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Mietvertrag kündigen

Frage: Mietvertrag kündigen
(2 Antworten)


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hallo, hab da ma eine Frage.
ich wohne in einem Studentenwohnheim in Gießen. am Anfang ohne den Vertrag gehabt zu haben, hatte ich wegen dem kündigen gefragt und die (Studentenwerk) meinten ein Monat vor Kündigungsende kann ich kündigen (Kündigungsende 31.3.). und nun hab ich mir mein Vertrag angeschaut und da steht " der Mieter hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist es ausreichend, wenn die Kündigungserklärung am 3. Werktag des Kalendermonats erfolgt, in dem die Kündigung ausgesprochen wird.". kann ich noch Kündigen? wenn ich morgen beim Studentenwerk meine Kündigung einreiche? Danke im vorraus
Frage von BlackRose3991 (ehem. Mitglied) | am 28.02.2012 - 21:50


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10
Antwort von nosferatu_alucard | 29.02.2012 - 08:46
es wäre ratsamer im studentenwohnheim zu fragen - weil nur sie dir eine genau antwort geben können.
man könnte sagen, tja pech gehabt, die monatliche kündigungsfrist beträgt im allgemeinen fall meistens 3 monate - und du könntest zu ende mai kündigen.
aber natürlcih ist es bekannt, dass die studentenwerke einen regen andrang haben, und es deswegen inoffiziell heißt, dass man nur einen monat vorher bescheid geben brauch.
zur not kann man meistens diese frist umgehen wenn ein nachmieter zur verfügung steht (ob nun durch deine hand oder die des studentenwohnheims ist für dich erstmal irrelevant)

was du schon jetzt daraus lernen kannst - lass dir immer alles schriftlich bestätigen und datiere wann dir welcher angestellter etwas gesagt hat.


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Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 29.02.2012 - 11:30
Wenn du einen schriftlichen Mietvertrag hast, dann musst du dir diesen nur genau durchlesen.
Da steht alles genau drin.
Ich helfe versuche es dir einmal zu erklären:

3 Monate Kündigungsfrist = Frist, die (weil da steht vom Mieter: von dir) einzuhalten ist.
Willst du zum 31.03.2012 deine Wohnung/Zimmer kündigen, dann musst du 3 Monate vorher gekündigt haben.
= vor dem 01.01.2012.

Jetzt steht da aber weiter:
Zitat:
für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist es ausreichend, wenn die Kündigungserklärung am 3.
Werktag des Kalendermonats erfolgt, in dem die Kündigung ausgesprochen wird."


Das bedeutet:
Es reicht, wenn du bis zum 3. Werktag im Januar 2012
=> Der 3. Werktag im Januar ist jeder Kalendertag, der kein Sonn- oder gesetzl. Feiertag ist (der 1. Januar ist ja ein Feiertag und in 2012 auch noch ein Sonntag, zählt also nicht),
also bis einschließlich 04.01.2012 bei deinem Vermieter ausgesprochen wird (Eingang bei deinem Vermieter = beim Studentenwerk).

Das würde heißen:
Du kannst jetzt zum 31.03.2012 nicht mehr fristgerecht kündigen, da hättest du bereits spätesens am 04.01.2012 die Kündigung aussprechen müssen. = Frist versäumt

Aber:
Wenn das Studentenwerk deine Wohnung gleich wieder vermitteln kann, ist es durchas üblich, dass du auch ohne die Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen kannst.
Das ist vermutlich das, was die Dame dort beim Stundenwerk meinte.
So was geht immer, lass es dir jedoch schriftlich bestätigen, dass sie deine Kündigung vom 29.02.2012 zum 31.03.2012 akzeptieren.

Ansonsten kannst du jetzt nur (gemäß der Vereinbarung in deinem Mietvertrag) wirksam zum 31.05.2012 kündigen.
Diese Kündigung müsste aber spätestens am 03.03.2012 beim Studentenwerk sein.
________________________
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