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Zusammenfassung das letzte Kapitel 14

Frage: Zusammenfassung das letzte Kapitel 14
(keine Antwort)


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Hallo,

vielleicht kann jemand mein letzten Kapitel (14) durchlesen und überprüfen? Ich lese jetzt das Begleitebuch für Führerscheinausbildung und muss jetzt 14 Kapiteln zusammenfassen für Deutschunterricht, wäre echt cool, wenn jemand meine Texte überprüft (weil ich nicht so lange in Deutschland lebe und nicht so gut Deutsch kann :( ) Danke im Voraus!

Kapitel 14 Fahren mit Solokraftfahrzeugen u.
Zügen, Personen - u. Güterbeförderung


Ein Autofahrer mit Fahrerlaubnis Klasse B darf auch einen Anhänger ziehen. Wenn ein Fahrer mit einem Pkw einen Anhänger mitführen will, sind verschiedene rechtliche und technische Voraussetzungen zu erfüllen.

Mit der Fahrerlaubnis Klasse B darf ein Autofahrer Pkw oder Lkw mit eine zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5t fahren und Anhänger mit eine zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750Kg. Zu der Klasse B zählen doch auch Fahrzeugkombination deren Anhänger eine Gesamtmasse von mehr als 750Kg haben, allerdings nur wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination, also von Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3,5t beträgt.

Wenn die zulässige Gesamtmasse über 3,5t, aber maximal bei 4,25t liegt muss der Autofahrer an der sogennante Fahrerschulung für die zu teilung des Schlüsselzahl „96“ teilnehmen und bei schwereren Anhängern benötigt man Klasse „BE“. Bei Fahren mit einem Anhänger gibt es rechtliche Besonderheiten.

Für Kombinationen aus Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern gibt es in den Straßenverkehrsordnung tatsächlich einige Sonderregelungen so darf alle Fahrzeugen der Klasse B nur einen Anhänger mitgeführt werden.

Außerhalb geschlossene Ortschaften darf ein Fahrer mit seinem Pkw oder Lkw bis zu eine zulässige Gesamtmasse von 3,5t nur 80km/h fahren, wenn er einen Anhänger führt, das gilt auch auf Autobahnen.

Das Fahren mit einem Anhänger hat seine Eigenheiten. Wenn ein Autofahrer einen Anhänger führt, muss er auf seine Geschwindigkeit anpassen und bevor Fahren Auflaufbremse prüfen. Generell gilt, dass ein Autofahrer darf so viele Personen befördern, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
Frage von paulart0 (ehem. Mitglied) | am 09.06.2016 - 09:01





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