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Philosophie-Kant-Maxime-praktisches Gesetz

Frage: Philosophie-Kant-Maxime-praktisches Gesetz
(keine Antwort)


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Brauche dringend hilfe :oops::

Aufgabe A:Erkläre, warum Kants Maxime "mein Vermögen durch alle sichere Mittel zu vergrößern.
", nach Kant, nicht gültig ist.

Aufgabe B:" Der Text gibt Informationen darüber, wie der kathegorische Imperativ genutzt werden soll, um die eigenen Handlungen auf moralische Wertigkeit zu überprüfen. Versuche dies auf die "Lüge" und ein weiters, selbst gewähltes Beispiel zu übertragen. Erläutere jeweils, warum die Handlungen "gut" oder "schlecht" sind nach Kant."

Aufgabe C: Stelle Kants Theorie klar und bring sie in den zusammen hang mit der Aussage des vorliegenden Textes.

" Welche Form in der Maxime sich zur allgemeinen Gesetzgebung schicke, welche nicht, das kann der gemeinste Verstand ohne Unterweisung unterscheiden. Ich habe z. B. es mir zur Maxime gemacht, mein Vermögen durch alle sichere Mittel zu vergrößern.
Jetzt ist ein Depositum in meinen Händen, dessen Eigenthümer verstorben ist und keine Handschrift darüber zurückgelassen hat. Natürlicherweise ist dies der Fall meiner Maxime. Jetzt will ich nur wissen, ob jene Maxime auch als allgemeines praktisches Gesetz gelten könne. Ich wende jene also auf gegenwärtigen Fall an und frage, ob sie wohl die Form eines Gesetzes annehmen, mithin ich wohl durch meine Maxime zugleich ein solches Gesetz geben könnte: daß jedermann ein
Depositum ableugnen dürfe, dessen Niederlegung ihm niemand beweisen kann. Ichwerde sofort gewahr, daß ein solches Princip, als Gesetz, sich selbst vernichten würde, weil es machen würde, daß es gar kein Depositum gäbe. Ein praktisches Gesetz,was ich dafür erkenne, muß sich zur allgemeinen Gesetzgebung qualificiren; dies ist ein identischer Satz und also für sich klar. Sage ich nun: mein Wille steht unter einem praktischen Gesetze, so kann ich nicht meine Neigung (z. B. im gegenwärtigen Falle meine Habsucht) als den zu einem allgemeinen praktischen Gesetze schicklichen Bestimmungsgrund desselben anführen; denn diese, weit gefehlt, daß sie zu einer allgemeinen Gesetztgebung tauglich sein sollte, so muß sie vielmehr in der Form eines allgemeinen Gesetztes sich selbst aufreiben."



Ist sehr viel daher würd ich mich auch über Stichwortartige Antworten freuen, damit ich so in etwa damit selbst mein Text zusammenkleistern kann.
Viele liebe Grüße Ursula
Frage von Ursuline (ehem. Mitglied) | am 17.01.2013 - 14:38





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