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Früherkennung und Frühförderung / Kinder mit Behinderung

Alles zu Förder-und Sonderpädagogik

FRÜHERKENNUNG, FRÜHFÖRDERUNG


Da jede gesundheitliche Einschränkung mit Nachteilen verbunden ist, sollte man versuchen, das Entstehen von Behinderungen möglichst zu vermeiden.
Unter anderem durch gesundheitsgerechtes Verhalten, wie der Verzicht auf Alkohol und Zigaretten und die richtigen Essgewohnheiten, als auch durch Beachtung der richtigen Lebens – und Arbeitsbedingungen.
Durch den Stand der heutigen Medizin lassen sich bestimmte Risiken durch Vorsorgeuntersuchungen rechtzeitig erkennen und dadurch senken, wie zum Beispiel die Arten von Behinderungen die auf Erbfaktoren beruhen. Die Genetische Beratung kann zwar keine Vorhersage treffen, sie kann jedoch das Risiko einschätzen, ebenso wie die Schwangerenvorsorge.
Kostenlose Früherkennungsmaßnahmen in der Phase der Säuglings – und Kinderentwicklung umfassen zehn Untersuchungen. Die ersten neun sind bis zum sechsten Lebensjahr vorgesehen, die letzte wird nach der Vollendung der zehnten Lebensjahres durchgeführt. Droht oder wird eine Gesundheitsstörung des Kindes festgestellt, ist Frühbehandlung und Frühförderung in spezialisierten Einrichtungen möglich.

Allgemeine Vorsorge
Zu den wichtigsten und wirksamsten Maßnahmen gehören die Schutzimpfungen. Der Impfkalender umfasst Impfungen zum Schutz vor Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatits B, Kinderlähmung, sowie gegen Masern, Mumps und Röteln.
Maßnahmen zur Früherkennung und Frühförderung
Je früher Kinder gefördert werden, umso größer sind die Chancen für die Überwindung, den Ausgleich oder die Milderung der Behinderung.
Umfang und Art der Hilfsmöglichkeiten sind für einzelne Behinderungsarten unterschiedlich. Körperbehinderte oder von einer Körperbehinderung bedrohte Säuglinge und Kinder werden zum Beispiel krankengymnastisch behandelt, Gehörlose und Schwerhörige erhalten bereits im Kleinkindalter Spracherziehung.
Leistungen der Früherkennung und der Frühförderung werden im Allgemeinen von sozialpädiatrischen Zentren oder von Frühförderstellen erbracht. Während die Früherkennung in der Regel von den Krankenkassen bezahlt wird (§ 26 SGB V), werden die Maßnahmen der Frühförderung soweit es sich um medizinisch-therapeutische Leistungen handelt (z.B. in Form von Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie) von der Krankenkasse und soweit es sich um heilpädagogische Leistungen handelt von der Sozialhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert.
Als Frühförderstellen werden in den meisten Fällen Interdisziplinäre Stellen gewählt, dies sind familien- und wohnortnahe Institutionen, die Kinder ab ihrer Geburt bis zum Schuleintritt ambulant und mobil diagnostizieren, fördern und behandeln.

Ihre Aufgaben sind:
Behinderungen, Schädigungen, Defizite, Verzögerungen, Störungen und Auffälligkeiten bei Kindern möglichst früh zu erkennen,
diese Kinder entsprechend zu fördern und zu therapieren,
die Eltern der betroffenen Kinder zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten,
notwendige Kontakte und weitere Hilfen zu vermitteln.

Das Team einer Interdisziplinären Frühförderstelle besteht aus folgenden Berufsgruppen:
Ärztinnen/ Ärzte (Kinderärzte, Neuropädiater, Kinder- und Jugendpsychiater),
Pädagoginnen/Pädagogen (Diplom-Sozialpädagogen, Diplom-Heilpädagogen, Diplom-(Sonder)Pädagogen, sozialpädagogische Fachkräfte mit heilpädagogischer Zusatzausbildung, Motopäden, Lehrer für Sonder-/Behindertenpädagogik, Diplom-Rehabilitationspädagogen),
Psychologinnen/Psychologen (Diplom-Psychologen),
Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten (staatlich anerkannte Physiotherapeuten möglichst mit neurophysiologischer Zusatzausbildung),
Ergotherapeutinnen/Ergotherapeuten (staatlich anerkannte Ergotherapeuten),
Sprachtherapeutinnen/Sprachtherapeuten (Logopäden, Sprachbehindertenpädagogen, Sprachheillehrer, Diplom-(Sonder-/Behinderten)Pädagogen mit dem Schwerpunkt Sprachbehindertenpädagogik, staatlich anerkannte Sprachtherapeuten).
Inhalt
Schwerpunkt: Kinder mit Behinderung
1.Maßnahmen zur Früherkennung/Frühförderung
2.Allgemeine Vorsorge
3.Maßnahmen zur Früherkennung und Frühförderung
3.Berufe Frühförderstellen (430 Wörter)
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