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Referat: NS-Innenpolitik 1933-1939

Alles zu Deutsche Geschichte

NS-Innenpolitik Deckblatt Referat zum 12.11.04


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Thema: NS-Innenpolitik 1933-1939
Referent: Mischel Figusch
Jahrgangstufe: GK Geschichte 13
Datum: 12.11.04
NS-Innenpolitik Inhalt / Gliederung Referat zum 12.11.2004
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Inhalt
1. Einleitung
2. Ausbau der NS-Herrschaft zum totalitären Staat
2.1 Sicherung der Macht durch Ausschaltung
2.2 Ausbau der Macht durch „Gleichschaltung“
3. Nationalsozialistische Wirtschaftspolitik
3.1 Ziele und Maßnahmen
3.2 Vierjahresplan
3.3 Kritische Bewertung der Erfolge der NS-Wirtschaftspolitik
4. Antijüdische Maßnahmen
4.1 Die vier Phasen der Judenverfolgung
5. Quellenangabe
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NS – Innenpolitik von 1933 bis 1939

Einführung
Im folgenden Beitrag werde ich die innenpolitischen Maßnahmen zur Herrschafts-sicherung des NS-Regimes behandeln.
Einen Tag vor Hindenburgs Tod vereinigte Hitler per Gesetz vom 1. August 1934 das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers. Damit wurde er automatisch Oberbefehlshaber. Er führte von nun an den Titel Führer und Reichskanzler, der deutlich machen sollte, dass er nicht nur aufgrund staatlicher Amtsgewalt handelte (Reichskanzler), sondern aufgrund einer nationalen Sendung. (Führer).
Mit der Vereinigung der beiden Ämter erklärte die „nationale Revolution“ für beendet.
Ausbau der NS-Herrschaft zum totalitären Staat
2.1 Sicherung der Macht durch Ausschaltung
Nach der Annahme des Ermächtigungsgesetzes ging die NSDAP zielstrebig gegen ihre politischen Gegner vor.
Dabei wandte sie als grundlegende Mittel die Ausschaltung und die Gleichschaltung sowie die Überwachung und Beeinflussung der gesamten Bevölkerung an.

Die Ausschaltung umfasste folgende Maßnahme, die mit Ausnahme des „Röhm-Putsches“ in den ersten Monaten nach Amtsantritt Hitlers 1933 durchgeführt wurden:
- 5.3.1933: Verbot der KPD und Einziehung ihres Vermögens
- 2.5.1933: Zerschlagung der Gewerkschaften, nachdem Hitler den 1. Mai zum „Tag der nationalen Arbeit“ erklärt hatte.
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Die massive Bedrohung bzw. die Verhaftung von Funktionären sowie Beschlagnahmung des Gewerkschaftsvermögens wurden mit der „marxistischen Gefahr“ begründet, die von den Gewerkschaften ausgehe.
An deren Stelle trat die von der NSDAP gelenkte Deutsche Arbeitsfront (DAF), die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwangsweise vereinigte.
D.h., der Unternehmer übernahm die Rolle des „Führers“, den Arbeitern wurde die bloße Gefolgschaft zugewiesen.
An den Tarifverhandlungen und an der Gestaltung von Arbeitsverträgen wirkte die DAF künftig nur noch beratend mit, die bisherige Arbeiter-Mitbestimmung wurde abgeschafft.
22.6.1933: Verbot der SPD, Verhaftungen (offiziell „Schutzhaft“), Verbot von Versammlungen und Veröffentlichungen, Beschlagnahmung des Parteivermögens
27.6.1933: „Freiwillige“ Selbstauflösung der restlichen Parteien, Gründe hierfür waren Angst, Resignation und die Überzeugung, dass die Demokratie abgewirtschaftet habe und die NSDAP ohnehin nicht mehr aufzuhalten sei.
14.7.1933: Gesetz gegen die Neubildung von Parteien schloss die Ausschaltung der Parteien ab; damit war Deutsche Reich Einparteienstaat.
30.6.1934 - 3.7.1934 Röhm-Putsch. Die SA, die nach eigener Ansicht „die Knochen hingehalten hatte“ für den Aufstieg Hitlers, fühlte sich nicht entsprechend honoriert und forderte soziale Verbesserung für ihre Mitglieder. Außerdem strebte ihr Stabschef Ernst Röhm die Verschmelzung der Reichswehr mit der SA unter seiner Führung an, was Hitler als Bedrohung seiner Position ansah, obwohl Röhm keinerlei politische Ambitionen hatte. Am 30. Juni ließ er ihn und die SA- Führungsspitze sowie hohe SA-Funktionäre im ganzen Reich verhaften bzw. ohne Gerichtsverfahren sofort ermorden.
Die SA verlor ihre Bedeutung und war von nun an nur noch eine bedeutungslose Massenorganisation. Dagegen profitierte die SS, die maßgeblich an der Ausschaltung Röhms, bzw. der SA beteiligt war.
Sie wurde Hitler direkt unterstellt und aufgrund weit reichender Kompetenzen zum entscheidenden Machtinstrument des NS-Staates.
In zahlreichen Reden rechtfertigten die NSDAP-Größen die Ausschaltung der SA und die dabei angewandten Methoden.
Ein Gesetz vom 3.7.1934 erklärte nachträglich die Niederschlagung des „Röhm-Putsches“ als Staatsnotwehr rechtens. Hitler sei in dieser gefährlichen Situation des Deutschen Volkes oberster Richter geworden.
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Damit eignete sich Hitler die Judikative widerrechtlich an und hatte nun alle drei Gewalten in seiner Hand. Der Übergang von der Demokratie zur Diktatur war abgeschlossen, die Willkür des Diktators war von jetzt an Gesetz.
2.2 Ausbau der Macht durch „Gleichschaltung“
Parallel zur Ausschaltung erfanden die Nationalsozialisten den für ihre systematische Verschleierung von Sachverhalten charakteristischen Begriff der „Gleichschaltung“.
Hinter diesem politischen Schlagwort verbirgt sich die Aufhebung des politischen und gesellschaftlichen Pluralismus.

Sie erfolgte in folgenden Bereichen:
Gleichschaltung der Länder: Sie begann im März 1933, als das Wahlergebnis der Reichtagswahlen auf alle Länder und Kommunen übertragen wurde. So übernahm die von NSDAP eingesetzte „Reichsstatthalter“ die Führung der Länder. Am 30.1.1934 beschloss der Reichstag einstimmig, die Hoheitsrechte der Länder an das Reich zu übertragen; Landtage und der Reichsrat wurden aufgelöst.
Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, dass die Entlassung aller oppositionellen und „nichtarischen“ Beamten ermöglichte. Von nun an mussten alle Beamten Parteimitglieder der NSDAP sein oder sich zumindest mit der Partei identifizieren. Somit wurde die gesamte Staatsbürokratie auf NS-Kurs gebracht.
Gleichschaltung der Polizei. Die bisherigen Institutionen mussten in wichtigen Belange Kompetenzen an neue Parteieinrichtungen abgeben, z.B. an die „Geheime Staatspolizei“ (Gestapo) und Sicherheitsdienst (SD). Beide wurden Hitler direkt unterstellt und nicht an die normalen Vorschriften gebunden
Die Vereidigung der Reichswehr auf Hitler (seit 1934) und nicht mehr, wie bisher auf die Verfassung, band diese unabhängig von ihrer distanzierten Haltung an den Führer.
Die Gleichschaltung von Rundfunk, Presse, Erziehung und Kultur wurde durch die Goebbels unterstellte Reichskulturkammer erreicht. Sie kontrollierte das „gesunde Volksempfinden“ grenzte „undeutsche Elemente“ aus und organisierte die Erziehung der Jugend im NS-Sinne
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3. Nationalsozialistische Wirtschaftspolitik
3.1 Ziele und Maßnahmen

Alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen und Programme der NSDAP hatten im Wesentlichen zwei Ziele:
vorrangig musste die schnelle Reduzierung der Arbeitslosen (6.000.000,1933) erreicht werden. daraus war propagandistischer Gewinn zu ziehen.
Langfristiges Hauptziel der NS-Wirtschaftspolitik die „Wehrhaftmachung“, d.h. das Streben nach wirtschaftlichem Aufschwung war ein Mittel zum Zweck, um
daraus den Ausbau des Rüstungssektors zu forcieren. Das war die Grundvoraussetzung für Hitlers Außen - und Lebensraumpolitik.

Diese Ziele versuchten die Nationalsozialisten mit folgenden Maßnahmen zu erreichen:
Einführung des 6-monatigen Reichsarbeitsdienstes für alle 18 – 21jährigen
Einführung der allgemeinen Wehrpflicht
Staatsaufträge (Bau von Autobahnen, Kasernen, Parteigebäuden )
Stärkung und Ausbau des Transportwesens und der Autoindustrie

3.2 Vierjahresplan
Der Zugriff des Staates auf die Wirtschaft ergibt sich aus den Dokumenten wie Hitlers geheimer Denkschrift über die Aufgaben des wirtschaftlichen Vierjahresplans
In ihr wurde die Kriegsfähigkeit innerhalb von vier Jahren die weitgehende Selbstversorgung und Unabhängigkeit Deutschlands vom Welthandel gefordert, und zwar ohne Rücksicht auf ökonomische Kalkulation. Die Wirtschaft hatte sich dem Ziel der Kriegsbereitschaft unterzuordnen.
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Der Vierjahresplan beschränkte im Interesse der schwerindustriellen Produktion den Konsum der Bevölkerung; sie sollte später mit den Kriegsgewinnen aus dem angestrebten Krieg entschädigt werden.
3.3 Kritische Bewertung der Erfolge der NS-Wirtschaftspolitik
Misst man wirtschaftlichen Erfolg an Produktionsziffern, technologischem Fortschritt und der Arbeitslosenstatistik, so war die NS-Wirtschaft ohne Zweifel erfolgreich. Bezieht man jedoch die einseitige Ausrichtung auf die Rüstung, das Stagnieren des Lebensstandards, die sich anbahnende „Verschuldungskatastrophe“, das geringe Ausgangsniveau und den Verlust an „wirtschaftlicher Freiheit“ in die Betrachtung ein, dürften sich die „Erfolge“ stark relativieren.
4. Antijüdische Maßnahmen
4.1 Die vier Phasen der Judenverfolgung

Die Verfolgung der Juden im Deutschen Reich lässt sich in vier Phasen einteilen:

Hetze und Terror (1933-35)
In den ersten Jahren des dritten Reiches gab es vereinzelte Maßnahmen und Aktionen gegen jüdische Kaufhäuser, Geschäfte und Privatpersonen.
Sie umfassten neben dem Berufsbeamtengesetz Boykottaufrufe, Drohungen sowie die Diskriminierung und Ausgrenzung jüdischer Künstler und Literaten.
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Nürnberger Gesetze
Der Unrechtscharakter dieser Gesetze ergibt sich aus dem moralischen Aspekt auch daraus, dass sie rückwirkend bestraften.
Die „Nürnberger Gesetze“ (15.9.35) schufen die pseudorechtliche Grundlage der zielgerichteten Judenverfolgung.
Das Reichsbürgergesetzbuch bestimmte, dass nur Reichsbürger (=Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Ursprungs) die vollen politischen Rechte besitzen.
„Das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ verbot Eheschließung und den Geschlechtsverkehr zwischen Juden und deutschen Staatsbürgern. Derartig bereits bestehende Ehen mussten aufgelöst werden.
Einengung des Lebens- und Freizeitsraums der Juden
Die systematische Unterdrückung vollzog sich zwischen 1938 und 1942 und ist gekennzeichnet durch Berufs-, Besitz-, Aufenthalts- und Nutzungsverbote, durch diskriminierende Maßnahmen (Judenstern, Ausweiskennzeichnungen, nächtliche Ausgangssperre etc.).
Einen ersten Höhepunkt der massiven Judenverfolgung bildete die von der SA durchgeführte und von Goebels initiierte (und zynische so benannte) „Reichskristallnacht“, Reichspogromnacht. (9. auf 10.11.1938)
Die NS-Propaganda begründete und rechtfertigte die von den Nationalsozialisten als „spontan“ titulierten Ausschreitungen (Zerstörung von Synagogen und Geschäften, Misshandlungen, KZ-Einweisungen und Ermordung jüdischer Bürger) als
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„berechtigten und gerechten Volkszorn“ wegen der Ermordung des deutschen Botschafters Ernst von Rath durch einen jüdischen Flüchtling.
Infolgedessen mussten die Juden im Deutschen Reich eine „Sühneleistung“ von 1 Mrd. Reichsmark bezahlen.
In der Folgezeit wurde die Gettoisierung und die Einweisung in Konzentrations-lager systematisch betrieben.
Ein Auswanderungsverbot nahm den Juden die Möglichkeit das Land zu verlassen.
„Endlösung“

Die „Endlösung“, die am 20.1.1942 beschlossen wurde, bedeutete:
Erfassung aller europäischer Juden
Abtransport in Vernichtungslager im Osten Europas
„natürliche Verminderung der arbeitsfähigen Juden“ durch unmenschliche Arbeits- und Lebensbedingungen
„entsprechende Behandlung“ (Massenvernichtung durch Erschießen oder Vergasen.)
Die Zahl der in den Konzentrations- oder Vernichtungslager ermordeten Juden beläuft sich auf 5 – 6 Mill.
Aufgrund dieser ungeheuren Zahl unter der unheimlichen Systematik und Sachlichkeit der Vernichtung spricht die Fachliteratur vom Holocaust.
(griech.: holocaustos = vollständig vom Feuer verzehrtes Opfer, bzw. Tieropfer)
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Quellenangabe:
Liepach, M., Abitur-Wissen Geschichte: Nationalsozialismus und zweiter Weltkrieg, Stark, Freising, 2001
Dann, O., Nation und Nationalismus in Deutschland, Beck’sche Reihe, München, 1993
Jaeger, H., Duden Abiturhilfen: Geschichte II Von der Weimarer Republik bis zur Europäischen Union, Dudenverlag, Mannheim, 2002
Conze, W., Deutsche Geschichte: Epochen und Daten, Ploetz, Freiburg, 1988
http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/innenpolitik
http://www.antisemitismus.net/antisemitismus/nationalsozialismus/texte/gruenberger.htm
Inhalt
Die Innenolitik Hitlers von Machtergreifung über Gleichschaltung, Wirtschaftspolitik, Antijüdische Maßnahmen

1. Einleitung
2. Ausbau der NS-Herrschaft zum totalitären Staat
2.1 Sicherung der Macht durch Ausschaltung
2.2 Ausbau der Macht durch „Gleichschaltung“
3. Nationalsozialistische Wirtschaftspolitik
3.1 Ziele und Maßnahmen
3.2 Vierjahresplan
3.3 Kritische Bewertung der Erfolge der NS-Wirtschaftspolitik
4. Antijüdische Maßnahmen
4.1 Die vier Phasen der Judenverfolgung
5. Quellenangabe (1532 Wörter)
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