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Die Anfänge der Weimarer Republik

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Die Anfänge der Weimarer Republik


Als am 9. November 1918 der SPD-Politiker Scheidemann vom Balkon des Reichstagsgebäudes die Republik ausrief, bedeutete dieser Schritt formal das Ende der Monarchie in Deutschland, doch war die innenpolitische Szenerie schon früher in Bewegung geraten.
Die Frage der Regierungsform war nämlich schon im Reichstag während des Krieges und von Hindenburg und Ludendorff aufgeworfen worden. Beide verlangten eine Verfassungsreform, das heißt die Einführung der parlamentarischen Monarchie, in der nicht mehr der Kaiser über die Zusammensetzung der Regierung bestimmte, sondern die Regierung verantwortlich aus den Parlament hervorging.
„Die beiden Quasi-Militärdiktatoren in der obersten Heeresleitung des Reiches hielten diesen Schritt für notwendig – Wilhelm der II. war dabei nur mehr Randfigur-, weil sie darin das einzige Mittel sahen, mit Hilfe des amerikanischen Präsidenten Wilson […] zu einem glimpflichen Frieden zu kommen.“ ( Z. Die große Bertelsmann Lexikothek, Panorama der Weltgeschichte, Band 3, Dietger Reinhold). Das Drängen des Militärs, verbunden mit der im Reichstag weit verbreiteten Ansicht, dass das imperiale System Wilhelms II. abgewirtschaftet hatte, führte nun schnell die Parlamentarisierung herbei.
Am 28. Oktober 1918 verabschiedete der Reichstag ein verfassungsgebendes Gesetz, nach dem der Reichskanzler von nun an für seine Amtsführung des Vertrauen des Parlamentes bedurfte. Eine ähnliche Beschränkung galt auch für die militärischen Befugnisse des Kaisers: Kriegserklärung, Friedensschluss und militärische Personalpolitik.
Gleichzeitig wurde die Zahl der Abgeordneten entsprechend der stark anwachsenden Bevölkerungszahl erhöht und das Verhältniswahlrecht eingeführt.
„Ein völliger Bruch mit der Vergangenheit konnte so durch eine gewisse Kontinuität vermieden werden; dachte man doch zu diesem Zeitpunkt in den maßgeblichen Kreisen des Parlaments – auch bei der SPD – nicht an eine Abschaffung der Monarchie; es sei hier nur an das Wort Friedrich Eberts erinnert, er hasse die (wohl mit der Abschaffung der Monarchie verbundene) soziale Revolution wie die Sünde.“ (Z. Die große Bertelsmann Lexikothek, Panorama der Weltgeschichte, Band 3, Dietger Reinhold).
Man kann davon ausgehen, dass Hindenburg und Ludendorff eine parlamentarische Demokratie bei weitem nicht aus demokratischen Gründen verlangten. Das zeigt sich schon durch ihre Machtpositionen als eigentliche Diktatoren des Landes auf militärischem Gebiet. Dass Deutschland es 'nicht so ernst nahm mit der Demokratie' und wenig radikal war, zeigt für mich beispielsweise auch die Tatsache, dass der Name „Reichstag“ immer noch beibehalten wurde, obwohl doch schon längst die Republik ausgerufen war.
Ein positiv zu bewertender Schritt in Richtung Demokratie ist für mich die Einschränkung des monarchischen Einflusses und die Anpassung der Abgeordnetenanzahl. Dem gegenüber steht allerdings das eingeführte Verhältniswahlrecht, welches für mich nicht zu einer Demokratie gehört, die sich an dem Ideal der Gleichheit orientiert. Aber eigentlich widersprechen sich die Begriffe parlamentarische Monarchie und Gleichheit für mich grundsätzlich.
Quelle: Bertelsmann Lexikothek,
Notizen von Sebastians und Sabines Referat
Unterrichtsmaterial aus Stufe 9
Inhalt
Referat: Gründung der Weimarer Republik, Parlamentsbildung, Die Rolle von Hindenburg und Ludendorff (444 Wörter)
Hochgeladen
von unbekannt
Schlagwörter
Gründung der Weimarer Republik | Parlamentsbildung | Hindenburg und Ludendorff | Geschichte
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