Menu schließen

Kündigen Arbeitsstelle

Frage: Kündigen Arbeitsstelle
(49 Antworten)


Autor
Beiträge 33
0
Hallo,


brauche ein Grund für den Kündigung meiner Arbeitsstelle zu schreiben habe dort 1 Jahr und 5 Monaten gearbeitet.

Habe jetzt 4 Wochen Kündigung Zeit möchte morgen Kündigung rausschicken.

Chef wirft mir vor das in die Kasse fehlen 100€ ohne mir das Nachweisen muss ich aus meiner Tasche das Geld zu bezahlen. Er will nichts hören nur sein Geld möchte er jetzt wieder haben.
Frage von lapa | am 11.03.2018 - 11:16


Autor
Beiträge 40275
2102
Antwort von matata | 11.03.2018 - 13:00
Dein Chef muss beweisen, dass du das Geld gestohlen hast. Du musst nicht klären, dass du das nicht warst...

Hat er dich bei der Polizei angezeigt? Das müsste er eigentlich tun.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 11.03.2018 - 13:18
Wenn Du kein Geld aus der Kasse genommen hast, brauchst Du auch nichts zurückzahlen! Wenn Du Dir sicher bist, dass Du nicht Schuld am Fehlbetrag in der Kasse bist, vielleicht falsch gebont..., könntest Du gegen Deinen Chef rechtlich vorgehen und ihn anzeigen wegen falscher Verdächtigung oder sogar Schadensersatz verlangen. Zahle ihm bloß nichts, wenn Du den Fehlbetrag nicht verursacht hast. Falls Du falsch gebont hast, brauchst Du auch nichts zahlen. Erst muß die Ursache des Fehlbetrags erkundet werden.
Falls Du kündigen willst, kannst Du ja als Kündigungsgrund angeben, dass das Vertrauensverhältnis beiderseits zerstört ist. Oder Du kündigst aufgrund falscher Verdächtigungen, so dass Du Dich gemobbt fühlst.
Im übrigen: Bedienst Du allein die Kasse oder zusammen mit Deinem Chef oder Kollegen? Dann soll er bei denen mal nachforschen. Vielleicht hat er sich auch verrechnet bei der Kassenprüfung oder einen Storno nicht berücksichtigt. Dann hat er sich ordentlich zu entschuldigen.
Wenn Du aber eh kein Interesse mehr an den Job hast, begründe es mit der Zerstörung der Vertrauensbasis durch Deinen Vorgesetzten.
Du solltest aber frühzeitig, also jetzt, mit Deinem Jobcenter sprechen! Das musst Du vorher tun, weil es sonst Probleme mit dem Arbeitslosengeld geben kann! Thema: verhaltensbedingte Kündigung. Lass Dich auf jeden Fall auch dort beraten!


Autor
Beiträge 33
0
Antwort von lapa | 11.03.2018 - 13:18
Nein hat er nicht. Er meint das Geld sollen wir nicht wechseln. Wer das tut hat selber Schuld muss selbst dafür haften.

Bin mir sicher wie ich ihn kenne dass er mich verarscht er selbst gibt uns unser Trinkgeld nicht. Welche wir in Spardose rein tun. Und wechselt sie gegen Scheune aus der Kasse. Und er streitet das ab !

Nur kann selbst ihn nichts verklicken er verlangt es von mir weil ich einem Kunden Geld gewechselt habe dies habe ihm erzählt. Und das ist noch am donnerstags vor drei Tagen passiert am nächsten Tag hat mich Detektiv beobachtet meint er .

Darum will ich mich nicht mehr blicken lasse.

Brauche dafür guten Grund für ne Kündigung.


Autor
Beiträge 33
0
Antwort von lapa | 11.03.2018 - 13:22
Wir haben nur eine Kasse da an dem Tag hat er gearbeitet danach habe ich ihn abgelöst und mir am Samstag dies berichtet.


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 11.03.2018 - 13:30
Du brauchst ihm nichts zu zurückzuzahlen. Ich glaube sogar, aber nicht sicher, dass der Chef gegen solche Dinge versichert sein könnte (Betriebshaftpflicht?), aber nicht sicher! Arbeitest Du im Dienstleistungsgewerbe/Gastronomie? Er muß euch das Trinkgeld auszahlen, sonst ist es Unterschlagung, was ein weiterer Kündigungsgrund wäre! Gehe morgen am besten zum Jobcenter, evtl. schon zur Arbeitsvermittlung, denn Du brauchst einen neuen Job. Melde denen, dass bei Dir Arbeitslosigkeit droht. Hast Du denn noch Urlaub zu bekommen? Wenn der Chef Dir einfach Geld vom Lohn abzieht, Dir aber nicht beweisen kann, dass Du Geld aus der Kasse genommen hast, dann verklage ihn, notfalls zeigst Du ihn an wegen Unterschlagung, auch der Trinkgelder. Benenne andere Kollegen als Zeugen.


Autor
Beiträge 33
0
Antwort von lapa | 11.03.2018 - 13:45
Arbeite in der Gastronomie. Er hat heute Show abgeliefert die Kasse fünf mal leer gemacht.

Das ist so eine Erniedrigung für mich gewesen.
Bekomme jetzt schon Arbeitslosengeld weil ich dort bis 450€ arbeite. Muss bei mein Berater im Jobcenter nur Lohnabrechnung nachreichen mehr nicht. Und später Kündigun Bestätigung meines Arbeitsverhältnisses.


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 11.03.2018 - 14:36
Unter diesen Umständen solltest Du kündigen, ein solcher Chef ist nicht akzeptabel. sag das auch dem Jobcenter. Bestimmt ist es eher sein Fehler mit der Kasse. Wenn Du ein Gespräch mit ihm führen willst, dann nimm Zeugen mit oder besprich es mit Mitarbeitern des Jobcenters. Bestehe auf Deinen vollen Lohn. Einen solchen Minijob wünscht sich niemand.

Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerech/fristlost zum xx.xx.xxxx, da das Vertrauensverhältnis durch den Arbeitgeber zerstört ist. Trinkgelder, die für Mitarbeiter bestimmt sind, werden einfach nicht an diese ausgezahlt. Ungeklärte Kassendifferenzen sollen ohne genaue Überprüfung von Mitarbeitern gezahlt werden,
wobei ich nur einen Minijob habe! Außerdem werfe ich Ihnen vor, dass Sie mit Ihrem Auftreten Mitarbeiter Ihres Gastronomie-Unternehmens bloßstellen und beleidigen, was eine Form des Mobbings darstellt.
Unter diesen Bedingungen will ich nicht weiter bei Ihnen beschäftigt sein. Natürlich werde ich nicht für Ihre Kassendifferenzen haften, da die Ursache nicht geklärt ist. Sie dürfen auch keine Fehlbeträge von meinem Lohn einbehalten, da ich sonst rechtliche Schritte einleite und einen Rechtsanwalt einschalte.

Mit freundlichen Grüßen...

So könntest Du es schreiben.


Autor
Beiträge 33
0
Antwort von lapa | 11.03.2018 - 15:11
DANKE DIR FÜR DIE FORMULIERUNG.

Er hat heute noch vor meine Augen das Trinkgeld rausgenommen gegen Scheine aus der Kasse gewechselt. Und immer wieder Kasse leer geräumt. Damit hat er bestätigt als ob ich ein Diebstahl nachgehe😖 in dieser Sch..ß Cafè. Und das er kein Respekt hat von jedem von uns da !

Was für eine Erniedrigung für mich war !


Autor
Beiträge 33
0
Antwort von lapa | 11.03.2018 - 15:13
Das macht kein Sinn mit ihm zu diskutieren. Gehe einfach zum Arzt lasse mich für 4 Wochen krank schreiben. Schicke Kündigung raus.

Bis dahin bleibe ich Stumm !


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 11.03.2018 - 15:18
Es muß heißen:
Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht/fristlost zum...
Vorher natürlich 1) Deine Adresse, 2) Die Adresse Deines Chefs/Cafes, 3) Betr.: Kündigung meines Arbeitsverhältnisses, 4) Ort, Datum, 5) Sehr geehrter Herr XXXXX,
dann der Text...
Besser Du kündigst, als Dich weiter schikanieren und erniedrigen zu lassen. Rechtlich gehört das Trinkgeld Dir!


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von anna627 (ehem. Mitglied) | 11.03.2018 - 15:28
Seit 1,5 Jahren die ich dort arbeite haben weder noch ich oder andere Mitarbeiter das Trinkgeld erhalten.

Er sagt und macht was er will mit uns. Man wird nur kritisiert anstatt zu belohnen von ihm so ein MIST STÜCK ist er.


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 11.03.2018 - 15:46
https://www.finanzfrage.net/frage/darf-der-chef-das-trinkgeld-kassieren

https://www.experto.de/recht/arbeitsrecht/arbeitgeber/darf-ein-arbeitgeber-ueber-die-verteilung-von-trinkgeld-bestimmen.html

Du kannst weiter googlen Chef verweigert Trinkgelder
Das Trinkgeld gehört nicht dem Chef! Es kann also diebstahl oder Unterschlagung sein.
Da Du auch Kolleginnen hast, kannst Du sie als Zeuginnen angeben, oder ihr geht gemeinsam zum Chef und verlangt euer Trinkgeld. Notfalls droht ihr mit einem rechtsanwalt oder Polizei oder Gewerbeaufsichtsamt. Dann wäre sein Laden/Cafe vielleicht bald geschlossen!
Oder ihr Kolleginnen startet mal eine Aktion, evtl. vorher als Demo anmelden oder nur beim Chef ankündigen. Dabei empfangt ihr Gäste am Eingang und klärt über die Zustände auf. Dann wird er bald weder Gäste noch Mitarbeiter haben!
Vielleicht solltet ihr auch mal Kontakt zu einer Gewerkschaft aufnehmen, in eurem Falle wäre es die NGG
http://www.ngg.net/


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 11.03.2018 - 16:02
Nimm diesen Link, um ein Büro der gewerkschaft zu finden
https://www.ngg.net/ngg-vor-ort/?no_cache=1
Rufe keine teuren Hotlines an, notfalls schicke eine email.
Es muß auch heißen fristgerecht/fristlos, das t war verrutscht. Wenn Du krankgemeldet bist, muß Dein Chef weiterzahlen, vergiß das nicht, auch wegen Zusatzleistungen des Jobcenters. Du bist weiterhin beschäftigt, nur Du kannst wegen Deiner Krankmeldung leider nicht arbeiten. Ich hoffe, Du hast für Deine Krankmeldung einen guten Grund! Dein Chef kann diese Beiträge nämlich auch googlen, aber dafür ist er hoffentlich zu ungeschult! Wer kommt schon darauf...?


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von anna627 (ehem. Mitglied) | 11.03.2018 - 16:19
Habe Kündigung gerade fertig geschrieben. Was ich noch nicht erwähnt habe dieses Ar....oh ist ein Sohn von unsere Chefin und er ist dort ganz normale Vollzeitangestellter.

Kündigung meines Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte Frau Klei,

hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis, geschlossen am 05.11.2016 zum 02.04.2018 fristlos und aus wichtigem Grund, da das Vertrauensverhältnis durch den Arbeitgeberin zerstört ist.

Trinkgelder, die für Mitarbeiter/innen bestimmt sind, werden einfach nicht an diese ausgezahlt. Ungeklärte Kassendifferenzen sollen ohne genaue Überprüfung von Mitarbeitern gezahlt werden.

Außerdem werfe ich Ihnen vor, dass Sie mit Ihrem Auftreten Mitarbeiter Ihres Gastronomie-Unternehmens bloßstellen und beleidigen, was eine Form des Mobbings darstellt.

Unter diesen Bedingungen will ich nicht weiter bei Ihnen beschäftigt sein.

Natürlich werde ich nicht für Ihre Kassendifferenzen haften, da die Ursache nicht geklärt ist.
Sie dürfen auch keine Fehlbeträge von meinem Lohn einbehalten, da ich sonst rechtliche Schritte einleite und einen Rechtsanwalt einschalte.
Ich bitte Sie darum, mir den Erhalt der Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen sowie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen.

Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von anna627 (ehem. Mitglied) | 11.03.2018 - 16:21
Na klar dass ich durch meiner Arbeit nach Depression erleide


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von anna627 (ehem. Mitglied) | 11.03.2018 - 16:28
Sie arbeitet in anderen Filialen und sie will auch nichts hören von mir möchte ihre Geld zurück haben. Ihr Argument war das ich selbst schuld bin hätte ich nicht das Geld gewechselt einem Kunde und möglichst sei ich auf ein Betrüger reingefallen .

Soll in meiner Schicht passiert und ihren Sohn hat sie selbstverständlich verteidigt.


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 11.03.2018 - 16:33
Kündigung meines Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte Frau Klei,

hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis, geschlossen am 05.11.2016 zum 02.04.2018 fristlos und aus wichtigem Grund, da das Vertrauensverhältnis durch die Arbeitgeberin [den angestellten Sohn der Arbeitgeberin] zerstört ist.

Trinkgelder, die für Mitarbeiter/innen bestimmt sind, werden einfach nicht an diese ausgezahlt. Ungeklärte Kassendifferenzen sollen ohne genaue Überprüfung von Mitarbeitern aus eigener Tasche gezahlt werden.

Außerdem werfe ich Ihnen vor, dass Sie mit Ihrem Auftreten bzw. Ihres angestellten Sohnes Mitarbeiter Ihres Gastronomie-Unternehmens bloßstellen und beleidigen, was eine Form des Mobbings darstellt.

Unter diesen Bedingungen will ich nicht weiter bei Ihnen beschäftigt sein.

Natürlich werde ich nicht für Ihre Kassendifferenzen haften, da die Ursache nicht geklärt ist.
Sie dürfen auch keine Fehlbeträge von meinem Lohn einbehalten, da ich sonst rechtliche Schritte einleite und einen Rechtsanwalt einschalte.
Ich bitte Sie darum, mir den Erhalt der Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen sowie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen.
Gleichzeitig bestehe ich nachträglich auf Auszahlung der vorenthaltenen Trinkgelder.

Vielen Dank für die Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 11.03.2018 - 16:38
Wenn Du tatsächlich auf einen Betrüger reingefallen wärst, brauchst Du dafür nicht zu haften. Das ist Betriebsrisiko und sollte versichert sein. Die Arbeitgeberin hätte ja die Polizei einschalten können. Ein Bankangestellter muss ja bei einem Banküberfall auch nicht den Schaden ersetzen!


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 11.03.2018 - 16:43
Prüfe Dein qualifiziertes Arbeitszeugnis sehr gut oder stelle es anonymisiert hier herein. Es darf keine negativen Äußerungen wegen Deines angeblichen Fehlverhaltens enthalten!


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von anna627 (ehem. Mitglied) | 11.03.2018 - 16:54
Auf jeden Fall werde es sorgfältig nachprüfen. Dann kann ich dir später davon Kopie hier rausstellen.

Bekomme kein Trinkgeld von ihnen weil er leert die Dose jeden Tag aus. Von daher können wir ihn mal.

Die beiden haben mich nicht mal ausreden lassen . Haben mich in Fakt gestellt und soll ihn das Geld schenken.

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Wirtschaft & Recht-Experten?

73 ähnliche Fragen im Forum: 0 passende Dokumente zum Thema:
> Du befindest dich hier: Support-Forum - Wirtschaft & Recht
ÄHNLICHE FRAGEN:
  • fitnesstudio kündigen!
    hallo hätte eine frage habe einen 24 monaten fitnesstdio vertrag kann ich ihn mit asthma kündigen? danke
  • Mietvertrag kündigen
    hallo, hab da ma eine Frage. ich wohne in einem Studentenwohnheim in Gießen. am Anfang ohne den Vertrag gehabt zu haben, hatte ..
  • Handyvertrag kündigen
    hey leute habe vor 2 jahren einen handyvertrag abgeschlossen bei vodafone. jetzt würd ich diesen gerne kündigen. das ..
  • bravo-abo
    wie kann ich mein bravoabo kündigen? lg
  • Arbeitsstelle zusagen?
    Hey Leute, folgende Frage passt jetzt hier eigentlich nicht hin aber ich wüsste jetzt nicht wo ich sonst fragen sollte. ..
  • Berufsplanung
    Hallo Leute, ich wollte mal um Rat Fragen. Zur Zeit bin ich im öffentlichen Dienst angestellt. Mag meinen Job nicht so gerne..
  • mehr ...