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Abmeldung von der Schule wegen Auslandsaufenthalt

Frage: Abmeldung von der Schule wegen Auslandsaufenthalt
(1 Antwort)

 
Ich hab mich von der schule abgemeldet ich fliege ins ausland im mai die skretärin hat gesagt ich muss noch zu kreiverwaltungsreferat und abmeldung vor legen ich fliege erst im (mai) was kann ich machen
ANONYM stellte diese Frage am 12.04.2016 - 16:23


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Antwort von cleosulz | 12.04.2016 - 21:13
Wenn du hier polizeilich gemeldet bist, hast du so lange hier die Schulpflicht zu erfüllen, so lange du hier gemeldet bist.


Wenn du hier noch wohnst und nicht abgemeldet bist, musst du hier zur Schule gehen, um deiner Schulpflicht nachzukommen.

Wenn du erst im Mai dich abmeldest, weil du im Mai (ich denke mal für längere Zeit) ins Ausland fliegst, dann kannst du die Abmeldung erst dann zu diesem Zeitpunkt veranlassen und dann auch erst die Abmeldebestätigung vorlegen.

Zitat:
Während das Anmelden eines neuen Wohnsitzes gesetzlich vorgeschrieben ist, musst du deinen Wohnsitz nur abmelden, wenn du ins Ausland ziehst oder aus einer Nebenwohnung zurück in die Hauptwohnung wechselst.

Informiere dich bei deiner Einwohnermeldebehörde vor Ort, wann du was veranlassen kannst.
Warum du dich im April bereits von der Schule abmeldest, wenn du doch erst im Mai das Land verlässt, verstehe ich nicht.
Bis zur Abreise müsstest du meiner Meinung nach zum Schulunterricht erscheinen.
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