Referat: Personalvertretung
Personalvertretung
Die Personalvertretung Vertritt die Arbeiter, Angestellten und Beamte einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (z.B. die Polizei, Post) Das kann man sich so vorstellen wie ein Klassensprecher die Klasse vertritt oder die Politiker das Volk. Die Personalvertretung ist vergleichbar mit der Arbeitnehmervertretung in den Betrieben der Privatwirtschaft (ein Betrieb der Privatwirtschaft ist z.B. VW oder BASF (Chemiekonzern im Süden).
Verfassungsrechtliche Grundlagen
Das Grundgesetz erwähnt das Personalvertretungsgesetz im öffentlichen Dienst nicht. Die Landverfassung NRWs auch nicht.
1952 kam das Betriebsverfassungsgesetz raus. Das Gesetz gilt nur für die Beschäftigten der Privatwirtschaft, nicht für die öffentlichen Verwaltungen.
Daraus ergab sich die öffentlich-rechtliche Konzeption der Personalvertretung.
Personalvertretungen sind öffentlich-rechtliche Institutionen. Das erlaubt den Ländern eigene Gesetze zu erlassen. Regelungen für die Länder durch den Bund sind nur als Rahmenregelungen zulässig.
Gemeinsame Personalvertretungen für Angestellt, Arbeiter und Beamte widersprechen nicht den Grundgesetzen des Berufsbeamtentums. Das Gruppenprinzip gibt den Angestellten, Arbeitern und Beamten bestimmte Sonderrechte.
Geltungsbereich des Personalvertretungsrechtes
Das Personalvertretungsrecht gilt für die öffentlich-rechtlichen Rechtsträger, bei denen Personalräte zu bilden sind. Das sind im Bund der Bund, Anstalten (für Arbeit) und Stiftungen des öffentlichen Rechts (z.B. Ersatzkassen in der gesetzlichen Krankenversicherung). Im Land sind das die Dienststellen des Landes und der Kommunale Sparkassen.
Entscheidend ist im Einzelfall die Rechtsform der Organisation. Ist sie eine des öffentlich-rechtes, dann gilt das Personalvertretungsgesetz, ist sie eine der privat-rechtes gilt das Betriebsverfassungsgesetz.
Für die in Deutschland liegenden internationalen Verwaltungen gilt das Personalvertretungsgesetz nicht.
Das Personalvertretungsrecht gilt nicht für die Kirchen.
Ohne weiteres ist das Personalvertretungsrecht auf die Soldaten nicht anzuwenden. Sie wählen Vertrauensleute nach den besonderen Vorschriften. Auch Wehrpflichtige wählen Vertrauensleute. Das Personalvertretungsgesetz gilt nicht für Zivildienstleistende.
Inhalt
Referat über "Personalvertretung" und deren Grundlagen und Geltungsbereiche.
Gliederung:
- Personalvertretung
- Verfassungsrechtliche Grundlagen
- Geltungsbereich des Personalvertretungsrechtes
(Sozialwissenschaften, ) (328 Wörter)
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- Verfassungsrechtliche Grundlagen
- Geltungsbereich des Personalvertretungsrechtes
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