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Parteien und Wahlen (Schulwissen)

Alles zu Wahlen und Parteien

Zusammenfassung Parteien und Wahlen


Parteien = aus dem gesellschaftlichen Bereich hervorgehende Vereinigungen, die in besonderer Weise am politischen Prozess mitwirken, jedoch kein Monopol haben den Willensbildungsprozess des Volkes zu bestimmen .(Grundgesetz Art. 21)

Mitwirkungsfunktion der politischen Parteien:
Personalrekrutierung: Parteien wählen Personen aus und präsentieren sie bei Wahlen zur Besetzung politischer Ämter
Interessenartikulation: Parteien formulieren öffentlich Erwartungen und Forderungen der Gesellschaft an das politische System
Programmfunktion: Parteiern integrieren unterschiedliche Interessen in eine Gesamtvorstellung von Politik (politisches Programm), für das sie um Zustimmung und um Mehrheiten werben.

Partizipationsfunktion (Teilnahme): Parteien stellen eine Verbindung zwischen Bürgern und politischem System her. Sie ermöglichen politische Beteiligung von Einzelnen und Gruppen mit Aussicht auf Erfolg.
Legitimationsfunktion (Anerkennung, Beglaubigung): Indem Parteien die Verbindung zwischen Bürgern, gesellschaftlichen Gruppen und dem politischen System herstellen, tragen sie zur Verankerung der politischen Ordnung im Bewusstsein der Bürger und bei den gesellschaftlichen Kräften bei.
Entwicklung des Parteiensystems in der BRD

Rechte der Parteien:
Gründungsfreiheit
Betätigungsfreiheit
Mehrheitenprinzip

Pflichten der Parteien:
Innerparteiliche Demokratie
Rechenschaftspflicht über die Herkunft der Mittel

Verfassungskonformität
Volkspartei (CDU/CSU, SPD) = sozial unterschiedliche Mitgliederschaft, Wähler aus zahlreichen und verschiedenen sozialen Gruppen, weltanschaulich-programmatische Pluralität

Mittel zur Abwehr verfassungswidriger Aktivitäten/Parteien:
Verwirkung von Grundrechten oder Parteiverbot.

Verfahrensregeln des Parteiverbots:
Antragsberechtigt = Bundestag, -rat, -regierung, Landesregierung
Urteil fällt Bundesverfassungsgericht
Verfassungswidrigkeit ( Auflösung der Partei + Verbot Ersatzorganisationen zu schaffen
Opportunitätsprinzip ( Ermessensspielraum der Behörden für den Verbotsantrag, durch das Konzept der wehrhaften oder streitbaren Demokratie.

Prinzipien innerparteilicher Demokratie:
Souveränität der Mitgliederversammlung
Mehrheitsprinzip
Grundrechte (freie Meinungsäußerung, Chancengleichheit)
Geheime Wahlen
Delegationsprinzip
Annuitätsprinzip (annus = Jahr)
Wählbarkeit
Rechenschaftsbericht, -pflicht
Schiedsgerichtsbarkeit

Finanzierung der Parteien:
relative Obergrenze: Die Gesamtsumme der staatlichen Mittel darf die Summe der selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht übersteigen
absolute Obergrenze: die staatlichen Zuwendungen dürfen in den nächsten Jahren nicht erhöht werden
der Chancenausgleich ist nicht geeignet die Unterschiede zwischen den Parteien auszugleichen
Spenden sind nur bis zur Höhe von 60000DM steuerlich abzugsfähig, Spenden von Unternehmen sind nicht abzugsfähig
Für Spenden über 20000DM muss die Herkunft offen gelegt werden
Der Sockelbetrag entfällt

Veränderungen durch Reform:
Barspenden nur bis 1000€ erlaubt
Ab 10000€ muss die Herkunft der Spenden angegeben werden
Ab 50000€ sofortige Veröffentlichung
Spenden von Unternehmen, die zu 25% in öffentlichem Besitz sind dürfen nicht angenommen werden
Verboten sind Spenden, die erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils getätigt werden
Offenlegung von Besitzanteilen an Medien (ab 20%) + Firmenbeteiligungen

Parteienfinanzierung:

Private Mittel:
Beiträge von Mitgliedern und Mandatsträgern
Spenden
Einnahmen aus Parteivermögen
Sonstige Einnahmen

Staatliche Mittel:

Zuschüsse für Wählerstimmen:
Zuschüsse zu den Beitrags- und Spendeneinnahmen
Staatliche Zuschüsse dürfen nicht höher sein als die Eigeneinnahmen einer Partei. Für alle Parteien zusammen dürfen sie die Obergrenze von 133 Millionen € pro Jahr nicht übersteigen.

Kritik an politischen Parteien:
Entmündigen die Parteien das Volk?
Haben die Parteien ein Defizit an Problemlösungskompetenz oder besteht gar parteilich bedingtes „Staatsversagen“?
Stellen sich die Parteien als Monopolmächte dar?
Beuten die Parteien den Staat aus?
Wahlen

Funktion von Wahlkämpfen:
Integration der Meinungen: durch Auswahl bestimmter Programme und Personen integrieren sich politische Meinungen zum Zwecke politischer Willensbildung
Legitimation von Herrschaft: Wähler legitimieren bestimmte Personen zur Ausübung bestimmter Herrschaftsfunktionen
Repräsentation des Volkes: Die Gewählten repräsentieren die Wähler, treffen im Namen der Wähler politische Entscheidungen
Stimme für Landesliste = Erststimme
Stimme für Direktkandidat = Zweitstimme
( personenbezogene Wahl, Stimmen-Splitting möglich

Erststimme:
( Wahlkreisabgeordneter, Direktmandat
Mehrheitswahlsystem ( Sieder im Wahlkreis ist, der Kandidat mit den meisten Stimmen

Zweitstimme:
( Landesliste (16 Stück), Listenplatz (indirekt)
Verhältniswahlsystem ( Sitze werden entsprechend dem Verhältnis der Anzahl der erhaltenen Zweitstimmen verteilt.

Überhangmandat:
Erhält eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zusteht, so erhöht sich die Gesamtzahl der Mandate.

Merkmale demokratischer Wahlen:

Wahlrechtsgrundsätze:
Freiheit der Auswahl: Wahl bedeutet immer Auswahl. Entscheidung zwischen Wahlvorschlägen nach ausreichender Informationsbasis
Konkurrenz: konkurrierende Angebote
Chancengleichheit: gleiche Wettbewerbschancen der Parteien
Kontrolle von Herrschaft durch Entscheidung auf Zeit: regelmäßige, nicht zu weit auseinander liegende Abstände ( Einschränkung der Möglichkeit des Machtmissbrauchs

Das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland:
Personalisiertes Wahlsystem ( basiert auf Erfahrungen der Weimarer Republik, da diese zu Zersplitterung im Reichstag führte. Die Verhältniswahl wurde so verbessert, dass keine Splitterparteien ins Parlament einziehen können. Die 5%-Klausel verhindert, dass Parteien, die weniger als 5% der Zweitstimmen erhielten Sitze zugeteilt bekommen. Man kann bei der Wahl die Erst- und Zweitstimme verschiedenen Parteien geben. Dies nennt man Stimmen-Splitting.
Fraktion:
Zusammenschluss der gewählten Abgeordneten im Parlament
Verhältniswahl Mehrheitswahl Das gesamte Wahlgebiet ist die Wahleinheit Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise, es gibt so viele Parlamentssitze wie Wahlkreise Wahllisten werden zur Verfügung gestellt es können Personen die im Wahlkreis kandidieren gewählt werden Jede Partei erhält so viele Sitze, wie es ihrem prozentualen Stimmanteil entspricht. Bei der Mehrheitswahl wird die Person gewählt, die die meisten Stimmen hat, auch die Direktmandate werden hierbei berücksichtigt, also bekommt nicht unbedingt die Partei mit der höchsten Prozentanzahl am meisten Stimmen Vorteil: es fallen keine Stimmen weg, alle werden berücksichtigt Vorteil: einfache Regierungebildung Nachteil: komplizierte Regierungsbildung Nachteil: viele Stimmen fallen weg, bleiben unberücksichtigt
Inhalt
Zusammenfassung / Klausurvorbereitung über "Parteien und Wahlen".

Parteien: Mitwirkungsfunktionen, Rechte + Pflichten, Volkspartei, innerparteiliche Demokratie, Finanzierung, Kritik;
Wahlen: Funktion, Erststimme + Zweitstimme, Überhangmandat, Merkmale;
Wahlsystem der BRD, Verhältniswahl + Mehrheitswahl (855 Wörter)
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