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Versailler Vertrag

Frage: Versailler Vertrag
(8 Antworten)

 
huhu leute..


i wollt mich jetzt am an mein geschichtsvortrag ransetzn..und zwar muss i einen kurzvortrag üba den versailler vertrag machen...da ich sicherlich bei google sehr viel findn werde, wollte ich euch erstma fragn, worum es da überhaupt geht, ob ihr mir am bissl was dazu erzählen könnt und vielleicht habt ihr ja selber ma wa sdazu geshciben doa so, das irh mir das vielleicht geben könntet, dass i eventl. bissl was abschreiben kan oda so, weil von nem schüler is ja imma noch bissl bessa zu verstehen ;)


nuja danke schon mal, liebe grüße, cäcilie <3

GAST stellte diese Frage am 02.01.2007 - 14:33

 
Antwort von GAST | 02.01.2007 - 14:39
hey leute...ein bissl werdet irh oc iwsen..


kann doch nich jdr eo planlos sein, wie ich^^

 
Antwort von GAST | 02.01.2007 - 14:43
Also: Versailler Vertrag 1919 unterschrieben (ich glaub im juni)
-deutschland verliert damit länderteile: elsaß-lothringen, das Memmelland (oder so) und ganz wichtig die teile im osten. diese gebiete sind meist industriegebite und somit sehr wichtig für die dt wirtschaft. diese klausel ist also ein harter schlag
- art. 231: deutschland (+verbündete) muss die alleinige Kriegsschuld auf sich nehemen
- deutschland wir entwaffnet: entmilitarisierte zone um den rhein, marine und bodenkräfte drastisch reduziert, luftwaffe verschwindet-> deutschland ist keine militärische großmacht mehr
- reparationszahlung werden beschlossen, summe noch nicht festgelegt(erst 1921 glaub ich)
konsequenzen:
- die politiker die unterschrieben haben wurden als veräter bezeichnet
- auch Diktatfrieden genannt
- deutsche fühlten sich zu schwer bestraft
--> rechtsextreme Parteien profilieren sich
-versailler vertrag kann als ein grund zum scheitern der weimarer republik angesehen werden

so das war das was ich noch so weiß. da ich geschichte auf frz. habe, is das jetzt alles übersetzt und fachbegriffe musst du nochmal nachschlagen

 
Antwort von GAST | 02.01.2007 - 14:46
arg, moment ...
irgendwo hab ich noch ne zusammenfassung dazu auf`m computer ...

versailler vertrag war, ähm, nach dem ende des 1. Weltkrieges und hat dann da die Gebietsverteilung, Schuldfrage, etc ... geregelt ...

ah ja gut ^^ hab`s gefunden ...


Der Versailler Vertrag (28.06.1919 unterzeichnet)
- Schuldfrage (Artikel 231): Alleinschuld Deutschlands am Ausbruch des Krieges

- Gebietsabtretungen:
1. Elsass - Lothringen an Frankreich
2. Nordschleswig an Dänemark
3. Eupen und Malmedy an Belgien
4. Posen und Westpreußen, Teile von Ostpreußen und Hinterpommern als "Polnischer Korridor" an Polen
5. Oberschlesien an Polen
6. Saargebiet für 15 Jahre unter Völkerbundkontrolle (Ausbeutung der Kohlegruben durch Frankreich)
7. Danzig mit Weichselmündung "freie Stadt" und Sonderrechte für Polen (poln. Bürger)
8. sämtliche Kolonien als Mandatsgebiete verschiedener alliierter Staaten
9. Verbot der Vereinigung mit Österreich

- Abrüstung
1. Beschränkung des Heeres auf 100.000 Mann Berufssoldaten; Verbot der allgemeinen Wehrpflicht; Verbot schwerer Waffen: Panzer, Flugzeuge, U-Boote, Schlachtschiffe; Überwachung durch eine Alliierte Kommission
2. Besetzung des linken Rheinufers und rechtsrheinischer Brückenköpfe auf 15 Jahre; Verbot der Truppenstationierung und des Unterhalts von Verteidigungsanlagen in einer Zone von 50 km rechts des Rheins.

- Reparationen:
1. Anfangs wurden Reparationen in Höhe von 269 Milliarden Goldmark festgelegt, welche in 42 Jahresraten ausgezahlt werden sollten, die Forderungen und Regelungen zu den Reparationszahlungen änderten sich mehrfach. Zudem musste das Deutsche Reich zahlreiche Sachlieferungen leisten.

so ,das hatte uns unser Geschichtslehrer mal gegeben ...

brauchtest du das so in etwa ...

 
Antwort von GAST | 02.01.2007 - 14:48
cool dankeschön, hilft mri schon mal sehr weiat! danke danke danke

hat denn noch jemand was dazu? vllt. auch zum einscannen oda so?

 
Antwort von GAST | 02.01.2007 - 14:49
ich komm auch gleich mit was, nicht wegrennen !

 
Antwort von GAST | 02.01.2007 - 14:51
ôk ich renn nciht weg! ich bleieb hier!

 
Antwort von GAST | 02.01.2007 - 14:59
Bestimmungen des Versailler Vertrags:
-Verlust aller Kolonien (territoriale B.)
-Reparationszahlungen von 269 Milliarden Goldmark (finanzielle B.)
-Deutschland ist Kriegsschuldiger
-Deutscher Kaiser = Kriegsverbrecher
-Entmilitarisierungszone außerhalb des Reiches
-Verbot aller schweren Waffen und Luftstreitkräfte
-Abschaffung der Wehrpflicht
-Berufsheer von 100 000 Soldaten
-Beschränkung der Marine auf 115 000 Marinesoldaten
-Überwachung der Abrüstung
= > starke militärische Reduzierung , Aufrüsten unmöglich

Hitlers Vorgehen:
-scheinbare Friedensbeteuerungen mit dem Vatikan, Polen und der Sowjetunion
-Anerkennung Deutschlands vorantreiben
-Heimliche Aufrüstung => weniger Arbeitslosigkeit
-Bruch des Versailler Vertrags: Einmarsch ins Saargebiet=> allgemeine Wehrpflicht + Flottenvertrag mit GB
=> Hitler verstößt nicht nur gegen den Versailler Vertrag sondern: er betreibt auch heimlich Aufrüstung => mutmaßliche Vorbereitung auf einen Krieg


sry ich dacht ich hätte noch was besseres vlt find ich noch was ^^

 
Antwort von GAST | 02.01.2007 - 15:01
hey danke, na das hört sich doch super an ;)

ja vllt findest du ja noch was, liebe grüße.ich renn auch nich weg^^

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