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Unser Staat ein Rechtsstaat

Frage: Unser Staat ein Rechtsstaat
(2 Antworten)

 
Hi,

warum ist unser Staat ein Rechtsstaat?

Weiß das jemand n bissl genauer?

Würd mich wahnsinnig freuen!
LG
Mina
GAST stellte diese Frage am 11.12.2007 - 19:40


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Antwort von ammy (ehem. Mitglied) | 11.12.2007 - 19:43
aus "http://www.bpb.de/themen/92NUJS,0,0,Rechtsstaat.html" :

In einem Rechtsstaat dürfen Regierung und Verwaltung nur im Rahmen der bestehenden Gesetze handeln. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger müssen garantiert sein,
staatliche Entscheidungen müssen von unabhängigen Gerichten überprüft werden können. Das Rechtsstaatsgebot gehört zu den grundlegenden Prinzipien unseres Staates.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat. So steht es im Grundgesetz [Art. 28 (1) GG]. Zu allererst bedeutet dies: Alles, was staatliche Behörden in Deutschland tun, ist an Recht und Gesetz gebunden. Staatliche Willkür ist ausgeschlossen [Art. 20 (3) GG]. Ein wesentliches Kennzeichen des Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung, insbesondere die Unabhängigkeit der Gerichte.

Für die staatliche Verwaltung, also z.B. für eine staatliche Schule oder das Finanzamt, gilt: Sie muss gesetzmäßig sein, darf also nicht ohne gesetzliche Grundlage handeln oder gar mit ihrem Handeln gegen Verfassung und Gesetze verstoßen (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit). Insbesondere muss sie auch die Grundrechte achten, die den Bürgerinnen und Bürger in der Verfassung garantiert sind. Alles staatliche Handeln muss ferner der Situation angemessen sein. Wenn der Staat eingreift, darf er nicht überreagieren. Ein Falschparker darf von der Polizei nicht gleich eingesperrt werden (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). Bürgerinnen und Bürger, die sich von staatlichem Handeln verletzt fühlen, können in unserem Rechtsstaat unabhängige Gerichte zu ihrem Schutz anrufen (Art. 19(4), Art. 93(4a)GG, vgl. Verwaltungsgericht, Verfassungsbeschwerde).

Zum Rechtsstaat gehört ferner die Rechtssicherheit. Der Einzelne muss sich auf die bestehenden Gesetze verlassen können, er muss vorhersehen können, welche rechtlichen Folgen sein Handeln hat. Im Rechtsstaat gibt es ferner umfangreiche Garantien bei einem Freiheitsentzug: Wer von der Polizei vorläufig festgenommen wird, muss unverzüglich, spätestens am folgenden Tage, einem Richter vorgeführt werden, und nur der darf eine weitere Freiheitsentziehung (=Haft) anordnen. Wer im Gefängnis sitzt, darf weder körperlich noch seelisch misshandelt werden [Art. 104 GG]. Kommt es zur Gerichtsverhandlung, so hat der Angeklagte Anspruch auf ein faires Verfahren und muss sich angemessen verteidigen können. Sondergerichte sind unzulässig [Art. 101, 103 GG].


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Antwort von LOD667 (ehem. Mitglied) | 11.12.2007 - 19:43
(Definition: „Rechtsstaat, Prinzip eines verbindlich an eine auf menschlichen Grundrechten basierende Rechtsordnung gebundenen Staates. Gesetzliche Willkür ist demnach ausgeschlossen bzw. jeder Bürger hat das Recht, auf juristischem Weg gegen seinen Staat vorzugehen. Er kann sich hierbei darauf verlassen, dass eine unabhängige Justiz nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und erforderlichenfalls gegen die staatliche Gewalt entscheidet. Die im Wesentlichen auf allgemeinen Menschenrechten basierenden rechtsstaatlichen Grundsätze sind in der Verfassung festgeschrieben. Dazu gehören der Grundsatz der Gewaltenteilung, die Bindung der staatlichen Organe an die verfassungsmäßige Ordnung und das Prinzip der Rechtssicherheit (der Aufstellung von Rechtsnormen infolge der Bewertung gleichartiger Einzelfälle). Staatliche Handlungen müssen in einem Rechtsstaat bestimmbar und voraussehbar sein; es gilt ferner der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (die Intensität des staatlichen Eingriffs darf nicht in einem unangemessenen Verhältnis zum Ziel stehen).
Das Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland zum Rechtsstaat ist im Grundgesetz festgeschrieben (Art. 20, 28). Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit kann durch keine Verfassungsänderung beseitigt werden (Art. 79 III GG).“

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