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Regierungsorgane der Bundesrepublik Deutschland

Alles zu Demokratie und andere Staats- und Regierungsformen

Bundespräsident:


- Repräsentation Deutschlands nach innen & außen
- Unterzeichnung völkerrechtlichen Verträgen, neue Gesetze
- Ernennt Bu'richter, Bu'minister, Bu'beamte, Offiziere& Unteroffiziere
- Kann Straftäter begnädigen
- BU'Kanzler ernennen nach 3. Wahlgang, oder Neuwahlen
- Bei Vertrauensfrage gegen Bu'kanzler den Bu'Tag auflösen
Rahmenbedingungen:
- Alle 5 Jahre von BU'versammlung gewählt
- Min. 40 Jahre alt
- Dt. Staatsbürger
Bundesregierung: Prinzipien der Kabinettsarbeit:
- Kanzlerprinzip: Bu'Kanzler bestimmt die Richtlinien der Politik & trägt dafür Verantwortung
- Ressortprinzip: Jeder Bu'minister leitet seinen Geschäftsbereich & trägt dafür Verantwortung
- Kollegialprinzip: Bei Meinungsverschiedenheiten wird innerhalb des Kabinetts per Mehrheitsentscheid abgestimmt
Bundeskanzler:
- Rahmen für das Regierungshandeln
- Absprachen mit Regierungspartnern
- Die Bundeskanzlerin entscheidet auch über ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter(Artikel 69 GG).
- Mithilfe der Vertrauensfrage kann sich die Bundeskanzlerin vergewissern, ob ihre Politik vom Bundestag unterstützt wird (Artikel 68 GG).
Wahl:
- Der Bundespräsident schlägt nach Gesprächen mit den Bundestagsfraktionen eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor.
- Neuwahl mit BU'tag alle 4 Jahre
Bundesminister: In Deutschland leitet ein Bundesminister ein Bundesministerium in eigener Verantwortung im Rahmen der Richtlinien des Bundeskanzlers. Gemeinsam mit dem Bundeskanzler bilden die Bundesminister die Bundesregierung.
Bundesversammlung: Bu'Tag+ gleiche Anzahl Delegierter der BU'Länder
Bundesverfassungsgericht: "Hüter der Verfassung": Überprüfung des Schutzes der Grundrechte & Rechtmäßigkeit und Erhaltung der Verfassung
- Verfassungsbeschwerde: Jeder Bürger kann klagen, wenn er seine Grundrechte verletzt sieht
- Normenkontrolle: Überprüfung von Gesetzen auf die Verfassungsmäßigkeit
- Organstreitigkeiten: Klären von Streitigkeiten zw. Verfassungsorganen
- Parteienverbote: extreme & verfassungsfeindliche Parteien können verboten werden
Zusammensetzung: "Zwillingsgericht" - 2 Senate mit je 8 Richtern;
Richter: Amtszeit 12 Jahre (ohne Wiederwahl) 40-68 Jahre
Bundestag:
Regierende Mehrheit: Opposition
Beschließt den Haushalt
Wahl des Bu'Kanzlers
Genehmigung internationaler Verträge Kontrolle der BU'wehr
Kann mit konstruktivem Misstrauensvotum einen neuen Bundeskanzler wählen
Untersuchungsausschuss
Kleine/große Anfragen stellen
Gesetze einbringen, Formulierung von Gesetzesvorlagen in Ausschüssen, Repräsentation, Vermittlung zw. Regierungen & Öffentlichkeit
Bundesrat: Länderkammer, die Interessen der 16 Bu'Länder gegenüber dem Bu'tag & Bu'regierung vertritt
Aufgaben:
- Gesetzesinitiative
- Gesetzesentwürfe der BU'Regierung kontrollieren Einspruch durch Vermittlungsausschuss
- Kontrolle & Korrekturfunktion
- Entscheidungsprozess europ. Rat
Besetzung:
- 3-6 Bundesland-Mitglieder
- Kein Stimmensplitting, Auswahl intern
- Schwache demokratische Legitimation
Landesregierungen: Die Landesregierung besteht aus dem Regierungschef und einer bestimmten Anzahl von Ministern
Landtage: Sammelbegriff für die Parlamente der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Im Grundgesetz (Art. 28, Art. 54 Abs. 3 GG) werden die Landesparlamente allgemein als Volksvertretungen der Länder bezeichnet.
Lobbyist:
Der Zusammenschluss von Personen/ Organisationen zur Vertretung gemeinsamer Interessen gegenüber Dritten. Sie versuchen politische Entscheidungen zu beeinflussen, ja sogar Gesetzesentwürfe des Interessenverbandes auszuarbeiten. Hierfür benötigen Sie Kontakt zu PoltikernVeranstaltungen
BU'Regierung: Direkter Kontakt
Bundestagsabgeordnete: Einladung zu Veranstaltungen, Druck: Antiwahl-Werbung, Unterstützung des Wahlkampfes
Ministerialbürokratien: stellen Personal & Mitarbeiter in Ministerien, Beeinflussung der öffentlichen Debatte
Volksentscheid auf Bundesebene: Vorschlag des Vereins "Mehr Demokratie":
1. BürgerInnen erarbeiten Gesetzesvorschlag
2. Volksinitiative 100.000 Unterschriften
3. Behandlungen des Entwurfes im BU'Tag
4. Volksbegehren (1.000.000 Unterschriften)
5. Bei Erfolg des Volksbegehren: Erneute Behandlung im BU'Tag.
Ablehnung BU'Tag Volksentscheid (BU'Tag gibt einen alternativen Vorschlag)
6. Abstimmungsbuch (Pro/Contra) für alle Stimmberechtigte
7. Volksentscheid (Mehrheit entscheidet)

PRO CONTRA
- Volk entscheidet
- Hürde wäre groß genug, um Meinung von Minderheiten einzudämmen
- Interesse der Bevölkerung an polit. Fragen würde wachsen
- Bundestag könnte immer einen verantwortungsvollen Alternativvorschlag anbieten - Einschätzung/ Wissen der Wähler nicht qualifiziert
- Extreme Gruppen/ Populistische Meinung könnten sich durchsetzen
- Verantwortungslose Entscheidungen
- Streitfragen in der Gesellschaft
- Minderheiten werden übergangen
Inhalt
Dies ist eine Zusammenfassung der Regierungsorgane Bundesrepublik Deutschland für die 10. Klasse in Sozialkunde bzw. POWI. (612 Wörter)
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von sunny97
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