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Europäische Union: Zusammenfassung der Institutionen und Aufgaben

Alles zu Internationalisierung und GlobalisierungEuropäische Union ( = wirtschaftlicher und politischer Zusammenschluss von 27 Staaten)


Gründungsmitglieder: Deutschland, Frankreich, Italien und die Beneluxstaaten( Belgien, Luxemburg und die Niederlande)
1973: Dänemark, Irland und Großbritannien (9)
1981: Griechenland (10)
1986: Portugal und Spanien (12)
1995: Finnland, Schweden und Österreich (15)
2004: Litauen, Lettland, Estland, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern und Malta (25)
2007: Bulgarien und Rumänien (27)
2013: Kroatien

Zeitleiste 1950 - 2011
9.Mai 1950: Schuman Plan = Geburtsstunde von Europa
1951 gründen Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
25.März 1957: Verträge von Rom, die 6 Gründungsmitgliedern gründen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG)
1973: Beitritt von Dänemark und Irland
7 - 10. Juni 1979: Erste Direktwahl zum Europäischen Parlament ( in neun Mitgliedsstaaten wählen Bürger und Bürgerinnen erstmals Volksvertreter für die Europäische Gemeinschaft)
1981: Beitritt durch Griechenland
15.Juni 1985: Schengener Abkommen/Binnenmarkt, Schrittweiser Abbau der Kontrollen
Großbritannien und Irland sind bis heute nicht beigetreten, dagegen aber Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. *
9.11.1989: In Berlin fällt die Mauer ein Jahr später am 3.10.1990 ist Deutschland wieder vereint
1.11.1993: Der Vertrag von Maastricht tritt in Kraft ( gemeinsame Wirtschaftspolitik, gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik, Zusammenarbeit in der Innen und Justizpolitik, Währungsunion, Bildung und Kultur, Gesundheitswesen, Forschung und Umwelt, Menschenrechte, Demokratie, Abrüstung und Friedenserhaltung), damit ist die Europäische Union geboren. Zeitplan und Bedingungen für die Einführung des Euros werden festgelegt.
1995: Beitritt von Finnland, Schweden und Österreich
31.12.1998: Es werden die Wechselkurse zwischen dem ¤ und den einzelnen Währungen festgelegt.
01.01.2002: Der ¤ ist als Bargeld da. In 12 von 15 bezahlen die Menschen mit dem ¤, nur Dänemark, Schweden und Großbritannien nicht.
01.02.2003: Vertrag von Nizza tritt in Kraft: Vorbereitung der Institutionen auf die Osterweiterung weitere Vertragsreformen für 2004 werden vereinbart und die Europäische Grundrechtecharta angenommen.
1.Mai 2004: Größte Erweiterung durch Litauen, Lettland, Estland, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Polen, Ungarn, Malta und Zypern
3.10.2005: Die EU nimmt Verhandlungen mit der Türkei und Kroatien auf.
2007: Bulgarien und Rumänien treten der EU bei (27) , Slowenien wir 13. Mitglied der Eurozone und führt Euro Bargeld ein.
01.01.2008: Malta und Zypern ersetzen ihre alte Währung durch den Euro.
01.01.2009: Slowakei wird 16. Euroland
01.12.2009: Vertrag von Lissabon tritt in Kraft
01.01.2011: Estland wird das 17. Euroland
09.12.2011: Das Europäische Parlament stimmte der Mitgliedschaft Kroatiens zu.

*Binnenmarkt (Gebiet ohne Grenzen)
wirtschaftliches Geschehen wird durch viele Gesetze und Verordnungen geregelt
z.B. die Höhe von den Steuern oder die Zulassung von Lebensmitteln
Es gibt 4 Arten: - Freier Warenverkehr
- Freier Personenverkehr
- Freier Dienstleistungsverkehr
- Freier Kapitalverkehr
Freier Warenverkehr
Güter und Personalausweise werden an den Grenzen nicht überprüft und Güter müssen nicht mehr verzollt werden - wegfall der Grenzkontrollen
Gesetze und Vorschriften, Normen und Preise in jedem Mitgliedsstaat gleich - Vereinheitlichung

Freier Personenverkehr
Jeder darf seinen Wohnsitz, Urlaubsort und Arbeitsplatz frei wählen.
An Flughäfen und Grenzen innerhalb des Schengenraumes muss man nicht mehr den Pass vorzeigen

Freier Dienstleistungsverkehr
Grenzüberschreitende Dienstleistungen( französische Banken haben das Recht in Deutschland Angebote zu machen). Bank und Versicherungsdienstleistungen z.B. wen eine schwedische Versicherung ihre Kunden und Dienste auch in Spanien anbieten.

Freier Kapitalverkehr
Ausbau der Europäischen Währungsunion. Geld und Kapitalbewegungen/ Aktienverkäufe werden wesentlich vereinfacht.

Politik und Wirtschaft in der Europäischen Union
Allgemeine Daten und Informationen zu Europa und zur EU
6 Gründerstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlanden und Luxemburg
seit 01.01.2007: 27 Staaten in der EU
Beitrittskandidaten: z.B. Türkei, Kroatien ( Mitglied Mitte 2013)
17 Staaten mit gemeinsamer Währung (Euro - Zone): Deutschland, Frankreich, Italien, Die Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Österreich, Estland(2011), Slowakei(2009), Slowenien(2007), Malta(2008), Zypern(2008), Finnland, Spanien, Portugal, Griechenland und Irland.

Was ist das eigentlich???
Nach dem Prinzip der Subsidiarität ( nachdem die Tätigkeit der Gesellschaft die ihre Glieder nicht ersetzen sollen, sondern nur ergänzen und fördern, auf der EU - Ebene nur regeln was dort besser geht, Hilfe wenn es alleine nicht mehr geht) soll eine staatliche Aufgabe soweit wie möglich von der jeweils unteren/ kleineren Einheit wahrgenommen werden. Die EU soll dann erst eingreifen, wenn die Probleme auf regionaler/ nationaler Ebene nicht zu bewältigen sind (grenzüberschreitender Umweltschutz). Damit soll Bürgernähe geschaffen werden. Die EU kann nur Maßnahmen ergreifen, wenn sie von ihren Mitgliedern dazu ermächtigt wurde. Deshalb haben die Mitgliedsstaaten bestimmte Souveränitätsrechte (Unabhängigkeit, Eigenständigkeit) auf die EU übertragen.
Die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene erfolgt auf unterschiedlicher Weise: Bestimmte Politikbereiche sind "vergemeinschaftet", d.h die Entscheidung des Ministerrates und des Parlaments werden mit der Mehrheit getroffen und gelten für alle Mitgliedsstaaten. Im Gegensatz zu diesem supranationalen (gemeinsam verbindlich entscheiden) oder "überstaatlichen" Zusammenschluss folgen die gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit im Bereich der Inne und Justizpolitik dem Prinzip der intergouvernementalen oder "zwischenstaatlichen" Zusammenarbeit. Hier können Entscheidungen nur einstimmig getroffen werden, so dass Kompromisse in der EU oft nur langwierigen Verhandlungen und zähem Ringen zu erreichen sind.

Die EU ist mehr als ein Staatenbund, der sämtliche Entscheidungsbefugnisse bei den Nationalstaaten belässt, aber weniger als ein Bundesstaat und es ist umstritten, ob sie jemals ein föderaler Staat nach dem Vorbild der USA werden soll. Trotz einheitlicher Währung und typischer Symbole(Hymne, Flagge) ist die kein "Staat". An der Willensbildung auf europäischer Ebene sind EU - Institutionen (Europäische Kommission), nationalstaatliche Akteure (Ministerrat) und regionale beteiligt, so dass die EU eher als ein Verflechtungssystem oder Mehrebensystem bezeichnet werden kann.
Seit ihren Anfängen hat sich die Europäische Gemeinschaft weiterentwickelt durch Erweiterung (Beitritt neuer Mitglieder) und durch Vertiefung der Zusammenarbeit. Sie ist ein politisches Gebilde "im Werden". Offen bleibt, welche Art von politischer Union letztlich aus der fortschreitenden Einigung einmal entstehen soll ( fehlende Finalität).

Solidarität: Unterstützung der Schwächeren
Rechtstreue: sich an Beschlüsse und Reglungen halten
Bereitschaft und Kompromiss: gemeinsam eine Lösung suchen
Degressive Proportionalität: den kleineren genug Platz einräumen

Wichtige EU- Institutionen im Überblick
Der Europäische Rat ist das oberste Entscheidungsgremium der EU. Die Staats und Regierungschef und der Kommissionspräsident treffen sich vierteljährig, um auf höchster Ebene Leitlinien und allgemeinen Ziele der europäische Politik festzulegen ("Gipfeltreffen"). Unterstützt werden sie dabei von den Außenministern und einem Kommissionsmitglied. Im Unterschied zum Rat der Europäischen Union entscheidet er keine Einzelheiten im Rahmen der europäischen Gesetzgebung. Der ER soll Anstöße zur Weiterentwicklung der EU geben, was zunehmend schwierig wird, da er seine Beschlüsse im Konsens fasst, also einstimmig und nicht mit der Mehrheit, Der Vorsitz wechselt halbjährig (2012: Dänemark/ Zypern), Sitz: Brüssel
Aufgaben: verabschiedet europäische Rechtsvorschriften, koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte, entwickelt eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und sie genehmigen den Haushaltsplan. Erweiterung der EU
Das Europäische Parlament besteht aus 735 Abgeordneten, die sich selbst vor allem als Sprachrohr der Bürger Europas verstehen. Seit 1979 werden sie direkt gewählt. Es gibt kein europaweites Wahlverfahren. Die Politiker die im EU - Parlament sind, werden in jedem Mitgliedsstaat nach dem dort geregelten Wahlverfahren gewählt. Auch der demokratische Gleichgrundsatz findet keine Anerkennung. Das Gewicht der Abgeordneten ist unterschiedlich: Ein deutscher Abgeordneter vertritt 828.911 Einwohner, sein Kollege aus Malta dagegen nur 82.520. Im Unterschied zum Deutschen Bundestag ist das Europäische Parlament kein "Vollparlament", z.B. hat es kein Initiativrecht und kann folglich selbst keine neuen Gesetze vorschlagen. Das liegt daran, dass die EU kein parlamentarisches Regierungssystem (kein Bundesstaat) ist, sondern die Regierungen der Mitgliedsstaaten sich bei wichtigen Fragen das letzte Recht der Entscheidung vorbehalten. Dennoch verfügt das EP heute über erheblichen Einfluss auf die Gesetzgebung und den Haushalt der europäischen Gemeinschaft. In vielen Bereichen kann es gleichberechtigt neben den Ministerrat über europäische "Gesetze" mitentscheiden. Außerdem wählt das EP die Kommission mit und kann diese durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen. Für die Aufnahme neuer Mitglieder ist die Zustimmung des EP unabdingbar. Auch in dieser Arbeitsweise unterscheidet sich das EP von den nationalen Parlamenten. Die Fraktions- bzw. Parteizugehörigkeit der EU-Abgeordneten spielt eine geringe Rolle, denn eine klare Einteilung in Regierungsfraktion und Opposition gebt es nicht. Mehrheiten müssen jeweils mühsam gefunden werden. Bei Themen, bei denen die Interessen der Mitgliedsstaaten auseinander laufen, spielt außerdem die Nation Zugehörigkeit der EU-Abgeordneten eine wichtige Rolle.
Sitz: Straßburg, Luxemburg und Brüssel, Zeit: 5 Jahre
Aufgaben: wählt den Kommissar, Einfluss auf die Gesetzgebung und den Haushalt, für neue Mitglieder geben sie die Zustimmung
Der Rat der EU setzt sich aus je einem Minister jedes Mitgliedstaates zusammen und wird deshalb auch Ministerrat genannt. Dabei handelt es sich eigentlich um verschiedene Räte, denn seine Zusammensetzung richtet sich nach dem behandelten Themen (z.B. Agrarminister, Umweltminister, Finanzminister). Der Rat ist der Hauptgesetzgeber der Europäische Union. Im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens ist er dabei auf die Zustimmung des Europäischen Parlamentes angewiesen. Die 27 Fachminister sind an die Anweisungen ihrer jeweiligen Regierungen gebunden und vertreten nationales Interesse. Im Gesetzgebungsverfahren muss deshalb ein Kompromiss ausgehandelt werden, der zwischen den gemeinschaftsorientierten Zielen der Kommission und den unterschiedlichen Wünschen der 27 Mitgliedsstaaten vermittelt. Der Rat der EU entscheidet zumeist mit qualifizierter Mehrheit. Dabei werden die Stimmen der einzelnen unterschiedlich gewichtet. So hat Deutschland beispielsweise 29 Stimmen, mittelgroße Länder wie Ungarn 12 Stimmen und das kleine Malta nur 3 Stimmen.
Sitz: Brüssel, Luxemburg ( April, Juni, Oktober) Amtszeit: 6 Monate
Aufgaben: Hauptgesetzgeber der EU (Gesetz Erlassung), sind auf die Zustimmung des EP angewiesen, Haushaltsplan, schließt internationale Übereinkünfte

Der Europäische Gerichtshof ist für die Auslegung des EU-Rechts zuständig und gewährleistet damit, dass das EU-Recht in allen Mitgliedsstaaten auf die gleiche Weise angewendet wird. Außerdem kann der der EUGH in Rechtsstreitigkeiten zwischen den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten und den EU-Organen entscheiden. Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen können sich ebenfalls mit einer Rechtssache an den EUGH wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Organ in der EU ihre Rechte verletzt hat.
Zusammensetzung: 1 Richter aus jedem Mitgliedsstaat und Generalanwälte
Sitz: Luxemburg Zeit: 6 Jahre (Wiederwahl möglich)
Aufgaben: Vertragsverletzungsklagen,Vorabentscheidungen und Nichtigkeitsklagen und Untätigkeitsklagen

Europäische Kommission besteht aus dem Präsidenten und 26 Kommissaren, die zwar von den Mitgliedsstaaten entsandt werden, aber unabhängig und allein Europa verpflichtet sind. Das Wort Kommissar bedeutet Beauftragter. Nur die Kommission hat das Recht, Gesetzesvorschläge zu machen (Initiativrecht). Deshalb gilt sie als Motor der europäische Einigung. Als Exekutivorgan sorgt die Kommission mit ihren 34.000 Mitarbeitern für die Umsetzung der EU-Beschlüsse (Verwaltungsfunktion). Als "Hüterin der Verträge" wird sie bezeichnet, weil sie darüber wacht, dass die Verordnungen in der gesamten EU gelten und die Richtlinien in nationales Recht der Mitgliedsländer umgesetzt werden (Kontrollfunktion). Jedem Kommissar ist ein Zuständigkeitsbereich zugewiesen z.B. Handel, Umwelt oder Regionalpolitik. Beschlüsse werden mit Mehrheit verfasst und von allen Kommissaren als "gemeinsamer Standpunkt" nach außen vertreten(Kollektivorgan).
Zusammensetzung: 1 Kommissar pro Mitgliedsstaat und 1 Präsident
Sitz: Brüssel Zeit: 2,5 Jahre
Aufgaben: verwaltet den Haushalt, sorgt für die Einhaltung des Rechts (kontrollieren von Verträgen = Kontrollfunktion), vertritt die EU auf internationale Ebene, macht Parlament/Rat Rechtsvorschriften /(Initiativrecht nur die K), Umsetzung der EU Beschlüsse und die Verwaltungsfunktion
Inhalt
Es gibt um die Mitglieder der Europäischen Union und die einzelnen Institutionen. Außerdem ist der Binnenmarkt beschrieben. Ferner werden die Aufgaben der EU-Institutionen erläutert, ihre Zusammensetzung und ihr Sitz. Zur Sprache kommen auch die Schwierigkeiten innerhalb der EU auf Grund des Ungleichgewichts von hoch industrialisierten und Agrarländern, der ungleichen Einwohnerzahl und des unterschiedlichen Wahlrechts in den Mitgliedsstaaten. (1828 Wörter)
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