a priori und a posteriori (Kant) Help!
Frage: a priori und a posteriori (Kant) Help!(4 Antworten)
Hi! Ich muss ein Referat über den Kategorischen Imperativ schreiben. Ich weiß ,was die beiden Wörter bedeuten,aber weiß leider nichts damit anzufangen. Kann mir jemand ein beispiel für a priori sche Tätigkeit geben oder so? DANKE SCHON MAL IM VORRAUS! lg gesa |
GAST stellte diese Frage am 15.05.2006 - 15:58 |
Antwort von GAST | 15.05.2006 - 16:10 |
och kommt schon..gibt es keinen , |
Antwort von Philos18 (ehem. Mitglied) | 15.05.2006 - 18:42 |
Zunächst musst du folgendes begreifen, wenn du von Kant aus gehst: Aussagen A priori sind analytisch (erläuternd) und synthetisch (erweiternd) analytisch ist hier also Logik, Tautologien etc. synthetisch die Transzendentalphilosophie Kants, Kausalität etc. z.B.Dass ein Quadrat, das als gleichseitiges Rechteck definiert wurde, vier Seiten hat, wissen wir nicht aus der Sinneserfahrung. Wir wissen es gleichsam schon vorher, a priori, d. h. genauer: unabhängig von der empirischen Erfahrung. A priori ist demnach alles, was unabhängig von der sinnlichen Erfahrung, dem Einfluss des Menschen etc. ist Aussagen A posteriori sind nur synthetisch, d.h. auf sinnliche Erfahrung beruhend, also empirisch. Nun werde ich die Sachen mit Beispielen verdeutlichen, was nicht so einfach ist, aber hilft...Wie heißt es in Latein -exemplum docet (das Beispiel lehrt) Metaphysiker zählen A priori zum „Wesen“ (essentia; Eidos) des Quadrates; Kant sieht in der Apriorität zugleich Notwendigkeit und Allgemeingültigkeit. Dass der Turm von Pisa schief steht, gehört nicht zum Wesen eines Turmes und war sicherlich nicht vom Architekten geplant. Es ist denkbar, dass der Sachverhalt anders ist, der Turm also gerade steht, wie es bei Türmen üblicherweise der Fall ist. Um die Aussage, „Der Turm von Pisa steht schief“, machen zu können, müssen wir eine zusätzliche Information durch unsere Sinne zu Hilfe nehmen. Wir wissen diese Tatsache erst im Nachhinein, a posteriori. Empirische Tatsachen sind stets a posteriori. Eine solche Erkenntnis ist nicht denknotwendig, sondern in diesem Sinne zufällig oder kontingent. Kontingent heißt ein Sachverhalt, wenn er tatsächlich vorliegt und wenn es gleichzeitig logisch möglich ist, dass er nicht vorliegt. Dass ein Schimmel weiß ist, stellt dagegen eine apriorische Aussage dar; aber sie ist trivial und daher uninteressant. Die Aussage nennt man analytisch, d. h. sie folgt durch logische Analyse des in der Aussage enthaltenen Begriffs Schimmel. Es liegt keine Erkenntniserweiterung, sondern nur eine Erläuterung des Begriffs vor (Erläuterungsurteil). Dass Napoleon ein Franzose war, ist eine empirische, d. h. aposteriorische Aussage. Diese Aussage ist insofern nicht trivial, weil sie eine Zusatzinformation enthält; die Erkenntnis ist synthetisch, d. h. sie enthält etwas Neues; es handelt sich um ein Erweiterungsurteil. Wir gehen von empirischen oder aposteriorischen Aussagen aus. Es sind solche, die zur Begründung Beobachtungen benötigen. A priori ist eine Aussage genau dann, wenn sie nicht empirisch (aposteriorisch) ist. Analytisch heißt eine Aussage, wenn sie aus den Definitionen der verwendeten Begriffe logisch ableitbar ist. Synthetisch sind Aussagen, wenn sie nicht analytisch sind. Von zentralem Interesse sind Erkenntnisse, die sowohl Neues aussagen, also synthetisch sind, und die trotzdem nicht aus der Erfahrung stammen, also als a priori angesehen werden können. Deshalb formuliert Kant das Grundproblem der Erkenntnistheorie als die Frage, ob und wie synthetische Erkenntnisse a priori möglich sind.Die Frage nach der synthetischen Erkenntnis a priori ist die Zentralfrage der so genannten Transzendentalphilosophie, wie sie von Kant geprägt wurde. Dieser nennt seine Philosophie deshalb transzendental, weil seine Überlegungen sich nicht mit den Gegenständen selbst befassen (z.B. wie sie zusammengesetzt sind, wie sie sich gegenseitig beeinflussen etc.), sondern mit der apriorischen Erkenntnisart von Gegenständen. Es geht also um die Frage, wie wir etwas a priori von Gegenständen wissen können, oder allgemeiner: welches die Grenzen unseres Wissens und der menschlichen Vernunft sind. Und nun zum Kategorischen Imperativ, den man im "Kritik der praktischen Vernunft" und im "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten", zwei von seinen drei berühmtesten Werken, findet. Der erste Satz der "Grundlegung" lautet: "Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille" Hier geht Kant vom zentralen ethischen Begriff des Guten aus und behauptet, es gebe ein "ohne Einschränkung", d.h. "unbedingt" Gutes. Alles, was nicht an und für sich, sondern für einen Zweck oder in einem bestimmten Zusammenhang, also durch Umstände "bedingt", gut ist, taugt nicht zur entscheidenden Kennzeichnung der Moralität. Damit ist dem Utilitarismus widersprochen, nach dem wir gut nennen, was dem Wohl der Menschheit oder einem anders formulierten Zweck dient. Handlungen können für Kant nach ihren letztlich immer unberechnebaren Folgen beurteilt werden (dies tut der Handlungsutilitarismus). Als Dualist existieren für Kant zwei Welten, die empirische und intelligible (metaphysische). In der ersten Welt wird der Mensch von Neigungen, Reizen, Trieben etc. beherrscht. Im Letzteren jedoch herrscht Freiheit und guter Wille. Empirische Welt (Heteronomie=Fremdbestimmung): -Heteronomie des Willens -->utilitaristische Erwägungen in zweckgebundenen Situationen Intelligible Welt (Autonomie=das Unabhängige) -der gute Wille -Eigengesetzlichkeit des Willens -Zielsetzung der Pflicht ist es, die Autonomie des Willens (Eigengesetzlichkeit) zu finden -durch die Autonomie entstehen unbedingte Regeln, also kategorischer Imperativ, den Kant aus zwölf verschiedenen Kategorien, die wiederum in vier zusammgefasst werden, ableitet. "Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allegmeinen Gesetzgebung gelten könne." Der kategorische Imperativ, Kants Metaphysik, also "kopernikanischer Wende" treu, vereint beide Welten. Es besteht kein Widerspruch, sondern der kat. I. basiert auf den guten Willen und ihre Eigengesetzlichkeit, d.h. dieser ist eine Forderung im Sinne von Pflicht, der nicht intuitiv erkannt werdeb kann und aus dem Grunde nicht A priori, sondern quasi A priori ist. Die Vernunft ist nicht Quelle, sondern Mittel der Erkenntnis. Pflicht ist Freiheit, doch nicht im Sinne einer pflichtgemäßen Befolgung eines Befehls, sondern Notwendigkeit einer Handlung als Achtung vor dem Gesetz (=kat. I.) Handlung aus Pflicht = keine Neigungen, keine Triebe etc. Man ist nur an seine eigene und dennoch allgemeine Gesetzlichkeit gebunden, da Kant davon ausgeht, dass der Mensch in der itelligiblen Welt einen guten, autonomen Willen besitzt. Falls du noch Fragen hast, kannst dich an mich wenden, da ich nicht weiß, ob das, was ich geschrieben habe, auch plausibel ist, weil ich man bei Kant auch seine gesamte Metaphysik anführen muss, um alles zu verstehen ;-) In diesem Sinne...Ciao |
Antwort von Philos18 (ehem. Mitglied) | 15.05.2006 - 18:46 |
Bevor ich`s vergesse: Freiheit=Postulat der praktischen Vernunft Wahrheit=Regulative Idee des Denkens, also Postulat der theoretischen Vernunft... Postulat=Forderung |
Antwort von GAST | 15.05.2006 - 20:03 |
boa..danke schön!werde ich gleichmal durchlesen..du bist meine Rettung:))lg gesa |
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