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Wahlen Deutschland/ Sitzplatzverteilung-> Gemeinschaftskunde

Frage: Wahlen Deutschland/ Sitzplatzverteilung-> Gemeinschaftskunde
(5 Antworten)

 
Hey Leute,

ich schreib morgen eine GK abreit und bilck das mit der Sitzplatzverteilung im bundestag nicht! also erstimme und überhangsmandat hab ich geblickt! nur ich finde auf folgende fragen KEINE antwort:
(immer wahlen in deutschland)
-> Hat jedes bundesland eine bestimmt sitzpaltzanzahl im Bundestag?
-> was passiert wenn ein überhangsmandat stirbt?
-> wer macht die rangliste der politiker vom bundesland, die dann in den bundestag kommen?
-> was ist der unterschied zwischen landtag und bundestag?


vil. könnt ihr mir ja die ein oder andere frage beantworten! wäre voll cool!
thx im vorraus!
GAST stellte diese Frage am 02.04.2009 - 18:41


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Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 02.04.2009 - 18:42
öhm
ich schlag mal www.bpb.de vor. hilft mir jedenfalls immer...

 
Antwort von GAST | 02.04.2009 - 18:49
da surf ich auch schon ne weile, find aber net sooo viel brauchbares -.-


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Antwort von cleosulz | 02.04.2009 - 21:23
www.bundestag.de/blickpunkt/104_spezial/0506e/0506e016.html

Zum Thema: Was passiert wenn ein Überhangmandat stirbt (gemeint ist wohl ein Abgeordneter, der durch ein Überhangmandat in den Bundestag kam):
www.bundestag.de/dasparlament/2008/14-15/kehrseite/20000697.html

Der Landtag ist für die verschiedenen Bundesländer verantwortlich. Für Gesetze auf Landesebene ect.

Der Bundestag ist für das ganze Land (die BRD)verantwortlich und für die Umsetzung der Bundesgesetze.

Aufgaben des Bundes: z. B. Bundeswehr
Aufgaben der Länder: z. B. Schulen

Aufgabe des Landtages: Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Er übt die gesetzgebende Gewalt aus und kontrolliert die vollziehende Gewalt. Er behandelt öffentliche Angelegenheiten."
.... eben auf Länderebene

Aufgabe des Bundestages:

Der Bundestag wird vom Volk gewählt und ist der Ort, an dem unterschiedliche Auffassungen über den richtigen politischen Weg formuliert und diskutiert werden.

Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit.

Die Abgeordneten entscheiden auch über den Bundeshaushalt und die Einsätze der Bundeswehr im Ausland.

s. auch: www.bundestag.de/parlament/funktion/index.html

Eine weitere wichtige Aufgabe des Bundestages ist die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers.
Auf Länderebene ist es dann: Wahl des Ministerpräsidenten des jeweiligen Bundeslandes usw.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 02.04.2009 - 22:26
THX...
kann mir noch einer das beantworten, bzw. weiß überhaupt einer, was ich mein?!

wie sieht das aus: wie viele sitze haben die politiker von BA-WÜ?! haben die eine bestimmte anzahl, oder werden zB alle prozente der SPD von ganz deutschland zusammengezählt, ausgerechnet, wieviele sitze das sind und von denen sitze wie viele von einem bundesland, oder wird gesagt: Ba-Wü bekommt von vornerein zB 30 Sitze, und diese werden dann aufgeteilt?!


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Antwort von cleosulz | 02.04.2009 - 23:27
Für die Mehrheitswahl (Erststimme) wird das Gebiet der Bundesrepublik in Wahlkreise mit in etwa gleicher Wähleranzahl eingeteilt. Die Anzahl der Wahlkreise (299) entspricht der Hälfte der gesetzlichen Sitzanzahl (598 Sitze) im Bundestag. Gewählt ist der Kandidat, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält (Direktmandat).

Bei der Verhältniswahl (Zweitstimme) sind alle Kandidaten einer Partei auf der Landesliste in einer von der Partei festgelegten, für den Wähler unveränderlichen Reihenfolge aufgeführt. Je höher der Listenplatz, desto wahrscheinlicher ist ein Kandidat erfolgreich.

siehe auch: staatsrecht.honikel.de/de/bundestag.htm

Die 598 Mandate des Bundestages werden nach der Einwohnerzahl auf die 16 Länder verteilt. So erhält Nordrhein-Westfalen als größtes Bundesland 128 Mandate, Bremen als kleinstes vier Mandate. Baden-Württemberg erhält zunächst einmal 74 Mandate. (Wahlkreise und damit die Zahl der Direktmandate werden nach Einwohnerrelationen gebildet.) Dann wird in jedem Land entsprechend dem Zweitstimmenanteil errechnet, wie viele Abgeordnete jede Partei in den Bundestag entsenden kann.

Überhangmandate:
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei so wenige (Zweit-)Stimmen erhalten hat, dass ihr proportional weniger Mandate zustehen, als sie aufgrund von Direktmandaten erhielt. Diese „Überhangmandate“ (für die fehlenden Stimmen) verbleiben bei der Partei.

Bei der Bundestagswahl entstehen Überhangmandate in Ländern, in denen einer Landesliste weniger Mandate nach Zweitstimmen zustehen als sie (aufgrund ihrer Erststimmen) Direktmandate erhalten hat.


Scheidet ein Abgeordneter aus, der durch ein Überhangmandat einen Sitz im Deutschen Bundestag erhalten hat, wird dieses Mandat nicht nachbesetzt.

lies auch das mal durch: drichter.com/1_neuigkeiten/Wahlverfahren.doc
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