Bewerbungsschreiben - bitte Korrektur
Frage: Bewerbungsschreiben - bitte Korrektur(9 Antworten)
Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Rechtsanwaltfachangestellte Sehr geehrte Damen und Herren, beim Gespräch mit Ihrer Mitarbeiterin habe ich erfahren, dass Ihre Kanzlei auch in diesem Jahr Auszubildende einstellt. Ich möchte mich deshalb bei Ihnen um einen Ausbildungsplatz als Rechtsanwaltfachangestellte bewerben. Zurzeit mache ich eine Ausbildung als Restaurantfachfrau im Café XXXXX YYYYYY, welches ich voraussichtlich in diesem Jahr abbrechen möchte. Meinen Realabschluss habe ich im Juni 2010 erfolgreich absolviert. Ich interessiere mich für einen verantwortungsvollen Beruf, in dem ich meine organisatorischen Fähigkeiten unter Beweis stellen kann. Der Umgang mit Menschen liegt mir sehr, da ich viele Erfahrungen aus meiner ersten Ausbildung sammeln konnte. Zu dem bin ich sehr flexibel, zuverlässig und zeige eine hohe Lernbereitschaft. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich zu einem Vorstellungsgespräch einladen würden. |
Frage von bombi (ehem. Mitglied) | am 27.08.2011 - 15:12 |
Antwort von Waldfee1 | 27.08.2011 - 15:28 |
1. Zitat: Hast du die Mitarbeiterin gefragt, ob du das Gespräch in deiner Bewerbung erwähnen darfst? Unter Umständen darf dir die Mitarbeiterin (wenn sie vielleicht auch deine Freundin ist) nicht sagen, dass in der Kanzlei eine neue Stelle zu besetzen ist. 2. Zitat: - man bricht eine Ausbildung nicht einfach ab, weil es immer so aussieht als hätte man keinen Bock auf die Arbeit. Eine abgeschlossene Ausbildung ist immer etwas wert, egal in welcher Branche. - für ein Bewerbungsschreiben ist deine Formulierung zu krass. Schreib doch einfach in der Bewerbung, dass du wegen unzumutbarer Zustände gekündigt hast. Wenn du eingeladen werden solltest (zum Vorstellungsgespräch) kannst du das dann immer noch erklären. Ach so und Titel des Theards bitte konkreter wählen. |
Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 27.08.2011 - 15:46 |
Ich habe feststellen müssen, dass in meiner aktuellen Ausbildung unzumutbare Zustände herrschen. ? |
Antwort von Waldfee1 | 27.08.2011 - 15:52 |
Nee, schreib irgend so etwas wie: Aufgrund unzumutbarer Zustände gedenke ich meine derzeitige Ausbildung kurzfristig zu kündigen. Vielleicht geben Sie mir eine neue Chance für eine Neubeginn, denn ich bin mir bewußt, wie wichtig eine abgeschlossene Berufsausbildung, für das weitere Berufsleben ist. |
Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 27.08.2011 - 15:55 |
"unzumutbare Zustände" finde ich sehr negativ formuliert gegenüber der ersten ausbildungsstelle. :/ |
Antwort von Waldfee1 | 27.08.2011 - 15:58 |
Zitat: Du kannst natürlich auch deine Formulierung wählen, aber dann darfst du nie wieder in dieser Branche arbeiten wollen |
Antwort von ANONYM | 27.08.2011 - 16:53 |
Sehr geehrte …. wie ich erfahren habe, ist in Ihrer Anwaltskanzlei ein Ausbildungsplatz zur Rechtsanwaltsfachangestellte zu besetzen. Im Juni 2010 habe ich die mittlere Reife mit Erfolg abgelegt. Danach habe ich im …. eine Ausbildung zur Restaurantfachfrau begonnen. Diese Ausbildung möchte ich jedoch nicht weiter fortsetzen. Im Laufe meiner Ausbildung musste ich feststellen, dass dieser Beruf meinen Neigungen und Fähigkeiten nicht entspricht und daher möchte mich nun beruflich neu orientieren. Daher bewerbe ich mich um den zu besetzenden Ausbildungsplatz in Ihrer Kanzlei, da ich überzeugt bin, dass dieser Beruf meinen Neigungen und Fähigkeiten entspricht. Der Umgang mit Menschen, sowohl im persönlichen Kontakt als auch am Telefon liegt mir sehr. Ich organisiere gerne und Büroarbeiten liegen mir. Über die entsprechenden PC-Kenntnisse ( bitte ergänzen ----.? Word, Office... Excel.....?) verfüge ich bereits. Ich bin sehr flexibel, zuverlässig und zeige eine hohe Lernbereitschaft. Außerdem bin ich belastbar. Ich hoffe, Ihnen mein großes Interesse an der Ausbildung in Ihrem Hause vermittelt zu haben und freue mich, wenn ich mich persönlich bei Ihnen vorstellen darf. Mit freundlichen Grüßen |
Antwort von ANONYM | 27.08.2011 - 18:00 |
Bei Bewerbung immer beachten: Mit Einreichen der Bewerbung lässt du ja schon wissen, dass du eine neue Herausforderung sucht und mehr muss der neue Arbeitgeber erstmal nicht wissen. Restliche Fragen können dann im Gespräch erläutert werden, aber auch hier ACHTUNG: Der alte Arbeitgeber unterliegt IMMER absoluter Loyalität! Es gibt nichts Schlimmeres, als beim Bewerbungsgespräch über den alten Arbeitgeber her zu ziehen. |
Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 27.08.2011 - 18:08 |
danke danke :) ________________________________ |
Antwort von ANONYM | 27.08.2011 - 18:10 |
Zitat: Papier ist geduldig, aber mit dieser Formulierung wirst du keine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten. |
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