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Warum wurde die "Auschwitz Lüge" nicht schon vorher bestraft

Frage: Warum wurde die "Auschwitz Lüge" nicht schon vorher bestraft
(3 Antworten)


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Hallo Liebe Forummitglieder! Bis in jüngerer Zeit wurde die Verbreitung der Holocaustlüge strafrechtlich nicht verfolgt. Wieso war das so? Warum konnte man sie nicht schon vorher bestrafen?
Frage von Huehnergott99 | am 17.10.2015 - 19:46


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Antwort von Ratgeber | 17.10.2015 - 20:02
Hallo Hühnergott,


lies Dir mal den Passus "Juristische Neubewertungen in der Bundesrepublik in den Jahren 2011 bis 2015" in diesem Wikipedia-Artikel durch.


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Antwort von cleosulz | 17.10.2015 - 20:31
Du meinst § 130 III StGB

=>
Zitat:
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Hier kannst du nachlesen, wann was geändert wurde:
lexetius.com
universaar.uni-saarland.de

Es war umstritten, ob es dem Grundgesetz widerspricht, wenn man die freie Meinungsäußerung einschränkt.
Gleichzeitig - lässt man sie zu bzw. verfolgt sie nicht - werden rechtsradikalen, rassistischen und antisemitischen Bewegungen Tür und Tor geöffnet.

1994 wurde der neue Absatz III eingefügt.
=> die bisher einfache Auschwitz-Lüge konnte nun als Volksverhetzung mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden — vorher waren das höchste Strafmaß für dieses Delikt zwei Jahre wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gewesen.
________________________
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Antwort von cleosulz | 17.10.2015 - 20:45
de.wikipedia.org
=> Nulla poena sine lege => keine Strafe ohne Gesetz
de.wikipedia.org
________________________
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