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Strafvollzug im 17/18 Jh/kann mir einer den satz erkläreN?

Frage: Strafvollzug im 17/18 Jh/kann mir einer den satz erkläreN?
(8 Antworten)


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In der zweiten Hälfte des 18.Jahrhunderts beginnen sich grundlegende Veränderungen in der Justiz abzuzeichnen.
Der öffentliche Strafvollzug tritt als Zeremoniell der Strafe, als körperliche Sühne für begangene Verbrechen, zunehmend in den Hintergrund, und das Verhältnis von Öffentlichkeit und Geheimhaltung beginnt sich umzudrehen.


Quelle:http://www.gah.vs.bw.schule.de/leb1800/straf.htm
Frage von anitaimama (ehem. Mitglied) | am 29.08.2010 - 12:46


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Antwort von John_Connor | 29.08.2010 - 12:51
Dass sich das Gericht hinter verschlossenen Türen berät.
Mit körperlicher Sühne sind sicherlicl Strafen wie Peitschenschläge etc gemeint, die nicht mehr verwendet wurden.


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Antwort von anitaimama (ehem. Mitglied) | 29.08.2010 - 12:58
Ist das nicht so gemeint
dass die Verbrechen jetzt öffentlich verhandelt, während sie vorher oft geheim abgehandelt wurden.
?


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Antwort von John_Connor | 29.08.2010 - 12:59
Zitat:
zunehmend in den Hintergrund


andersrum^^
_______________


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Antwort von anitaimama (ehem. Mitglied) | 29.08.2010 - 13:09
Ahh danke=)
und es werden noch der Prozess und das Urteil immer häufiger öffentlich ? so ist das doch gemeint oder ?Und das Verbrechen wird hgeheim gemacht?
Das hab ich ausversehen vergessen mitauzuschreiben :(

In der zweiten Hälfte des 18.Jahrhunderts beginnen sich grundlegende Veränderungen in der Justiz abzuzeichnen. Der öffentliche Strafvollzug tritt als Zeremoniell der Strafe, als körperliche Sühne für begangene Verbrechen, zunehmend in den Hintergrund, und das Verhältnis von Öffentlichkeit und Geheimhaltung beginnt sich umzudrehen. Jetzt werden der Prozeß und das Urteil immer häufiger öffentlich, die Vollstreckung tritt dagegen in den Hintergrund.


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Antwort von John_Connor | 29.08.2010 - 13:13
Der zweite Satz ist doch ziemlich selbstklärend, oder?^^


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Antwort von anitaimama (ehem. Mitglied) | 29.08.2010 - 13:17
Ja schon aber wieso steht dann dort
"Jetzt werden der Prozeß und das Urteil immer häufiger öffentlich, die Vollstreckung tritt dagegen in den Hintergrund. "

also wirds öffentlich gemacht?^^


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Antwort von JuliEen (ehem. Mitglied) | 29.08.2010 - 13:46
ne da steht das diese öffentlichen Strafen langsam in den Hintergrund treten


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Antwort von JuliEen (ehem. Mitglied) | 29.08.2010 - 13:50
hehe ;D also nicht ne sondern ja genau wie du es schon sagtest öffentliche Strafe im Hintergrund und Prozess eher öffentlich

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