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Geschichte Hindenburg

Frage: Geschichte Hindenburg
(14 Antworten)


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Schreibe morgen eine klausur und lag letzte Woche im Krankenhaus und mein Lehrer meinte ich soll mich mit den vier fragen beschäftigen 1a-d

Ich versteh das aber nicht wär echt nett wenn einer mir die vier fragen beantworten könnte .. das wär echt geil ... bitte hilft mir ...

Hif
Frage von Lisa789 | am 05.12.2017 - 22:46


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Antwort von Kampfsemmel | 05.12.2017 - 23:02
Das
Thema scheint dir sehr wichtig zu sein


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Antwort von cleosulz | 06.12.2017 - 00:28
Fragen 1a-d ?
Und wie lauten die?
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Antwort von Lisa789 | 06.12.2017 - 13:50


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Antwort von Lisa789 | 06.12.2017 - 13:52


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Antwort von Lisa789 | 06.12.2017 - 13:52


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Antwort von Lisa789 | 06.12.2017 - 13:53


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Antwort von Lisa789 | 06.12.2017 - 13:53
kann mir einer die fragen bitte beantworten


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Antwort von matata | 06.12.2017 - 14:03
Deine Fragen / Arbeitsaufträge lauten
- Arbeiten Sie die politischen Ziele des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg heraus
- Beschreiben und erläutern Sie die einzelnen Elemente der Verordnung des Reichspräsidenten
- Prüfen Sie inwieweit Hindenburgs Verordnung mit den Bestimmungen der Weimarer Verfassung übereinstimmt.
- Charakterisieren Sie die politischen Ziele der Persönlichkeiten aus Landwirtschaft und Industrie

Was spricht dagegen, dass du diese Lösungen erarbeitest aus den vorliegenden Texten? Was verstehst du nicht daran? Oder ist etwas an den Arbeitsaufträgen nicht klar?
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Antwort von matata | 06.12.2017 - 14:17


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Antwort von Lisa789 | 06.12.2017 - 20:06
Ich kann das nicht ich Check es einfach nicht kann die jemand bitte beantworten


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Antwort von matata | 07.12.2017 - 12:18
Solange du nicht sagen kannst, was du eigentlich nicht verstehst, wie man dir helfen soll oder kann, wirst du keine Hilfe bekommen.
Hier kann man nämlich keine fertigen Lösungen bestellen oder die Hausaufgaben abgeben und sie gelöst wieder in Empfang nehmen.
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Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 07.12.2017 - 12:47
Auch ich habe da so meine Probleme, denn zu 1) hätte ich nur: Ausgleich der Klassenunterschiede in der Bevölkerung und Aufbau einer Präsidialregierung...
Zu 2) hätte ich nur Notverordnung: es ist besser, etwas mit kleinen Fehlern zu tun, als gar nichts...Er stellt fest, dass der Reichstag diesbezüglich versagt hat. Er will einen Rechtsruck in der Politik ohne Beteiligung der Kommunisten.
zu 3) Die Weimarer Verfassung habe ich nicht gelesen, aus dem Text geht aber meiner Meinung hervor, dass er bei Versagen des Reichstages diesen auflösen kann...
Zu 4) sie stimmen mit 1) überein.
Ich weiß nicht, ob das so richtig ist, ich schreibe den Beitrag auch, um eine Diskussion darüber in Gang zu setzen, damit der Fragestellerin endlich geholfen wird.
Ich könnte es so eben mal auch nicht lösen...


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Antwort von matata | 07.12.2017 - 13:11
Das ist auch nicht die Idee, dass die Helfer die Aufgaben lösen. Die Userin soll alle zur Verfügung stehenden Informationen genau lesen und daraus ihre Schlüsse ziehen. Es geht um das Verstehen und Interpretieren von Sachtexten. Diese sind schwieriger zu verstehen als einfache Sprachübungen. Das ist klar. Diese Fragen kann man nicht einfach so beantworten. Das Studium der Texte wird vorausgesetzt. Aber wie soll die Userin etwas lernen und üben, wenn sie es gar nicht versucht oder offenbar noch nie gemacht hat?
Wenn wir Helfer uns die Argumentation der Leserin zu eigen machen würden:
"Ich kann das nicht" ..., dann würde es uns nie gelingen einen gescheiten Link zu finden oder einen Lösungsvorschlag zu präsentieren. Wie oft suchen wir etwas in einem Sachgebiet, von dem wir nur wenig Ahnung haben? Wir geben uns aber Mühe oder haben den Ehrgeiz, dass wir das doch herausbringen... Diesen Ehrgeiz oder auch nur den Ansatz von gutem Willen vermisse ich bei vielen Usern.
Es gibt die Möglichkeit, uns hier einen Entwurf oder Lösungsvorschläge zu unterbreiten oder präzisere Fragen zu stellen. Dann können wir weiter helfen und korrigieren oder noch andere Lösungen vorschlagen.
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Antwort von cleosulz | 07.12.2017 - 15:02
Du musst dich schlau machen.
Wenn man keine Ahnung hat ==> Da hilft erst einmal, deine Fragen einfach zu formulieren, und die Antworten herauszuarbeiten.

Wie war die Situation im Land? Wer regierte?
Wie wurde in Deutschland "regiert", wer konnte wie Gesetze erlassen?
Brauchte man zum "Regieren" überhaupt ein Parlament/Parlamentarier?
==> www.zeitklicks.de
Wer schrieb was (wann) an wen?
Wie waren die Pläne Hindenburgs?
==> www.zeitklicks.de
Ziele Hindenburgs am ..... ? (Vor der Auflösung)
Ziele Hindenburgs am 12.9.1932? (als er die Verordnung zur Auflösung des Reichtages zusammen mit Papen und Freiherr von Gayl unterschrieb.)
==> www.zeitklicks.de
Was passierte nach dem 12.9.1932? => neue Wahlen wurden für 6.11.1932 angesetzt.
Was verstand Hindenburg unter einer "gesunden Entwicklung nach rechts?".
Wie funktionierte die Notregierung?
==> www.bpb.de
==> www.glasnost.de

Auflösung des Reichtages ==> zu deiner Frage 1c)
Wer war Reichspräsident? Hindenburg .... nach der Verfassung, s.u. durfte er den Reichstag auflösen.

Zitat:
Artikel 25
der Verfassung des Deutschen Reichs
"Weimarer Reichsverfassung" vom 11. August 1919

(1) Der Reichspräsident kann den Reichstag auflösen, jedoch nur einmal aus dem gleichen Anlaß.
(2) Die Neuwahl findet spätestens am sechzigsten Tage nach der Auflösung statt.


Warum löste Hindenburg den Reichstag auf?
Weil er Angst hatte, dass der Reichtstag seine Notverordnungen aushebelt = sie aufhebt.

Was waren das für Notverordnungen?
Zitat:
Das Notverordnungsrecht ist in Artikel 48 der Weimarer Verfassung geregelt und verleiht dem Reichspräsidenten die Macht, ohne das Parlament durch Notverordnungen zu regieren. Ursprünglich ist die Verordnung zum Schutz der Republik und zur beschleunigten Gesetzgebung in Krisenzeiten gedacht.
Quelle: http://www.chotzen.de/bibliothek/glossar/notverordnung

Die Begriffe Notverordnung und Notverordnungsrecht selbst werden in Artikel 48 WRV nicht genannt. Der Artikel gibt dem Reichspräsidenten weitreichende Möglichkeiten zur Regierung im Ausnahmezustand (siehe Präsidialkabinett). Während in Absatz 1 des Artikel 48 WRV die Reichsexekution geregelt ist (d. h. Maßnahmen gegen die Länder des Reichs), verleiht Absatz 2 dem Reichspräsidenten polizeiliche Kompetenzen für den Ausnahmezustand. Daraus wurde in der Verfassungspraxis das Recht hergeleitet, formelle Verordnungen mit materieller Gesetzeskraft zu erlassen. Die Verfassung sah für die Ausnahmebefugnisse eine Konkretisierung durch ein Ausführungsgesetz vor (Art. 48 Abs. 5). Da dieses aber nie erlassen wurde, blieben jene Befugnisse sehr weit und unbestimmt.
Quelle: Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Notverordnung

und hier findest du diesen Artikel 48 der Weimaer Reichsverfassung

Zitat:
Art. 48 WRV

(1)Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.
(2)Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.
(3) Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstags außer Kraft zu setzen.
(4) Bei Gefahr im Verzuge kann die Landesregierung für ihr Gebiet einstweilige Maßnahmen der in Abs. 2 bezeichneten Art treffen. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichspräsidenten oder des Reichstags außer Kraft zu setzen.
(5) Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz.

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