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Kündigen Arbeitsstelle

Frage: Kündigen Arbeitsstelle
(49 Antworten)


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Hallo,


brauche ein Grund für den Kündigung meiner Arbeitsstelle zu schreiben habe dort 1 Jahr und 5 Monaten gearbeitet.

Habe jetzt 4 Wochen Kündigung Zeit möchte morgen Kündigung rausschicken.

Chef wirft mir vor das in die Kasse fehlen 100€ ohne mir das Nachweisen muss ich aus meiner Tasche das Geld zu bezahlen. Er will nichts hören nur sein Geld möchte er jetzt wieder haben.
Frage von lapa | am 11.03.2018 - 11:16


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Antwort von Kampfsemmel | 11.03.2018 - 18:32
Eine Kündigung begründet man nicht. In einer Kündigung tritt man auch nicht nach.

Ich rate dir von einer Kündigung,
solange du keine Alternative hast, dringend ab. Ich rate auch dringend ab, was zu unternehmen, was zu einer Eskalation führen könnte.

Ein deiner Stelle würde ich sogar prüfen, ob die Zahlung der fehlenden Summe nicht eine gangbare Lösung wäre. Ein Konfrontationskurs ist hier zumeist mit einem gewissen Risiko behaftet, führt zu erheblichen Arbeitsaufwand und kann zu einem blöden Ergebnis führen.

Wie hoch ist der Fehlbetrag? Hast du einen andere Arbeitsstelle? Hat der Chef Einfluss in der Branche?


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Antwort von lapa | 11.03.2018 - 21:32
Will kündigen und möchte nichts mehr mit Betrüger zu tun haben.


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Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 11.03.2018 - 22:24
@Kampfsemmel: wie kannst Du einen so unüberlegten Beitrag senden? Aber ist ja wie immer...
@lapa: Denke daran, dass Du bis zum 02.04.2018 Lohn vom Arbeitgeber bekommst! Denn sonst fehlt Dir der Differenzbetrag! Drohe dem Chef mit einer Klage! Auch wenn es komisch aussieht, dass Du einen Krankenschein vor der Kündigung hast, er muß zahlen. Dein Arzt schreibt ja nicht aus Spass krank. Beachte die Beiträge von Kampfsemmel hier nicht.


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Antwort von Kampfsemmel | 11.03.2018 - 22:56
Gehen wir doch einfach mal deinen Vorschlag durch:

1. Du empfehlt eine fristlose Kündigung. Die Fragestellerin hat, so unser Kenntnisstand, aktuell keine Alternative in Sicht. Es droht also eine Lücke im Lebenslauf und ein Verdienstausfall. Allein deshalb ist dein Vorschlag schlecht.

2. Du empfiehlst eine fristlose Kündigung und erhebst in dieser Anschuldigungen, die sich nicht belegen lassen. Das ganze Schreiben ist einfach das Papier nicht wert.

3. Bei einer Kündigungsfrist von vier Wochen ist die fristlose Kündigung einfach ein völlig unnötiger Eskalationsschritt.

4. Du empfiehlst, wie immer, den rechtlichen Weg einzuschlagen. Das die Anwaltskosten hier die Klägerin erstmal zu Schultern hat, dass verschweigst du. Wenn wir von dem Streitwert von 100 Euro ausgehen, dann zahlt die Frau drauf. Komme was da wolle. (von der Zeit mal ganz zu schweigen!)

5. Du empfiehlst eine Krankenschreibung. Wir agieren damit auf dem selben moralischem Niveau, welches wir dem AG vorwerfen. Klasse.

6. Es ist offensichtlich, dass es sich hier um eine Kurzschlussreaktion handelt. Sollte der Chef z.B. das Trinkgeld abgezweigt haben, dann sind die 100 Euro im Verhältnis zu diesem Schaden vernachlässigbar. Es geht also schlicht darum, dass das Maß nun Voll zu sein scheint. Deshalb alles sofort hinschmeißen zu wollen, ist halt impulsiven Menschen zu eigen aber dennoch ein grundlegender Fehler, den sich manche Menschen nicht leisten sollten.

6. Das Qualifizierte Arbeitszeugnis wird desaströs ausfallen und es wird sehr viel Zeit benötigen, dass zu korrigieren. Grundsätzlich ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man Anspruch auf ein sehr gutes Zeugnis hätte.

7. Die fristlose Kündigung könnte zukünftig Thema werden ... welches dann zu Erklärungsnot führt (Arbeitgeber glauben solche Geschichten meisten nicht, weil von Arbeitnehmern eben viel Schwachsinn erzählt wird)

8. Das mit den vier Wochen Krankenstand ist auch leichter gesagt als getan ...

9. Der Chef scheint das Vertrauen zu ihr nicht völlig verloren zu haben. Womöglich sieht dieser den Fall gar nicht so kritisch, wie die Fragestellerin.

Aus diesen Gründen schließe ich mich eben deinem Vorschlag nicht an.


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Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 11.03.2018 - 23:35
Jetzt geh aber nach Hause KAMPFSEMMEL und nicht nach EHAUSI! Natürlich ist lapa im Recht. Ein Verdienstausfall ist minimal, sie erhält ja auch zusätzlich Leistungen vom Jobcenter! Dazu bekommt sie Prozesskostenhilfe (PKH) auf Antrag, gerade bei Klagen vorm Arbeitsgericht! Es kostet ihr keinen Cent. Und das qualifizierte Arbeitszeugnis hat gefälligst wahr und klar formuliert zu sein, dazu mit einem Wohlwollen des Arbeitgebers, sonst wird eben auch geklagt und zwar mit Antrag auf PKH. Und die berufliche Zukunft ist auch nicht gefährdet, weil sie ja auf einen Arbeitnehmermißbrauch reingefallen ist. In solchen Fällen sucht man natürlich entsprechende Fachanwälte auf, entweder für Sozialrecht oder Arbeitsrecht.
Trinkgelder können durchaus das Gehalt übersteigen...und zwar jeden Monat! Bei 2 Jahren kommt da einiges zusammen. Bedenke, hier gehts um einen Minijob!


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Antwort von cleosulz | 12.03.2018 - 01:56
Eine normale, fristgerechte Kündigung muss nicht begründet werden.
In dem fraglichen Fall würde ich es auch nicht tun.
Ich würde vmtl auch nicht fristlos kündigen.

Die Hinweise von Kampfsemmel sind nicht unsinnig und sollten alle genau abgewägt werden. Ich gebe ihm Recht.

Der Schaden, den die Fragestellerin erleiden kann, indem sie Öl ins Feuer gießt, können wir nicht abwägen.
Das ist eine Entscheidung die sie alleine treffen muss.
Sie hat Rechte. Recht haben und Recht kriegen ist zweierlei. Und Recht zu erstreiten kostet Geld.
Vor einem Arbeitsgericht bezahlt man auch beim Obsiegen seine eigenen Kosten selbst. Das sollte man wissen und beachten.
Insoweit hat Ritchy Informationsbedarf.
Anwaltszwang besteht übrigens vor dem Arbeitsgericht nicht.

Brüllen ist gut.
An der richtigen Stelle und im richtigen Augenblick.

Ich würde ohne Begründung kündigen und um Erstellung eines Arbeitszeugnisses bitten.

Für eine Aushilfe/Gastronomie genügt ein einfaches Arbeitszeugnis.
Vor allem, wenn man mit dem Chef aneinander gerät.

Uch stimme Kampfsemmel zu => ein böses Zeugnis schadet mehr als es nützt.

Und die Änderung vor Gericht erstreiten?
Dann lieber nur ein einfaches Zeugnis.
Auch ein nach außen hin wohlwollendes Zeugnis kann nachteilige Signalwirkung haben.

Die Hinweise von Ritchy was Kasse und Trinkgelder betrifft, sind auch richtig.
Das sind aber andere Ansprüche und Aufrechnungen.

Wie sieht es mit Urlaubsanspruch aus?
Bekommt man auch Minijob (20 Tage Minimum bei einer 5-Tagewoche, Teilzeit anteilig).**

Kündigen, Urlaub nehmen und gut.
Wenn man sich krank fühlt: Arzt aufsuchen.
Nicht mehr und nicht weniger.

Und bevor man die Kündigung abgibt:
Gespräch mit dem Berater der Arbeitsagentur suchen. Eine eigene Kündigung kann u. u. Folgen auf die Sozialleistungen haben.

**
(Wer die Trinkgeldkasse plündert und die Kasse nicht ordnungsgemäß abrechnet, der bezahlt vmtl auch keine Lohnfortzahlung im Krankheits- und Urlaubsfall.)

Meine persönliche Erfahrung:
Manche Vorfälle im Leben sollte man als Lebenserfahrung mit einem dicken roten Haken markieren und vergessen.
Das ist für die Seele manchmal besser.
Auf Rechte muss man nicht verzichten, man muss aber auch nicht unbedingt darauf bestehen, wenn man mit der Durchsetzung sich selbst schadet, sei es "nur" psychisch.
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Antwort von lapa | 12.03.2018 - 07:11
Fühle mich persönlich betroffen seit 3 Tagen und moralisch gefährdet.

Es geht um Prinzip dass ich ihnen meine Geld blind nicht rausgeben werde bzw. Schenken.

Sie verweigern mir was Nachweisen sagen nur wir dürfen Kunden angeblich das Geld nicht wechseln. Das Geld fehlt angeblich in meiner Schicht am nächsten Tag kommt ein Detektiv und beobachtet mich ohne das ich darüber weiß.

Was der Sohn von unsere Chefin abzieht mit uns Mitarbeitern das geht gar nicht den er selbst wechselt unser Trinkgeld gegen Scheine aus der Kasse. Und behaltet unser Trinkgeld für sich selbst.

So ! Und muss nicht dafür haften wenn ich mir sicher bin das ich kein Schuld habe!

Na klar lasse mich gar nicht mehr in dieser Laden blicken lassen. Und wenn sein muss Klage sie ein lasse mit mir ihre Maschen nicht abziehen !


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Antwort von cleosulz | 12.03.2018 - 07:53
Wenn du das so siehst, dann ist das dein gutes Recht.

Zitat:
Na klar lasse mich gar nicht mehr in dieser Laden blicken lassen.


Dann pass aber auf, dass dein Nichterscheinen am Arbeitsplatz nicht als Arbeitsverweigerung ausgelegt wird und mäßige dich im Ton über deinen Vorgesetzten, wenn du im Recht bleiben willst, vor allem gegenüber Kollegen.
Androhen, "dann lasse ich mich krank schreiben" ist ein Kündigungsgrund seitens des AG. Auch wenn du krank wirst.

Niemand muss auf seine Rechte verzichten. Wenn das Arbeitsverhältnis krank macht, der sollte sich behandeln lassen.
AU vom Psychiater macht auch was her.

Was gilt bei euch im Hinblick auf die TIP-Kasse? Gibt es da etwas Genaues.
Wer hat Schlüssel, wer rechnet wie ab?
Ich glaube nicht, dass in den vergangenen17 Monaten du und deine Kollegen da nur reingesteckt haben und sich niemand darüber beschwert hat, dass er nichts davon erhält.
Habt ihr eine AN-Vertretung?

Hast du einen Arbeitsvertrag, der die Kassenregelungen enthält oder eine detaillierte schriftliche Anweisung?
Gibt es eine Vereinbarung, wie Fehlbestände zu behandeln sind?
Detektiv im Café zur Überwachung der Mitarbeiter? => hört sich für mich abenteuerlich an. Aber es gibt nix, was es nicht gibt.

Du siehst, es ist einfach was zu behaupten.
Etwas belegen und beweisen können, ist was ganz anderes. Da nutzen auch keine Klagerechte oder Zeugen, die vermutlich weiterhin da arbeiten wollen, was.
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Antwort von cleosulz | 12.03.2018 - 07:56
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2016-01/arbeitsrecht-detektiv-mitarbeiter-ueberwachung
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Antwort von DerBerEb | 12.03.2018 - 08:30
Hallo,
das was hier vorgebetet wird ist zum größten Teil juristisch nicht tragbar bzw sogar rechtswidrig.
A: Sofort einen Fachanwalt einschalten.
B: Beweise sichern (Schriftstücke? Zeugenaussagen schriftlich, Gedächtnisprotokolle aus Gesprächen etc.
C: Füße ruhig halten


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Antwort von DerBerEb | 12.03.2018 - 08:49
Ergänzung: Fachanwalt beantragt PKH und wird dann tätig, keine Kosten für den Mandanten.
Gewerkschaft wird nicht tätig, da kein Mitglied
Kündigung in dem Wortlaut könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Kündigung durch den Threadstarter bedingt zwingend ALG Sperre.


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Antwort von lapa | 12.03.2018 - 09:00
Werde erst mal ganz ruhig bleiben.

Danach schauen wir was kommt nach dem Eigang meiner Kündigung.

Schon heute morgen als ich ihn berichtet habe das ich für eine Woche krank geschrieben von weil für nächste 3 Wochen stehe ich gar nicht im Plan.

Fordere er mich auf das Geld als ich ihn angewiesen habe er bekommt nichts von mir weil ich von ihnen keine Beweise habe. Muss nicht aus meiner Tasche ihnen Geld schenken nur weil jemand was falsch in der Kasse gemacht hat. Es kann sein sie extra Geld rausgenommen haben um mich von der Arbeit rausschmeißen oder egal wie auch immer.

Er sagte zum Schluss bekomme Probleme von meine Chefin.


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Antwort von DerBerEb | 12.03.2018 - 09:20
Schreibst du eine Kündigung, wird die das ALG oder Teile des ALG II für einen bestimmten Zeitraum gestrichen, das solltest du wissen. Überlege dir sehr genau was du tust !


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Antwort von cleosulz | 12.03.2018 - 10:29
@DerBerEb
PKH gibt es nur für bei einem Gericht anhängige Verfahren. Nicht bereits im Vorfeld.

Was evtl zum Tragen käme, wäre einmalige Beratungshilfe für ein Beratungsgespräch/evtl. Ein Schreiben mit der Schadensrückweisung gegenüber dem Arbeitgeber.
Ob sie einen Beratungshilfe-Schein bekommt, sei dahingestellt.
Zuständig ist dafür das Amtsgericht.

Aus den Beiträgen lese ich:
Die Threadstellerin ist jetzt wohl krank (1 Woche) und hat das dem AG mitgeteilt.
Er hat sie zum Ausgleich des fehlenden Kassenbetrages aufgefordert und sie hat seinen Anspruch zurückgewiesen. Sie fordert einen Nachweis, dass sie für den Fehlbestand verantwortlich ist.
Hat ihm dabei unterstellt, ihr das als Kündigungsgrund womöglich selbst veranlasst zu haben.

Füße still halten sieht anders aus.
Wo die Kündigung ist, ist für mich unklar.
Im Kopf, auf dem Papier, bei der Post oder bei der Chefin?

Und Gedächtnisprotokolle sind immer eine gute Angelegenheit.
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Antwort von DerBerEb | 12.03.2018 - 10:37
@ Cleosulz: PKH und Beratungsscheine werden duch den Anwalt beantragt, das Erstgespräch ist immer kostenfrei. Sollte dem nicht so sein, war mein Jurastudium wohl umsonst.


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Antwort von lapa | 12.03.2018 - 11:50
Habe den Kündigung,Attest und meinen Std.Zettel an meine Chefin zugeschickt


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Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 12.03.2018 - 13:19
Cleosoulz hat in vielen Dingen recht! Einen Beratungsschein sollte man vorher beim Amtsgericht beantragen. Den erhält man kostenlos, wenn man bedürftig ist. Dabei also die letzten 3 Kontoauszüge (3 Monate) und falls überhaupt vorhanden, den aktuellen Hartz IV Bescheid mitnehmen.
Es kann ja auch sein, dass die Fragestellerin einfach privat einen Minijob macht!
Sie hat dieselben Rechte wie ein Vollzeitangestellter und auch Urlaubsanspruch nach dem BUrlG, sollten so 24 Tage sein, natürlich umrechnen auf die Teilzeitarbeit. Also 3 Wochen/Jahr sollten drin sein.
Meine Empfehlung: 1) Kündigen (mit Begründung, evtl. wichtig fürs Jobcenter),
2) Krankmeldung evtl durch Psychiater, 3) ganz wichtig: Urlaubsantrag stellen beim Arbeitgeber nach der 1 Krankenwoche (dann kommst Du auf 4 Wochen, und mußt nicht mehr arbeiten). Den Urlaubsantrag muß man Dir genehmigen (Resturlaub), falls Du noch keinen genommen hast, weil Du ja gekündigt hast.
4) Zum Jobcenter gehen und denen etwas "vorheulen", dass Du nervlich am Ende bist. Dann um ein neues Stellenangebot bitten und ankündigen, dass Du sonst arbeitslos wirst.
Übrigens muss die Chefin Lohnfortzahlung leisten im Krankheitsfall, bei Urlaub und Feiertagen! Sie darf nicht verlangen, wenn am Donnerstag Feiertag ist, dass Du dafür Freitag kommen mußt. Aber vielleicht ist im Arbeitsvertrag was anderes geregelt (mindestens erhälst Du auch dann Feiertagszuschläge). Da Du immer genau 450€ erhälst, brauchtest Du dann weniger Stunden arbeiten wegen der Zuschläge...


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Antwort von cleosulz | 12.03.2018 - 14:04
Ein Jurastudium beinhaltet nicht den Löffel der alleinigen Weisheit.
Natürlich kann ein Anwalt PKH und einen nachträglichen Antrag auf Beratungshilfe stellen.
PKH gibt es aber trotzdem erst, wenn ein Verfahren bei Gericht anhängig ist und nicht für ein (außergerichtliches) Beratungsgespräch.
Beim BHG ist es grade anders herum:
Hier gibt es keine Bewilligung mehr, wenn schon was bei Gericht anhängig ist.
2. Lehrjahr für das Sekretariat.

Wenn du als Anwalt das Erstgespräch kostenlos machst, dann ist das OK, aber nicht die Regel oder dein Büro ist schlecht organisiert oder du hast nur studiert und nicht in dem Bereich gearbeitet.
An der Uni lernt man so was leider nicht.

Lies die RVO und das BGB
Dein Kollege hat es hier schön erklärt.
www.refrago.de
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Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 12.03.2018 - 14:12
Noch ein wichtiger Hinweis! Mach Dir von allem Kopien: Kündigungsschreiben, Stundenzettel, Attest.
Manchmal bleibt einem nichts anderes üblich, als zu kündigen. Nämlich dann, wenn die Gesundheit darunter leidet oder man betrogen (hier: Unterschlagung der Trinkgelder) und genötigt wird, Geld zu bezahlen (hier Fehlbetrag von 100€ in der Kasse), um weiter arbeiten zu dürfen. Denn nichts anderes ist es! Da wird wohl auch das Jobcenter Verständnis haben. Sonst wird halt dagegen geklagt.


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Antwort von lapa | 12.03.2018 - 17:05
Habe schon mit Jobcenter alles geklärt und muss nur Attest von Psychiater nachreichen. Selbst meine Beraterin war geschockt von diese ganze Story.

Kopien habe ich schon gemacht von Kündigung ,Std.Zettel, Attest und letztendlich erhoffe ich auf ein "positiver" Arbeitszeugnis und meiner vollkomender Gehalt den ich bekommen muss.

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