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Die Wirtschaftspolitik der Nationalsozialisten

Alles zu Deutsche Geschichte

Wirtschaftspolitik der Nationalsozialisten


von Robert Bombeck

Gliederung:
I.Wirtschaftspolitische Forderungen vor 1933 (ab 1920)
II.Wirtschaftspolitik unter Schacht (1933-35)
III.Vorkriegswirtschaftspolitik bis 1939
IV.Kriegswirtschaft (1939-1945)
I. Wirtschaftspolitische Forderungen bis 1933
Lange Zeit herrschte unter den Nationalsozialisten keine Einigkeit über die Wirtschaftspolitischen Ansichten und Forderungen. Sie waren auch kein bedeutender Punkt in den Nationalsozialistischen Anschauungen, sofern man den Versailler Vertrag nicht zur Wirtschaftspolitik zählt. Die Partei spaltete sich lange Zeit in diesem Bereich in zwei entgegengesetzte Flügel -den Kapitalistischen und den Sozialistischen.
Eine erster Versuch dies zu ändern wurde 1920 mit dem 25-Punkte-Programm unternommen. Die dort genannten Punkte waren allerdings sehr wage formuliert und konnten verschiedenste intepretiert werden. Wesentlich konkreter hingegen wurde das Sofortprogramm1932, dass aber aufgrund scharfer Kritik schon bald zurückgenommen wurde.

Die nationalsozialistischen Forderungen beliefen sich durchgehend vor allem auf:
-Brechung der Zinsknechtschaft
-Abschaffung des raffenden Kapitals

-Schließung der Kaufhäuser
-Verstaatlichung der Trusts -Enteignung der Kriegsgewinnler -Gewinnbeteiligung in Betrieben -Eine Bodenreform -Abschaffung des arbeits- und mühelosen Einkommens -Förderung des Mittelstandes -Ausbau der Altersversorgung
Diese Forderungen waren reichlich allgemein und auch im Programm vieler anderer Parteien enthalten. Sie dienten vor allem dem Wahlkampf und wurden später nur teilweise umgesetzt, aber auch nur dann wenn es der Regierung anderweitig von Nutzen war.
Das einzige herausragende an dem Wirtschaftspolitischen Programm der Nationalsozialisten waren die Forderungen nach staatlichen Investition gemäß den Regeln von Keynes und dem Ausbau der Volksbildung. Die beiden Punkte wurden direkt zu Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft umgesetzt, wobei das ,Bildungswesen“ allen voran der Vorbereitung der Jugendlichen für den Krieg diente.
II. Wirtschaftspolitik unter Schacht (1933-35)

Hjalmar Schachtwar Reichsbankpräsident (1933-39) und später auch Reichswirtschaftsminister (1934-1937) sowie geheimer Generalbevollmächtigter für Wehrwirtschaft (1935-37). Als wirtschaftspolitischer Berater Hitlers hatte er anfangs sehr großen Einfluss auf die Reichswirtschaftspolitik. Seine Vorstellungen von vernünftiger Wirtschaftspolitik spiegeln sich in den Jahren 33 bis 35 auch wieder. Eine gute Kurzdarstellung der bedeutenden wirtschaftspolitischen Maßnahmen stammt von Hans Jürgen Schönamsgruber. Sie wird ergänzt von anderen Quellen hier wiedergegeben:
1. Auflösung aller Arbeiter (2. Mai 1933)- und Unternehmerorganisationen, sowie deren Zusammenschluss in der Deutschen Arbeitsfront.
2. Organisierung der "Selbsthilfe" gegen die Korruption. Sie diente hauptsächlich dazu, um Staatsaufträge an Nazi- oder ihnen nahe stehenden Unternehmen zu vergeben. Es wurden "auf eigene Faust Boykott und Verhaftung von wirklichen und vermeintlichen Korruptionisten" vorgenommen.
3. Ein neues Kartellgesetz (15.7.33) förderte die weitere Konzentration in der Wirtschaft. Von 1933 bis 36 wurden über 1.600 Kartellverträge geschlossen und 120 Zwangskartelle errichtet.
4. Das "Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit" (20.1.34) erklärte die Arbeitnehmer zur Gefolgschaft der Unternehmer und unterstellte sie deren Befehl (Durchsetzung des Führerprinzips im Betrieb). Die gesamte Organisation, Entlohnung und Bestrafung bestimmte allein der Unternehmer.
5. Das "Gesetz zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen Wirtschaft" organisierte die gesamte Wirtschaft in Reichsgruppen die in den Staatsapparat eingegliedert wurden und direkt dem Wirtschaftsminister unterstanden. Alle Unternehmen mussten ihnen beitreten. Entscheidenden Einfluss besaßen die Reichsgruppe Industrie und Banken.
6. Festlegung der Dividende auf 6 % (Ausnahme 8 %) zur Stärkung der Großaktionäre.
9. Das "Gesetz über den Aufbau des Reichsnährstandes" löste alle Genossenschaften und Handelsorganisationen für landwirtschaftliche Produkte auf. An ihre Stelle trat der Reichsnährstand, der die Preise und die Marktordnung festlegte. Das "Reichserbhofgesetz" vom 29.9.1933 legte fest, dass der Erbhof ungeteilt an den ältesten Sohn überging, sofern dieser seine "arische Reinrassigkeit" seit 1800 nachweisen konnte.
Es ist leicht feststellbar, dass sich diese Politik weder kapitalistisch noch sozialistisch ausrichtete, sondern nur an den Interessen des Staates. Auch wird deutlich, dass hier der Versuch unternommen wurde sowohl das Führerprinzip als auch das Rassenprinzip in die Wirtschaft zu übertragen.
Der größte Teil des Wirtschaftswachstum in der Anfangszeit des Nationalsozialismus beruhte auf Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, wie z. B. dem Autobahnbau. Diese Maßnahmen wurden durch Rigorose Verschuldung finanziert. Die schulden sollten durch die Auspressung der eroberten Staaten oder gar nicht zurückgezahlt werden. Es waren eindeutig diese Taten, die Hitler den Rückhalt in der Bevölkerung schafften.
III. Vorkriegswirtschaftspolitik bis 1939
Da Schacht mit der Zeit das Vertrauen Hitlers verlor, wurden ihm immer mehr Kompetenzen entzogen und anderen -allen voran Göring- übertragen. Ab 1936 änderte sich der Schwerpunkt der Wirtschaftspolitik. An erster Stelle stand nun die Aufrüstung des deutschen Militärs.

Hitler formulierte seine 1936 Forderungen präzise:
1.Die deutsche Armee muss in vier Jahren einsatzbereit sein.
2.Die deutsche Wirtschaft muss in vier Jahren kriegsfähig sein.
Um diese Ziele zu erreichen musste die Rüstungsindustrie ausgebaut werden und dies geschah indem dem Staat sowohl das Recht gegeben wurde den Verwendungszweck zu bestimmen, als auch das Investitionen allgemein genehmigungspflichtig wurden. So konnte die Regierung dafür sorgen, dass beinahe ausschließlich im Rüstungsbereich Investitionen getätigt wurden. Gleichzeitig trat für die Rüstungsindustrie ein großes Problem auf. Da eine Verschuldungspolitik wie die Nationalsozialisten sie betrieben, notwendigerweise eine Inflation hervorruft, wenn man nicht dagegen steuert, hatte die Regierung nach und nach Preise und Löhne eingefroren. Die Preise lagen dadurch dauerhaft weit über dem Weltmarktniveau. So kam es, dass wichtige Ressourcen die in Deutschland gar nicht oder nur unzureichend vorhanden waren, nicht aus dem Auslandimportiert werden konnten, weil dazu aufgrund mangelnden Exports schlicht und ergreifend die Devisen fehlten. Wenn Deutschland keine Wirtschaftsschädigende Inflation erleiden wollte musste der Staat hier wieder intervenieren. Dies tat er auf dreifache Weise.
Erstens: Indem sie ebenfalls den Außenhandel genehmigungspflichtig machte, konnte die Regierung regeln welche Waren eingeführt wurden. So konnte verhindert werden, dass im Inland ausreichend vorhandene Waren statt den kriegswichtigen Gütern Importiert wurden.
Zweitens: Deutschland schloss mit anderen Staaten bilaterale Abkommen ab, die auf einen Tauschhandel hinausliefen es wurden praktisch Waren getauscht.
Drittens: Die Unternehmen in Deutschland mussten eine Sonderabgabe in Form einer Umsatzsteuer zahlen in einen Exportausgleichstopf zahlen, mit dem die Preise der zu exportierenden Waren gedrückt wurden.
So gelang es der Regierung -wenn auch nicht so schnell wie Hitler gehofft hatte- die Rüstungsindustrie derart auszubauen, dass Deutschland seitens der Wirtschaft kriegsfähig wurde.
In derselben Zeit ging jedoch die Produktion in den anderen Industrien zurück, da a)die Arbeitskräfte in die Rüstungsindustrie abgezogen wurden und b) die allgemeine Wehrpflicht für Männer eingeführt wurde.
Bei den Anschlüssen der Tschechoslowakei und Österreichs an das deutsche Reich wurden die Volkswirtschaften vollständig assimiliert. Sie brachten eine Ausweitung der Produktionskapazitäten, waren aber im Gesamtgefüge relativ bedeutungslos.
IV. Kriegswirtschaft (1939-45)
Nach Kriegsausbruch im September 1939 wurde die Wirtschaftspolitik erheblich verändert. Nun stand vor allem die Kriegsführung im Mittelpunkt. Bedeutende Änderungen der Wirtschaftspolitik sind nur durch die Ausbeutung der Bewohner der eroberten Gebiete zu sehen. Da immer mehr Arbeitskräfte zum Militär eingezogen wurden, kam eszu einem Arbeitermangel in der Industrie. Dieser wurde mit Zwangsarbeitern aus dem Osten beglichen. Des weiteren mussten die besetzten Staaten verschiedene Zahlungen an Deutschland richten (man könnte dies das Berliner Standdiktat nennen). Auch aus der Menschenvernichtung in Konzentrationslagern schlugen die Nazis Kapital. Die arbeitsfähigen Insassen wurden nämlich für zahlreiche Arbeiten als Sklaven missbraucht.
Inhalt
Eine selbst recherchierte Arbeitsmappe die paralell zu einem Vortrag zu diesem Thema abgegeben wurde. Es war eine von einer ganzen Reihe von Vorträgen, über die anschließend ein Test geschrieben wurde.
Thema ist die Wirtschaftspolitik im dritten Reich. Der Scherpunkt liegt in der Friedenszeit. Die Kriegswirtschaft mit Speers krassem Erfolg wird kaum betrachtet. Es wird aber sehr wohl auf die forderungen der NSDAP vor der Machtübeernahme 1933 eingegangen.
Gegliedert ist die Mappe in die Forderungen der NSDAP vor der Machtübernahme, die von Schacht geführte Wirtschaftspolitik bis 1935, die Wirtschaftspolitik von 1936 bis 1939 und dem kurzen Teil über die Kriegswirtschaft. (1093 Wörter)
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von McManus
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