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Ist unser Staat ein Rechtsstaat?

Frage: Ist unser Staat ein Rechtsstaat?
(54 Antworten)


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Ist unser Staat ein Rechtsstaat?

ja/nein?

bitte kurz und sachlich argumentieren, danke
Frage von Miranda12 | am 05.01.2018 - 18:50


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Antwort von Miranda12 | 06.01.2018 - 02:01
Zitat:
Antwort von: Ritchy

Deutschland ist ein Rechtstaat
Es gibt eine Rechtsprechung, die an Gesetz und Recht gebunden ist.

Ausserdem gibt es als Form des Rechtstaates die Rechtsicherheit
Du kannst ja auch gegen Politiker rechtlich vorgehen ............

Du scheinst dich ja auszukennen
dann beantworte mal:

Definition

des Begriffes: -Recht-

Recht, ist
..................................................................................
........................................................................................................

_______________________________________________
Übrigens, ich berufe mich bei meinen Aussagen auf die: Rechtswissenschaft
und in der Wissenschaft arbeitet man mit Begriffs-Definitionen.

(Diese Forumsoftware ist aber echt gewöhnungsbedürftig!)


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Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 05.01.2018 - 19:22
Auch wenn man unzufrieden mit manchen Situationen ist, Deutschland ist ein Rechtstaat [Art.20 GG].
Es gibt eine Rechtsprechung, die an Gesetz und Recht gebunden ist.
Elemente eines Rechtstaates sind ja gerade die Gewaltenteilung, die Volkssouveränität ("Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus") und damit die Möglichkeit des Volkes, eine Regierung abzuwählen.
Im GG sind Grundrechte enthalten, die man als Abwehrrechte gegen den obrigkeitlichen Staat geltend machen kann.
Ausserdem gibt es als Form des Rechtstaates die Rechtsicherheit (ein rechtkräftiges Urteil ist in Rechtskraft erwachsen und gilt), den Rechtschutz (jedermann hat ein Recht auf rechtliches Gehör).
Manche Sachverhalte/Urteile erscheinen einem ungerecht, manche Prozesse dauern sehr lange, weil sie schwierig zu beurteilen sind. Aber gerade das zeigt ja, dass es ein Rechtstaat ist. Keine "Aus dem Stegreif"- Urteile.
Die Frage nach einem Rechtstaat hat nicht unbedingt was mit der aktuellen Politik zu tun!
Du kannst ja auch gegen Politiker rechtlich vorgehen und Klage erheben!


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Antwort von matata | 05.01.2018 - 20:31
Dieser Thread stammt ursprünglich aus dem Jahre 2011, ist also wirklich Geschichte.
@ Miranda12: Was hast du für Beweggründe, dieses Thema noch einmal aufzurollen?
Wir sind kein Diskussionsforum, sondern ein Hausaufgabenforum, das reagiert auf Fragen zu Abiaufgaben, auf Fragen zu aktuellen politischen Diskussionen, auf Fragestellungen im Zusammenhang mit dem aktuellen Lehrplan.
Dieser Themenblock ist in der Versenkung verschwunden. Kein aktuelles Lehrmittel thematisiert ihn in einer jetzt verwendeten Auflage...
Es gibt zwar Themen von allgemeinem Interesse, die immer wieder aktuell sind. Dort diskutieren wir gerne und engagieren uns mit unseren persönlichen Meinungen. Aber in diesem speziellen Fall erkenne ich deine Motivation noch nicht.
Für mich als Schweizerin sind die politischen Verhältnisse in Deutschland ohnehin nicht so interessant.
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Antwort von cleosulz | 05.01.2018 - 21:01
@ matata
Welcher Thread stammt aus dem Jahr 2011 ?
=> https://e-hausaufgaben.de/Thema-163334-Loesungen-gegen-gewalt.php

Auf den hat die Fragestellerin Miranda12 doch gar nicht geantwortet.

Und die Frage, ob Deutschland ein Rechtsstaat ist, ist sicher immer noch aktuell.

@ Miaranda12

Hier wäre interessant zu wissen, warum du diese Fragen stellst?
Sind sie Teil einer Hausarbeit? Wenn ja, wie heißt die genaue Aufgabenstellung?

Was ist deine Meinung zu der Frage?
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Antwort von cleosulz | 05.01.2018 - 21:13
www.bpb.de
Gewaltenteilung
Staat, Regierung, Verwaltung dürfen nur im Rahmen geltender Gesetze handeln (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Achtung der Grundrechte)
Unabhängigkeit der Gerichte

Zitat:
Unter einem Rechtsstaat ist ein Staat zu verstehen, bei dem das Handeln von Regierung und Verwaltung durch geltende Gesetze beschränkt und gelenkt wird. Dadurch soll staatlicher Willkür vorgebeugt werden. Für die Bürger des Staates bedeutet dies auch, dass ihnen Grundrechte gewährt und diese auch garantiert werden.
=> Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/rechtsstaat

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Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 05.01.2018 - 21:27
Übrigens bedeutet ja ein Rechtstaat nicht, dass alles immer gerecht zugeht! Dafür gibts ja Gerichte...Es gibt manchmal auch Gesetzeslücken, die oftmals geschlossen werden müssen. Dafür haben wir auch ein Bundesverfassungsgericht.
Sogar gegen Gerichtsurteile kann man sich wehren, indem man in die nächste Instanz zieht. So wird alles nochmal von vielen Richtern nachgeprüft. Irgendwann ist aber ein Urteil endgültig rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden, was zu Rechtssicherheit, -bestand und -schutz führt. Man kann nicht 2-mal für eine Tat bestraft werden!
Leider haben wir noch keine eigene Verfassung in Deutschland, dafür aber ein GG als Provisorum, bis man erkennt, dass wir doch wiedervereinigt sind und nun ein Plebiszit (Volksentscheid, Referendum) unbedingt fällig ist!
Das schränkt die Betrachtung zum Rechtstaat erheblich ein, ändert aber nix an der objektiven Betrachtungsweise zum Rechtstaat, weil es viele Staaten auf unserem Globus gibt, die weitaus weniger Rechtstaat sind als wir.


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Antwort von Miranda12 | 06.01.2018 - 02:01
Zitat:
Antwort von: Ritchy

Deutschland ist ein Rechtstaat
Es gibt eine Rechtsprechung, die an Gesetz und Recht gebunden ist.

Ausserdem gibt es als Form des Rechtstaates die Rechtsicherheit
Du kannst ja auch gegen Politiker rechtlich vorgehen ............

Du scheinst dich ja auszukennen
dann beantworte mal:

Definition

des Begriffes: -Recht-

Recht, ist
..................................................................................
........................................................................................................

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Übrigens, ich berufe mich bei meinen Aussagen auf die: Rechtswissenschaft
und in der Wissenschaft arbeitet man mit Begriffs-Definitionen.

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Antwort von Miranda12 | 06.01.2018 - 04:47
@ matata
Ja das Thema ist Geschichte, und Gegenwart zugleich.
Zu was macht man ein Abi., damit man ein Papier auf den Händen hat!? oder auch für das reale Leben
Ich frage weil mich deine Antwort interessiert!
das ist doch egal. Dann frage ich eben für dich: Ist die Schweiz ein Rechtsstaat?


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Antwort von Miranda12 | 06.01.2018 - 05:28
@ cleosulz
Eben auch weil mich deine Antwort interessiert,
und deine Antwort vermisse ich noch!
Ich bin Wissenschaftler (und mich interessiert vieles, es ist Teil meiner Arbeit)
Die Aufgabenstellung ist vorerst die Frage hier in der Überschrift. (und ich bin der Überzeugung: nein)
Und, es ist ein Unterschied ob ich frage: Ist unser Staat ein Rechtsstaat
oder: Ist unser Staat als Rechtsstaat zu verstehen
Zweiteres hatte ich nicht gefragt.


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Antwort von matata | 06.01.2018 - 06:03
Für mich ist die Schweiz ein Rechtsstaat.

Unsere Bundesverfassung bestimmt:
  • Grundlage und Grenzen des staatlichen Handelns werden bestimmt durch das Recht.
  • Staatliches Handeln muss durch öffentliches Interesse begründet sein.
  • Staatliches Handeln muss verhältnismässig sein
  • staatliche Organe handeln nach Treu und Glauben.
  • Der Bund und die Kantone beachten das Völkerrecht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_der_Schweiz
---> Das politische System der Schweiz, übersichtlich und einfach erklärt...

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a8
---> Text der Bundesverfassung (Schweiz)


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Antwort von Miranda12 | 06.01.2018 - 06:55
Zitat:


Antwort von: matata
Für mich ist die Schweiz ein Rechtsstaat.
  • Grundlage und Grenzen des staatlichen Handelns werden bestimmt durch das Recht. ....


o.k., also dann für dich auch die Frage:

Definition
Recht = ............................................. ?


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Antwort von matata | 06.01.2018 - 07:11
Was mir so einfällt am Samstagmorgen früh:

Unter Recht verstehe ich
  • Regeln, die von einer Gemeinschaft anerkannt und befolgt werden
  • Regeln, die ein angenehmes und friedliches Zusammenleben innerhalb dieser Gemeinschaft gewährleisten
  • Regeln, die als Normen innerhalb dieser Gemeinschaft verbindlich gelten
  • Regeln, die auch in Form von Gesetzen vorhanden sein können und durch staatliche oder andere Organe geschaffen, garantiert und durchgesetzt werden
  • Regeln, auf deren Einhaltung ein Einzelner oder eine Gemeinschaft einen Anspruch haben

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Antwort von Kampfsemmel | 06.01.2018 - 10:40
Hallo Miranda,

dies ist ein Hausaufgabenforum welches sich primär auf Inhalte des Lehrplans beschränkt. Demnach sollte dir als "Wissenschaftlerin" klar sein, dass dein Thema, welches du zudem selbstverständlich zu einer Diskussion erweitern möchtest, hier deplaziert sein könnte.

Ich halte dein Thema ansich auch für völlig bedeutungslos bzw. ich bin der festen Überzeugung, dass man, ohne sich Jahrzehnte mit der Thematik zu beschäftigen, sich dazu gar keine fundierte Meinung bilden kann.

Deshalb erlaube mir eine Bitte:

Definiere bitte Unabhängigkeit auf Basis von Gerichtsurteile, die im Zusammenhang mit der richterlichen Unabhängigkeit in Deutschland stehen. Danke.


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Antwort von cleosulz | 06.01.2018 - 12:07
Eine wissenschaftliche Diskussion erscheint mir hier auch Fehl am Platz.
Wir sind alles keine Wissenschaftler und keine Juristen.

Denn wo fängt man an, wo hört man auf?

Trotzdem ein paar Anmerkungen:

Rechtsstaat, Unrechtsstaat, Nichtrechtsstaat oder gar Gerechtigkeitsstaat?

  • Anwendung von geltendem Recht ohne Ansehen der Person unter Ausschluß von staatlicher Willkür;
  • alles staatliche Handeln lässt sich durch geltendes Recht nachvollziehen;
  • Verwaltung und Gerichte halten sich an Gesetz und Recht;
  • unabhängige Richter;
  • staatliches Handeln kann auf dem Rechtsweg angegangen werden.
  • Es gibt ein gewachsenes Rechtsgefühl, Naturrecht und positves Recht.
  • Alles staatliches Handeln steht unter der Herrschaft des Rechts. Zum Erreichen des Staatszieles darf nur auf die mildesten Mittel/Maßnahmen zugegriffen werden.
  • Gesetze müssen dem Maßstab des Grundgesetzes genügen - verfassungswidrige Gesetze sind nichtig.
  • Der Bürger darf auf Rechtssicherheit vertrauen, Gesetze wirken in der Regel nur für die Zukunft.

Nach den genannten Merkmalen für einen Rechtsstaat ist Deutschland ein Rechtsstaat.

  • Es gibt das Grundgesetz, auf dem sich die Gesetze gründen,
  • die Zusagung der Grundrechte (= Bürgerrechte) , die jedem deutschen Bürger zustehen. (Menschenrechte stehen jedem universell zu, Grundrechte - meinen oft das selbe - sind jedoch ausdrücklich formuliert und damit staatlich garantiert und können daher eingeklagt werden.)
  • die Gewaltenteilung und die unabhängigen Gerichte => bzw. nur die Richter sind unabhängig - und nur dem Gesetz unterworfen.
    Hier könnte man jedoch die Augenbraue fragend hochziehen:
    Richter werden vom Justizminister ernannt. Das widerspricht der Grundidee der Gewaltenteilung. Auch werden die Gerichte vom Staat ausgestattet. Damit kann die Verwaltung Einfluss nehmen auf den Gang von Verfahren => wenig(er) Personal, schlechte Ausstattung.
    Die Unabhängigkeit der Gerichte (Richter) könnte somit beinflussbar sein.

Gesetze werden (auf Antrag) auf ihre Verfassungmäßigkeit überprüft.
Dies machen (16) unabhängige Verfassungsrichter als Hüter des Grundgesetzes. Diese werden hälftig vom Bundestag und hälftig vom Bundesrat gewählt.
Kritik: Ein Wahlausschuß (bestehend aus 12 Mitgliedern des Bundestages) schlägt die Personen vor. Zuvor gibt es Absprachen zwischen den Parteien bei der Benennung von geeigneten Kandidaten.

Aber auch der nationalsozialistische deutsche Rechtsstaat (!?!) gründete sich auf Gesetze und wurde zum Unrechtsstaat. Hier gab es trotz bestehender Gesetze Diktatur, staatliche Willkür und eine gelenkte Justiz. Möglich machten dies unter anderem die Ermächtigungsgesetze. Auch die DDR galt auch als "nicht Rechtsstaat", was unter Juristen umstritten ist. Die Liste ließe sich fortsetzen.

Siehe auch die "Ewigkeitsklausel" in Art. 79 Abs. 3 GG, die als Schutz des Rechtsstaates eingefügt wurde.
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Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 06.01.2018 - 12:18
Hallo Miranda, wo kann man denn Lebenskunde studieren? Oder hast Du es nur als Oberbegriff für Dein Studium benutzt.
Gerechtigkeit sind die von der Gesamtheit aller anständig denkenden lebenden Menschen für richtig anerkannte Verhaltensnormen. Aus diesem Gerechtigkeitsdenken und den daraus abgeleiteten Normen (Gesetze) entsteht in der Gesamtheit das Recht und ein Rechtssystem.
Kulturell oder religionsbedingt gibt es aber in einigen Staaten andere Auffassungen über Gerechtigkeit und auch ein anderes Recht.
Man könnte darüber diskutieren, aus welchem Blickpunkt man es betrachten muss. Ich finde, solange die Rechtsnormen in sich schlüssig sind und konsequent angewendet werden, handelt es sich um einen Rechtstaat.
In Deutschland gibt es ja eine Normenkontrolle durch Gerichte (BVerfG).
Die Frage ist, ob es auch Unrechtstaaten gibt. Ja, die gibt es, nämlich dann, wenn Willkür herrscht, gegen die der Einzelne sich nicht wehren kann.
Wenn rechtliche Entscheidungen nicht nachvollziehbar sind und später auch nicht anfechtbar.


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Antwort von cleosulz | 06.01.2018 - 12:21
Zitat:
Die Aufgabenstellung ist vorerst die Frage hier in der Überschrift. (und ich bin der Überzeugung: nein)
Worauf gründet sich deine Überzeugung, dass Deutschland kein Rechtsstaat ist?
Was ist Deutschland dann?
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Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 06.01.2018 - 12:55
@cleosulz: In jedem Menschen steckt doch ein Wissenschaftler... Hast Du auch Art. 146 GG gelesen? Danach verliert das gesamte GG seine Gütigkeit, wenn das deutsche Volk endlich in freier Entscheidung eine Verfassung konstituiert! Diese kann völlig anders aussehen und ist an keine Regeln des GG gebunden! Es gibt demnach keine Ewigkeitsklausel, sondern nur solange, wie das GG gilt, also man dem deutschen Volke die Konstitution einer eigenen Verfassung vorenthält. Übrigens macht man es deshalb ja auch: aus Angst, dass einige Grundprinzipien des GG entfallen könnten oder sogar Grundrechte, die uns nach dem 2. WK von den damaligen Besatzern aufoktruiert wurden.
Ich sage nicht, dass alles schlecht am GG ist!
Aber das Grundgesetz heißt nich so, weil es eine Grundlage für andere Gesetze bildet, sondern weil es ein Provisorium ist.
Eigentlich ist ja das BGB mal ein typisch deutsches Gesetz gewesen.
Heute versucht man alles mögliche ins GG hineinzuinterpretieren, besonders in Art. 3, dem falschen Gleichheitsgrundsatz.
Wir sind ja eben gerade nicht alle gleich, werden aber durch diesen Artikel definitionsgemäß gleichgemacht! Und plötzlich ist die Homoehe erlaubt und erwünscht, obwohl Homosexualität doch früher strafrechtlich verfolgt wurde, obwohl es doch schon diesen GG Artikel gab!


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Antwort von Miranda12 | 06.01.2018 - 19:18
Zitat:
Antwort von: Kampfsemmel
dies ist ein Hausaufgabenforum welches sich primär auf Inhalte des Lehrplans
beschränkt.
Ja, aber nochmals: Für was lernt man - dass man danach ein Papier auf der Hand hat? oder auch für das reale Leben
Wenn man sich darauf beschränkt (das heißt Leute, die sich danach eine Schranke setzen) Dann haben wir: beschränkte Leute , in einer beschränkten Gesellschaft
oder noch anders ausgedrückt: Fachidioten die mit Scheuklappen durch die Gesellschaft gehen. - Also ich rate Jedem persönlich ab, eine Allergie gegen einen Blick außerhalb des Lehrplanes zu haben.

Zitat:
Antwort von: cleosulz

Eine wissenschaftliche Diskussion erscheint mir hier auch Fehl am Platz.
Wir sind alles keine Wissenschaftler und keine Juristen.
Um was soll es denn sonst gehen wenn nicht um Wissen? um Glauben ...?
Es geht hier um Grund- und Allgemeinwissen , und um die simple Frage Ist unser Staat ein Rechtsstaat, was ist Recht? (das ist nicht viel!)
Niemand kann sagen `das geht mich nichts an!`

Zitat:

  • Anwendung von geltendem Recht ...
  • alles staatliche Handeln lässt sich durch geltendes Recht nachvollziehen;
  • Verwaltung und Gerichte halten sich an Gesetz und Recht;
  • staatliches Handeln kann auf dem Rechtsweg angegangen werden.
  • Es gibt ein gewachsenes Rechtsgefühl, Naturrecht und positves Recht.
  • Alles staatliches Handeln steht unter der Herrschaft des Rechts.
  • Der Bürger darf auf Rechtssicherheit vertrauen, Gesetze wirken in der Regel nur für die Zukunft.
Überall: Recht Recht recht ...
Aber den Begriff Recht hast du nicht definiert! - also weißt du garnicht von was du sprichst.


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Antwort von cleosulz | 06.01.2018 - 19:25
Dann sag es du mir doch bitte.
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Antwort von cleosulz | 06.01.2018 - 19:27
Vermutlich hast du hier => e-hausaufgaben.de
meine Antwort überlesen.
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Antwort von cleosulz | 06.01.2018 - 19:40
Es gibt gewachsenes Recht = Gewohnheitsrecht.
Regeln/Handlungen die von der Gesellschaft über einen längeren Zeitpunkt als verbindlich akzeptiert wurde.
Über diese Wiese ist man immer schon gelaufen, schon seit mehr als 10 Generationen hat man dort sein Wasser geholt. Immer schon wurde dieser Weg als Straße nach XY genutzt.
Die Firma hat mir in 5 hintereinander folgenden Jahren immer ein 13. Monatsgehalt im Dezember bezahlt, also kann mir ein Anspruch darauf erwachsen. => gängige Praxis.
Dann gibt es Richterrecht => gesprochenes Recht.
Die Gesamtheit aller Gesetze nennt man auch Recht.
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