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Sozialkunde- Auflagen von Parteien

Frage: Sozialkunde- Auflagen von Parteien
(3 Antworten)

 
hallo

kann mir jemand aus artikel
21(2)GG:
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

die auflagen von parteien sagen
find die aus diesen absatz nicht raus
kenn mich eh nicht wirklich damit aus
also wäre echt nett wenn mir jemand helfen kann
Danke im vorraus
lG Lulu
GAST stellte diese Frage am 01.04.2008 - 18:16


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 01.04.2008 - 18:33
parteien (und ihre anhänger)

* müssen "die freiheitliche demokratische Grundordnung" bewahren wollen
* dürfen den Bestand der BRD nicht gefährden wollen

 
Antwort von GAST | 01.04.2008 - 18:34
Danke dir
ich hab das irgendwie nicht rausbekomm ...
nur gut das es so schlau leute wie dich gibt
danke nochmal
lG

 
Antwort von GAST | 01.04.2008 - 18:42
ansonsten, wenn du lust hast kannst du dir das durchlesen, das steht auch noch was drin...
http://www.politlounge.de/essays/parteien_ggb.pdf

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