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Frage zum Versailler Friedensvertrag

Frage: Frage zum Versailler Friedensvertrag
(15 Antworten)

 
Hallo, ihr Lieben!

Ich bin grad am Abschluss meiner Facharbeit über den Versailler Friedensvertrag und hätte da noch einige Fragen dazu.

Die Friedenskonferenz ist ein "Strafgericht der Sieger": Wer ist Ankläger - Angeklagter - Verteidiger - Richter - Prozessbeobachter(Neutrale?

Ich habe da:
Ankläger: die Alliierten
Angeklagter: das deutsche Reich
Verteidiger: die neue Regierung
Richter: Die "Großen Drei"(Wilson, Clemenceau und Lloyd George)
Prozessbeobachter(Neutrale): die Bevölkerung, Russland und die ausgeschlossenen Staaten?

Ist das richtig? Oder hab ich mich nicht richtig in diese Aufgabe reingedacht?
Dann hätte ich noch eine Frage.


Die deutschen Reaktionen nach dem 7. Mai 1919! Welche Vertragsbestimmungen sorgen für besonderen Unmut? Welche Gegenvorschläge macht Deutschland?

Zur ersten Frage: Der Kriegsschuldparagraph 231, ungenannte Summen der Reparationszahlungen, Entwaffnung/Rüstungsbeschränkung?
Ist das richtig oder fehlt da noch was?

Zur zweiten Frage: Die Frage über das Maß der Schuld aller Beteiligten am Krieg soll eine unparteiische Untersuchung klären. Außerdem will Deutschland, dass eine genaue Summe der reparationszahlungen genannt wird.

Ist das ausreichend oder hab ich da noch einen wichtigen Punkt vergessen? Ist das überhaupt richtig, was ich da geschreiben hab?

Wäre echt dankbar, wenn mir da jemand helfen könnte?
GAST stellte diese Frage am 28.03.2008 - 12:20

 
Antwort von GAST | 28.03.2008 - 12:26
wie heißt denn die aufgabe wortgenau?


zur Frage was aunmut ausgelöst hat: gebietsverluste, Kolonienverluste (ich schreib meine abiprüfung über das thema ^^)


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14
Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 28.03.2008 - 12:27
zu deinem strafgericht: würde ich auch so in etwa machen
was ist mit der OHL ;)

deutsche reaktionen: ja, besonders die kriegsschuld war unerträglich, entwaffnung/rüstungsbeschränkungen waren glaube ich jetz nich sooo schlimm

gegenvorschläge: ohä... weiss ich jetzt nicht, aber es gab glaub ich einige vorschläge bezüglich der reparationszahlungen... endgülig gelöst worden ist das problem glaube ich um die 1930rum...

ps:hast du auch "ausländische" reaktionen(wie von frankreich) in betracht gezogen?

 
Antwort von GAST | 28.03.2008 - 12:28
Versailler Verträge

Friedensvertrag (wichtigster der Pariser Vorortverträge) zwischen
Deutschland und den

Ententemächten nach dem 1. Weltkrieg im Spiegelsaal zu Versailles, am
28.6.1919

unterzeichnet, Ratifizierung10.1.1920.

In den Verhandlungen, an denen keine Vertreter der besiegten Mächte und
Rußlands

teilnehmen durften, verfolgten die USA, vertreten durch Wilson, das Ziel
der

Friedenssicherung durch Bildung eines Völkerbundes. Frankreich, vertreten
durch

Clemenceau, erstrebte vor allem die Sicherheit Frankreichs gegenüber einem

wiedererstarkten Deutschland, Lloyd Gerorge war als englischer Vertreter
daran

interessiert, deutsche Handelskonkurrenz auszuschalten, Deutschland jedoch
im Sinne

englischer Gleichsgewichtspolitik lebensfähig zu halten. Die deutsche
Alleinschuld am 1.

Weltkrieg wurde festgeschrieben.

Der Inhalt des Vertrages gliedert sich in 15 Teile.

Völkerbundsatzung und Verwaltung der dt. Kolonien im Auftrag
desVölkerbunds durch die

"fortgeschrittenen Nationen"; und III. Festsetzung der neuen Grenzen:
Deutschland verliert Elsaß-Lothringen, Posen, W- Preußen, das Hultschiner
Ländchen und das Memelgebiet, Danzig wird Freie Stadt Abstimmungen in
Eupen-Malmedy, Nordschleswig und Teilen O-Preußens und Oberschlesiens, das
Saargebiet kommt 15 Jahre unter Völkerbundverwaltung, die Kohlengruben an
Frankreich. Verbot des Anschlusses von Österreich an das Dt. Reich.

Alliierte Besetzung des inksrhein. Gebiets in 3 Zonen, mit der Möglichkeit
der Räumung nach

5, 10 und 15 Jahren. und V. Dt. Verzicht auf alle Rechte im Ausland und
auf die Kolonien, Überwachung der Abrüstung durch interalliierte
Kommissionen und Auslieferung allen Kriegsmaterials, Berufsheer von
100.000, Marine 15.000 Mann.

VI. Bestimmungen über Kriegsgefangene und Soldatengräber.

VII. Auslieferung der Kriegsverbrecher (darunter Wilhelms II. nicht
durchgeführt).

VIII. Festsetzung der Reparationen, neben Sachleistungen wie dem größten
Teil der dt. Handelsflotte, Vieh, Kohle, Benzol, Lokomotiven,
Eisenbahnwagen, Maschinen, Unterseekabel u.a., Schulden von 269 Milliarden
Goldmark in 42 Jahresraten;

der Betrag wird jedoch später reduziert. Die Höhe der Forderung wird mit
der Kriegsschuld

der Mittelmächte, bes. Deutschlands, begründet. (Schließlich wurden nach
dt. Berechnung

ca. 53 Milliarden, nach alliierter 20 Milliarden Goldmark bezahlt.)

IX.-XV. Bestimmungen über Finanzen, Wirtschaft, Luftfahrt, Flußschiffahrt

(Internationalisierung von Elbe, Memel, Oder, Donau, Rhein), Eisenbahnen
und die internationale Arbeitsorganisation. Deutschland erstrebte nach
1920 die Revision des V. Vertrags vor allem in bezug auf die
Rheinlandbesetzung und die Reparationszahlungen (1930 und 1932 erreichte
Deutschland diese Ziele).

Der von vielen Deutschen als unangemessen und unerfüllbar empfundene
"Diktatsfriede"belastete die Weimarer Republik stark und wurde von der
nationalsozialistischen Propaganda im Kampf gegen den demokratischen
Verfassungsstaat ("System von Versailles") benutzt.

 
Antwort von GAST | 28.03.2008 - 12:29
huch,die absätze hatte ich aber so nicht geschrieben :( komisch

 
Antwort von GAST | 28.03.2008 - 12:33
kolonialeschuldlüge, und dolchstoßlegende begründen sich dann auf dem "dikatatsfrieden"


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Antwort von Briggs | 28.03.2008 - 12:33
Du kannst, da wir uns in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg befinden, nicht von "den Alliierten" sprechen, da das die Bezeichnung der Siegermächte aus dem Zweiten Weltkrieg ist. "Entente" oder einfach die "Siegermächte" reicht aus.

Wichtig ist, dass der Versailler Vertrag keine Gerichtsprozess, sondern Anklage und Verurteilung in einem war, da Deutschland durch die bedingungslose Kapitulation nicht an dem Vertrag mitwirken konnte.

Unter den Strafen des Vertrages, welche von der Bevölkerung nicht gerne angenommen wurden, zählte u.a. die Abgabe von Nutzungsrechten des Ruhrgebiets an Frankreich, was später auch zur Ruhrbesetzung von 1923 führte.
Auch sind die hohen Reparationszahlen sowohl an Geld als auch an Gütern wie z.B. auch Schiffen sehr negativ für Deutschland.

Was du vielleicht erwähnen kannst, ist Wilsons erste Einstellung bei den Verhandlungen, Deutschland nicht so auszubeuten, wie es dann doch kam, da er befürchtete, dass extremistische Kräfte die Kontrolle übernehmen könnten.

 
Antwort von GAST | 28.03.2008 - 13:03
Wow, ihr seid echt gut in dem Thema. Es sind für mich schon sehr viel nützliche Hilfestellungen dabei.

 
Antwort von GAST | 28.03.2008 - 13:14
siehe Wilsons 14 Punkte Programm

 
Antwort von GAST | 28.03.2008 - 13:31
Ja, stimmt. Wilson wollte das ja am Anfang nicht so arg. Aber wo soll ich das einordnen?
Und die Ohl gehört doch mit zu den Angeklagten, oder?

 
Antwort von GAST | 28.03.2008 - 13:31
würde mich noch eingehender mit Wilson beschäftigen denn der war ja mit Frankreich und England nicht auf einer Linie sondern wollte Deutschland nicht so sehr demütigen das es den Grund für einen nächsten Krieg bereits im Friedensvertrag sehen konnte.
Desweiteren könntest du noch einen Unterpunkt zu den Parallelen vom Friedensvertrag zu Brest-Litowsk ziehen, die Deutschen hatten da nämlich Russland einen dem Versailler Vertrag nicht unnähnlichen Vertrag aufgezwungen.

 
Antwort von GAST | 28.03.2008 - 13:39
@Krischan23: Aber gehört das nicht eher in den Punkt: Wie verlaufen die Verhandlungen? Wer verhandelt mit wem worüber?


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Antwort von Nitta (ehem. Mitglied) | 28.03.2008 - 13:43
mich würde mal die genaue Fragestellung interessieren, da du z.B. China und Japan komplett ausgelassen hast. Dort wird man in den nächsten Jahren und Jahrzehnten aber auch direkte Auswirkungen des Versailler Vertrags spüren.

 
Antwort von GAST | 28.03.2008 - 13:47
Die genauen Fragestellungen stehen doch oben. Welche Gegenvorschläge sorgen für besonderen Unmut? Welche Gegenvorschläge macht Deutschland? Wer ist bei der Friedenskonferenz Ankläger, Angeklagter, Verteidiger, Richter, Prozessbeobachter(Neutrale)?

Eine andere Fragestellung hab ich nicht.

 
Antwort von GAST | 11.05.2008 - 17:25
Vielen Dank an alle, die mir geholfen und Denkanstöße gegeben haben! Habe meine Facharbeit zurück bekommen und es ist eine 1 geworden.


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Antwort von Briggs | 12.05.2008 - 00:22
Herzlichen Glückwunsch dazu ^^

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