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Am 28.03.1933 Anordnung der Parteileitung der NSDAP

Frage: Am 28.03.1933 Anordnung der Parteileitung der NSDAP
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" Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, das sie jederzeit Rückhaltlos für den nationalen Staat
eintreten, könnten aus den Dienst entlassen werden "
Kann mir jemand helfen ich verstehe das nicht.
Danke im voraus
Frage von dilara1 (ehem. Mitglied) | am 30.11.2013 - 12:35


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Antwort von Ratgeber | 30.11.2013 - 12:57
auch wenn es Wikipedia ist,
erklärt es doch gut den Sinn und Zweck des Gesetzen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Wiederherstellung_des_Berufsbeamtentums


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Antwort von dilara1 (ehem. Mitglied) | 30.11.2013 - 19:46
Danke :)

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