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Ausbildung zum Gerichtshelfer: Wie Ausbildungsplatz suchen?

Frage: Ausbildung zum Gerichtshelfer: Wie Ausbildungsplatz suchen?
(8 Antworten)


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Hi,
ich möchte mich um einen Ausbildungsplatz als Gerichtshelfer in Leipzig bewerben.
Muss ich da erst eine Berufsschule suchen und dann einen Ausbildungsplatz? Oder wie mache ich das?
Frage von Valentinius (ehem. Mitglied) | am 05.04.2012 - 11:25


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Antwort von SpeedKeks (ehem. Mitglied) | 05.04.2012 - 12:43
Hallo Valentinius...

Also ich fange jetzt eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker an, da ich mir aber vorher nicht sicher war, ob sie mich direkt einstellen, bin ich 2 Gleisig gefahren...
Also ich habe mich auf einem Gymmi beworben um das Fachabitur zu machen und dann noch 4 Bewerbungen weggeschickt...

Also, wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich es genau so machen... du suchst dir 1-2 Schulen aus, die das Fach- oder Allgem. Abi anbieten und dann zusätzlich noch am dem Gericht deiner Wahl... Die werden dir schon sagen, ob du und wo du auf eine Schule musst...

Hoffe ich konnte dir helfen

-Wer Rechtschreibfehler finde, darf sie behalten-


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Antwort von Valentinius (ehem. Mitglied) | 05.04.2012 - 12:53
Vielen Dank für deine Antwort.
Ich mache dieses Jahr mein Abitur. Ich weiß es klingt komisch nach einem Abi eine Ausbildung machen zu wollen,ich möchte Jura studieren, aber der Markt für Juristen ist überfüllt. Darum will ich diese Zeit mit einer Ausbildung in der rechtswiss. Schiene machen, da das mir im Studium/Beruf Vorteile bringt und ich so die zeit sinnvoll überbrücke


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Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 05.04.2012 - 13:52
Wenn ich das richtig verstehe, ist Gerichtshelfer kein Ausbildungsberuf. Bevor du das werden kannst, musst du Soziale Arbeit/Sozialpädagogik studieren:
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=90288


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Antwort von cleosulz | 06.04.2012 - 20:14
Zitat:
Wie wird man Gerichtshelferin / Gerichtshelfer?

Wer ein Fachhochschulstudium der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik erfolgreich beendet hat und die staatliche Anerkennung erworben hat, kann als Gerichtshelferin oder als Gerichtshelfer eingestellt werden.
Wie sehen die beruflichen Perspektiven aus?

Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer werden grundsätzlich als Beamtinnen oder Beamte des gehobenen Dienstes beschäftigt. Es stehen Planstellen der Wertigkeiten A9 (Inspektorin / Inspektor) bis A12 (Amtsrätin / Amtsrat) zur Verfügung. Dienststellen der Gerichtshilfe gibt es bei jeder der neun hessischen Staatsanwaltschaften.

Wo kann man sich bewerben?

Bewerbungen nehmen die einzelnen Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten entgegen.


Quelle:
http://www.ag-kassel.justiz.hessen.de/irj/AMG_Kassel_Internet?uid=09110de8-ec17-8411-aeb6-df144e9169fc

Du benötigst zunächst ein Studium . .....

Das steht auch schon so bei Wiki:

Zitat:
Der Tätigkeit bei der Gerichtshilfe geht ein Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialarbeit voraus, außerdem zumeist eine Ausbildung in Konfliktschlichtung.

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Antwort von Waldfee1 | 06.04.2012 - 20:42
Zitat:
Du benötigst zunächst ein Studium . .....

Warum ein Studium? Das ist nicht nötig.

Vorr. schaue hier: http://www.mj.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=3759&article_id=10634&_psmand=13#Gerichtshelfer
dort kann man auch eine Broschüre zur Ausbildung als Gerichtshelfer öffnen


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Antwort von cleosulz | 06.04.2012 - 20:47
@Waldfee1
Der Link führt zur Ausbildung der Gerichtsvollzieher.
Die machen eine Ausbildung im mittleren Justizdienst.

Gerichtshelfer sind jedoch "Sozialarbeiter", die beim Gericht angestellt sind (= in der Regel verbeamtet, in Baden-Württemberg jedoch ist die Gerichtshilfe und die Bewährungshilfe zwischenzeitlich ausgelagert worden in den Verein "Neustart".).
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Antwort von Waldfee1 | 06.04.2012 - 21:03
Sorry war der falsche Verweis, aber als Gerichtshelfer ist trotzdem nicht unbedingt ein Studium notwendig, vgl. hier http://www.mjv.rlp.de/binarywriterservlet?imgUid=1af7c645-b398-021b-9b77-9177fe9e30b1&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111; ab S. 19


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Antwort von cleosulz | 06.04.2012 - 21:10
Habe jetzt mal an der angegebenen Stelle nachgelesen:
Zitat:
Voraussetzung für die Einstellung als Gerichtshelfer ist der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung in Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder einer vergleichbaren Ausbildung. .....
Berufserfahrung in anderen (Sozial-)Berufen ist erwünscht.


Für die Fort- und Weiterbildung ist innerhalb der Justiz gesorgt.

Jedoch als Anstellungsvoraussetzung ist eine Berufsausbildung /Studium erforderlich. Und dieses eben nicht innerhalb der Justiz.
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