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Arbeitsrecht: verstehe es nicht

Frage: Arbeitsrecht: verstehe es nicht
(3 Antworten)

 
ich verstehe, den in Anführungsstrichen, Absatz/Text leider nicht, kann mir jemand evtl. erklären was damit gemeint ist?


"Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersproche, und hat der Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz Klage auf Feststellung erhoben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist", so muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits weiterbeschäftigen.
GAST stellte diese Frage am 26.10.2009 - 20:26


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Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 26.10.2009 - 20:57
Wenn der Betriebsrat gesagt hat,
dass die Kündigung nicht in Ordnung ist, und zwar innerhalb der Frist und in der Form, die so ein Widerspruch haben muss, und wenn dann noch derjenige, dem gekündigt werden soll, geklagt hat, damit festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis weiter bestehen bleibt, obwohl die Kündigung ausgesprochen wurde, so muss der Arbeitgeber...

Ist es so verständlicher?


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Antwort von matata | 26.10.2009 - 20:58
Ein Arbeitnehmer, dem der Betriebsrat versichert hat, dass die Kündigung des Arbeitgebers nicht frist- und nicht ordnungsgemäss war, hat ein Recht auf Weiterbeschäftigung, wenn er das will. Erst wenn der Rechtsstreit rechtskräftig abgeschlossen wurde, erlischt dieses Recht.
________________________
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Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 26.10.2009 - 21:17
Nein, bei "frist- und ordnungsgemäß" geht es nicht um die Kündigung, sondern um den Widerspruch des Betriebsrats.
Die Kündigung wird hier als "ordentlich" beschrieben, womit wahrscheinlich das Gegenteil von außerordentlich gemeint ist.

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