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Facharbeit: Der Bundespräsident - Staatsoberhaupt Deutschlands

Alles zu Wichtige Persönlichkeiten

Der Bundespräsident Staatsoberhaupt Deutschlands


Simon A.Scherr Januar, Februar 2005
Copyrights © Simon A. Scherr 2005 Alle Rechte Vorbehalten

Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS KURZÜBERSICHT BUNDESPRÄSIDENT WAS IST DER BUNDESPRÄSIDENT VERFASSUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN
Artikel 54 [Wahl - Amtsdauer] Artikel 55 [Unvereinbarkeiten] Artikel 56 [Amtseid] Artikel 57 [Vertretung] Artikel 58 [Gegenzeichnung] Artikel 59 [Völkerrechtliche Vertretung des Bundes] Artikel 60 [Beamtenernennung - Begnadigungsrecht - Immunität] Artikel 61 [Anklage vor dem Bundesverfassungsgericht]
2 3 4 4
5 5 5 5 5 5 6 6
WAS MACHT DER BUNDESPRÄSIDENT?
Vorschlag und Ernennung des Bundeskanzlers Auflösen des Bundestages Ernennung & Entlassung von Bundesminister, Bundesrichter, Bundesbeamten Offiziere und Unteroffiziere Begnadigungsrecht Ausfertigung von Bundesgesetzen Völkerrechtliche Vertretung Deutschlands Festlegung von Staatssymbolen Staatsakte, Staatsbegräbnisse Parteienfinanzierungskommission Orden und Ehrungen Staatsbesuche
6 6 7 7 7 8 8 8 8 9 9
WER KANN BUNDESPRÄSIDENT WERDEN? WIE WIRD DER BUNDESPRÄSIDENT GEWÄHLT?
Wahlverlauf
9 9
10
WAS MACHT DAS BUNDESPRÄSIDIALAMT? SONSTIGES
Der Amtsitz Bundespräsidentengehalt
10 11
11 11
ÜBER DEN AKTUELLEN BUNDESPRÄSIDENT HORST KÖHLER
Kindheit und Ausbildungsjahre Berufliches Als Präsidentschaftskandidat Als Bundespräsident Familie
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11 11 12 13 13
ÜBER EHEMALIGE BUNDESPRÄSIDENTEN
Theodor Heus Heinrich Lübke Gustav Heinemann Walter Scheel Karl Carstens Richard von Weizsäcker Roman Herzog Johannes Rau
13
13 14 15 16 17 18 19 21
ANHANG
Auszüge aus dem Grundgesetz
22
22
QUELLENANGABEN
Textquellen Bildquellen
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24 24
Kurzübersicht Bundespräsident

Allgemeine Definition
,Bundespräsident, in föderativen Demokratien wie Österreich, der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz das formelle Staatsoberhaupt. Der Bundespräsident erfüllt im Wesentlichen formelle und repräsentative Aufgaben und übt so nur einen mittelbaren politischen Einfluss aus..."(Auszug aus Microsoft Encarta Enzyklopädie")

Verfassungsgrundlagen

Die Aufgaben und die Funktionen sowie die Wahl des Bundespräsidenten werden im Wesentlichen in den folgenden Artikeln des GG festgelegt:
Artikel Betrifft 54 Wahl Inhalte
55
56
57 58

59 60
­ · Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt Amtsdauer · Jeder, der über 40 ist und wahlberechtigt ist, kann zum Bundespräsident gewählt werden · Amtsdauer beträgt 5 Jahre. Es ist nur eine Wiederwahl möglich · Bundesversammlung setzt sich zu 50% aus Mitgliedern des Bundestages zusammen - der Rest wird von den Volksvertretungen der Länder gewählt. · Bundesversammlung tritt spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten, bei vorzeitiger Beendigung spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt, zusammen. · Nach Ablauf der Wahlperiode beginnt die Frist des Absatzes 4 Satz mit dem ersten Zusammentritt des Bundestages. · Der Bundespräsident benötigt die Mehrheit der Bundesversammlung. Ist dies nach 2 Wahlgängen nicht gegeben, so wird beim 3. Wahlgang der Bundespräsident, der die meisten Stimmen bekommt. Unvereinbarkei· Der Bundespräsident muss politisch unparteiisch sein. ten · Der Bundespräsident darf kein anderes bezahltes Amt, Gewerbe und keinen Beruf ausüben, noch Unternehmen angehören. · Der Bundespräsident benötigt die Mehrheit der Bundesversammlung. Ist dies nach 2 Wahlgängen nicht gegeben, so wird beim 3. Wahlgang der Bundespräsident, der die meisten Stimmen bekommt. · Weiteres im Bundesgesetz Amtseid · "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe" Vertretung · Vertreter ist der Präsident des Bundesrates Gegenzeichnung · Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister. Ausnahmen: die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers, die Auflösung des Bundestages . Völkerrechtliche · Völkerrechtlicher Vertreter Deutschlands
Vertretung des Bundes
Beamtenernennung BegnadigungsrechtImmunität
61
· · · Anklage vor dem · Bundesverfassungsgericht ·
Ernennung von Bundesrichter, Bundesbeamten, Offiziere und Unteroffiziere Begnadigungsrecht Befugnisse sind an Behörden übertragbar Bundestag oder Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären.

Funktion des Bundespräsident
Der Bundespräsident steht als Staatsoberhaupt rein protokollarisch an der Spitze der Bundesrepublik. Er repräsentiert Deutschland nach innen und außen. Des Weiteren hat er eine verfassungswahrende Kontrollfunktion. Außerdem besitzt er eine Reservefunktion für Krisensituationen. Aber er kann weder alleine regieren noch den Kanzler bestimmen; auch hat er nicht den Oberbefehl über die Streitkräfte.

Aufgaben des Bundespräsident
Zu den wichtigsten weiteren Aufgaben zählen: die Ernennung und Entlassung der Bundes- · die Auflösung des Bundestages (Art. 63 Abs. 4 richter, der Bundesbeamten, der Offiziere und Satz 3, Art. 68 GG), · die Ernennung und Entlassung des BundeskanzUnteroffiziere (Art. 60 Abs. 1 GG), lers (Art. 63, 67 GG) und der Bundesminister · das Begnadigungsrecht für den Bund (Art. 60 Abs. 2 GG), (Art. 64 GG), · der Vorschlag für die Wahl des Bundeskanz- · die Ausfertigung (Unterzeichnung) von Gesetzen lers (Art. 63 GG), (Art. 82 GG)

Wahl des Bundespräsident
Der Bundespräsident wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von der Bundesversammlung. Diese setzt sich zu 50% aus dem Bundestag zusammen; die Restlichen werden von den Länderparlamenten gewählt. Die Bundesversammlung hatte bei der letzten Bundespräsidentenwahl 1206 Mitglieder. Die Kandidaten für die Präsidentenwahl müssen zur Wahl zu Bundestag berechtigt sein und das 40. Lebensjahr vollendet haben. Im ersten Wahlgang wird der Bundespräsident nach dem Prinzip der Mehrheitswahl gewählt. Bekommt keiner der Amtsanwärter die Stimmenmehrheit wird im 2. Wahlgang nach der gleichen Methode gewählt. Ist dann noch immer keine Mehrheit für einen Kandidaten vorhanden, so wird im 3. Wahlgang der Präsident der die meisten Stimmen erhält. Dann ist der Präsident für 5 Jahre gewählt und kann maximal einmal wiedergewählt werden.

Bisherige Präsidenten
Bisherige Bundespräsidenten der Bundesrepublik: Theodor Heuss (1949-1959), Heinrich Lübke (1959-1969), Gustav Heinemann (1969-1974), Walter Scheel (1974-1979), Karl Carstens (1979-1984), Richard von Weizsäcker (1984-1994), Roman Herzog (1994-1999) und Johannes Rau (1999-2004). Seit 2004 ist Horst Köhler Präsident.

Was ist der Bundespräsident
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Von der ,Rangordnung" des Protokolls steht er an erster Stelle, also auch über dem Bundeskanzler. Der Bundespräsident nimmt nur indirekt Einfluss auf die Politik. Er hat eher eine Art verfassungswahrende ,Wächterposition".
Verfassungsrechtliche Grundlagen
In der Weimarer Republik spielte der Präsident eine sehr bedeutende Rolle: Er konnte den Kanzler bestimmen, den Reichstag auflösen, außerdem hatte er das Recht der Notverordnungen. Damals war der Reichspräsident Teil der Exekutive. Der Reichspräsident wurde direkt vom Volk auf 7 Jahre gewählt. Die Rechte des damaligen Reichskanzlers waren ziemlich groß. So gingen auch einige fatale Fehler, die zum Ende der Weimarer Republik bzw. zum Anfang der Nazi-Diktatur führten vom damaligen Reichskanzler Hindenburg aus. Aus Fehlern im Verfassungskonzept der Weimarer Republik lernte man. Unter anderem schränkte man bei der Konzipierung des Grundgesetzes die Funktionen und Aufgaben des Präsidenten ein. Die Aufgaben des Bundespräsidenten werden in der Verfassung in den Artikeln 54 bis 61 geregelt (Siehe Anhang). 4
Artikel 54 [Wahl - Amtsdauer]
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt. Diese setzt sich zu 50% aus dem Bundestag zusammen, die Restlichen werden von den Länderparlamenten gewählt. Die Bundesversammlung tritt spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten, bei vorzeitiger Beendigung spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt, zusammen. Sie wird von dem Präsidenten des Bundestages einberufen. Die Kandidaten für die Präsidentenwahl müssen zur Wahl zum Bundestag berechtigt sein und das 40. Lebensjahr vollendet haben. Theoretisch ist jeder Deutsche wählbar, der diese Voraussetzungen erfüllt. Im ersten Wahlgang wird der Bundespräsident nach dem Prinzip der Mehrheitswahl gewählt. Bekommt keiner der Amtsanwärter die Stimmenmehrheit wird im 2. Wahlgang nach der gleichen Methode gewählt. Ist dann noch immer keine Mehrheit für einen Kandidaten vorhanden so wird im 3. Wahlgang der Präsident, der die meisten Stimmen erhält. Dann ist der Präsident für 5 Jahre gewählt und kann maximal einmal wiedergewählt werden.
Artikel 55 [Unvereinbarkeiten]
Dieser Artikel besagt, dass der Bundespräsident weder der Regierung bzw. einer anderen gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören darf. Er muss politisch unabhängig und unparteiisch sein. Außerdem darf der Bundespräsident kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb ausgerichteten Unternehmens angehören. Folglich muss er auch von der Wirtschaft oder von einem Konzern unabhängig sein.

Artikel 56 [Amtseid]
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates den folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung (,So wahr mir Gott helfe") geleistet werden.

Artikel 57 [Vertretung]
Falls der Bundespräsident sein Amt nicht mehr ausführen kann (Tod, schwere Krankheit,...) oder seines Amtes enthoben wird, ist der Präsident des Bundesrates sein Vertreter bis ein neuer Präsident gewählt wird (siehe Artikel 54 Absatz 4).

Artikel 58 [Gegenzeichnung]
Wenn der Bundespräsident eine Anordnung oder Verfügung erlässt, ist diese nur gültig, wenn der Bundeskanzler oder der für dieses Sachfeld zuständige Bundesminister eine Gegenzeichnung vornimmt. Ausnahmen: Der Bundespräsident benötigt keine Gegenzeichnung für die Ernennung, Entlassung des Bundeskanzlers, die Auflösung des Bundestages (Artikel 63) und das Ersuchen (Artikel 69 Absatz 3).
Artikel 59 [Völkerrechtliche Vertretung des Bundes]
Der Bundespräsident ist der völkerrechtliche Vertreter des Bundes. Er schließt für den Bund Verträge mit anderen Staaten. Außerdem empfängt er die Gesandten der anderen Staaten. Schließt der Bundespräsident einen Vertrag mit einem anderen Staat, der politische Beziehungen des Bundes ändert/regelt oder wenn sich dieser Vertrag auf die Bundesgesetzgebung aufwirkt, braucht der Bundespräsident die Zustimmung von einer Körperschaft, die auf Bundesebene für dieses Aufgabenfeld zuständig ist. Das geschieht über ein Bundesgesetz.
Artikel 60 [Beamtenernennung - Begnadigungsrecht - Immunität]
Der Bundespräsident ernennt und entlässt die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Der Bundespräsident darf Verurteilte begnadigen. Er kann sie zwar nicht von ihrer Strafe völlig befreien - er kann sie nur mildern. Die Befugnisse in Artikel 60 Absatz 1 & 2 kann der Bundespräsident selbst wahrnehmen oder an andere Behörden übergeben. Die Absätze 2 bis 4 des Artikels 46, (Immunität, Aufhebung der Immunität) finden auf den Bundespräsidenten entsprechende Anwendung (Abdruck Artikel 46 siehe Anhang).
Artikel 61 [Anklage vor dem Bundesverfassungsgericht]
Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen absichtlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzen vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Für den Antrag auf Erhebung einer solchen Klage müssen mindestens Œ aller Bundestags- bzw. Bundesratsstimmen für einen Anklage sein. Für den eigentlichen Beschluss eine Klage gegen den Bundespräsidenten einzureichen (nachdem der oben genannte Antrag die nötigen Stimmen bekommen hat) müssen 2/3 aller Bundestags- bzw. Bundesratsstimmen für einen Anklage sein. Dann ist die Klage möglich. Die klagende Körperschaft (Bundestag oder Bundesrat) ernennt einen Beauftragten, welcher seine Körperschaft als Kläger gegen den Bundespräsidenten vertritt. Stellt das Bundesverfassungsgericht im Verfahren fest, dass der Bundespräsident vorsätzlich gegen das Grundgesetz gehandelt hat oder ein Bundesgesetz vorsätzlich gebrochen hat, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, dass er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist. Geschieht dies vertritt der Bundesratspräsident den Bundespräsidenten bis nach Artikel 54 des Grundgesetz ein neuer Bundespräsident gewählt wurde.
Was macht der Bundespräsident?
Wie oben gesagt, ist der Bundespräsident das Staatsoberhaut und der völkerrechtliche Vertreter der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundespräsident hat zwar weniger Macht als der Präsident der USA oder Frankreichs, jedoch reichen seine Aufgaben weit über die Repräsentation der Bundesrepublik hinaus. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem: Vorschlag des Bundeskanzlers, Ernennung und Entlassung von Bundeskanzler und Bundesministern, völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik, Auflösung des Bundestages, Begnadigungsrecht, Ausfertigung von Gesetzen,...
Vorschlag und Ernennung des Bundeskanzlers
Nach Artikel 63 des Grundgesetzes schlägt der Bundespräsident den Bundeskanzler zur Wahl vor nachdem ein neuer Bundestag gewählt wurde und somit eine neue Legislaturperiode beginnt. Stimmt der Bundestag über den vorgeschlagenen Kanzler ab und erreicht dieser die Mehrheit des Bundestages so muss der Bundespräsident ihn zum Kanzler ernennen. Ist dies nicht der Fall muss der Bundestag binnen 14 Tagen einen Kanzler wählen. Dieser muss mit der Mehrheit des Bundestages gewählt werden. Geschieht dies nicht, so wird ein drittes Mal gewählt und die Person mit den meisten Stimmen hat die Wahl gewonnen. Hat dieser Kandidat die Mehrheit im Bundestag an Stimmen bekommen, muss er vom Bundespräsidenten zum Kanzler ernannt werden. Hat der Gewählte weniger Stimmen als für die Mehrheit nötig sind, liegt es beim Bundespräsidenten den Gewählten zum Bundeskanzler zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen. Für diese Entscheidung hat der Bundespräsident 7 Tage Zeit. Für diese Entscheidungen (Kanzlervorschlag, -ernennung und Auflösung des Budestages) hat der Bundespräsident die alleinige Entscheidung und niemand muss gemäß Artikel 58 des Grundgesetzes gegenzeichnen.

Auflösen des Bundestages
Unter bestimmten Umständen hat der Bundespräsident die Macht den Bundestag aufzulösen, also Neuwahlen zu veranlassen. Diese Umstände sind gegeben, wenn (s.o.) kein Kanzler mit Mehrheit gewählt werden konnte (Grundgesetz Artikel 63) und wenn der Kanzler die sogenannte Vertrauensfrage gestellt hat (Grundgesetz Artikel 68) und nicht das Vertrauen des Bundestages ausgestellt 6

bekommen hat. Im ersten Fall hat der Bundespräsident die alleinige Entscheidung den Bundestag aufzulösen. Im zweiten Fall kann er den Bundestag binnen 21 Tagen auf Vorschlag des Bundeskanzlers auflösen und das auch nur, wenn der Bundestag keinen neuen Kanzler mit einer Mehrheit wählt. Bis jetzt wurde der Bundestag 2 Mal aufgelöst:
· · Gustav Heinemann löste 1972 den Bundestag auf, als Willy Brandt die parlamentarische Mehrheit für seine Ost-Politik verloren hatte. Karl Carstens löste 1982 nach einer nicht unumstrittenen Aktion der schwarz-gelben Koalition das Parlament auf: Helmut Kohl (CDU), am 1. Oktober durch ein konstruktives Misstrauensvotum gegen Helmut Schmidt (SPD) gewählt, stellte am 17. Dezember die Vertrauensfrage, verlor die Abstimmung verabredungsgemäß und schlug dem Staatsoberhaupt die Auflösung des Parlaments mit dem Ziel von Neuwahlen vor.
Der Bundestag selbst kann sich, im Gegensatz zu den Landtagen, nicht selbst auflösen nur der Bundespräsident ist dazu in der Lage.
Ernennung & Entlassung von Bundesminister, Bundesrichter, Bundesbeamten Offiziere und Unteroffiziere
Nach Artikel 64 des Grundgesetzes ernennt und entlässt der Bundespräsident auf Vorschlag die Bundesminister. Gemäß Artikel 60 ernennt und entlässt er die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die
Offiziere und Unteroffiziere. Die Befugnisse aus Artikel 60 kann er auch an andere Behörden übergeben.

Begnadigungsrecht
Das Grundgesetz sieht im Artikel 60 Absatz 2 ein Begnadigungsrecht vor, das dem Bundespräsident zugesprochen wird. Das Begnadigungsrecht beinhaltet keine generelle Amnestie einer Strafe für ein bestimmtes Verbrechen (hierfür müsste erst ein Gesetz verabschiedet werden, dass das möglich wäre), der Bundespräsident hat lediglich die Möglichkeit die strafrechtlichen oder die beamten- und versorgungsrechtlichen Folgen eines einzelnen Straf- oder Disziplinarurteils zu beseitigen oder zu mildern. Da Deutschland politisch in mehrere Ebenen gegliedert ist, hat der Bundespräsident nur das Recht der Begnadigung auf Bundesebene, nicht aber für die Länder. Das heißt er kann nur in bestimmten Fällen von seinem Begnadigungsrecht Gebrauch machen, z. B. bei den so genannten Staatsschutzdelikten, hierzu zählen u.a. Spionage und Terrorismus. Außerdem kann er von seinem Begnadigungsecht Gebrauch machen bei der Ahndung bzw. dienstlichen Vergehen von Bundesbeamten, Bundesrichtern & Soldaten. Generell kann gesagt werden, dass der überwiegende Teil der strafrechtlichen Verurteilung und der Disziplinarfälle bei der Gnadenkompetenz der Bundesländer liegt. In Absatz 3 von Artikel 60 des Grundgesetzes wird dem Präsidenten das Recht eingeräumt sein Begnadigungsrecht auf andere Bundesbehörden zu übertragen.
Ausfertigung von Bundesgesetzen
Die Ausfertigung von Bundesgesetzen ist wohl die wichtigste Aufgabe des Bundespräsidenten. Nachdem ein Gesetz vom Bundestag (oder und Bundesrat) verabschiedet wurde, muss es von den beteiligten Bundesministern und dem Bundeskanzler, sowie dem Bundespräsidenten unterschrieben werden. Dies nennt man die Ausfertigung eines Gesetzes. Bevor der Bundespräsident das Gesetz unterschreibt, sodass es in Kraft treten kann, muss er prüfen, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dies umfasst sowohl formelle Gesichtspunkte (Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften) als auch materielle Fragen (Grundrechte, Staatszielbestimmungen, Staatsorganisationsrecht). Diese Aufgabe hat Ähnlichkeiten mit der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, dessen Aufgabe es ist Gesetze auf Verfassungswidrigkeiten zu überprüfen. Der Unterschied ist, der Bundespräsident hat nicht die Aufgabe bei Zweifeln darüber zu entscheiden, ob etwas verfassungsgemäß ist oder nicht. Deshalb überprüft der Bundespräsident nur auf eindeutige Verfassungskonformität. Auslegungen des Grundgesetzes in Zweifelsfällen sind dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten. Bis jetzt gab es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sechs Fälle in denen sich der Bundespräsident geweigert hat das Gesetz auszufertigen. 7
Andere Gesetze wurden von Teilen der Öffentlichkeit als verfassungswidrig eingestuft, die die jeweiligen Bundespräsidenten jedoch ausgefertigt haben. So haben es beispielsweise Bundespräsident Karl Carstens im Jahre 1981 bei der Ausfertigung des Staatshaftungsgesetzes und Bundespräsident Roman Herzog im Jahre 1994 bei einer Änderung des Atomgesetzes gehandhabt. Zuletzt - im Jahre 2002 - hat Bundespräsident Johannes Rau das bei der Ausfertigung des Zuwanderungsgesetzes getan; er hat seine Entscheidung zusätzlich in einer öffentlichen Erklärung anlässlich der Ausfertigung des Zuwanderungsgesetzes erläutert. Teilweise wurden die Gesetze später vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Andere Gesetze wurden vom Bundespräsidenten ausgefertigt, aber nur unter Bedenken, neuester Fall das neue Luftsicherheitsgesetz (Januar 2005). Nach der Ausfertigung werden Gesetze im Bundesgesetzblatt verkündet (Art. 82 Abs. 1 Grundgesetz).
Völkerrechtliche Vertretung Deutschlands
Nach Artikel 59 des Grundgesetzes schließt der Bundespräsident im Namen Deutschlands Verträge mit auswärtigen Staaten. Dieses Recht nimmt der Bundespräsident oftmals nicht selbst wahr. Er erteilt meist dem Außenminister, einem Staatssekretär oder einem deutschen Botschafter dafür eine entsprechende Vollmacht. Verträge, durch die sich die Bundesrepublik gegenüber einem anderen Staat bindet, müssen vom Staatsoberhaupt ,ratifiziert" werden. Das ist die förmliche Zustimmungserklärung des Bundespräsidenten, durch die sich die Bundesrepublik an den Vertrag bindet. Dies geschieht in der sogenannten ,Ratifikationsurkunde". Auch die völkerrechtliche Anerkennung fremder Staaten wird durch den Bundespräsidenten ausgesprochen. Die politische Entscheidung über die Anerkennung liegt aber bei der Bundesregierung. Völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten werden im Namen des Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland geschlossen. Dort, wo die Bundesregierung oder Bundesministerien völkerrechtliche Verträge selbst schließen können, so auf dem Gebiet der Regierungsübereinkünfte und Ressortabkommen, hat der Bundespräsident seine Rechte übertragen. In den Fällen, in denen der Bundespräsident nicht selbst handelt, fällt dem Bundesminister des Auswärtigen eine führende und koordinierende Rolle zu.

Festlegung von Staatssymbolen
Der Bundespräsident legt die Staatssymbole fest, soweit nicht der Gesetzgeber tätig wird, z.B. im Grundgesetz Artikel 22 heißt es, die ist Bundesflagge schwarz-rot-gold. Neben der Bundesflagge ist die Nationalhymne das bekannteste Staatssymbol. Das Recht die Nationalhymne festzulegen, liegt beim Bundespräsidenten. 1952 entschied der damalige Bundespräsident Theodor Heuss, Das Lied der Deutschen" als Nationalhymne für die Bundesrepublik Deutschland zu übernehmen und dass bei staatlichen Anlässen nur die dritte Strophe zu singen sei. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands bestimmte Bundespräsident von Weizsäcker in einem Briefwechsel mit Bundeskanzler Helmut Kohl die dritte Strophe zur Nationalhymne. Weitere Staatssymbole sind auch Flaggen, Wappen, Uniformen, Dienstkleidung und die Amtstracht der Richter. Dazu hat der Bundespräsident jeweils Anordnungen getroffen, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sind.

Staatsakte, Staatsbegräbnisse
Der Bundespräsident kann beim Tod von Personen des öffentlichen Lebens, die sich um die Bundesrepublik Deutschland in besonderer Weise verdient gemacht haben, ein Staatsbegräbnis oder einen Staatsakt anordnen. Das Staatsbegräbnis schließt eine militärische Zeremonie mit kirchlicher Feier ein. Der Staatsakt ist eine politische Veranstaltung in festlichem Rahmen und kann nicht nur zum Gedenken eines Toten angeordnet werden. Beispielweise hat Bundespräsident Richard von Weizsäcker aus Anlass der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 einen Staatsakt angeordnet.
Parteienfinanzierungskommission
Nach § 18 Abs. 7 des Parteiengesetzes beruft der Bundespräsident im ersten Jahr seiner Amtszeit eine Kommission Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung ein. Sie hat die Aufgabe, den 8
Warenkorb der für die Parteien typischen Ausgaben zu überprüfen und auf Verlangen des Bundestages Empfehlungen für Änderungen in der Struktur der staatlichen Parteienfinanzierung vorzulegen.

Orden und Ehrungen

Wie in fast allen Staaten der Erde werden auch in der Bundesrepublik Deutschland Orden und Ehrenzeichen als äußere Zeichen einer besonderen öffentlichen Ehrung verliehen. Der Bundespräsident verleiht:

· · ·
den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, das Silberne Lorbeerblatt und andere Ehrenzeichen.
Er hat außerdem die oberste Entscheidungsbefugnis über das Ordenswesen der Bundesrepublik Deutschland. So erteilt er zum Beispiel deutschen Staatsangehörigen die Erlaubnis zur Annahme und zum Tragen ausländischer Orden und Ehrenzeichen oder zur Führung ausländischer Ehrentitel.

Staatsbesuche
Staatsbesuche sind ein wichtiges Element der Außenpolitik, da trotz der Präsenz der Bundesrepublik Deutschland durch ihre Botschaften im Ausland bei vielen Themen erst das persönliche Gespräch der Verantwortlichen zu Ergebnissen führen kann, die beiden Seiten gerecht werden. Es kann sich dabei um die Abstimmung der jeweiligen Politik handeln, aber auch um die Verdeutlichung deutscher Interessen oder um die Bereinigung von Problemen, die zwischen den Staaten bestehen. Solche Themen eignen sich besonders für informelle Gespräche zwischen Politikern, wie sie der Bundespräsident während seiner Reisen regelmäßig führt. So kann jeder Staatsbesuch je nach Land einen besonderen thematischen Schwerpunkt im politischen, wirtschaftlichen oder menschenrechtlichen Bereich haben.
Wer kann Bundespräsident werden?
Bundespräsident kann jeder Deutsche werden, der über 40 Jahre ist und das Wahlecht zum Bundestag besitzt und von der Bundesversammlung mit Mehrheit gewählt wird. Ein bestehender Bundespräsident darf nur einmal wiedergewählt werden.
Wie wird der Bundespräsident gewählt?

Bildquelle:www.Bund.de
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Ländern gewählt werden. Die Wahl des Bundespräsidenten ist die einzige Aufgabe der Bundesversammlung. Bei der Bundespräsidentenwahl 2004 hatte die Bundesversammlung 1205 Mitglieder (602 Mitglieder des Bundestages und 603 Ländervertreter. Der Bundestag entsandte nur 602 Wahlmänner, weil ein Inhaber eines Direktmandates gestorben war und dieses Mandat nicht übertragbar ist). Die Wahl der Bundespräsidenten regelt Artikel 54 des Grundgesetzes. 9

Wahlverlauf
Der Bundespräsident wird in maximal drei Wahlgängen gewählt. Jedes Mitglied der Bundesversammlung kann vor jedem Wahlgang Wahlvorschläge einreichen. Erforderlich ist jedoch eine schriftliche Zustimmungserklärung des/der Vorgeschlagenen. Im ersten Wahlgang wird der zum neuen Bundespräsidenten gewählt, der die absolute Mehrheit erreicht. Bekommt keiner der Amtsanwärter die nötigen Stimmen wird ein zweites Mal nach dem gleichen Prinzip gewählt. Bekommt auch im zweiten Wahlgang niemand die absolute Mehrheit wird noch ein drittes und letztes Mal abgestimmt. Diesmal genügt die relative Mehrheit zum Wahlgewinn. Bisher fiel zweimal ­ 1969 bei der Wahl Gustav Heinemanns und 1994 bei der Wahl Roman Herzogs zum Bundespräsidenten ­ die Entscheidung erst im dritten Wahlgang. Bei der letzen Bundespräsidentenwahl wurde Horst Köhler im ersten Wahlgang gewählt. Nach dem der Bundespräsident gewählt wurde, leistet er folgenden Amtseid vor Bundestag und Bundesrat ab: ,Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Was macht das Bundespräsidialamt?
Der Bundespräsident wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Staatsoberhaupt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundespräsidialamtes unterstützt. Die wichtigsten Aufgaben sind: · Beratung des Bundespräsidenten in allen Fragen seiner Amtsführung. · Informierung des Bundespräsidenten über alle innen- und außenpolitischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Probleme. · Vorbereitung der Entscheidungen des Bundespräsidenten. · Ausführung der Aufträge des Bundespräsidenten oder Weiterleitung dieser an die zuständigen Ministerien und Behörden. Das Bundespräsidialamt ist eine oberste Bundesbehörde, an deren Spitze ein Staatssekretär als Chef des Bundespräsidialamtes steht. Im Gegensatz zu den Bundesministerien, die jeweils nur für bestimmte Teilgebiete der Politik und Verwaltung zuständig sind, muss sich das Bundespräsidialamt entsprechend den Aufgaben, Rechten und Befugnissen des Bundespräsidenten mit allen Bereichen der Politik befassen. Die Arbeitsbereiche sind in drei Abteilungen gegliedert. Derzeit arbeiten im Bundespräsidialamt 165 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einschließlich der Bediensteten in den Bildquelle: www.bundespraesident.de Sekretariaten der Bundespräsidenten a.D. Derzeitige Struktur des Bundespräsidialamtes Walter Scheel, Dr. Richard von Weizsäcker, Professor Dr. Roman Herzog und Johannes Rau. Seit 1998 befindet sich das Bundespräsidialamt nur wenige Meter vom ersten Amtssitz des Bundespräsidenten entfernt im neu erbauten Verwaltungsgebäude am Rande des Tiergartens in Berlin.
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Sonstiges

Der Amtsitz
Der Bundespräsident hat zwei Amtsitze: 1. Berliner - Amtssitz ist das Schloss Bellevue, 2. Bonner - Amtssitz die Villa Hammerschmidt.
Bildquelle: de.wikipedia.org
Schloss Bellevue

Bundespräsidentengehalt
Ab dem Zeitpunkt seiner Vereidigung erhält der Bundespräsident eine Besoldung von etwa 213.000 jährlich (Quelle: de.wikipedia.org), die bis zum Lebensende, also auch nachdem der Bundespräsident aus dem Amt scheidet, ausgezahlt wird.
Über den Aktuellen Bundespräsident Horst Köhler
Name Bundespräsident Nr. Parteizugehörigkeit Amtszeit Horst Köhler 9 CDU 1.7.2004 ­ Im Amt 22.2.1943 -

Kindheit und Ausbildungsjahre
Horst Köhler wurde am 22.Februar 1943 im polnischen Skierbieszów Geboren am geboren. Seine Eltern, deutschstämmige Bauern aus dem rumänischen Gestorben am Bildquelle:www.Bund.de Bessarabien, wurden zwangsweise nach Polen umgesiedelt. Polen ist von der Wehrmacht besetzt. Horst Köhler ist das siebte von acht Kindern.1944 flüchtet die Familie vor der Roten Armee nach Markkleeberg-Zöbigker bei Leipzig. Dort baut sich die Familie eine neue Existenz mit einem kleinen Bauernhof auf. Die Eltern wünschen sich bald bessere Chancen für sich und ihre Familie. Im Jahre 1953 fliehen die Köhlers nach WestBerlin, damals war Horst Köhler zehn Jahre alt. Dort leben sie vier Jahre Lang in verschiedenen Flüchtlingslagern.1957 wird das schwäbische Ludwigsburg schließlich die endgültige Heimat für die Familie. Am hiesigen Mörike-Gymnasium macht Köhler 1963 Abitur. Danach leistet Horst Köhler seinen Wehrdienst, verpflichtet sich für zwei Jahre bei den Panzergrenadieren und wird Leutnant der Reserve. Sein Studium an der Universität Tübingen finanziert er selbst durch Arbeit. Er studiert dort Wirtschaftswissenschaften.1969 schließt er sein Studium ab und wird wissenschaftlicher Referent am Institut für angewandte Wirtschaftsforschung. Noch im selben Jahr heiratet er Eva Bohnet. Sie ist von Beruf Lehrerin aus Ludwigsburg. 1977 erwirbt Köhler an der Universität Tübingen seinen Doktortitel. In seiner Dissertation beschäftigt er sich mit der Freisetzung von Arbeit durch technischen Fortschritt.

Berufliches
1976 tritt Köhler in die Grundsatzabteilung des Bundeswirtschaftsministeriums in Bonn ein. Damaliger Wirtschaftsminister ist Otto Graf Lambsdorff. Bundeskanzler ist zu dieser Zeit Helmut Schmidt (SPD). 1981 tritt Horst Köhler in die CDU ein. Im gleichen Jahr wechselt Horst Köhler von Bonn nach Kiel. Dort wird er Referent des Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, damals Gerhard 11
Stoltenberg, in der Staatskanzlei. Köhler arbeitet sich in die Probleme des strukturschwachen Bundeslandes ein und sucht nach Lösungen. Diese Zusammenarbeit wird Köhler lange prägen. Im Jahre 1982 wird Helmut Kohl neuer Bundeskanzler und Gerhard Stoltenberg wird in Kohls Kabinett Finanzminister. Darauf verlässt Köhler das schleswig-holsteinische Finanzministerium und geht wieder ins Bonner Finanzministerium. Dort arbeitet er im Leitungsstab des Finanzministeriums und wird Leiter des Ministerbüros. Er übernimmt die Grundsatzabteilung des Bundesfinanzministeriums. Später leitet Köhler die Abteilung Geld und Kredit, die für die internationale Finanz- und WähBildquelle: de.wikipedia.org rungspolitik zuständig ist. 1990 ernennt Bundesfinanzminister Köhler im Gespräch mit dem Theo Waigel Horst Köhler zum Staatssekretär. Köhler verhandelt Sänger Bono der Rockband U2 mit der DDR-Führung über die deutsch-deutsche Währungsunion. In Moskau verhandelt er über den Abzug der sowjetischen Truppen aus der ehemaligen DDR. Er ist Chefunterhändler beim Maastricht-Vertrag über die Europäische Währungsunion, zugleich persönlicher Beauftragter von Bundeskanzler Helmut Kohl für die Weltwirtschaftsgipfel, der seinerzeit sieben führenden Industrienationen. Köhler organisiert den Weltwirtschaftsgipfel von München als Deutschland 1992 Gastgeber der G-7 ist. Aus familiären Gründen scheidet Horst Köhler 1993 aus der Bundesregierung aus. Er wird im selben Jahr Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und bleibt dies bis 1998. Von 1998 bis 2000 ist er Präsident der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Aufgabe diese Bank ist es, Marktwirtschaft und Demokratie in ehemaligen Ostblockstaaten aufzubauen. Im Jahr 2000 bittet Bundeskanzler Gerhard Schröder, Köhler um Unterstützung: Auf Vorschlag des deutschen Bundeskanzlers wird Horst Köhler im Jahr 2000 geschäftsführender Direktor des Internationalen Währungsfonds IWF in Washington. Köhler setzt sich zum Ziel, die Geschäftspolitik des IWF transparent zu machen und stärker auf Krisenprävention auszurichten. Deshalb verstärkt er die Zusammenarbeit des IWF mit der Weltbank. Köhler leitet umfangreiche Reformen beim IWF ein, führt viele Gespräche mit Staats- und Regierungschefs aus aller Welt. Die Universität Tübingen ernennt Köhler 2003 zum Honorar-Professor. Am 4. Mai 2004 benennen CDU, CSU und FDP Horst Köhler zum gemeinsamen Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten. Gegenkandidatin ist Gesine Schwan. Horst Köhler verbrachte die meiste Zeit seiner bisherigen politischen Laufbahn im Hindergrund von anderen oder im Ausland. Dies führt dazu, dass laut einer Forsa-Umfrage am Tag seiner Nominierung zu Präsidentschaftskandidat ihn gerade mal circa 20% der Bundesbürger kannten. Am 23. Mai 2004 wählt ihn die Bundesversammlung im ersten Wahlgang mit der absoluten Mehrheit von 604 Stimmen zum neunten Bundespräsidenten. Daraufhin legt Köhler sein Amt als geschäftsführender Direktor des IWF nieder. Am 1. Juli 2004 wird er vereidigt.

Als Präsidentschaftskandidat
Im Mittelpunkt seiner Amtszeit wird nach seinen eigenen Angaben das Werben für weitere Reformen stehen. Er habe ,die Bundespräsidentschaft nie angestrebt", sagt er am 4. März 2004. Doch könne er mit seiner Erfahrung etwas einbringen,was Deutschland jetzt vor allen Dingen braucht, nämlich eine Diskussion und einen Prozess der Veränderungen nicht nur in der Wirtschaft". Weiter müsse die Politik das Tempo erhöhen und schnellere Entscheidungen treffen. Am 7. März 2004, bei seinem ersten politischen Auftritt nach der Nominierung, bezeichnet er die Inhalte und Pläne der so genannten Agenda 2010 der Bundesregierung als bei weitem nicht ausreichend, man habe aber in Deutschland das Potenzial, mit den Herausforderungen fertig zu werden. In Zukunft müsse den Menschen noch besser als bisher erklärt werden, warum die Reformen notwendig seien. Eine absolute Priorität müssten Wissenschaft und Bildung erlangen. Am 10. März 2004 sagt Köhler in einem ZDF-Interview, er wolle ein Kandidat mit Ecken und Kanten sein. Zur Frage der Direktwahl des Bundespräsidenten durch das Volk zeigt er sich offen, dass man darüber diskutieren könne. Er sehe aber nicht die unbedingte Notwendigkeit dafür. 12
Für Unruhe in der Union sorgt am 13. März 2004 eine Äußerung Köhlers, in der er öffentlich seine Hoffnung zum Ausdruck bringt, dass 2006 die CDU die Bundeskanzlerin stellen werde und dabei Angela Merkel wörtlich nennt.

Als Bundespräsident
In der Rede nach seiner Wahl würdigt Köhler die Einheit Deutschlands. Er drängt darauf, Ängste zu überwinden sowie Selbstvertrauen zurückzugewinnen, wünscht sich ein "Deutschland der Ideen" und fordert eine kinderfreundlichere Gesell-
Bildquelle: www.bundespraesident.de
schaft. Im September 2004 löst er in einem Interview für eine Zeitung einen großen Streit aus. Dort führt er aus, dass der Unterschied der Lebensverhältnisse zwischen Nord und Süd sowie zwischen Ost und West bleiben werde. Für diese Äußerung erntet er von vielen Seiten große Kritik, da Kritiker die Worte so interpretieren, dass das Ziel der Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen Ost und West nun aufgegeben werde. Befürworter sehen diese Äußerung nur als offenes Aussprechen einer Wahrheit an. Am 3. November 2004 kündigt die Bundesregierung unter Gerhard Schröder an, den Tag der Deutschen Einheit als Feiertag abzuschaffen, um so das Wirtschaftswachstum zusätzlich anzukurbeln. Statt am 3. Oktober solle die Wiedervereinigung künftig immer am ersten Sonntag im Oktober gefeiert werden. Bundespräsident Horst Köhler ist einer der ersten, die diese Planungen öffentlich kritisieren. Köhler führt entsprechend auch Gespräche mit dem Bundeskanzler. Die Planungen zur Feiertagsstreichung werden schließlich aufgegeben. Im Januar 2005 zeigt sich Bundesinnenminister Otto Schily sehr verärgert, als Köhler beim Luftfahrtsicherheitsgesetz schwere verfassungsrechtliche Bedenken anmeldet und den Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht empfiehlt.
Familie
Horst Köhler, evangelisch, ist verheiratet mit Eva Köhler. Sie haben zwei Kinder.
Über ehemalige Bundespräsidenten

Theodor Heus
Name Bundespräsident Nr. Parteizugehörigkeit Amtszeit Theodor Heus 1 FDP 13.9.1949 ­ 12.9.1559 31.1.1884 12.12.1963

Auszüge aus de.wikipedia.org/wiki/Theodor_Heuss:
Theodor Heuss studierte Kunstgeschichte und Staatswissenschaften in München und Berlin. 1905 promovierte er in München bei Lujo Brentano Geboren am über Weinbau und Weingärtnerstand in Gestorben am Bildquelle:www.Bund.de Heilbronn. Nach seinem Studium war er politischer Redakteur. Er leitete von 1905 bis 1912 für Friedrich Naumann die Zeitschrift ,Die Hilfe" in Berlin. Von 1912 bis 1918 war er Chefredakteur der Neckarzeitung in Heilbronn. Von 1920 bis 1933 war er Studienleiter und Dozent an der Deutschen Hochschule für Politik in Berlin, gab von 1923 bis 1926 die Zeitschrift ,Die Deutsche Nation" heraus. 1903 trat Heuss der linksliberalen freisinnigen Vereinigung bei, wechselte 1909 zur Fortschrittlichen Volkspartei. 1918 war er Gründungsmitglied der Deutschen Demokratischen Partei (DDP). 1919 wurde er Stadtverordneter in Berlin-Schöneberg. Von 1924 bis 1928 und von 1930 bis 1933 war er Abgeordneter des deutschen Reichstags. Am 23. März 1933 stimmte er dem Ermächtigungsgesetz zu, das Abgeordnetenmandat wurde ihm allerdings im Juli 1933 aberkannt. Heuss gab noch drei Jahre lang ,Die Hilfe" heraus, erhielt 1936 ein Publikationsverbot und verlor sein Lehramt.

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1941 wurde Heuss fester Mitarbeiter der liberalen Frankfurter Zeitung, in der er vor allem historische und kulturpolitische Aufsätze veröffentlichte. 1942 verboten die Nationalsozialisten auf Anweisung Hitlers den deutschen Zeitungen etwas von Heuss abzudrucken, er schrieb allerdings weiter unter dem Pseudonym Thomas Brackheim. Nach dem Zweiten Weltkrieg zog Heuss von Berlin nach Stuttgart, wurde von 1945 erster Kultusminister Baden-Württembergs. 1946 und 1947 lehrte er als Professor an der Technischen Hochschule in Stuttgart Geschichte. Als Mitbegründer der Demokratischen Volkspartei (DVP) gehörte er 1946 bis 1949 dem Landtag von Württemberg-Baden an. 1948 wurde Heuss zum Honorarprofessor an der TH Stuttgart berufen. Am 12. Dezember 1948 wurde er auf dem Gründungsparteitag der Freien Demokratischen Partei (FDP) zum Vorsitzenden in Westdeutschland und Berlin gewählt. Er setzte sich für den Zusammenschluss aller liberalen Parteien der westlichen Besatzungszonen ein. 1948 war er Mitglied des Parlamentarischen Rates, der das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland beschloss. Das gerade erworbene Mandat im ersten Deutschen Bundestag legte er nieder, als er am 12. September 1949 gegen Kurt Schumacher von der Bundesversammlung ins höchste Staatsamt der Bundesrepublik Deutschland berufen wurde. 1954 ohne Gegenkandidat wiedergewählt, amtierte er bis zum 12. September 1959. Eine dritte Amtszeit, die eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich gemacht hätte, lehnte er 1959 ab. Heuss prägte das Amt durch seine überparteiliche Amtsführung. Als Repräsentant der demokratisch-liberalen und kulturellen Traditionen Deutschlands vermochte er im Ausland Vertrauen für die Nachkriegsrepublik zu gewinnen. Seine Staatsbesuche trugen wesentlich zum Wachsen des Ansehens der jungen Bundesrepublik im Ausland bei. 1959 wurde er mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet. Er ist Ehrenbürger der Städte Berlin, Frankfurt am Main und Köln. Heuss war seit 11. April 1908 mit Elly Heuss-Knapp verheiratet, mit der er einen Sohn - Ernst Ludwig - hatte. Seine Frau gründete 1950 das Müttergenesungswerk. Er wurde auf dem Stuttgarter Waldfriedhof bestattet.

Heinrich Lübke
Name Bundespräsident Nr. Parteizugehörigkeit Amtszeit Geboren am Gestorben am Heinrich Lübke 2 CDU 13.9.1959 ­ 30.6.1969 14.10.189 6.4.1972
Auszüge aus ,de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_L% C3%BCbke"

Ausbildung und Beruf
Nach dem Abitur 1913 begann Lübke ein Studium der Geodäsie, Landwirtschaft und Kulturbautechnik Bildquelle:www.Bund.de an der Landwirtschaftlichen Akademie in Bonn, welches er aber schon im August 1914 unterbrach, um als Kriegsfreiwilliger von 1914 bis 1918 als Soldat (letzter Dienstgrad: Leutnant der Reserve) am Ersten Weltkrieg teilzunehmen. Nach Kriegsende nahm er sein Studium wieder auf und beendete es 1921 mit dem Examen als Vermessungs- und Kulturingenieur. Von 1921 bis 1924 studierte er dann noch Nationalökonomie in Münster und Berlin. Von 1921 bis 1922 war er beim "Westfälischen Pächter- und Siedlerbund" in Münster beschäftigt. Ab Oktober 1922 war er dann Geschäftsführer des "Reichsverbandes landwirtschaftlicher Kleinbetriebe" (ab 1925 auch "Mittelbetriebe"). 1926 wird er dann Geschäftsführer der "Deutschen Bauernschaft". Ab 1927 ist er auch Geschäftsführer der "Siedlungsgesellschaft Bauernland AG". Im Juli 1933 musste er sein Amt bei der Deutschen Bauernschaft und im März 1934 auch das bei der Siedlungsgesellschaft Bauernland abgeben. Am 5. Februar 1934 wird Lübke von den Nationalsozialisten verhaftet und nach 20 Monaten am 11. Oktober 1935 aus der Untersuchungshaft entlassen. Er war dann zunächst arbeitslos und lebte bis Sommer 1937 auf dem Hof seines Bruder FriedrichWilhelm Lübke bei Flensburg. Von 1937 bis 1939 war er dann als Leitender Mitarbeiter bei der Niedersächsischen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft in Berlin tätig. Von 1939 bis 1945 arbeitete er als Vermessungsingenieur und Bauleiter beim Architektur- und Ingenieurbüro Schlempp, das der Verfügung des "Generalbauinspektors für die Reichshauptstadt" Albert Speer unterstand. Es werden in dieser Zeit zivile und militärische Anlagen in Berlin, Peenemünde und in Sachsen-Anhalt errichtet. Von 1945 bis 1946 leitete er dann ein eigenes Baubüro in Höxter. Von Januar bis Oktober 1953 war er Generalanwalt des Deutschen Raiffeisenverbandes in Bonn.

Familie
Heinrich Lübke war seit 1929 verheiratet mit Wilhelmine Keuthen. Sein älterer Bruder Friedrich-Wilhelm Lübke war von 1951 bis 1954 Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein.
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Partei
In der Weimarer Republik war Lübke Mitglied der Zentrumspartei. Nach Kriegsende wurde er 1945 Mitglied der CDU. Abgeordneter Von 1932 bis 1933 war er Mitglied des Preußischen Landtages. Obwohl er bei der Landtagswahl am 5. März 1933 wiedergewählt wurde, verlor er sein Amt aufgrund der Machtübernahme der Nationalsozialisten. 1946 war er Mitglied des von der britischen Militärregierung ernannten Provinziallandtages von Westfalen, ab Oktober 1946 des ernannten Landtages von Nordrhein-Westfalen. Er gehörte dann auch ab April 1947 dem gewählten Landtag an. Am 6. März 1954 legt er sein Mandat nieder. Von 1949 bis 29. September 1950 ist er Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Arnsberg-Soest. In dieser Zeit ist er auch Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Von 1953 bis zur Wahl zum Bundespräsidenten am 2. September 1959 war er dann erneut Mitglied des Deutschen Bundestages.

Öffentliche Ämter
Vom 17. Juni 1947 bis zum 31. Dezember 1952 amtiert er in den von Rudolf Amelunxen und Karl Arnold geführten Landesregierungen als Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Nordrhein-Westfalen. Nach der Bundestagswahl 1953 wird er am 20. Oktober 1953 als Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in die von Bundeskanzler Konrad Adenauer geführte Bundesregierung berufen. Er schied dann aus der Bundesregierung aus und wurde am 15. September 1959 zum Bundespräsidenten gewählt. 1964 erfolgte seine Wiederwahl. Lübkes sich vor allem in der zweiten Amtszeit häufenden rhetorischen Missgriffe, deren Zustandekommen auch darauf zurückzuführen war, dass er trotz vorhandenem Redemanuskript oft frei sprechen wollte, entwickelten sich allmählich zum Politikum. Zahlreiche Reporter und Journalisten begleiteten ihn oft nur deshalb auf seine vielen Auslandsreisen, um derartige Fehlleistungen mitzubekommen. Um das Amt aus dem bevorstehenden Bundestagswahlkampf herauszuhalten, trat er 1969 drei Monate vor dem Ende seiner Amtszeit als Bundespräsident zurück. Heinrich Lübke gehörte zu den wenigen Bundespräsidenten, die in ihrer Amtszeit Gesetze, die vom Bundestag beschlossen worden waren, nicht unterzeichnet hatten. Nach Einholung eines wissenschaftlichen Gutachtens teilte er dem Bundestagspräsidenten mit, dass er das "Gesetz gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel" nicht unterzeichnen werde, da es seiner Ansicht nach gegen die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Berufswahl und der Berufsausbildung verstoßen würde.

Gustav Heinemann
Name Bundespräsident Nr. Parteizugehörigkeit Amtszeit Gustav Heinemann 3 SPD 1.7.1969­ 30.6.1974 23.7.1899 7.7.1976
Auszüge aus de.wikipedia.org/wiki/Gustav_Heineman n

Ausbildung und Beruf
Nach dem Notabitur 1917 nahm Heinemann als Soldat am Ersten Geboren am Weltkrieg teil. Ab 1918 absolvierte er Bildquelle: www.Bund.de dann ein Studium der Rechtswissenschaft, Gestorben am Volkswirtschaftslehre und Geschichte in Münster, Marburg, München, Göttingen und Berlin, welches er 1921 mit dem ersten und 1926 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen beendete. 1921 erfolgte seine Promotion zum Dr. rer. pol. Von 1926 bis 1928 war er dann als Rechtsanwalt in Essen tätig. Von 1928 bis 1936 war er Justitiar der Rheinischen Stahlwerke in Essen. 1929 erfolgte seine Promotion zum Dr. jur.. Von 1933 bis 1939 hatte er einen Lehrauftrag für Berg- und Wirtschaftsrecht an der Universität Köln. Von 1936 bis 1949 war er Bergwerksdirektor bei den Rheinischen Stahlwerken in Essen, ab Oktober 1950 dann wieder als Rechtsanwalt tätig.

Familie
Seit 1926 war er mit Hilda Ordemann verheiratet. Aus ihrer Ehe gingen vier Kinder hervor. Die katholische Theologin Uta Ranke-Heinemann ist seine Tochter; seine Enkelin Christina Delius ist mit seinem Nachfolger im Amt des Bundespräsidenten Johannes Rau verheiratet.
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Partei
Von 1930 bis 1933 war er Mitglied im Christlich-Sozialen Volksdienst. 1945 gehörte Heinemann zu den Mitbegründern der CDU, die er jedoch 1952 verließ. Er gründete stattdessen gemeinsam mit Helene Wessel die Gesamtdeutsche Volkspartei (GVP). Die GVP konnte jedoch keine große Wirkung entfalten, so erzielte sie z.B. bei der Bundestagswahl 1957 nur 1,2 % der Stimmen. Daher löste sich die GVP im Mai 1957 selbst auf und empfahl gleichzeitig ihren Mitgliedern in die SPD einzutreten. Auch Heinemann wurde daher 1957 Mitglied der SPD. Von 1958 bis 1969 war Heinemann Mitglied des SPDBundesvorstandes.

Abgeordneter
Von 1947 bis 1950 war er Mitglied des Landtages von Nordrhein-Westfalen. Von 1957 bis 1969 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier gehörte er sogleich dem Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion an.

Öffentliche Ämter
1945 wurde er von der britischen Besatzungsmacht als Bürgermeister von Essen eingesetzt. 1946 wurde er dann zum Oberbürgermeister von Essen gewählt und behielt dieses Amt bis 1949. Vom 17. Juni 1947 bis zum 24. Mai 1948 war er in der von Ministerpräsident Karl Arnold geführten Landesregierung Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen. Am 20. September 1949 wurde er als Bundesminister des Innern in die von Bundeskanzler Konrad Adenauer geführte Bundesregierung berufen. Aus Protest gegen die geplante Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland trat Heinemann am 11. Oktober 1950 von seinem Amt als Bundesinnenminister zurück. Am 1. Dezember 1966 wurde Heinemann zum Bundesminister der Justiz im von Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger geführten Kabinett der Großen Koalition ernannt. Am 5. März 1969 wurde er dann bei der Wahl zum Bundespräsidenten im dritten Wahlgang mit 6 Stimmen Vorsprung vor seinem Gegenkandidaten Gerhard Schröder zum 3. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Obwohl ihm die Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung 1974 eine Wiederwahl ermöglicht hätten, verzichtete er auf die Kandidatur für eine zweite Amtszeit. Auch wollte er zum Abschied aus dem Amt keinen großen Zapfenstreich der Bundeswehr bekommen. Er schied am 1. Juli 1974 aus dem Amt aus.

Walter Scheel
Name Bundespräsident Nr. Parteizugehörigkeit Amtszeit Walter Scheel 4 SPD 1.7.1974 ­ 30.7.1979 8.7.1919
Auszüge aus de.wikipedia.org/wiki/Walter_Scheel

Ausbildung und Beruf
Nach dem Abitur 1938 begann Scheel eine Banklehre, die er jedoch aufgrund Geboren am seiner Einberufung schon 1939 Gestorben am unterbrechen musste. Er war dann bis Bildquelle:www.Bund.de 1945 Soldat. Nach Kriegsende war er dann bis 1953 als Geschäftsführer in der Industrie und in Verbänden tätig. Danach arbeitete er als selbstständiger Wirtschaftsberater in Düsseldorf. 1958 wurde er dann Geschäftsführer des Marktforschungsinstituts "Intermarket" und der Finanzfirma "Interfinanz".

Familie
Nach 24jähriger Ehe starb 1966 seine erste Frau Eva Charlotte, geb. Kronenberg. Von 1969 bis zu ihrem Tod im Jahr 1985 war er mit Mildred Scheel geb. Wirtz verheiratet. Sie war Begründerin der Deutschen Krebshilfe e.V. Aus dieser Ehe ging 1970 Andrea-Gwendoline Scheel sowie zwei weitere Kinder hervor, der Sohn Simon Martin Scheel wurde 1971 aus Bolivien adoptiert. 1988 heiratete Walter Scheel Barbara Wiese.

Partei
Seit 1946 ist Scheel Mitglied der FDP. Seit 1954 war er Mitglied des FDP-Landesvorstandes in NordrheinWestfalen und ab 1956 zusätzlich Mitglied des Bundesvorstandes der FDP. 1968 wurde er schließlich als Nachfolger von Erich Mende zum Bundesvorsitzenden der FDP gewählt. Mit seiner Wahl zum Bundespräsidenten 1974 legte er dann alle Parteiämter nieder. Nach dem Ende seiner Amtszeit als Bundespräsident wurde er 1979 zum Ehrenvorsitzenden der FDP ernannt.
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Abgeordneter
Von 1950 bis 1953 war er Mitglied des Landtages von Nordrhein-Westfalen. 1953 schließlich wurde er Mitglied des Deutschen Bundestages, dem er bis zu seiner Wahl zum Bundespräsidenten 1974 angehörte. Von 1958 bis 1961 war er außerdem Mitglied des Europäischen Parlamentes. Hier war er Vorsitzender des Ausschusses für die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern. Von 1967 bis 1969 war er Vizepräsident des Deutschen Bundestages.

Öffentliche Ämter
Nach der Bundestagswahl 1961 wurde Scheel am 14. November 1961 im Kabinett von Bundeskanzler Konrad Adenauer zum Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit ernannt. Am 19. November 1962 trat er anlässlich der Spiegel-Affäre zusammen mit den anderen FDP-Bundesministern aus Protest zurück. Dem daraufhin am 13. Dezember 1962 ohne den umstrittenen Verteidigungsminister Franz Josef Strauß gebildeten Kabinett gehörte er dann aber mit gleicher Funktion wieder an. Er behielt dieses Amt auch in der von Bundeskanzler Ludwig Erhard geführten Bundesregierung. Wegen eines Streits über den Bundeshaushalt trat er am 28. Oktober 1966 gemeinsam mit den anderen FDP-Bundesministern von seinem Amt zurück. Nach der Bundestagswahl 1969 wirkte er maßgeblich auf die Bildung einer sozialliberalen Bundesregierung hin und wurde im Kabinett von Willy Brandt am 22. Oktober 1969 zum Vizekanzler und zum Bundesminister des Auswärtigen ernannt. Nach dem Rücktritt von Bundeskanzler Brandt am 7. Mai 1974 nahm Scheel auf Bitte des Bundespräsidenten die Amtsgeschäfte des Bundeskanzlers wahr, bis Helmut Schmidt am 16. Mai 1974 zum neuen Bundeskanzler gewählt wurde. Am selben Tag schied Scheel aus dem Bundeskabinett aus. Bei der Bundespräsidentenwahl 1974 am 14. Mai 1974 wurde er mit den Stimmen von SPD und FDP in der Bundesversammlung zum vierten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt und trat am 1. Juli 1974 sein neues Amt an. Für die Bundespräsidentenwahl 1979 stellte er sich aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung nicht erneut zur Verfügung und schied damit am 30. Juni 1979 aus dem Amt.

Karl Carstens
Name Bundespräsident Nr. Parteizugehörigkeit Amtszeit Karl Carstens 5 CDU 1.7.1976 ­ 30.6.1979 14.12.1914 30.5.1992 Auszüge
aus: de.wikipedia.org/wiki/Karl_Carstens

Ausbildung und Beruf
Nach dem Abitur 1933 absolviert Carstens ein Studium der RechtswisGeboren am senschaft und der Politologie in Gestorben am Frankfurt am Main, Dijon (Frankreich), Bildquelle:www.Bund.de München, Königsberg und Hamburg, welches er 1936 mit dem ersten und 1939 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen beendete. 1938 erfolgte seine Promotion zum Dr. jur.. Von 1939 bis 1945 nahm er dann als Soldat am Zweiten Weltkrieg teil. Nach Kriegsende wurde er in Bremen als Rechtsanwalt zugelassen. 1948 begann Carstens ein Studium an der YaleUniversität in New Haven, Connecticut (USA), welches er 1949 mit dem Grad eines ,Master of Law" (LL.M.) beendete. Von 1949 bis 1953 war er Rechtsberater des Bremer Senats und Bevollmächtigter Bremens beim Bund. Ab 1950 hatte er einen Lehrauftrag an der Universität Köln. Hier erfolgte 1952 seine Habilitation. 1954 trat er dann in den Auswärtigen Dienst der Bundesrepublik Deutschland ein. Bis 1955 war er Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland beim Europarat in Straßburg, danach war er im Auswärtigen Amt in Bonn tätig. Hier übernahm er 1958 die Leitung der Abteilung "West I Europa". 1960 erfolgte seine Berufung zum Professor für Staats- und Völkerrecht an der Universität Köln. Von 1970 bis 1972 leitete er das Forschungsinstitut der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik in Bonn.

Familie
Seit 1944 war er mit Veronica Prior verheiratet. Veronica Carstens wurde später Fachärztin für innere Medizin. Aus der Ehe gingen keine Kinder hervor. Das Ehepaar gründete 1982 die ,Karl und Veronica Carstens-Stiftung" mit dem Ziel der Förderung der Wissenschaft und Forschung von Naturheilkunde und Homöopathie.
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Partei
Von 1940 bis 1945 war er Mitglied der NSDAP. Den Aufnahmeantrag hatte er als Referendar auf Veranlassung des Landgerichtspräsidenten und unter der Androhung beruflicher Nachteile gestellt. Seit 1955 war er Mitglied der CDU.

Abgeordneter
Von 1972 bis 1979 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier war er von Mai 1973 bis Oktober 1976 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Nach der Bundestagswahl 1976 wird Carstens am 14. Dezember 1976 zum Präsidenten des Deutschen Bundestages gewählt.

Öffentliche Ämter
Von Juli 1960 bis Dezember 1966 war er Staatssekretär im Auswärtigen Amt, in der Zeit der Großen Koalition von Dezember 1966 bis 1968 Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung. Von 1968 bis 1969 war er dann als Staatssekretär Chef des Bundeskanzleramtes. Bei der Bundespräsidentenwahl 1979 wählt ihn die Bundesversammlung am 23. Mai 1979 zum 5. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Aus Altersgründen verzichtet er auf die Kandidatur für eine zweite Amtszeit.

Richard von Weizsäcker
Name Bundespräsident Nr. Parteizugehörigkeit Amtszeit Richard Von Weizsäcker 6 CDU 1.7.1984 ­ 30.6.1994 15.4.1920 Auszüge aus: de.wikipedia.org/wiki/Richard_von_Weizs %C3%A4cker

Ausbildung und Beruf
1937 machte Weizsäcker sein Abitur am Bismarck-Gymnasium in BerlinWilmersdorf. 1937 reiste Weizsäcker nach Bildquelle:www.Bund.de Geboren am Oxford (Großbritannien) und Grenoble (Frankreich) um dort Vorlesungen über Gestorben am Philosophie und Geschichte zu besuchen. Im Herbst 1938 wurde Weizsäcker zum Reichsarbeitsdienst eingezogen und trat noch im selben Jahr seinen Wehrdienst in einer Maschinengewehrkompanie des Potsdamer Infanterie-Regimentes 9 an. Sein Bruder Heinrich von Weizsäcker diente als Leutnant im selben Regiment. Am 1. September 1939 überschritt Weizsäcker im Rahmen des Polenfeldzugs die polnische Grenze am Polnischen Korridor. Sein Bruder Heinrich fiel am 2. September in der Tucheler Heide. Nach dem Polenfeldzug wurde Weizsäcker an die luxemburgische Grenze verlegt. Während des Westfeldzuges nahm Weizsäcker an Offiziersanwärter-Lehrgängen teil. Danach kämpfte Weizsäcker während des Unternehmens Barbarossa bis zur Schlacht um Moskau in der Sowjetunion. Dort wurde seine Einheit fast vollständig aufgerieben. Im Frühjahr 1942 versetzte man ihn als Ordonnanzoffizier zum Oberkommando des Heeres. Nach seiner Beförderung zum Oberleutnant blieb er bis kurz vor Kriegsende als Regimentsadjutant an der Front, zuletzt als Hauptmann der Reserve. Im März 1945 wurde er in Ostpreußen verwundet und daraufhin über die Ostsee in die Heimat zu seiner Tante in Lindau am Bodensee transportiert. 1945 nahm Weizsäcker sein Studium der Geschichte und der Rechtswissenschaft in Göttingen wieder auf, das er 1950 mit dem ersten und 1953 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen beendete. Im Juli 1955 erfolgte die Promotion zum Dr. jur. mit der Arbeit "Der faktische Verein". Nach dem Studium arbeitete Weizsäcker von 1947 bis Anfang 1949 als Assistent von Rechtsanwalt Hellmut Becker, der der Verteidiger seines Vaters bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen war. Während der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse war Weizsäcker im so genannten Wilhelmstraßen-Prozess Hilfsverteidiger seines Vaters Ernst von Weizsäcker, der zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Von 1950 bis 1953 arbeitete Weizsäcker als wissenschaftliche Hilfskraft bei der Mannesmann AG in Gelsenkirchen. 1953 wechselte er in die Rechtsabteilung der Mannesmann AG nach Düsseldorf. Im Juli 1955 erhielt er Prokura und wurde 1957 Leiter der wirtschaftspolitischen Abteilung. Ende Juni 1958 schied Weizsäcker bei Mannesmann aus und war bis 1962 persönlich haftender Gesellschafter des Bankhauses Waldthausen. Danach war er von 1962 bis 1966 geschäftsführender Gesellschafter des Chemie- und Pharmaunternehmens Boehringer in Ingelheim am Rhein.
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Partei
Seit 1954 ist Weizsäcker Mitglied der CDU. Von 1966 bis zu seiner Wahl zum Bundespräsidenten 1984 war er Mitglied des Bundesvorstandes der CDU Deutschlands. 1968 wurde Weizsäcker zum ersten Mal als CDU-Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten von Helmut Kohl (CDU) vorgeschlagen, unterlag er in einer Kampfabstimmung im CDU-Auswahlausschuss mit 20 zu 65 Stimmen gegen den damaligen Verteidigungsminister Dr. Gerhard Schröder. 1971 wurde Weizsäcker von Rainer Barzel zum Vorsitzenden der CDU-Grundsatzkommission berufen. Auf dem 22. Bundesparteitag der CDU in Hamburg im November 1973 stellte Weizsäcker die ersten Ergebnisse zweier Jahre Arbeit in der Grundsatzkommission vor und löste damit lebhafte Diskussionen aus. Erst 1978 wurde das neue CDU-Grundsatzprogramm, an dem Weizsäcker und Heiner Geißler federführend beteiligt waren, beschlossen. Von 1981 bis 1984 war er außerdem CDU-Landesvorsitzender in Berlin.

Abgeordneter
1969 kandidierte Weizsäcker im Wahlkreis Worms für den Deutschen Bundestag. Er wurde über Platz 2 der rheinland-pfälzischen CDU-Landesliste in den Bundestag gewählt und war bis 1981 Mitglied des Deutschen Bundestages. Am 17. Mai 1973 unterlag Weizsäcker Karl Carstens in einer Kampfabstimmung um den Vorsitz der CDU/CDU-Bundestagsfraktion. Weizsäcker wurde sodann stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Von 1979 bis 1981 war er dann Vizepräsident des Deutschen Bundestages.

Öffentliche Ämter
Bei der Bundespräsidentenwahl 1974 war Weizsäcker Kandidat von CDU und CSU für das Amt des Bundespräsidenten. Diese Kandidatur nahm Weizsäcker im Bewusstsein an, dass er aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung nur als sogenannter "Zählkandidat" aufgestellt wurde. Gewählt wurde der bisherige Außenminister Walter Scheel (FDP), der als Kandidat der sozial-liberalen Koalition angetreten war. Weizsäcker gehörte dann 1976 dem von Helmut Kohl für die Bundestagswahl 1976 aufgestellten Schattenkabinett an. 1979 war Weizsäcker Spitzenkandidat der CDU bei den Wahlen zum 8. Abgeordnetenhaus von Berlin. Zwar wurde die CDU mit 44,4 % der Stimmen stärkste Kraft, Regierender Bürgermeister blieb aber der bisherige Amtsinhaber Dietrich Stobbe. Die Koalition aus SPD und FDP wurde fortgesetzt. 1981 kam es zu vorgezogenen Neuwahlen zum Abgeordnetenhaus. Bei diesen Neuwahlen wurde die CDU mit 48,0 % der Stimmen erneut stärkste Kraft und erhielt ihr bislang bestes Ergebnis auf Berliner Landesebene. Weizsäcker wurde daraufhin als Nachfolger von Hans-Jochen Vogel, der damit nur ein halbes Jahr im Amt war, zum Regierenden Bürgermeister von Berlin gewählt. Er stand zunächst einem CDU-Minderheitssenat vor, nach dem Bruch der sozialliberalen Koalition in Bonn im September 1982 bildete er eine Koalition mit der FDP. Im November 1983 wurde zum zweiten Mal als CDU/CSU-Kandidat für das Bundespräsidentenamt benannt. Bei der Bundespräsidentenwahl 1984 am 23. Mai 1984 wurde Weizsäcker von der Bundesversammlung zum sechsten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Am 1. Juli wurde er als Nachfolger von Karl Carstens in diesem Amt vereidigt.

Parteienkritik
In der ZEIT übte Richard von Weizsäcker 1992 schwere Kritik an den deutschen Parteien. Er kritisierte, dass sich der Einfluss der Parteien auf die gesamte Gesellschaft ausgeweitet habe. Sie seien längst zu einem sechsten Verfassungsorgan geworden, seien aber, im Gegensatz zu den anderen, keiner Kontrolle unterlegen. Weiterhin führte er aus, dass das primäre Ziel der Parteien sei, die nächste Wahl zu gewinnen und nicht langfristig Probleme dieses Landes zu lösen. Sie nähmen temporäre Stimmungen im Volk in ihr Parteiprogramm auf, um bei der nächsten Bundestagswahl möglichst viele Stimmen zu erhalten. Familie Seit 1953 ist Weizsäcker mit Marianne von Kretschmann verheiratet. Aus der Ehe sind vier Kinder hervorgegangen.
Roman Herzog
19
Name Bundespräsident Nr. Parteizugehörigkeit Amtszeit Geboren am Gestorben am
Nach dem Abitur absolvierte Herzog ab 1953 ein Studium der Rechtswissenschaft in München, welches er Bildquelle:www.Bund.de 1957 mit dem ersten und 1961 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen beendete. 1958 erfolgte seine Promotion zum Dr. jur.. Er war dann bis 1964 wissenschaftlicher Assistent bei Theodor Maunz an der Juristischen Fakultät der Universität München. In dieser Zeit fertigte er auch seine Habilitationsschrift an. Bis 1965 lehrte er daraufhin als Privat-Dozent an der Universität München. 1965 folgte er dann dem Ruf der Freien Universität Berlin als ordentlicher Professor auf den Lehrstuhl für Staatsrecht und Politik. Hier war er von 1967 bis 1968 Dekan und von 1968 bis 1969 Prodekan der Juristischen Fakultät. 1969 folgte er dann dem Ruf der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer auf den Lehrstuhl für Staatslehre und Politik; von 1971 bis 1972 amtiert er als deren Rektor. Von 1981 bis 1994 war er Mitherausgeber der Wochenzeitung Christ und Welt - Rheinischer Merkur. 1983 wird Herzog zum Richter am Bundesverfassungsgericht ernannt. Er ist hier bis 1987 Vorsitzender des Ersten Senats und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Von 1987 bis 1994 war er Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Roman Herzog leitete den ersten europäischen Konvent, der die Charta der Grundrechte der Europäischen Union zwischen Dezember 1999 und Oktober 2000 erarbeite. Neben seiner Tätigkeit als Verfassungsrichter hat er als Honorarprofessor von 1984 bis 1994 einen Lehrauftrag an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und von 1986 bis 1994 an der Eberhard-KarlsUniversität Tübingen.
Roman Herzog 7 CDU 1.7.1994 ­ 30.6.1999 5.4.1934 -
Auszüge aus : de.wikipedia.org/wiki/Roman_Herz og
Ausbildung und Beruf

Familie
Roman Herzog war in erster Ehe seit 1958 mit Christiane Krauß verheiratet. Aus ihrer Ehe gingen zwei Söhne hervor. Christiane Herzog ist am 19. Juli 2000 in München verstorben. Roman Herzog ist in zweiter Ehe verheiratet mit Alexandra Freifrau von Berlichingen.

Partei
Seit 1970 ist Herzog Mitglied der CDU. Von 1978 bis 1983 war er Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises von CDU und CSU. In dieser Zeit gehörte er ab 1979 auch dem Bu
Inhalt
Ausführliche Sowi-Facharbeit über das "Amt des Bundespräsidenten"

INHALTSVERZEICHNIS 2
KURZÜBERSICHT BUNDESPRÄSIDENT 3
WAS IST DER BUNDESPRÄSIDENT 4
VERFASSUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN 4
Artikel 54 [Wahl - Amtsdauer] 5
Artikel 55 [Unvereinbarkeiten] 5
Artikel 56 [Amtseid] 5
Artikel 57 [Vertretung] 5
Artikel 58 [Gegenzeichnung] 5
Artikel 59 [Völkerrechtliche Vertretung des Bundes] 5
Artikel 60 [Beamtenernennung - Begnadigungsrecht - Immunität] 6
Artikel 61 [Anklage vor dem Bundesverfassungsgericht] 6
WAS MACHT DER BUNDESPRÄSIDENT? 6
Vorschlag und Ernennung des Bundeskanzlers 6
Auflösen des Bundestages 6
Ernennung & Entlassung von Bundesminister, Bundesrichter, Bundesbeamten Offiziere und Unteroffiziere 7
Begnadigungsrecht 7
Ausfertigung von Bundesgesetzen 7
Völkerrechtliche Vertretung Deutschlands 8
Festlegung von Staatssymbolen 8
Staatsakte, Staatsbegräbnisse 8
Parteienfinanzierungskommission 8
Orden und Ehrungen 9
Staatsbesuche 9
WER KANN BUNDESPRÄSIDENT WERDEN? 9
WIE WIRD DER BUNDESPRÄSIDENT GEWÄHLT? 9
Wahlverlauf 10
WAS MACHT DAS BUNDESPRÄSIDIALAMT? 10
SONSTIGES 11
Der Amtsitz 11
Bundespräsidentengehalt 11
ÜBER DEN AKTUELLEN BUNDESPRÄSIDENT HORST KÖHLER 11
Kindheit und Ausbildungsjahre 11
Berufliches 11
Als Präsidentschaftskandidat 12
Als Bundespräsident 13
Familie 13
ÜBER EHEMALIGE BUNDESPRÄSIDENTEN 13
Theodor Heus 13
Heinrich Lübke 14
Gustav Heinemann 15
Walter Scheel 16
Karl Carstens 17
Richard von Weizsäcker 18
Roman Herzog 19
Johannes Rau
ANHANG
Auszüge aus dem Grundgesetz
QUELLENANGABEN
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