiheit garantiert Arbeitnehmern, dass sie durch die Bildung von Gewerkschaften ihre Interessen auf arbeits- und sozialrechtlichem Gebiet wirksamer durchsetzen können.

- Art. 14 Abs. 2 GG (Sozialbindung des Eigentums)

Hochachtungsvoll

Feaheru


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Antwort von Philos18 (ehem. Mitglied) | 03.04.2006 - 17:30
@Chrissy3009: 4 ist ungleich Kommunismus, da Bedürfnisse in einem kommunistischen Staat nicht relevant sind;
4 ist eher Anarchismus...

Der kategorische Imperativ ist eine Lehrformel, in der es nicht um den Inhalt dessen, sondern um das Prinzip desselben geht, weil sie nicht nicht apriori, doch aber quasi apriori gegeben ist, d.h. es ist gleichgültig, wann, wo, wer, wie etc. (Inhalt) sich etwas ereignet, sondern der kategorische Imperativ, welcher als formal bezeichnet wird, da derselbe ontologisch ist, immer eintritt (Prinzip).

"Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne"
Der kategorische Imperativ, Immanuel Kant

Die weiteren Punkte hat feaheru schon richtig erklärt...

 
Antwort von GAST | 03.04.2006 - 21:41
Zu den Bedürfnissen im kommunismus.

Laut Alexander Berkmann (auf den ich mich bezog) besitzen die Menschen im Kommunismus durchaus Bedürfnisse (was hier nicht bestritten wurde). Jeder solle diese befriedigen können. Im konkreten Beispiel lautete es, dass jemand der drei Mahlzeiten am Tag bedarf, diese genauso zu sich nehmen kann, wie jemand der sechs braucht.
Letztendes hatte diese Form des Kommunismus also das Ziel die Bedürfnisse der Menschen natürlich zu befriedigen. (Man frage mich nicht nach dem Realitätsgehalt, der Kommunismus widerspricht mir)

Gruß
klaudanus


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Antwort von Philos18 (ehem. Mitglied) | 05.04.2006 - 22:43
@klaudanus:
Müsste mich demnach mehr mit dieser Thematik beschäftigen...

Danke

 
Antwort von GAST | 06.04.2006 - 00:43
A priori könnte man die Existenz von Gerechtigkeit auf einen Staat wie folgt anwenden (ohne Staat/Gesellschaft ist der Begriff der Gerechtigkeit nicht anwendbar):

Die These lautet, dass für jeden Staat, für jede Gesellschaft einige Funktionenen verschiedener Elemente zwingend erforderlich sind, damit ein Staat funktionieren kann/er sein höhstes Ziel erreichen kann: -> Stabilität. Als Beispiel dafür will ich Religion, Inzesttabu sowie soziale Ungleichheit (es gibt natürlich noch weitere) wählen. Wir finden faktisch keine höhere (bzw. größere) Gesellschaft in der wir nicht genau diese Elemente auch wiederfinden.

Das letzte aufgezählte Element (Soziale Ungleichheit als hochfunktionales Element jeder Gesellschaft) ist dabei für den Begriff der Gerechtigkeit von höchster Bedeutung.

In diesem Fall vergleiche ich es mit einer Art Belohnungsprinzip. Von der Gesellschaft bewertete Aufgaben werden entsprechend belohnt. (entsprechend ihrem Nutzen für die Gesellschaft um das höchste Ziel zu erreichen).
5. entspräche in diesem Fall dieser These am ehesten. Jedoch mit Berücksichtigung von 8., da gewisse Aufgaben nur von bestimmten Personen, die von Natur gegeben bestimmte Fähigkeiten besitzen, ausgeführt werden können.

Ausklammern in diesem Fall will ich noch 2. und 3., da man 5. auch als Resultat dieser verstehen kann bzw. nach meiner These muss.

Ich denke dies ließe sich empirisch beweisen.

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