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Referat: Die Krankenversicherung

Alles zu Arbeit und Beruf

Finanzierung der Krankenversicherung


Die Krankenkasse wird, wie bei der Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung auch, mittels Beiträge finanziert. Diese machen einen bestimmten Prozentsatz vom Lohn bzw. Gehalt des Arbeitnehmers aus. Wer mehr verdient, zahlt also automatisch mehr und finanziert auf diese Weise die Ausgaben für Arbeitnehmer mit, die weniger verdienen. Der Prozentsatz variiert von Kasse zu Kasse zwischen ca. 13% und 15%. Dieser Satz wird jedoch nicht komplett vom Lohn/Gehalt abgezogen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Kosten jeweils zur Hälfte.
Eine Sonderrolle nehmen hier die sogenannten Mini-Jobber ein, deren Verdienst im Höchstfall 400,- € beträgt. On diesem Fall zahlt der Arbeitgeber in der Regel den Beitrag allein.
Beitragsbemessungsgrenze: Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet in der Krankenkasse versichert zu sein. Es gibt jedoch eine Versicherungspflichtgrenze. Wer mit seinem Lohn/Gehalt über dieser sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann sich weiter- oder privatversichern. Diese Grenze wird zu Beginn jeden Jahres an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst. Der Ausstieg aus der gesetzlichen Krankenversicherung sollte aber gut überlegt sein! Denn wer einmal ausgestiegen ist, kann nicht wieder Mitglied werden. Der Beitragssatz wird in der privaten Krankenversicherung danach berechnet, wie hoch das Krankheitsrisiko bei dem betreffenden Versicherten liegt.
Familienversicherung: Ehepartner und Kinder eines festen Kassenmitglieds müssen keine Beiträge zahlen, wenn sie nicht selbst nicht verdienen. Sie genießen jedoch die gleichen Leistungen, wie der Beitragszahler (außer Krankengeld, da sie nicht arbeiten).
Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr mitversichert, bei längerer Schulausbildung bis zum 25. Lebensjahr. Bei der Ausübung von Wehr- und Zivildienst kann die Zeit auch verlängert werden. Kinder, die nicht erwerbstätig sind, wie im Falle von Arbeitslosigkeit, können bis zum 23. Lebensjahr familienversichert bleiben.

Verschiedene Kassenarten
Ortskrankenkasse: Jeder Arbeitnehmer, der zur gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet ist, wird nach Vertragsabschluss und Arbeitsantritt automatisch bei einer Ortskrankenkasse angemeldet (z.B. AOK)
Ersatzkrankenkasse: Ist man mit den Leistungen seiner Ortskrankenkasse nicht zufrieden, kann man zwischen verschiedenen Ersatzkassen bundesweit frei wählen (z.B. Barmer, Techniker Krankenkasse). Ein Kassenwechsel ist jährlich möglich.
Betriebskrankenkasse: Diese Krankenkassen sind nur für Arbeitnehmer eines bestimmten Betriebs zuständig und auch nu von ihnen wählbar (z.B. Volkswagen, Bahn).
Innungskrankenkassen: Diese Kassen sind nur für Arbeitnehmer aus dem Handwerksgewerbe wählbar (z.B. IKK).
Seekrankenkasse: Die Krankenkassen sind nur von Arbeitnehmern aus dem Schifffahrtsbetrieb wählbar. (z.B. See-BG)
Landwirtschaftliche Krankenkassen: Diese Krankenkassen sind nur für Arbeitnehmer aus dem Landwirtschaftsbetrieb verantwortlich (z.B. LSV)
Leistungen der Krankenversicherung
Pauschal gesagt lauten die Leistungen der Krankenversicherung, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen und zu bessern. So steht es im Sozialgesetzbuch.

allgemeine Leistungen:
ärztliche Behandlung ( bei Ärzten, Zahnärzten, Orthopäden)
Bereitstellung von Arzneimitteln, Verbandsmittel, Hilfsmitteln und Heilmitteln
Vorsorgeuntersuchungen und Krankheitsverhütung
Krankenhausbehandlung
Rehabilitation / Kuren

Erstattung von Fahrkosten
Krankengeld: In den ersten sechs Wochen des Arbeitsausfalls wegen Krankheit zahlt der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt weiter. Sollte die Krankheit länger dauern, zahlt die Krankenkasse ab diesem Zeitpunkt Krankengeld. Die Höhe des Betrags liegt zwischen 70% des Bruttogehalts und 90% des Nettogehalts. Diese Prozentsätze sind vom Gesetzgeber festgelegt und es gibt keine zeitliche Begrenzung.
Auch wenn ein Kind unter zwölf Jahren erkrankt und ein Elternteil zur Betreuung zu Hause bleiben muss, gibt es Krankengeld. Pro Kind werden zehn Arbeitstage, bei Alleinerziehenden zwanzig Arbeitstage im Jahr gerechnet. Hat das Kind eine schwerwiegende oder chronische Krankheit, so erhöht sich der Anspruch auf 25 Arbeitstage und bei Alleinerziehenden auf 50 Arbeitstage.

Leistungen bei Mutterschaft: Die Krankenkasse übernimmt alle Kosten für die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen und ärztlichen Beratungen in der Schwangerschaft. Schon während der Schwangerschaft kann die werdende Mutter eine Vielzahl von Untersuchungen und Tests vornehmen lassen. Dazu gehören:
Röteltest
Erbgut-Früherkennung
Fruchtwasser-Untersuchung
Rhesus-Faktor-Test
Übernommen werden auch die Kosten für Schwangerschaftskurse
und Beratungsgespräche mit Hebammen vor der Geburt oder zur Nachsorge danach sowie die Kosten, die bei der Geburt für ärztliche und medizinische Versorgung entstehen.
Zusätzlich bekommt Mütter, die berufstätig sind, sechs Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt 13,-€ Mutterschaftsgeld pro Tag. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum Nettoverdienst aus. Nach der Mutterschutzfrist (8 bis 12 Wochen nach der Geburt) kann noch ein 3jähriger Erziehungsurlaub genommen werden. Diesen kann wunschweise die Mutter oder der Vater nehmen. Während dieser Zeit braucht die Mutter keinen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen.
Alle Leistungen gelten ab dem Vertragsabschluss. Auch Vorerkrankungen spielen dabei keine Rolle und die Behandlung wird ohne Probleme übernommen.
Die Gesundheitsreform
Warum brauchen wir die Gesundheitsreform?
In der Vergangenheit sind die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkasse im Verhältnis zu den Einnahmen enorm gestiegen und auch in der Zukunft muss mit einem weiteren Anstieg der Ausgaben gerechnet werden.

Gründe dafür sind:
demographische Entwicklungen: Zurzeit gibt es in Deutschland viel mehr alte, als junge Leute, da die Anzahl der Geburten im Laufe der Zeit immer mehr zurückgegangen ist. Dies ist aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten zurückzuführen. Da Rentner nicht mehr in die Krankenkasse einzahlen, sie aber die meisten Arztkosten verursachen und es auch im Verhältnis nicht sehr viele junge Leute gibt, die in die Kasse einzahlen, wird das Finanzloch in ihr immer größer.
hohe Arbeitslosenquote: Auch Arbeitslose zahlen nicht in die gesetzliche Krankenkasse ein. Dadurch fehlt ein weiterer großer Geldbetrag.
medizinischer Fortschritt: Der medizinische Fortschritt ermöglicht eine leistungsfähigere Versorgung. Gleichzeitig werden die medizinischen Leistungen aber auch teurer, denn spezialisiertere und präzisere Geräte und effektivere Medikamente sind teurer, als die normalgewordenen Standardprodukte.
Die Beitragssätze sind deshalb stark gestiegen, und zwar von 8,2 Prozent im Jahr 1970 auf 14,7 Prozent in 2004.
Höhere Beitragssätze belasten die Personalkosten und wirken sich negativ auf die Beschäftigungschancen aus. Denn wenn diese Kosten steigen, können sich die Unternehmen nicht mehr so viele Arbeitnehmer leisten und stellen daher weniger ein oder müssen sogar Kündigungen aushändigen. Die Folge wäre eine weitere Steigerung der Arbeitslosenzahl.
Daher sind im Gesundheitswesen weitreichende Reformen notwendig, um auf der einen Seite die Belastung des Arbeitsmarktes durch steigende Beiträge zu begrenzen und andererseits eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

Was hat sich bisher geändert?
Die Gesundheitsreform ist zum 01. Januar 2004 in Kraft getreten und wird bis 2006 nach und nach durchgeführt. Dabei sollen die Beitragssätze über den Zeitraum von drei Jahren von derzeit durchschnittlich 14,3% auf 12,15% gesenkt werden.

Arztbesuche:
Beim Arzt oder Zahnarzt wird eine Praxisgebühr in Höhe von 10,00 Euro fällig. Ausnahmen: 1. Überweisungen: Wer von einem Arzt zum anderen überwiesen wird, zahlt dort keine weitere Praxisgebühr mehr, wenn dieser Besuch ins gleiche Quartal fällt. 2. Vorsorge: Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.
Die Patienten haben nach dem Arztbesuch Anspruch auf eine Quittung über Leistungen und Kosten der Behandlung. (Ersetzt nicht die Überweisung!)

Arznei-, Verbandmittel:
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden von der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich nicht übernommen und erstattet.
Ausnahme: Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard gehören.
Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen, werden nicht mehr erstattet. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten müssen die Patienten 10% selbst zahlen, mindestens aber 5,-€ und maximal 10,-€.

Sehhilfen/Brillen:
Die Krankenkassen beteiligen sich nicht mehr an den Kosten.
Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und schwer sehbeeinträchtigte Menschen.

Krankenhaus:
Bei einer stationären Behandlung muss der Patient 10,-€ pro Tag für maximal 28 Tage zahlen.

Fahrtkosten:
Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen werden nicht mehr übernommen.
Ausnahme: die Fahrt hat zwingende medizinische Gründe und wurde vorher von der Kasse genehmigt. Dann werden die Kosten für Strahlen-/Chemotherapie, Dialyse und Transport von Schwerbehinderten übernommen. Die Selbstbeteiligung beträgt 10%, mindestens 5,-€ und höchstens 10,-€.
Entbindungsgeld/Sterbegeld: Das bisherige Sterbe- und Entbindungsgeld entfällt.
Was wird sich noch ändern?

Zahnersatz:
Bis Ende 2004 gilt der Versicherungsschutz in der bekannten Form. Ab 2005 wird der Zahnersatz als "obligatorische Satzungsleistung" angeboten. Das heißt der Versicherte bezahlt für die Absicherung des Zahnersatzes einen eigenen monatlichen Betrag, der automatisch mit dem Krankenversicherungsbeitrag abgeführt wird. Eine Zusatzversicherung, die die fehlenden Leistungen abdecken wird, muss der Versicherte zu 100% selbst tragen. Der Zahnersatz kann dann auch bei einer privaten Versicherung abgesichert werden.

Krankengeld:
Ab 2006 soll das Krankengeld allein von den Versicherten getragen werden (Sonderbeitrag in Höhe von 0,5 %), wobei es bei einer solidarischen Absicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen bleibt.

Gesundheitskarte:
2006 wird die Gesundheitskarte die Versichertenkarte ersetzen, auf der alle relevanten Patientendaten gespeichert sind.
Versicherungsfremde Leistungen: Verschiedene Leistungen werde zukünftig aus Steuergeldern finanziert (z.B. Mutterschaftsgeld). So wird die Tabaksteuer in den beiden nächsten Jahren um 1 Euro erhöht.
Quellen
Internet
http://www.chancenfueralle.de
http://www.aok.de
http://www.aspect-online.de
http://www.freizeit-und-familie.de
Literatur
Sozialversicherung – Zukunft gestalten – Sicherheit für alle
(Broschüre von der Barmer Krankenversicherung)
Spezial – Die Gesundheitsreform
(Broschüre von der Barmer Krankenversicherung)
Die Krankenversicherung 16. Juni 2004
Ein Referat von -1-
Inhalt
Das Referat handelt von der sozialen Krankenversicherung und enthält außerdem die wichtigsten Änderungen bezüglich der Gesundheitreform.
Punkte:
1. Finanzierung der KV
2. Kassenarten
3. Leistungen der KV
4. Die Gesundheitsreform (1387 Wörter)
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