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Ausbildung: Papierkram

Frage: Ausbildung: Papierkram
(5 Antworten)


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Hi,

ich muss vor ausbildungsbeginn diese sachen zuschicken:
*Vertrag über Vermögensbildung
*Bescheinigung über Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse
*Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012 oder 2013
*Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
*Kopie vom Sozialversicherungsausweis (falls vorhanden)


Hat jemand ahnung wo ich diese finde?

Wird es etwas kosten, damit ich frühzeitig weiß ob ich geld mitbringen soll oder nicht?
Frage von 71388 (ehem. Mitglied) | am 20.04.2013 - 14:35


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Antwort von cleosulz | 20.04.2013 - 15:05
In Deutschland bekommst du:

- Lohnsteuerkarten gibt es seit 2010 nicht mehr.
"Was eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012 oder 2013" sein soll, vermag ich nicht zu sagen = frag beim Finanzamt deines Wohnortes nach.
=> Ich kenne nur "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2012" - und die bekomme ich von meinem Lohnbüro jährlich zugesandt.
(Falls du 2012 oder 2013 gearbeitet hast, bekommst du das also von deinem Arbeitgeber).

- Bescheinigung über Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse
==> bekommst du von deiner Krankenkasse

- Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
==> geh in den Copy-Shop und kopier dir die Unterlagen selbst

- Kopie vom Sozialversicherungsausweis
==> s.
Perso/Reisepass

==> den Sozialversicherungsausweis bekommst du von der gesetzlichen Rentenversicherung zugeschickt, sobald du erstmals eine Beschäftigung aufgenommen hast. Sei das ein Ferienjob oder eine Ausbildung.
Diesen Ausweis musst du sorgfältig aufbewahren wie einen Perso.
Ausstellen tut ihn die Deutsche Rentenversicherung.
Die hat auch ein Service-Telefon: 0800/ 463 65 82 und ist Mo-Do von 9-19.30 Uhr erreichbar, Fr. 9-13 Uhr.



Wegen der Sozialversicherungsnummer kannst du auch bei deiner Krankenkasse nachfragen.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Fachbereiche/02_arbeitgeber_steuerberater/04_meldeverfahren_deuev/05_sv_ausweis/sozialversicherungsausweis.html

- Vertrag über Vermögensbildung

Diesen Vertrag kannst/musst du nur vorlegen, wenn dein Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen bezahlt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6genswirksame_Leistung

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-07/faq-vermoegenswirksame-leistungen

Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Meines Wissens Bausparverträge und Fondssparen.

Wenn du solch einen Vertrag noch nicht abgeschlossen hast, kannst du ihn nicht vorlegen.
Aber aufpassen => rückwirkend bezahlt dein Arbeitgeber keine vermögenswirksame Leistungen.
Wenn du am 1.8. anfängst und erst zum 1.10. einen Vertrag abschließt, bekommest du erst ab 1.10. von ihm Zuschüsse für diesen Vertrag bezahlt.
August und September sind also futsch.

==> willst du also VL anlegen, dann wende dich bitte an die Bausparkasse deines Vertrauens oder an die Bank deines Vertauens und erkläre denen, dass du ab X.X.2013 eine Ausbildung machst und dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen in Höhe von XX EUR mtl. bezahlt.
Sie sollen dir ein Angebot dafür machen.

Lass es dir genau erklären und wäge ab, bevor du einen Vertrag abschließt.

Mein Vorschlag wäre: Die VL des Chefs nimmt man mit (mindestens in der Höhe, die der Chef bezahlt. Und je nach dem, wie deine finanziellen Möglichkeiten sind, kannst du den Betrag aufrunden. Nach 7 Jahren steht dir dann dieses Geld zur Verfügung).
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Antwort von Waldfee1 | 20.04.2013 - 15:06
Ist die Frage dein Ernst. Wenn du wirklich bereits 21 Jahre bist, so wie es im Profil steht, solltest du diese Dinge eigentlich wissen.

*Vertrag über Vermögensbildung
Dieser wird dir vom Arbeitgeber zu geschickt oder vorgelegt und du brauchst ihn bloß noch zu unterschreiben. Aber so viel ich weiß ist so ein angebotener Vertrag vom Arbeitgeber nicht verpflichtend.

*Bescheinigung über Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse
Bei deinem Alter bist du wahrscheinlich nicht mehr familienversichert und hast deshalb eine eigene Krankenkasse und a rufst du einfach an und bittest darum dir für eine Ausbildung zu bestätigen, dass du seid ... Mitglied in dieser Krankenkasse bist (kostenlos). Aber in der Regel reicht auch eine Kopie der Krankenversicherungskarte.

*Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012 oder 2013
Kannst du nur vorlegen, wenn du bereits davor irgendwo anders geschafft hast

*Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
Sollte jeder Mensch bei sich führen. Und diesen kannst du einfach kopieren. Sollte eine beglaubigte Kopie erforderlich sein, einfach bei einer öffentlichen Stelle kopieren und beglaubigen lassen (Kosten dann so ca. 10,00 EUR).

*Kopie vom Sozialversicherungsausweis (falls vorhanden)
hier gilt das Gleiche, wie beim Personalausweis


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Antwort von cleosulz | 20.04.2013 - 15:22
@ Waldfee

Den Vertrag über die Vermögensbildung bekommt man nicht vom Arbeitgeber.

Diesen Vertrag muss man selbst abschließen und dann dem Arbeitgeber vorlegen.
Es ist jedoch keine Pflicht, so etwas zu tun.
Jedoch verzichtet man dann jedoch auf den Zuschuss des Arbeitgebers, sofern er dazu tariflich verpflichtet ist oder dies freiwillig bezahlt.

Wir sprechen hier von => bis zu 40 EUR pro Monat

Zitat:
Wer vermögenswirksame Leistungen erhalten will, muss einen entsprechenden Fonds auswählen und bei seiner Sparkasse oder Bank einen VL-Vertrag abschließen.
Der Vertrag wird anschließend dem Arbeitgeber vorgelegt, der künftig jeden Monat einen Sparbeitrag überweist.
Das Geld fließt sechs Jahre, anschließend bleibt es ein weiteres Jahr liegen.
Nach Ablauf haben die Sparer ihr neues Vermögen einschließlich der bereits angelaufenen Zinsen zur freien Verfügung.

Auf jährliche Einzahlungen von 400 Euro in einen Fondssparplan gibt es zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage von 20 Prozent – also 80 Euro geschenkt vom Fiskus.

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Antwort von Waldfee1 | 20.04.2013 - 15:31
Sagst du, aber ich habe meinen vom Arbeitgeber vorgelegt bekommen und ich kenne noch weitere denen es so ergangen ist.


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Antwort von cleosulz | 20.04.2013 - 15:38
Was hat dir dann dein Arbeitgeber "vorgeschlagen" - wie du das Geld anlegen sollst?
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