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Referat: Der Bundestag

Alles zu Demokratie und andere Staats- und Regierungsformen

Der Bundestag


Mit dem Begriff Verfassungsorgane werden alle die Institutionen im Staat gekennzeichnet, die organisatorisch und funktionell in der Verfassung verankert und an der Gesamtwillensbildung des Staates beteiligt sind. Die fünf ständigen Vefassungsorgane sind nach dem Grundgesetz der Bundestag, der Bundesrat, der Bundespräsident, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht. Daneben gibt es noch zwei nichtständige Verfassungsorgane: den Gemeinsamen Ausschuss und die Bundesversammlung.

Allgemein:
- Bundestag zentrale Bedeutung in der Demokratie
- vom Volk auf vier Jahre gewähltes Repräsentativorgan
- Wahl erfolgt direkt oder über Landeslisten
- Neu gewählte Bundestag tritt spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammen (Art.39.Abs.2 GG)
- Erst dann endet alte Wahlperiode
-> parlamentlose Zeit wird vermieden

Organisationen des Bundestages:
1.Die Fraktionen
- Teil einer Partei, der im Parlament personell vertreten ist
- Minimum muss Partei über 5% der tatsächlichen Sitze im BT verfügen um Fraktion zu gründen
- Stellen Bundestagspräsidenten und dessen Vertreter auf
- Können Gesetze und Anträge in Plenum einbringen
- F. können nur aus den Mitgliedern einer Partei gebildet werden
2.Das Präsidium
- Vorsitz: älteste Abgeordnete
- Wählt in erster Sitzung Bundestagspräsidenten und dessen Stellvertreter
- Präsident und Vertreter bilden Präsidium
- Bundestagspräsident protokollarisch zweite Position im Staat ein
- Bundestagspräsident in absoluter Mehrheit gewählt
- Amtsdauer: eine Legislaturperiode
- Aufgaben: - Sitzung leiten
-> Hausrecht (Ermahnt Abgeordnete)
-> Vertritt Bundestag nach Außen
-> Dienstherr aller Bundestagsbeamten
3.Der Ältestenrat
- gebildet aus Präsidium und 23 Vertreter aus Fraktionen
- Aufgaben: - Beratung des Präsidenten bei der Interpretation der
Geschäftsordnung
-> Regelung der inneren Angelegenheiten, wie z.B. die Aufteilung von
Räumen
-> Festlegung des Arbeitsplanes des Bundestages
4.Das Plenum
- Versammlung aller Abgeordneten
- Aufgabe: Gesetze beraten und beschließen
- Für einzelnen Abgeordneten P.= Bühne auf der er sich öffentlichkeitswirksam präsentieren kann
5.Die Ausschüsse
- müssen sich mit Fragen auseinandersetzten, wofür Parlament keine Zeit
- Arten: - Ständige Ausschüsse (Angelegenheiten der EU, Auswärtige Angelegenheiten,
Verteidigung und Petitionsausschüsse)
o Sonderausschüsse (für vorübergehende Angelegenheiten)
o Untersuchungsausschüsse (sollen Regierung und Verwaltung kontrollieren und deren Fehler aufdecken)
o Enquetekommissionen (nicht BT-Angehörige; sollen komplexe Themen durchdringen lassen)
o Sonstige Ausschüsse

Abgeordnete:
- Eintritt über direkte Wahl der Erststimme oder Zweitstimme
- Parteien nominieren sie
- Statusrechte: - nach Art.38.Abs1GG Vertreter des ganzen Volkes
-> An Aufträge und Weisungen nicht gebunden
-> definiert freie Mandat
-> nach Art.46 GG zwei Herausgehobene Rechte
1.Recht der Indemnität ( Keine Strafe für Äußerungen, vor& nach Amtszeit)
2.Recht der Immunität (Straftaten gegen sie dürfen nur verfolgt werden wenn das Parlament zustimmt)
-> nach Art.48.Abs.1 GG darf Urlaub nehmen
-> Diäten sind für alle gleich
-> Bekommen Übergangsgeld um beruflichen Wiedereinstieg leichter zu machen
-> Neben Steuerpflichtigen Diäten, nichtsteuerpflichtige Kostenpauschale von 3400¤ (für: Unterkunft bei BT, Büro im Wahlkreis und Sonstiges)
-> Zusätzlich Amtsausstattung: Büro im BT, unentgeltliche Benutzung Verkehrsmittel, Inlandsflüge, Leistungen des Parlaments wie Telefonkosten)
- Tätigkeitsfelder: - Rederecht
>;Teilnahme an Sitzungen des BT
>;Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen
>;Recht auf Anträge und Einbringungen von Initiativen
>;Fragerecht gegenüber der Regierung
>;Fraktionsbildung zusammen mit anderen Abgeordneten
- Sozialstruktur: Qualifizierte Schulbildung

Aufgaben:
1.Wahl
- Wahl des Bundestagspräsidenten und Bundeskanzlers
- Wählt Hälfte der Bundesrichter über Wahlmännerausschuss
- Den Wehrbeauftragten und den Präsidenten des Rechnungshofes
- Den Gemeinsamen Ausschuss im Verteidigungsfall
- Hälfte der Mitglieder im Vermittlungsausschuss
- Bundespräsidenten zusammen mit Bundesratsmitgliedern in Bundesversammlung
- Datenschutzbeauftragten
- Kann Regierung mit Misstrauensvotum absetzten
2.Kontrolle der Regierung
- keine genauen Kontrollfunktionen
- wenn über Anträge gestellt
o Kleine, Große Anfrage
o Mündliche Anfrage
o Aktuelle Stunde
o Kernzeitdebatte
o Petition
3.Gesetzgebung
- Unterschied zwischen einfachen und zustimmungspflichtigen Gesetzen
- Gesetzesinitiative: - Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung dürfen
Gesetzesinitiative in BT einbringen
>;Gesetzesentwurf vom BT benötigt Fraktionsstärke (34 Abgeordnete)
- Gesetzesentwurf: - GE kommt von Regierung
>;Ministerbürokratie wertet politische Stimmungen und Notwendigkeiten aus, die nach gesetzlichen Regelung oder nach Änderung des bestehenden Gesetzeslage verlangt
>;Entwurf wird nach Rücksprache mit Bundeskanzleramt ins Bundeskabinett eingebracht, dort diskutiert und auf Realisierungsmöglichkeiten überprüft
- Einbringung d. Entwurfes: - Gesetzesvorlagen der Regierung werden durch
Bundesrat überstellt und umgekehrt
o Erste Lesung des Bundestages entscheidet ob Entwurf an Ausschüsse überwiesen oder bereits abgewiesen
o Dieser beginnt mit seiner Arbeit
o Ergebnisse der Ausschusssitzungen werden Plenum mitgeteilt
- Ausschussberatung: - betrifft Entwurf mehrere Ausschüsse- gibt es mehrere Gremien
>;Diese benennen Berichterstatter der Ergebnisse und Einwende der Arbeit formuliert
- Zweite und Dritte Lesung: - Änderungen der Ausschussberatung in Plenum

eingebracht
>;In dritten Lesung können nur noch Fraktionen Änderungen einbringen
>;Gesetz vom Bundestag mehrmals einheitlich angenommen -> Übergabe an Bundesrat (da Gesetz für all 16Länder)
>;Bei Zustimmung zurück an Bundesregierung
4.Kommunikative Funktion: - BT steuert durch seine Debatten politische
Kommunikation zwischen Abgeordneten und Regierungsmitgliedern
1.Artikulation (Aktuelle Interessenlagen der Bevölkerung Eingang in politische Arbeit finden; Interessen nicht nur im Wahlkampf sondern auch in täglichen parlamentarischen Arbeit repräsentieren)
2.Kommunikation (zwischen Bürgern und Abgeordneten durch Wahlkreissprechstunden)
3.Legitimation (Politische Entscheidungen dann legitim wenn Artikulation und Kommunikation bei Bürger Interesse finden; Wahldebatte sollte mit späteren Aktionen übereinstimmen)

Die Wahl:
- Wahlen sind Prüfstein für politisches System
- Es gibt Wahlen mit Wettbewerbscharakter und eine dem System bestätigende Rolle zukommt
- Wahlsysteme: 1. Mehrheitswahl
>;Relative und Absolute Mehrheit
>;Absolut: Kandidat muss mehr als 50% Stimmen haben
>;Relativ: Gewinner der mit Mehrheit
2. Verhältniswahl
-> Vorraussetzung: Kandidatenlisten
-> Offene und geschlossene Liste
-> Offene: Wähler hat mehrere Stimmen
-> Geschlossene: Wähler hat nur eine Stimme; kommt nur der Partei zugute
-> Parteien stehen im Mittelpunkt
-> Bestimmt Sitzverteilung
- Wahl nach Artikel 20.Abs.2 GG: - Allgemein (Jeder ab 18, Ohne geistige oder psychische
Störung, mit Staatsangehörigkeit)
- Unmittelbar (Abgeordnete direkt vom Volk gewählt)
- Frei (keinen Wahlzwang)
- Gleich (jede Stimme gleiches Gewicht)
Geheim (Nur Wähler darf wissen, wen er wählt)

Bundestagswahlen:
- wurde versucht Vorteile beider Wahlsysteme im personalisierten Verhältniswahlrecht mit geschlossenen Listen zu kombinieren
- Wahl festgelegt nach Verhältniswahlrecht
- Jeder hat zwei Stimmen
- Prozentuale Anteil der Zweitstimmen legt Anzahl der Sitze einer Partei im Bundestag fest
- Erststimme dient der Direktwahl des Abgeordneten
- Hälfte der Sitze wird über Erststimme verteilt
- Anzahl der Sitze: - Sitzanzahl wird durch Wahlkreiseinteilung festgelegt
>;Bundestag hat Mindeststärke von 598 Sitzen
- Stimmverteilungsmethode: - Hare- Niemeyer- Verfahren
Anzahl der Sitze x Gesamtzahl der gültigen Zweitstimme einer Partei
abgegebene gültige Stimmen aller mandatsberechtigten Parteien
- Sperrklausel und Grundmandate: - für Mandatsberechtigung mind. 5% der
>;Zweitstimmen
- Oder drei Direktwahlkreise (Grundmandate)
- 5%-Klausel 1949 Eingeführt
- 1953 Bundesweit ausgedehnt
- Seit 1997 feste Regelung
- Überhangmandate: - prinzipiell gelangen Wahlkreisgewinner direkt in BT
>;Verteilung über Liste der Gesamtzahl der Abgeordneten steht fest
>;Kann passieren, dass mehr Mandate über Erststimme als Anzahl
in Zweitstimme
>;Partei mehr Mandate als Sitze, erhöht sich Anzahl der Sitze im Bundestag
- Gewichte der Stimmen: - Zweitstimme entscheidet über Zusammensetzung des
Parlaments
o Erststimme dient Bestimmung der personellen Besetzung zum. Hälfte der Fälle
Inhalt
Ein ausführlicher Vortrag über den deutschen Bundestag.
-Aufgaben
-Wahlen
-Organistaion
-Aufgaben

Quellen:
- Fischer Abiturwissen (1109 Wörter)
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